|
firmengründung im
ausland,limited gründen,englische limited gründen,zyprische
limited,dubai firmengründung,firmengründung schweiz,offshore
gesellschaft gründen,insolvenz,konkurs

Internationale
Steuerberater übernehmen Buchhaltung,Jahresabschluss und
Bilanzierung: Bilanz- Grundlagen
Themen:
Bilanz
Die Bilanz ist die Darstellung der
Vermögenswerte – der Aktiva – einerseits und die Darstellung der
Finanzierung – der Passiva – andererseits. Aktiva sind solche
Vermögensformen, die ein Unternehmen „aktiv“ einsetzen kann,
unabhängig davon, ob diese selbst finanziert wurden oder nicht. Die
Passivseite zeigt die Finanzierung, also die Herkunft des Kapitals.
Der Kapitalgeber kann die Richtung der Geschäftstätigkeit
mitbestimmen, im Vergleich zum Geschäftsführer verkörpert er dennoch
aber die passive Seite.
Aussage der beiden Seiten der Bilanz
| Aktiva |
Passiva |
| * Formen des Vermögens |
* Herkunft, Quellen der
Finanzierung |
| * Wie wurde investiert? |
* Wie wurde finanziert? |
| * Wie wurden die Mittel
eingesetzt? |
* Woher stammen die Mittel? |
Früher war die Detailliertheit der
Bilanz dem Kaufmann überlassen – es hatte sich eine Art allgemeiner,
gesellschaftlicher Übereinkunft herausgebildet. Jetzt wird auch das in
§ 266 (2) HGB gesetzlich geregelt. Die dort enthaltene
Bilanzgliederung (der sog. „Kontenrahmen“) ist zwar nur für große und
mittelgroße Kapitalgesellschaften vorgeschrieben. In der Praxis hat
sich diese Gliederung aber auch für Personengesellschaften
durchgesetzt, wobei häufig die Positionen noch weiter komprimiert
werden.
Unter dem Stichwort Bilanz ist die
Bilanzgliederung nachzulesen. Beide Seiten der Bilanz sind sortiert,
und zwar:
- die Aktivseite absteigend nach
„Flüssigkeit“ (Liquidität): Vermögenswerte, die sich am schwersten
in Bargeld verwandeln lassen (z. B. Grundstücke) stehen oben, die
dem Geld am nächsten stehenden Vermögenswerte (Kassenbestand,
Bankguthaben) unten.
- Die Passivseite absteigend nach
„Fälligkeit“: Oben die Finanzierungsquellen, die dem Unternehmen
längerfristig zur Verfügung stehen, unten die kurzfristigen
Verbindlichkeiten.
]
Zusammenhang zwischen Bilanz und
Inventar
Eine Bilanz wird dem Unternehmer,
eventuellen Geldgebern und den Finanzbehörden die notwendigen
Informationen nur dann liefern, wenn die darin enthaltenen Werte der
Wahrheit entsprechen. Das wird mit dem Inventar gesichert.
Auch beim Inventar fallen die
Informationserfordernisse des Unternehmers mit denen äußerer
Interessenten zusammen. Der Gläubigerschutz gebietet dem mit
Fremdmitteln arbeitenden Kaufmann, dass er sein Vermögen und seine
Schulden genau beziffert. Er darf in die Bilanzpositionen nicht
einfach irgendwelche geschätzten Werte eintragen. Jeder Wert muss
durch das Inventar belegbar sein. Daher wird ihm in § 240 HGB die
Pflicht zur Aufstellung eines Inventars auferlegt:
„Jeder Kaufmann hat zu
Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstücke, seine Forderungen
und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen
Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der
einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben.“
[
Zusammenhang zwischen Bilanz und
Konten
Das Konto in der Finanzbuchführung
dient dazu, aus der Bilanz als Momentaufnahme eine dynamische
Darstellung der Geschäftsfälle zu entwickeln. Diese Funktion ergibt
sich aus der Tatsache, dass jeder Geschäftsfall mindestens zwei
Bilanzpositionen verändert – aber eben meist auch nicht mehr als zwei
oder drei Positionen, während die vielen anderen Positionen der Bilanz
unverändert bleiben. Es ist also sinnvoll, nur die Positionen, die von
den Geschäftsvorgängen betroffen sind, zu verändern, anstatt die
gesamte Bilanz nach jedem Geschäftsvorfall neu zu erstellen. Daraus
ist die Erkenntnis entstanden, die Bilanz in Konten aufzulösen und nur
die Veränderungen in Konten einzutragen.
In den Konten werden Anfangsbestände
vorgetragen. Das Vortragen der Anfangsbestände erfolgt nach dem
Prinzip: Wenn die Werte in der Bilanz auf der linken Seite (der
Aktivseite) stehen, kommen sie in die linke Seite des Kontos
(bezeichnet als Soll). Folgerichtig ergibt sich daraus: Die Werte aus
der Passivseite der Bilanz kommen in die rechte Seite des Kontos
(Haben).
Dem Grundsatz „Keine Buchung ohne
Gegenbuchung“, nach dem mindestens zwei Konten bei einer Buchung
berührt werden, wird bereits bei der Auflösung der Eröffnungsbilanz in
Konten Rechnung getragen. Da es eigentlich kein Gegenkonto für die
Übernahme der Anfangsbestände in die Konten gibt, hat man als
Hilfskonstruktion das Eröffnungsbilanzkonto eingeführt. Dieses
enthält somit alle Anfangsbestände, aber – logischerweise –
spiegelverkehrt und dient zudem zur Kontrolle von Richtigkeit und
Vollständigkeit der zu übernehmenden Beträge.
Gewinn- und Verlustrechnung
Vorgänge, die den Geschäftserfolg eines
Unternehmens beeinflussen, könnten direkt auf das Eigenkapitalkonto
des Unternehmens gebucht werden. Das entspricht der Buchungslogik und
ist inhaltlich auch völlig korrekt. In diesem Falle wäre bei wenigen
Geschäftsfällen auch die Übersichtlichkeit gewahrt. In der Praxis gibt
es jedoch selbst in kleinen Unternehmen unzählige Geschäftsfälle, die
Erträge oder Aufwendungen darstellen und damit das Eigenkapital
beeinflussen. Würde immer direkt auf das Eigenkapitalkonto gebucht
werden, wäre das Ergebnis chaotisch und unübersichtlich. Um die
Übersichtlichkeit zu wahren, werden Erträge und Aufwendungen nicht
direkt, sondern nur saldiert auf das Eigenkapitalkonto gebucht. Dafür
wird eine spezielle Gewinn- und Verlustrechnung eingerichtet und dem
Eigenkapitalkonto vorgeschaltet. Der Aufbau (Gliederung) dieser
Rechnung ergibt sich aus § 275 HGB. Am gebräuchlichsten ist die
Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren.
|