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Firmengründung im Ausland: Beratung im Hause London Consulting&Trustee Limited

Allgemeines oder: Ein "offener Brief an unsere Interessenten und Mandanten"

Gerade bei Auslandskonstruktionen ist die fundierte Beratung durch Hochspezialisierte Fachleute von entscheidender Bedeutung. I.d.R. kann die Mehrheit der deutschen Steuerberater (analog Stb in anderen Ländern) eine solche Beratung nicht optimal leisten, da Spezialwissen im internationalen Steuerrecht, Recht des Sitzstaates der Gesellschaft und/oder/ergänzend EU-Recht und Kenntnisse im Rahmen der aktuellen Urteile des EuGHs erforderlich sind. Steuerkanzleien für internationales Steuerrecht (z.B. Rödle&Partner, PriceWaters/PwC usw.) verlangen dabei für eine steuerliche Beratung Stundensätze ab 350,00 Euro/Std bzw. Tagessätze von mindestens 2.000,00 Euro "pro Manntag", was durchaus angemessen ist und im internationalen Vergleich eher niedrige Kostennoten darstellen. Unsere Mandanten müssen sich darüber im Klaren sein, dass die "eigentliche Firmengründung im Ausland" das "kleinste Problem" ist. Entscheidend ist die richtige (-steuerliche) Gestaltung, damit z.B. die ausländische Betriebsstätte auch als solche anerkannt wird, die Verhinderung des Gestaltungsmissbrauchs nach heimischen Steuergesetz (z.B. 42 AO) mithin/und/oder ergänzend geeignete Strategien zur möglichst steuerfreien Vereinnahmung der Dividenden und vieles mehr.

Es versteht sich von selbst, dass unsere Mandanten derartiges Spezialwissen nicht zum Nulltarif abfragen können. Schließlich macht die steuerliche Beratung ca. 80% unserer Tätigkeit aus, wobei wir unsere Berater ständig fortbilden und schulen.

Unseren Mandanten nützt keine Konstruktion, die nach kurzer Zeit "in sich zusammenbricht" und schwerwiegende Konsequenzen hat. Wenn Sie also nicht bereit sind, uns für eine Beratung fair zu vergüten, wenden Sie sich bitte an einen der "Billiggründer", die reine "Schein-oder Briefkastenfirmen" installieren, wobei die Treuhänder irgendwelche Gesellschaften auf den Bahamas sind und/oder sogar ein angehender Finanzbeamter im ersten Ausbildungsjahr den "mutmaßlichen Gestaltungsmissbrauch" formulieren kann.

Ergänzend gestatten Sie uns noch die Bemerkung, dass es keine Internetpräsenz zum Thema "internationales Steuerrecht" gibt, die derartig viele Informationen kostenlos zur Verfügung stellt wie unsere Webseiten! So können sich unsere Mandanten für fast jede Gesellschaftsform die sehr umfangreichen Exposees kostenlos downloaden und/oder es werden fast alle Fragestellungen auf unseren Webseiten beantwortet.

Beratungshonorare (als Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)

Für eine Erstberatung (maximal 1,5 Stunden) per E-Mail ,Telefon,Videokonferenz und/oder Vor-Ort  (Kanzlei der LCT) werden dem Auftraggeber 150,00 Euro+ MWSt in Rechnung gestellt. Die minimale Kostennote beträgt 75,00 Euro + MWst,Abrechnung im 30 Minuten-Takt.

Erfolgt ein Auftrag  zur Gründung einer Auslandsgesellschaft bzw. steuerlichen Konzeption anderer Art, so werden die Erstberatungsgebühren auf die Gesamtkosten in Abzug gebracht. Mithin reduzieren sich die Gesamtkosten um maximal 150,00 Euro. Dieses gilt allerdings nur, sofern das Mandat einen Gesamtkostenrahmen von 1.500,00 netto übersteigt.

Im Rahmen der telefonischen- oder Beratung per E-Mail oder Videokonferenz werden vom Auftraggeber minimal 75,00 Euro+ MWSt im Voraus der Beratungstätigkeit geschuldet.

1.     Nachfolgeberatung

Im Rahmen der Nachfolgeberatung per E-Mail, Telefon, Videokonferenz oder Vor-Ort, werden dem Auftraggeber 250,00 Euro + MWst pro Stunde in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt im 15 Minuten-Takt, unter Führung eines Mandanten-Zeitkontos.

Eine Nachfolgeberatung ist nicht auf andere Leistungen anrechenbar.

2.     Beratung beim Klienten „vor Ort“

Wünscht der Auftraggeber eine Beratung bei ihm vor Ort, so werden folgende Aufwendungen in Rechnung gestellt:

· Regelhonorar von 250,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Stunde für die reine Beratungszeit

·  Reisekosten: In Rechnung gestellt werden die Gebühren zweite Klasse Bundesbahn oder Linienflug zweite Klasse, sofern die Entfernung zwischen Beratungsort und der London Consulting&Trustee LTD mehr als 400 km beträgt.

·   Lohnausgleichssatz: 65,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Stunde für die reine Reisezeit.

·   Übersteigt Reise- und Beratungszeit 7 Stunden, so steht dem Berater eine Übernachtung zu. Als angemessen wird die Übernachtung in einem Drei-Sterne-Hotel inkl. Frühstück vereinbart und dem Auftraggeber  in Rechnung gestellt.

4.1 : Diese Vergütungsgrundsätze (Beratung beim Klienten vor Ort) gelten nur für die allgemeine Steuer- und/oder Rechtsberatung im Rahmen von steuerlichen Gestaltungen, Firmengründungen, Ausflaggen der natürlichen Person. Sie gelten nicht für „erweiterte Mandate“, z.B. im Rahmen von Verhandlungen über Subventionen, Venture Capital, Begleitungen des Mandanten im Betriebsstättenland (Verhandlungen mit Banken/Behörden, Suche nach geeigneten Produktionsstätten usw..).

3.     Erweiterte Mandate

Erweiterte Mandate im Rahmen 4.1. des Vertrages werden im Rahmen der Tagespauschale abgerechnet.  Diese Tagespauschale beträgt 1.600,00 Euro netto pro Tag/Mann, zzgl. Reise- und Übernachtungskosten (Zweite Klasse Bahn oder Flugzeug, drei Sterne Hotel inkl. Frühstück).

4.     Aufwendungen für Büro, Post und Telekommunikation

Im Rahmen einer Nachfolgeberatung werden dem Auftraggeber Aufwendungen für Büro (Kopien, Büromaterial) Postwert und Telekommunikation (Telefongebühren) separat in Rechnung gestellt, sofern diese Aufwendungen insgesamt 50,00 Euro übersteigen.

5.     Terminabsagen

Stornierungen von Beratungsterminen bleiben für den Auftraggeber kostenfrei sofern die Absage spätestens 8 Stunden vor dem vereinbarten Termin geschieht. Nachfolgend werden dem Klienten eine Stunde des reduzierten Honorarsatzes, also 150,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Dieses entfällt bei Krankheit oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen seitens des Klienten oder wenn ein Ausweichtermin stattfindet.

 

 

 

 

 

 

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