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Finanzdienstleistungen
Lizenz, eigene Bank gründen, Banklizenz, Schwedische Creditunion,
Neuseeland Onlinebank, Bafin, KWG

Eigene Bank gründen-
Banklizenz:
Neuseeland
Online Bank
Verwandte Links:
Finanzdienstleister
Versicherungsgesellschaft gründen
Deutsches
Kreditwesengesetz und Sondertatbestände
Europäische
Richtlinie Finanzinstrumente
Vermögensverwaltungsgesellschaft Liechtenstein
Index Bankgründung
Einleitung Bank gründen, Neuseeland- Banklizenz
Eine Neuseeland
Online-Bank (richtiger Terminus: Neuseeland
Finanzdienstleistungsgesellschaft mit Erlaubnis für Bankgeschäfte)
kann sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen weltweit Bankdienste
via Internet anbieten ohne Einschränkung der Kundenzahl, der Höhe der
Einlagen oder der Anzahl der Währungen. Im Rahmen der Konstellation
sind allerdings die Gesetze der Länder, insbesondere das deutsche
Kreditwesengesetz (KWG) zu beachten. Allerdings bestehen Strategien,
die Anwendung des deutschen KWGs zu vermeiden oder eine juristische
Ausgestaltung im Sinne des KWGs zu realisieren. Für Mandanten aus
anderen Ländern, z.B. Österreich, Schweiz,Spanien usw., weisen wir
darauf hin, das auch andere Länder ähnliche Regelungen wie das
deutsche KWG kennen. Die "Vermeidungsstrategien" sind hier analog.
Die Online-Bank kann
fast alle Serviceleistungen zur Verfügung stellen, die auch von einer
Bank mit A-Lizenz angeboten werden, allerdings darf das Wort „Bank“
nicht im Namen geführt werden. Erweiterungen wie Bankcorp. oder
Bankgroup sind allerdings erlaubt. Zu den Tätigkeiten einer
Online-Bank können folgende Serviceleistungen gehören, sie sind aber
nicht auf diese begrenzt:
-
Einlagengeschäfte
und Kreditvergabe
-
Debitkarten- und
Kreditkartenservice
-
Ausgabe von
Finanzbürgschaften und finanziellen Instrumenten
-
Service im Bereich
des Cash Managements
-
Girokonten
-
Scheckkonten
-
Sparkonten
-
Termingeld
-
Herausgabe von CDs
-
Banküberweisungen
-
Zahlungsabwicklung
-
Fondsmanagement
-
Investitionsmarketing
Die Gesellschaft
unterliegt nicht den Bestimmungen zur Schaffung von Kapitalrücklagen.
Direktoren und Aktionäre können jede Nationalität haben und ihr
Wohnsitz kann sich in einem beliebigen Land befinden. Hierbei ist
natürlich der "Betriebsstättenbegriff analog DBA" zu beachten (Ort der
geschäftlichen Oberleitung) und/oder "anwendbares Recht" im Sinne. Aus
diesem Grunde sollte im Regelfall ein auf Neuseeland Ansässiger die
geschäftliche Oberleitung- zumindest nach außen-
innehaben oder eine Person, die z.B. Ihren Lebensmittelpunkt nicht im
Ansässigkeitsstaat des Mandanten/Nutznießers hat, sofern der Mandant
in einem Land mit analoger Gesetzgebung des deutschen KWGs wohnhaft
ist und die Bankdienstleistungen in diesem Staate aktiv angeboten
werden. Es ergeben sich hier verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten,
die wir gern mit Ihnen erörtern. Im Rahmen der geschäftlichen
Oberleitung ergeben sich vom Grundsatz her folgende Möglichkeiten:
-
Der Mandant oder ein
Beauftragter verlagert seinen Lebensmittelpunkt nach Neuseeland (51%
des Jahres Ansässig im Sinne, Wohnung auf eigenen Namen) und tritt
selbst als Direktor der Gesellschaft auf. Alternativ: Verlagerung in
ein Land ohne analoge Gesetzgebung des deutschen KWGs.
-
Es wird eine in
Neuseeland -oder in einem anderen Land ohne analoge Gesetzgebung des
deutschen KWGs- Ansässige Person als Direktor der Neuseeland
Gesellschaft eingestellt (Angestelltenvertrag zwischen Direktor und
Gesellschaft, Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherung). Einen
solchen angestellten Direktor kann unsere Partnerkanzlei auf Wunsch
zur Verfügung stellen oder Stellenausschreibung im Wohnsitzstaat des
zukünftigen Direktors.
