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Dienstleistungsbereich
Buchhaltung, Jahresabschluss und Bilanzierung kleine bis
mittelständische Unternehmen
Wir betreuen:
- Deutsche Einzelunternehmen,
BGB-Gesellschaften, OHGs (auch mit eher niedrigen Umsätzen)
- Deutsche Kapitalgesellschaften
- Englische Limiteds mit
Betriebsstätte Deutschland und/oder England
- EU-Gesellschaften
- Verbundene Unternehmen,
internationale Steuersachverhalte
Ihre Vorteile:
- Top-Konditionen, günstiger als der
Steuerberater, aber effektiver als die Buchführungshilfe
- Ausgebildete Steuerfachgehilfen
übernehmen die Buchung Ihrer laufenden Geschäftsvorfälle,
Lohnbuchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldung
- Kontrolle durch unsere
Steuerberater, Jahresabschluss und Bilanz
Hinweis:
Wir übernehmen auch Aufträge kleinerer Unternehmen mit niedrigen
Umsatz, zu absolut günstigen Konditionen!
Wir buchen die laufenden
Geschäftsvorfälle für Ihr deutsches und/oder internationales
Unternehmen. Dabei sparen Sie bei deutschen- und bei
internationalen Sachverhalten- extrem viel Gebühren! Außerdem
koordinieren wir internationale Steuersachverhalte, z.B. englische
Limited mit steuerlicher Betriebsstätte in England und Deutschland.
Was reine
Buchführungs-Hilfen nicht können und Steuerberater häufig unterlassen
Bei vielen, auch kleineren Unternehmen,
bestehen i.d.R. zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten um die Steuerlast
zu senken, selbst dann, wenn die steuerliche Betriebsstätte nach 5 DBA
im Inland ist und bleiben muss oder soll. Beispiele sind:
- Gründung/Umwandlung Ltd&Co KG:
Höherer Gewerbesteuerfreibetrag, Betriebskosten sind dominanter
absetzbar
- Ansparabschreibung: Die
Ansparabschreibung - auch Ansparrücklage genannt - hat das
Ziel, mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern zukünftige
Investitionen zu erleichtern. Mit ihr soll die Liquidität und
Eigenkapitalausstattung kleinerer und mittlerer Betriebe verbessert
und der Investitionswille bereits in der Planungs- und Ansparphase
gefördert werden. Zu diesem Zweck eröffnet
§ 7 g Abs. 3 ff Einkommensteuergesetz (EStG) Steuerpflichtigen
unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, für die künftige
Anschaffung oder Herstellung eines neuen beweglichen Wirtschaftsguts
des Anlagevermögens eine Rücklage zu bilden.
- Bei Unternehmen mit größeren
Umsätzen: Gründung einer ausländischen Holding (EU) zur steuerfreien
Vereinnahmung der inländischen Dividenden
Das gibt es nur bei
uns: Der Steueralarm!
Wir kennen das aus unser täglichen
Praxis nur zu gut: Frustrierte Mandanten offenbaren uns Ihren
Steuerbescheid und sind fassungslos über die hohen Steuerforderungen
des deutschen Finanzamtes. Lesen Sie hier mehr zum Thema
"Steueralarm, die Steuerwehr der London Consulting"..
Koordinierung
internationaler Steuersachverhalte
Viele Mandanten mit internationalen
Steuersachverhalten haben das Problem, dass sich deutsche
Steuerberater i.d.R. nur im deutschen Steuerrecht auskennen, die
ausländischen Steuerberater nur im heimischen Steuerrecht. So waren
diese Mandanten bisher gezwungen, mehrere Steuerberater zu
beschäftigten (Deutschland und Ausland) oder sich an eine große
internationale Kanzlei zu wenden, was die Kosten explodieren lässt.
Werden mehrere Steuerberater in
den Betriebsstättenländern beschäftigt, so mangelt es i.d.R. an der
Koordination. Bei uns laufen hingegen alle Fäden zusammen, wir
koordinieren und treten als Bindeglied zwischen Deutschland und
anderen Betriebsstättenländern auf. Zwar ist es nicht immer
vermeidbar, dass mehrere Steuerberater parallel beschäftigt werden,
aber wir übernehmen dann die Koordination, entdecken frühzeitig
Fehler, um Schaden vom Mandanten abzuwenden.
Auch kleinere
Unternehmen sind bei uns willkommen!
Wenn Sie als kleines Unternehmen diese
Website lesen, werden Sie vielleicht denken, dass wir nicht der
richtige Partner für Sie sind. Das ist aber nicht so. Wir verfügen
über ausreichende Kapazitäten, um die Buchung Ihrer laufenden
Geschäftsvorfälle zu übernehmen, selbstverständlich mit der gleichen
Sorgfalt, wie bei größeren Unternehmen und zu unschlagbar günstigen
Gebühren.
Weitere Informationen:
Dienstleistungen in
der Kurzübersicht
- Buchhaltungsunterlagen sortieren und
ordnen,
Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle,
Debitoren und Kreditorenbuchhaltung,
Verwaltung des Mahnwesens.
- Die Aufgaben der Lohnbuchhaltung
sind folgende:
Berechnung von Löhnen und Gehältern,
Berechnung von Abschlagszahlungen,
Berechnung von geringfügig Beschäftigten,
Lohnsteueranmeldung,
Krankenkassenmeldung.
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