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Steuerberater übernehmen
Buchhaltung,Jahresabschluss und Bilanzierung: Grundlagen der
Finanzbuchhaltung
Themen:
Ziele und Aufgabenbereiche der
Finanzbuchführung
- Jederzeitiger Überblick über die
Vermögenslage und den Schuldenstand des Unternehmens. Mindestens
einmal im Jahr sind Vermögenslage und Schuldenstand in der Bilanz zu
dokumentieren und mit einem Inventar nachzuweisen.
- Feststellung und systematisch
geordnete Aufzeichnung aller Vorgänge, die Vermögenswerte und
Schulden verändern.
- Erfolgsermittlung durch
Gegenüberstellung von Ertrag und Aufwand. Diese erfolgt mindestens
einmal im Jahr in der Gewinn- und Verlustrechnung.
- Bereitstellung der gesetzlich
vorgeschriebenen Angaben, auf deren Grundlage die Finanzbehörden die
Besteuerung des Unternehmens vornehmen, sowie weiterer Informationen
für Behörden, Gerichte, Banken oder andere externe Adressaten in der
vorgeschriebenen Form.
Adressaten von Ergebnissen aus der
Finanzbuchführung
Unternehmensinterne Adressaten:
- Der Unternehmer selbst: Er kann
nicht alle Transaktionen im Kopf behalten. Für seine kaufmännischen
Entscheidungen benötigt er ständigen Überblick und Übersicht.
- Am Unternehmen beteiligte
Kapitalgeber: Viele Unternehmen sind in Form einer Gesellschaft
organisiert. Beteiligte Gesellschafter fordern – ständig oder
mindestens periodisch – aussagefähige, überprüfbare Informationen
über die Lage des Unternehmens.
Externe Adressaten:
- Externe Kapitalgeber, insbesondere
Banken
- Gläubiger
- Finanzamt
- Arbeitnehmer und ihre Vertretungen
- Öffentlichkeit
Werden von verschiedenen Adressaten
unterschiedliche Standards für die Berichterstattung aus der
Finanzbuchführung (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung u. a.)
verlangt, erfordert dies u. U. eine parallele Buchführung.
Pflicht zur Buchführung
Neben dem Eigeninteresse des
Unternehmers gibt es gesetzliche Vorschriften, in denen die Pflicht
zur Buchführung festgeschrieben ist. Für Unternehmen, die im
Handelsregister eingetragen sind, gelten die
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches:
Buchführungspflicht nach
Handelsrecht
„Jeder Kaufmann ist
verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte
und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung ersichtlich zu machen.“
— § 238 HGB
Darüber hinaus müssen Gewerbetreibende
auch ohne Handelsregistereintrag die steuerlichen Bestimmungen der
Abgabenordnung beachten:
Buchführungspflicht nach Steuerrecht
„Wer nach anderen
Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher und Aufzeichnungen zu führen
hat, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, hat die
Verpflichtungen, die ihm nach den anderen Gesetzen obliegen, auch
für die Besteuerung zu erfüllen.
Gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte, die nach den
Feststellungen der Finanzbehörde für den einzelnen Betrieb Umsätze
einschließlich der steuerfreien Umsätze, ausgenommen die Umsätze
nach § 4 Nr. 8 bis 10 des Umsatzsteuergesetzes,
- von mehr als 350.000 Euro im
Kalenderjahr oder
- selbstbewirtschaftete land- und
forstwirtschaftliche Flächen mit einem Wirtschaftswert von mehr
als 25.000 Euro oder
- einen Gewinn aus Gewerbebetrieb
von mehr als 30.000 Euro im Wirtschaftsjahr oder
- einen Gewinn aus Land- und
Forstwirtschaft von mehr als 30.000 Euro im Kalenderjahr gehabt
haben,
sind auch dann verpflichtet, für
diesen Betrieb Bücher zu führen und auf Grund jährlicher
Bestandsaufnahmen Abschlüsse zu machen, wenn sich eine
Buchführungspflicht nicht aus anderen Gesetzen ergibt.“
— § 140 und 141 AO
Beschaffenheit der Buchführung
Der § 238 HGB legt fest:
„Die Buchführung muss
so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten
innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die
Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln
kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und
Abwicklung verfolgen lassen.“
Ein „sachverständiger Dritter“ kann ein
Finanzbeamter sein, der im Rahmen einer Außenprüfung die Buchführung
kontrolliert. Sachverständiger Dritter kann aber auch ein
Familienangehöriger oder Geldgeber sein, der sich an Hand der
Geschäftsbücher davon überzeugen will, dass sein Geld gut angelegt
ist.