-
Unsere Kanzlei stellt
einen Treuhand-Direktor, Treuhandvertrag zwischen Treugeber und
Treuhänder
-
Möglichkeit
Treuhand-Direktor oder angestellter Direktor und der Mandant wird
zweiter Direktor, wobei nur beide gemeinsam Zeichnungsvollmacht
besitzen
-
Mehr zum Thema in unserem Exposee
-
Bankengesetz Neuseeland
-
Online-Banking-Software im Gesamtpaket
Gesellschaft der Bank
Bei der Gesellschaft der Bank handelt
es sich um die Rechtsform der Limited, eine Umwandlung in eine AG (plc)
ist möglich. Die Gesellschafter der Limited können in-und ausländische
natürliche- oder juristische Personen sein. Aufgrund verschiedener
rechtlicher Erwägungen sollte eine deutsche natürliche oder
juristische Person allerdings nicht direkt/erkennbar beherrschenden
Einfluss (mehr als 50%) an der Neuseeland-Gesellschaft haben. Hier
könnte z.B. eine Auslands-Gesellschaft gegründet und als
Gesellschafter "zwischengeschaltet" werden.
Vorgeschaltete Gesellschaften-
Steuerrechtliche Aspekte und Aspekte der Dividendenausschüttungen
Neuseeland unterhält mit vielen Ländern
ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). I.d.R ist es daher Vorteilhaft,
wenn z.B. eine europäische Kapitalgesellschaft als Shareholder der
Neuseeland-Gesellschaft auftritt. In Rechtsfolge beträgt die Quellensteuer bei
Dividendenausschüttungen in Neuseeland nur 5-10%, ergänzend
steuerfreie Vereinnahmung der Dividenden in der zufließenden
Gesellschaft, sofern Holdingprivileg oder reine Einnahmen aus
Beteiligungen werden nicht besteuert (z.B.
Deutschland,Österreich,Schweiz,Spanien,Zypern).
Um die Steuerlast auf Neuseeland zu
minimieren, kann ergänzend und/oder/mithin eine Gesellschaft in einem
Niedrigsteuerland als Verwaltungsgesellschaft "vorgeschaltet" werden,
dient also als Rechnungssteller an die Neuseeland-Gesellschaft/-Bank.
Beispiel:
Der deutsche Mandant gründet eine
Neuseeland-Onlinebank. Als Direktor der Gesellschaft der Bank wird
treuhänderisch ein ausländischer Anwalt eingesetzt (wir empfehlen
allerdings dringend den angestellten Direktor), der Mandant ggf. als
zweiter Direktor, wobei nur beide gemeinsam Zeichnungsvollmacht
besitzen. Ergänzend wird eine
zyprische
Limited gegründet als Shareholder der Gesellschaft der Bank.
Rechtsfolge: Die Dividenden der Neuseeland-Gesellschaft fließen unter
Abzug von 5% Quellensteuer in die zyprische Ltd und werden dort nicht
besteuert. Es wird weiter angenommen, dass der Mandant über eine
deutsche GmbH verfügt. Die deutsche GmbH wird nun Anteilseigner an der
zyprischen Ltd. Unter Wirkung der
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie werden nun die zyprischen Dividenden
steuerfrei in der deutschen GmbH vereinnahmt, Zypern hat kein
Quellenbesteuerungsrecht, Deutschland kein Besteuerungsrecht auf diese
Dividenden im Rahmen der GmbH als Kapitalgesellschaft. Gleiches
funktioniert in der Schweiz, da sich die Schweiz der
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie unterworfen hat. Natürlich braucht die
zyprische Ltd die Dividenden nicht gänzlich weiterleiten, sondern kann
weltweit Investitionen tätigen. Ergänzend: Die
Negativwirkung
von 8 AStG entfällt, wenn die deutsche Kapitalgesellschaft keinen
beherrschenden Einfluss auf die zyprische Ltd hat oder auf Zypern ein
qualifizierter Geschäftsbetrieb installiert wird (vgl.
EuGH-Urteil zur
deutschen Hinzurechnungsbesteuerung) oder die zyprische
Gesellschaft eine reine Holdinggesellschaft im Sinne ist.
