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Firmengründung im Ausland:
Beratung im Hause London Consulting&Trustee Limited
Allgemeines oder: Ein "offener Brief
an unsere Interessenten und Mandanten"
Gerade bei
Auslandskonstruktionen ist die fundierte Beratung durch
Hochspezialisierte Fachleute von entscheidender Bedeutung. I.d.R. kann
die Mehrheit der deutschen Steuerberater (analog Stb in anderen
Ländern) eine solche Beratung nicht optimal leisten, da Spezialwissen
im internationalen Steuerrecht, Recht des Sitzstaates der Gesellschaft
und/oder/ergänzend EU-Recht und Kenntnisse im Rahmen der aktuellen
Urteile des EuGHs erforderlich sind. Steuerkanzleien für
internationales Steuerrecht (z.B. Rödle&Partner, PriceWaters/PwC usw.)
verlangen dabei für eine steuerliche Beratung Stundensätze ab 350,00
Euro/Std bzw. Tagessätze von mindestens 2.000,00 Euro "pro Manntag",
was durchaus angemessen ist und im internationalen Vergleich eher
niedrige Kostennoten darstellen. Unsere Mandanten müssen sich darüber
im Klaren sein, dass die "eigentliche Firmengründung im Ausland" das
"kleinste Problem" ist. Entscheidend ist die richtige (-steuerliche)
Gestaltung, damit z.B. die ausländische Betriebsstätte auch als solche
anerkannt wird, die Verhinderung des Gestaltungsmissbrauchs nach
heimischen Steuergesetz (z.B. 42 AO) mithin/und/oder ergänzend
geeignete Strategien zur möglichst steuerfreien Vereinnahmung der
Dividenden und vieles mehr.
Es versteht sich von
selbst, dass unsere Mandanten derartiges Spezialwissen nicht zum
Nulltarif abfragen können. Schließlich macht die steuerliche Beratung
ca. 80% unserer Tätigkeit aus, wobei wir unsere Berater ständig
fortbilden und schulen.
Unseren Mandanten nützt
keine Konstruktion, die nach kurzer Zeit "in sich zusammenbricht" und
schwerwiegende Konsequenzen hat. Wenn Sie also nicht bereit sind, uns
für eine Beratung fair zu vergüten, wenden Sie sich bitte an einen der
"Billiggründer", die reine "Schein-oder Briefkastenfirmen"
installieren, wobei die Treuhänder irgendwelche Gesellschaften auf den
Bahamas sind und/oder sogar ein angehender Finanzbeamter im ersten
Ausbildungsjahr den "mutmaßlichen Gestaltungsmissbrauch" formulieren
kann.
Ergänzend gestatten Sie
uns noch die Bemerkung, dass es keine Internetpräsenz zum Thema
"internationales Steuerrecht" gibt, die derartig viele Informationen
kostenlos zur Verfügung stellt wie unsere Webseiten! So können sich
unsere Mandanten für fast jede Gesellschaftsform die sehr
umfangreichen Exposees kostenlos downloaden und/oder es werden fast
alle Fragestellungen auf unseren Webseiten beantwortet.
Beratungshonorare (als
Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
Für eine Erstberatung (maximal 1,5 Stunden) per E-Mail ,Telefon,Videokonferenz
und/oder Vor-Ort (Kanzlei der LCT) werden dem Auftraggeber 150,00
Euro+ MWSt in Rechnung gestellt. Die minimale Kostennote beträgt 75,00
Euro + MWst,Abrechnung im 30 Minuten-Takt.
Erfolgt ein Auftrag zur Gründung einer
Auslandsgesellschaft bzw. steuerlichen Konzeption anderer Art, so
werden die Erstberatungsgebühren auf die Gesamtkosten in Abzug
gebracht. Mithin reduzieren sich die Gesamtkosten um maximal 150,00
Euro. Dieses gilt allerdings nur, sofern das Mandat einen
Gesamtkostenrahmen von 1.500,00 netto übersteigt.
Im Rahmen der telefonischen- oder Beratung per E-Mail
oder Videokonferenz werden vom Auftraggeber minimal 75,00 Euro+ MWSt
im Voraus der Beratungstätigkeit geschuldet.
1.
Nachfolgeberatung
Im Rahmen der Nachfolgeberatung per E-Mail, Telefon,
Videokonferenz oder Vor-Ort, werden dem Auftraggeber 250,00 Euro +
MWst pro Stunde in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt im 15
Minuten-Takt, unter Führung eines Mandanten-Zeitkontos.
Eine Nachfolgeberatung ist nicht auf andere Leistungen
anrechenbar.
2.
Beratung beim Klienten „vor Ort“
Wünscht der Auftraggeber eine Beratung bei ihm vor Ort, so werden
folgende Aufwendungen in Rechnung gestellt:
· Regelhonorar
von 250,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Stunde für
die reine Beratungszeit
· Reisekosten:
In Rechnung gestellt werden die Gebühren zweite Klasse Bundesbahn oder
Linienflug zweite Klasse, sofern die Entfernung zwischen Beratungsort
und der London Consulting&Trustee LTD mehr als 400 km beträgt.
· Lohnausgleichssatz:
65,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Stunde für die
reine Reisezeit.
· Übersteigt
Reise- und Beratungszeit 7 Stunden, so steht dem Berater eine
Übernachtung zu. Als angemessen wird die Übernachtung in einem
Drei-Sterne-Hotel inkl. Frühstück vereinbart und dem Auftraggeber in
Rechnung gestellt.
4.1 :
Diese Vergütungsgrundsätze (Beratung beim Klienten vor Ort) gelten nur
für die allgemeine Steuer- und/oder Rechtsberatung im Rahmen von
steuerlichen Gestaltungen, Firmengründungen, Ausflaggen der
natürlichen Person. Sie gelten nicht für „erweiterte Mandate“, z.B. im
Rahmen von Verhandlungen über Subventionen, Venture Capital,
Begleitungen des Mandanten im Betriebsstättenland (Verhandlungen mit
Banken/Behörden, Suche nach geeigneten Produktionsstätten usw..).
3.
Erweiterte Mandate
Erweiterte Mandate im Rahmen 4.1. des Vertrages werden im Rahmen der
Tagespauschale abgerechnet. Diese Tagespauschale beträgt 1.600,00
Euro netto pro Tag/Mann, zzgl. Reise- und Übernachtungskosten (Zweite
Klasse Bahn oder Flugzeug, drei Sterne Hotel inkl. Frühstück).
4.
Aufwendungen für Büro, Post und
Telekommunikation
Im
Rahmen einer Nachfolgeberatung werden dem Auftraggeber Aufwendungen
für Büro (Kopien, Büromaterial) Postwert und Telekommunikation
(Telefongebühren) separat in Rechnung gestellt, sofern diese
Aufwendungen insgesamt 50,00 Euro übersteigen.
5.
Terminabsagen
Stornierungen von Beratungsterminen bleiben für den Auftraggeber
kostenfrei sofern die Absage spätestens 8 Stunden vor dem vereinbarten
Termin geschieht. Nachfolgend werden dem Klienten eine Stunde des
reduzierten Honorarsatzes, also 150,00 Euro zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Dieses entfällt bei Krankheit
oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen seitens des Klienten oder
wenn ein Ausweichtermin stattfindet.
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