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Firmengründung im Ausland:
Beratung im Hause London Consulting&Trustee Ltd.
Allgemeines oder: Ein "offener Brief
an unsere Interessenten und Mandanten"
Gerade bei
Auslandskonstruktionen ist die fundierte Beratung durch
Hochspezialisierte Fachleute von entscheidender Bedeutung. I.d.R. kann
die Mehrheit der deutschen Steuerberater (analog Stb in anderen
Ländern) eine solche Beratung nicht optimal leisten, da Spezialwissen
im internationalen Steuerrecht, Recht des Sitzstaates der Gesellschaft
und/oder/ergänzend EU-Recht und Kenntnisse im Rahmen der aktuellen
Urteile des EuGHs erforderlich sind. Steuerkanzleien für
internationales Steuerrecht (z.B. Rödle&Partner, PriceWaters/PwC usw.)
verlangen dabei für eine steuerliche Beratung Stundensätze ab 350,00
Euro/Std bzw. Tagessätze von mindestens 2.000,00 Euro "pro Manntag",
was durchaus angemessen ist und im internationalen Vergleich eher
niedrige Kostennoten darstellen. Unsere Mandanten müssen sich darüber
im Klaren sein, dass die "eigentliche Firmengründung im Ausland" das
"kleinste Problem" ist. Entscheidend ist die richtige (-steuerliche)
Gestaltung, damit z.B. die ausländische Betriebsstätte auch als solche
anerkannt wird, die Verhinderung des Gestaltungsmissbrauchs nach
heimischen Steuergesetz (z.B. 42 AO) mithin/und/oder ergänzend
geeignete Strategien zur möglichst steuerfreien Vereinnahmung der
Dividenden und vieles mehr.
Es versteht sich von
selbst, dass unsere Mandanten derartiges Spezialwissen nicht zum
Nulltarif abfragen können. Schließlich macht die steuerliche Beratung
ca. 80% unserer Tätigkeit aus, wobei wir unsere Berater ständig
fortbilden und schulen.
Unseren Mandanten nützt
keine Konstruktion, die nach kurzer Zeit "in sich zusammenbricht" und
schwerwiegende Konsequenzen hat. Wenn Sie also nicht bereit sind, uns
für eine Beratung fair zu vergüten, wenden Sie sich bitte an einen der
"Billiggründer", die reine "Schein-oder Briefkastenfirmen"
installieren, wobei die Treuhänder irgendwelche Gesellschaften auf den
Bahamas sind und/oder sogar ein angehender Finanzbeamter im ersten
Ausbildungsjahr den "mutmaßlichen Gestaltungsmissbrauch" formulieren
kann.
Ergänzend gestatten Sie
uns noch die Bemerkung, dass es keine Internetpräsenz zum Thema
"internationales Steuerrecht" gibt, die derartig viele Informationen
kostenlos zur Verfügung stellt wie unsere Webseiten! So können sich
unsere Mandanten für fast jede Gesellschaftsform die sehr
umfangreichen Exposees kostenlos downloaden und/oder es werden fast
alle Fragestellungen auf unseren Webseiten beantwortet.
Beratungshonorare (als
Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
Dieser Bestandteil
unserer AGBs wird derzeit überarbeitet, bitte fragen Sie nach |