2. Um die Steuerlast in Neuseeland zu
reduzieren, wird eine Panama AG oder BVI Limited als
Verwaltungsgesellschaft gegründet, mithin Rechnungsstellung an die
Neuseeland-Gesellschaft (Gesellschaft der Bank). Die zyprische Ltd
(oben) kann nun wiederum Gesellschafter der Panama AG oder BVI Ltd
sein. Panama besteuert mit ca. 250 USD p.a, BVI kennt keine
Besteuerung bei exempted.Companies. Auf Zypern wiederum keine Besteuerung
.
Die genaue steuerrechtliche Gestaltung
müssen wir in einem Gespräch erörtern, um an Ihre ind. Bedürfnisse
anzugleichen.
Ausgestaltung der
Neuseeland Gesellschaft mit Genehmigung für Bankgeschäfte
1. Zunächst wird die Gesellschaft der
Bank gegründet, mithin Genehmigung zur Durchführung von
Bankgeschäften. Die Gesellschaft sollte auf Neuseeland über einen
ordentlichen Geschäftssitz verfügen, keine Scheinfirma/Briefkasten im
Sinne. Auf Wunsch können wir einen solchen ordentlichen Geschäftssitz
stellen (Zustellbare Postadresse,Firmenschild, eigene Telefonnummer,
persönliche Gesprächsannahme,Fax, zeitweise Büroraumnutzung,
Mietvertrag zwischen Vermieter und Gesellschaft. Gebühren nach
Leistungsanbieter- und Umfang zwischen 250,00- 400,00 Euro pro Monat,
eigenes Büro +Büroservice zwischen 500,00 bis 1.200 Euro pro Monat, je
nach Bürogröße und Ausstattung).
2. Nach Gründung der Gesellschaft wird
das Korrespondenzbank-Konto bei einer niederländischen Bank
eingerichtet und die Banksoftware (NexOrOne) bereitgestellt. Beachten
Sie bitte, dass die Banksoftware ausschließlich in englischer Sprache
geliefert wird, Gleiches gilt für den Service. Als elektronischer
Übertragsweg wird eine Anbindung an Eurowire realisiert. Der Mandant
muss eine Person bereitstellen, die die Buchungen zwischen
Korrespondenzbank-Konto und Banksoftware realisiert. Der Kunde gelangt
über die Homepage der Bank (wird auf Wunsch von uns eingerichtet) auf
den Antrag zur Kontoeröffnung bzw. über ein Link zum Onlinebanking.
Die Homepage der Bank sollte nicht in Deutschland gehostet werden.
3. Vertragsmäßige Anbindung der
Kunden/Ort der Erbringung der Leistung
Die Kunden der Bank müssen
vertragsrechtlich ausschließlich an die Neuseeland-Gesellschaft
angebunden werden. Es muss deutlich werden, dass die geschäftliche
Oberleitung ausschließlich in Neuseeland belegen ist (oder in einem
anderen Land ohne analoge Regelungen des deutschen KWGs), in anderen
Ländern allenfalls "beratende Tätigkeiten" im Sinne, unter Auslegung
des 5.3 DBAs (keine Betriebsstätte im Sinne). Es kann durchaus
sinnvoll sein, rein beratende Tätigkeiten ausschließlich in Neuseeland
zu realisieren und/oder über ein Callzenter/BusinessCenter in den
Niederlanden oder Z.B. Österreich. Kontoeröffnungsanträge, ergänzend
andere Verträge, sollten ausschließlich online (Server in Neuseeland
oder einem Land ohne analoge Gesetzgebung des deutschen KWGs) getätigt
bzw. downgeloadet werden. Die hier möglichen Gestaltungen sollten wir
in einem persönlichen Gespräch erörtern.
Steuerrechtliche
Zuordnung Neuseeland
Neuseeland unterhält mit vielen Ländern
ein DBA (Doppelbesteuerungsabkommen),
so auch mit Deutschland. Die steuerliche Betriebsstätte definiert sich
mithin auf der Grundlage des 5 DBA und nicht auf der Grundlage §§
12/13 AO (deutsche Abgabenordnung). Aus deutscher Sicht bedeutet
dieses: Eine Repräsentanz, ein Warenlager, eine Stätte der Beratung,
löst keine Betriebsstätte im Inland- hier Deutschland- aus.
