Firmengründung im Ausland- Steuern senken - Offshore Gesellschaft gründen

Internationale Steuergestaltung: Firmengründung im Ausland
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Firmengründung im Ausland: Beratung im Hause London Consulting&Trustee Ltd.

Allgemeines oder: Ein "offener Brief an unsere Interessenten und Mandanten"

Gerade bei Auslandskonstruktionen ist die fundierte Beratung durch Hochspezialisierte Fachleute von entscheidender Bedeutung. I.d.R. kann die Mehrheit der deutschen Steuerberater (analog Stb in anderen Ländern) eine solche Beratung nicht optimal leisten, da Spezialwissen im internationalen Steuerrecht, Recht des Sitzstaates der Gesellschaft und/oder/ergänzend EU-Recht und Kenntnisse im Rahmen der aktuellen Urteile des EuGHs erforderlich sind. Steuerkanzleien für internationales Steuerrecht (z.B. Rödle&Partner, PriceWaters/PwC usw.) verlangen dabei für eine steuerliche Beratung Stundensätze ab 350,00 Euro/Std bzw. Tagessätze von mindestens 2.000,00 Euro "pro Manntag", was durchaus angemessen ist und im internationalen Vergleich eher niedrige Kostennoten darstellen. Unsere Mandanten müssen sich darüber im Klaren sein, dass die "eigentliche Firmengründung im Ausland" das "kleinste Problem" ist. Entscheidend ist die richtige (-steuerliche) Gestaltung, damit z.B. die ausländische Betriebsstätte auch als solche anerkannt wird, die Verhinderung des Gestaltungsmissbrauchs nach heimischen Steuergesetz (z.B. 42 AO) mithin/und/oder ergänzend geeignete Strategien zur möglichst steuerfreien Vereinnahmung der Dividenden und vieles mehr.

Es versteht sich von selbst, dass unsere Mandanten derartiges Spezialwissen nicht zum Nulltarif abfragen können. Schließlich macht die steuerliche Beratung ca. 80% unserer Tätigkeit aus, wobei wir unsere Berater ständig fortbilden und schulen.

Unseren Mandanten nützt keine Konstruktion, die nach kurzer Zeit "in sich zusammenbricht" und schwerwiegende Konsequenzen hat. Wenn Sie also nicht bereit sind, uns für eine Beratung fair zu vergüten, wenden Sie sich bitte an einen der "Billiggründer", die reine "Schein-oder Briefkastenfirmen" installieren, wobei die Treuhänder irgendwelche Gesellschaften auf den Bahamas sind und/oder sogar ein angehender Finanzbeamter im ersten Ausbildungsjahr den "mutmaßlichen Gestaltungsmissbrauch" formulieren kann.

Ergänzend gestatten Sie uns noch die Bemerkung, dass es keine Internetpräsenz zum Thema "internationales Steuerrecht" gibt, die derartig viele Informationen kostenlos zur Verfügung stellt wie unsere Webseiten! So können sich unsere Mandanten für fast jede Gesellschaftsform die sehr umfangreichen Exposees kostenlos downloaden und/oder es werden fast alle Fragestellungen auf unseren Webseiten beantwortet.

Beratungshonorare (als Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)

Dieser Bestandteil unserer AGBs wird derzeit überarbeitet, bitte fragen Sie nach

http://www.etc-lowtax.net/    

http://www.firma-ausland.de http://www.london-consulting.org/ http://www.international-vc.org
http://www.international-ukbusiness.com http://www.schuldenade.com
http://www.international-vc.de http://www.first-international.org
http://www.gfunden.de http://www.steuermanager.org  
http://www.123schuldenfrei.de http://www.international-ukbusiness.com/english/index.html http://www.dubai-start.de http://www.london-consulting.net  http://www.ins-cash.com http://www.charisma-friends.de http://www.london-consulting.org/konto/index.html - Schuldnerberatung

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