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Firmengründung
im Ausland - Ausflaggen der natürlichen Person
Wir sind ein Netzwerk internationaler
Steuerberater und Rechtsanwälte mit dem Interessensschwerpunkt
"internationale Steuergestaltung" für natürliche und juristische
Personen, mithin
"Firmengründungen im Ausland" zur legalen Senkung
der Steuerlast, Haftungsfreistellung und/oder Senkung der
Lohnstückkosten. Dabei erfolgt die Ausgestaltung der Auslandsfirmen unter
Berücksichtung der internationalen Steuergesetze, mithin
Verhinderung der Annahme des mutmaßlichen Gestaltungsmissbrauchs. Sie
werden auf beiden Seiten
(Deutschland/Österreich und Sitzstaat der neuen Gesellschaft) von erfahrenen Rechtsanwälten und
Steuerberatern betreut. Zielsetzung ist stets die juristisch- und
steuerrechtlich wasserdichte Ausgestaltung der
Gesellschaftsgründung, im Rahmen der internationalen
Steuergesetzgebung.
Wir distanzieren uns vor "Billiggründern",
die
reine Scheinfirmen (Briefkastenfirmen), "Gründungs-Direktoren" oder
sonstigen Unfug installieren und Ihre Kunden damit einen
"Bärendienst" erweisen. Aus unseren Erfahrungen wissen wir, dass
diese Gründungsagenturen i.d.R. nicht über das notwendige Wissen
verfügen, um die Kunden hinreichend zu beraten. Im Rahmen einer
Auslandsfirmengründung sind u.a. folgende Gesetze zu beachten
(Auszug):
- OECD-Abkommen,
mithin
Doppelbesteuerungsabkommen
-
EU-Niederlassungsfreiheit
(bei Firmengründungen in der EU)
-
EU-Fusions-Richtlinie, 23 UmwStG
- Deutsches
Außensteuergesetz, zentral
Hinzurechnungsbesteuerung (7-14 AStG)
und Aktivkatalog
- Deutsche
Abgabenordnung (zentral 12/13 AO) und Körperschaftssteuergesetz
-
Einkommenssteuergesetz
- Gesetze und
Verordnungen der Betriebsstättenländer, also z.B. England,Zypern,
VAE usw..
- Urteile des EuGH,
z.B. im Rahmen der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung,
Wegzugsbesteuerung
- Umsatzsteuerrecht,
6. EG-Richtlinie
Ausflaggen der
natürlichen Person
Steuerliche Gestaltung
im Rahmen des
Wegzugs
der natürlichen Person, unter Berücksichtigung des deutschen AStG
(Außensteuergesetz), insbesondere die Regelungen der erweiterten
beschränkten Steuerpflicht (§2 AStG) bzw. der Wegzugsbesteuerung (§ 6
AStG). Ergänzend: Strategien zur Senkung der Einkommenssteuer durch
Non-Domiciled-Status in England oder auf Zypern.
Allgemeine
Übersicht der Dienstleistungen Steuergestaltung
- Internationale
Steuerplanung für natürliche und juristische Personen
- Gründung von
Auslandsgesellschaften (EU,Schweiz,USA,VAE und Offshore)
- Treuhand-Dienste
(Stellung Treuhand-Direktor- und/oder Shareholder im Sitzstaat)
- Installation eines
ordentlichen Geschäftssitzes im Betriebsstättenland
- Kontoeröffnung
- Lizenzen im Ausland,
Glückspiel-Lizenzen
- Yacht-und
Schiffsregistierung Offshore
- Gründung von
Versicherungsgesellschaften, Finanzdienstleistungsunternehmen
- Trust und Stiftungen
- Ausländische
Holdings und/oder Zwischenholdings
- Ausflaggen der
natürlichen Person, Non-Domiciled-Status in England oder Zypern,
Erbschaftssteuerrechtliche Fragestellungen
-
Standortanalyse Unternehmensverlagerung
Die häufigsten
Dienstleistungen
-Installation von
Betriebsstätten im Ausland, EU (DBA-Sachverhalt,Wirkung
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, EU-Niederlassungsfreiheit):
-Installation von
Betriebsstätten im Ausland, DBA-Sachverhalt:
-Installation von
Betriebsstätten im Ausland,
NICHT-DBA-Sachverhalt:
- Belize, BVI, Cayman
Isleland, Isle of Man, Liechtenstein
-Maßnahmen zur möglichst steuerfreien
Vereinnahmung inländischer Dividenden
in einer
ausländischen Holding und/oder Zwischenholding:
- Holdinggesellschaft
auf
Zypern, Schweiz, Spanien
-Ausflaggen der
natürlichen Person:
Vorgehensweise
Zunächst
teilen Sie uns bitte Ihre
Zielsetzungen, sowie IST-und SOLL-Zustand mit. Auf dieser
Grundlage entwickeln wir für Sie die geeignete Konstellation.
Weitere
Interessensschwerpunkte
Weitere
Interessensschwerpunkte sind:
Service: Ihr
Steuerberater online
Mit unserem
Onlinedienst bieten wir unseren Mandanten tagesaktuelle Informationen
zu den Themen "Steuern News" und "aktuelle Steuer-Termine". Außerdem
können Sie unseren monatlichen Mandantenbrief online einsehen und
ausdrucken.
Beratungskosten
Bei
Inanspruchnahme einer Erstberatung berechnen wir dem Klienten 150,00
Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Stunde. Kommt es
nachfolgend zu einem Vertragsabschluß zwischen dem Klienten und der
London Consulting&Trustee Limited, so werden bis zu 1,5 Stunden
Beratungshonorar auf die Dienstleistungsgebühr angerechnet. Mithin
reduziert sich die jeweilige Dienstleistungsgebühr (z.B.
Firmengründung) um maximal 225,00 Euro. Eine Erstberatung ist für
den Klienten i.d.R. also kostenlos, sofern nachfolgend ein Vertrag
mit unserer Kanzlei gezeichnet wird.
Nachfolgeberatung
Vereinbaren der
Klient und unsere Kanzlei eine Nachfolgeberatung (z.B. Ausarbeitung
komplexer Gesellschaftsstrukturen), so wird dem Klienten die
Regelgebühr von 250,00 Euro pro Stunde zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
Es kann im Vorfeld
eine maximale Stundenzahl mündlich oder schriftlich zwischen dem
Klienten und uns festgelegt werden. Kommt es nachfolgend zur
Vertragsunterzeichnung zwischen dem Klienten und unserer Kanzlei, so
kann die Gebühr der Nachfolgeberatung nicht angerechnet werden.
Bundesverband mittelständische Wirtschaft

Die
London Consulting&Trustee Ltd ist Mitglied im
Bundesverband mittelständischer
Wirtschaft. Mitglieder des Verbandes erhalten attraktive Rabatte
im Rahmen unserer Dienstleistungen, mehr Infos...
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