Mithin/ergänzend: Keine Umkehr der Beweislast im Sinne.
Neuseeland ist kein Niedrigsteuerland
im Sinne des
deutschen AStG (Außensteuergesetz 7-14), da die Besteuerung
regelmäßig nicht unter 25% liegt. In Rechtsfolge greift die deutsche
Hinzurechnungsbesteuerung auch bei überwiegend passiven Einkünften
nicht. Allerdings sollten "Bankgeschäfte" keine Passivtätigkeiten im
Sinne des 8 AStG sein.
Beachten Sie in diesem Kontext bitte,
dass sich diese Ausführungen auf die "steuerliche Betriebsstätte im
Sinne" beziehen, ergänzend sind die Regelungen des deutschen KWGs-
oder analoger Gesetzgebung- zu beachten, im Sinne einer
Zulassungspflicht außerhalb Neuseeland. Wir haben es also im Rahmen
der Gründung einer Neuseeland Bank (richtiger
Terminus: Neuseeland Finanzdienstleistungsgesellschaft mit Erlaubnis
für Bankgeschäfte) mit zwei Gesetzeslagen zu tun: Steuerrecht (z.B.
auf der Grundlage des DBAs, Nicht-Wirkung 12/13 AO) und deutsches KWG
oder analoger Gesetzgebung in anderen Ländern.
Verhinderung der Zulassungspflicht
nach KWG (Kreditwesengesetz) im Heimatland des Mandanten
Viele Länder in der EU, mithin
Deutschland, aber auch die Schweiz, unterhalten komplexe Gesetzeswerke
für die Erbringung von Finanzdienstleistungen, vgl. z.B. das deutsche
KWG (Kreditwesengesetz). Entfalten diese Gesetze Wirkung, ist meist
eine Zulassung der Neuseeland-Bank im jeweiligen Land erforderlich,
zumal Neuseeland nicht der EU oder dem EWR angehören
(Sondertatbestände im KWG). Wirkung wird i.d.R entfaltet, wenn:
- Im jeweiligen Land der Anwendung des
Kreditwesengesetzes eine
Niederlassung oder Repräsentanz mit einem in kaufmännischer Weise
eingerichteten Geschäftsbetrieb der Neuseeland-Bank installiert wird
- Im jeweiligen Land "offiziell/aktiv"
für die Finanzdienstleistungen geworben wird
- Sich aus der Geschäftsführung
und/oder den Eignerverhältnissen ergibt, dass der Mandant
geschäftsführenden Einfluss und/oder beherrschenden Einfluss auf die
Gesellschaft ausübt, wobei der Mandant seinen Lebensmittelpunkt in
Deutschland hat bzw. in einem Land mit analoger Gesetzgebung des
deutschen KWGs
Mit etwas Geschick lassen sich diese
Problemstellungen jedoch "umschiffen", so das keine Wirkung entfaltet
werden kann. Dafür einige -unvollständige- Beispiele:
- Im Heimatland des Mandanten wird
keine Niederlassung oder Repräsentanz mit einem in kaufmännischer
Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb installiert. Es gibt z.B.
lediglich ein Call-Center, welches Informationen gibt bzw. die
Anfragen nach Neuseeland weiterleitet. Der Kunde der Neuseeland-Bank
erhält dann Informationen vom Gesellschaftssitz aus Neuseeland,
dieses zumindest "nach außen" oder real. Alternativ: Call-Center
z.B. in den Niederlanden oder in Österreich.
- Der geschäftsführende und/oder
beherrschende Einfluss kann vermieden werden, in dem die
Gesellschaft des Mandanten keinen beherrschenden Einfluss ausübt,
also "offiziell" maximal 50% der Anteile hält und der Mandant selbst
nicht als Direktor der Neuseeland-Gesellschaft auftritt bzw. nur als
zweiter Direktor (vgl oben)
- Die "öffentliche Bewerbung" des
Angebotes muss in Deutschland bzw. einem Land mit analoger
Gesetzgebung des deutschen KWGs vermieden werden., z.B.: 1. Im
Rahmen des "geschlossenen Benutzerkreises" (der Mandant hat ein
Kundenpool, für den die Dienstleistungen in Frage kommen) wird auf
die Dienstleistungen der Bank hingewiesen". 2. Es wird z.B. über das
Suchmaschinen-Ranking oder Google-Sponsoren-Ranking für die
Dienstleistungen der Bank geworben, Werbender ist die Neuseeland
Gesellschaft mit Betriebsstätte Neuseeland, Repräsentanz/Call Center
in Neuseeland oder Z.B. in den Niederlanden. 3. Die Dienstleistungen
der Bank werden offiziell in Ländern ohne analoge Gesetzgebung des
deutschen KWGs beworben.
Dienstleistungen
unserer Kanzlei
- Beratung im Rahmen der Gründung,
Konstellation und Ausgestaltung einer Neuseeland Gesellschaft mit
Genehmigung für Bankgeschäfte
- Steuerliche Gestaltung, verbundene
Unternehmen, Strategien zur Senkung der Steuerlast auf Neuseeland
und Ansässigkeitsstaat des Mandanten
- Kollisionsrecht deutsches KWG
- Gründung der Gesellschaft auf
Neuseeland
- Vertragsrecht, AGBs
- Stellung des ordentlichen
Geschäftssitzes Neuseeland (Anbindung an Drittdienstleister)
- Korrespondenzbank-Konto Niederlande
- NexOrOne Banksoftware (Anbindung an
Drittdienstleister)
- Anbindung Eurowire (Anbindung an
Drittdienstleister)
- Hosting der Homepage der Bank
(Anbindung an Drittdienstleister)
- Gestaltung der Homepage der Bank
(Anbindung an Drittdienstleister)
- Stellung Treuhand-Direktor oder
"angestellter Direktor"
- Gründung von Auslandsgesellschaften
als Zwischengesellschaft und/oder Rechnungssteller an die
Gesellschaft auf Neuseeland
NexorOne:
Onlinebanking-Software für Neuseeland-Onlinebank (auch isoliert zu
bestellen)
The NexorOne™
Online Banking System
is a entirely online account manager for pooled funds. It generates
messages to the administrator transmitting the instructions from the
users. With a user friendly menu and thoroughly tested, completely
self customizable interface the software provides a solid platform
allowing your customers to feel confident that they are backed by a
stable institution. Making use of every available advantage of the
internet and online banking, the system gives the users the ability
to execute every kind of transaction and use all the services
offered by the financial institution on a cross-browser compatible
interface. It makes it the perfect tool to have a low cost
interaction with customers, while still able to tend to all their
needs. The users are able to transfer money in/out/between accounts
and to debit cards (optional).
By safely empowering the users to
request transactions online, assisted by the system, the
administrator has only to accept or cancel operations while
viewing on screen all the information needed to take the decision.
Since all the transactions are performed through the system only,
the accounting and detailed customizable reports are always in
real time and up to date. Additionally, the system keeps a
detailed trail of all activities, making it very easy to narrow
down precisely when those activities occurred. The system can
automatically generate revenue by applying customizable
transaction fees predefined by the administrator. The system
offers the ability to handle accounts in different currencies, as
well as a multi-language capable interface to expand to distinct
international markets and the multi-region friendliness for
defining all the different formats.
Online banking system for account management and secure
messaging with customers
Interfaces and Options:
Main features the
Administrator is able to access:
- System messages –
Generated when the users request certain transactions, automatically
processed and replied to when executed by the administrator. These
transactions require individual attention for completion.
- User messages –
secure messaging within the system. Either manually generated by the
users when contacting the administrator or by the administrator
himself to create messages to an individual user or a general
message to all users.
- System Log – serves
as a log of all the activities in the system by keeping records of
all the changes made by either the users or the administrator.
- Profile editor –
create or search-view and/or modify users profiles in the system as
well as to modify the administrator’s profile.
- Account manager –
create or search-view and/or modify accounts to then activate,
inactivate or block them. Also, to associate optional card accounts
to enable users to transfer funds to them.
- Manual transactions –
to manually debit or credit any account in
required instances. An additional feature is the ability to select
the revenue option which will include the transaction as a generated
fee (thus appearing in the administrator Revenues Report).
- Revenue manager – to
manage the revenues generated either automatically by the system or
manually by the administrator.
- Portfolio manager –
to administrate and manage user’s passive portfolios.
- Reports
- Specific User
Reports
- Specific user –
Specific account – All transactions
- Specific user –
Specific account – Ranged executed transactions
- Specific user –
All accounts – Executed transactions
- Specific user –
All accounts – Balances
- Global System
Reports
- All users – All
accounts – Balances
- Manual
transactions
- Revenues
generated (Manual, System or Both)
- Balance sheet
- System overview
- System configuration
settings – where the administrator can customize the system as well
as the initial setup of the account types, transfer fees, etc.
Main features the
Users are able to access:
- Account balances –
which shows all accounts with current/available balances, including
optional associated debit card accounts. Additionally the user may
view the last 10 transactions of any account for a quick overview.
- Messages generated by
the system – when any transaction request has been executed (i.e. a
requested wire transfer, manual transactions applied to an account
or changes in the user profile).
- Messages sent by the
administrator – contacting the user specifically or a group of users
for announcements.
- Incoming wire
transfers – to transfer funds from an external bank into any account.
The system will guide the user to create a print out of a
pre-elaborated page with the needed information such as the
correspondent bank information and the user’s personal reference
account number. This can then be faxed by the user to his bank.
- Outgoing wire
transfers – to wire transfer funds out of any account. The system
will provide an on-line form with the needed details for the wire
transfer to be later executed by the system administrator. Includes
the option to select which transfer fee to apply (i.e. standard or
express).
- In-house transfers –
to transfer funds between accounts of the same user or to transfer
funds to an account of a different user.
- Optional Debit Card
funding – this creates a request to the system administrator to
execute a debit card funding (only debit card accounts
pre-associated to any user). Includes the option to select which
transfer fee to apply (i.e. standard or express).
- Profile editor – to
view/modify the user’s profile and password in the system.
- Reports
- Specific account
transactions
- All accounts
executed transactions
Customized Solutions and Enhanced Support
We
offer a complete solution to all our clients’ needs, which means
that after NexorOne™ is bought as a stand alone package, we’ll back
you up with all the tools you might need.
- If you have the
IT staff but just need help with the initial setup, installation
and integration with your website, we offer an Installation
and Integration Support.
- If you need our
IT staff to help you with the software as an ongoing support
team, we offer an Active License and Support.
- If you don’t have
the IT team nor the facilities and servers to host the system,
we offer a complete Hosting Solution Package which
comes with a support contract and the necessary security
measures to run your system.


Technical Overview
The NexorOne™
online banking system has been developed mainly using PHP.
It’s a server side setup that deploys dynamic content that
interacts with the MySQL database to supply the information
through a user friendly interface. This is a very powerful and
scalable solution that is affordable as needs grow. Since the
system is fully internet cross-browser interface only, it’s
not bound to any specific browser, software or to any
operating system, offering total hardware and software
flexibility for the administrator and the users of the system.
|
User Interface Specs
-
User friendly interface with
easy navigation menu
-
Export to Excel and Word
options throughout the system
-
Print and Email information
from different screens
-
Wire Forms developed according
to SWIFT format standards
-
Resolution: 800x600 minimum,
1024x768 preferred
-
Fully Cross-browser compatible:
|
Minimum Suggested Server
Requirements
-
PHP Version 4.3.7+
-
MySQL 3.23.54+
-
Linux Operating System 2.2+
-
Web Server with SSL and PHP
support (i.e. Apache Web Server 1.3.33+)
-
SSL Certification for
Cryptographic Security
|

Usability
-
Multi Currency support
- Multi Administrator
-
Multi Region Friendly (i.e.
formats)
-
Multi Language capable
-
Customization options (i.e.
colors, logos, titles)
-
Debit Card Packages
integration
-
Detailed real time reporting
-
System has confirmation
messages with information showing the requests, before
executing them.
-
Accounts have current funds
and available funds (i.e. when transfers are requested the
funds are no longer available, but stay current until the
transaction is executed or denied by the administrator)
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Security
-
SSL Security Oriented (128bit or
256bit).
-
The system utilizes a combination of
ICSA (International Computer Security Association) and
PHPSecurity Consortium approved security technologies to protect
data for the Financial Institution and for the
Users .
-
The combination of Username
and Password is the first layer security to login.
-
The users are forced to change their
automatically generated passwords once they login to the system
for the first time.
-
The Security Key, acting as
a second layer security, is a secret pin code that the user has
to input within the system to be able to execute transactions.
This Security Key is generate by the system and kept
encrypted; shown only once to the user, makes it impossible to
break.
-
All sensitive information stored in
the Database has MD5 encryption.
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