In der Abgabenordnung werden auch diese
Bestimmungen aus steuerlicher Sicht ergänzt. Falls die Buchführung
nicht den Anforderungen entspricht, z. B. weil Unterlagen fehlen, kann
nach § 162 die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen schätzen.
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Diese Grundsätze sind in verschiedenen
gesetzlichen Vorschriften enthalten, ergeben sich aber insgesamt aus
der bewährten kaufmännischen Praxis. Sie lassen sich in den zwei
Grundprinzipien „Wahrheit“ und „Klarheit“ zusammenfassen.
- Wahrheit in der Buchführung
bedeutet, dass alles so gebucht werden muss, wie es wirklich
vorgefallen ist. Scheinbuchungen über Vorgänge, die nicht
tatsächlich stattgefunden haben, sind verbotene Fälschungen.
- Klarheit bedeutet, dass alles
übersichtlich, eindeutig, lesbar, nachvollziehbar und geschützt vor
Fälschungen sein muss
Belegpflicht
Eine sich aus der Forderung nach
Wahrheit und Klarheit zwingend ableitende Regel lautet, dass keine
Buchung erfolgen darf, ohne dass ein Beleg vorliegt. Wenn der Beleg
nicht aus dem Geschäftsvorfall direkt entsteht (zum Beispiel
Eingangsrechnung, Quittung), ist ein Eigenbeleg anzufertigen (Kopie
der Ausgangsrechnung, Lohnbeleg, Materialentnahmeschein,
Abschreibungsbeleg, ...). Bei der Anfertigung von Eigenbelegen ist von
vornherein zu bedenken, dass sie jeder Revision standhalten müssen,
besonders auch vor dem Finanzamt. Für Buchführungsunterlagen bestehen
Aufbewahrungspflichten.
]
Organisationsgrundsätze
- Jeder Geschäftsvorfall ist in einem
Beleg zu erfassen.
- Die Belege sind zeitnah zu erfassen.
- Die Geschäftsvorfälle sind zu
systematisieren.
[
Buchungsgrundsätze
Die Buchungen und Aufzeichnungen müssen
- vollständig
- richtig
- zeitgerecht
- geordnet und
- verständlich sein.
Elektronische Dokumente müssen nach den
Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme
behandelt und archiviert werden. Besondere Bedeutung haben die GOB bei
der Bilanzierung. Das Handelsgesetzbuch enthält eine Reihe von
speziellen Bestimmungen, die hierbei zu berücksichtigen sind.
Doppelte Buchführung - Grundlagen
Die doppelte Buchführung – auch
kaufmännische Buchführung genannt – ist die in der privaten Wirtschaft
vorherrschende Art der Finanzbuchhaltung. Man spricht von „doppelter“
Buchführung, weil jeder Geschäftsvorgang hierbei in zweifacher Weise
erfaßt wird. Im Grundbuch (Sozialversicherungen: Zeitbuch) werden alle
Vorgänge in zeitlicher Folge dargelegt, während im Hauptbuch
(Sozialversicherungen: Sachbuch) eine sachliche Zuordnung über
das Buchen in Konten (Doppik) erfolgt. Die Doppik ist daher lediglich
eine besondere Verfahrensweise in der Buchführung.
Eine andere Auslegung des Begriffs
„Doppelte Buchführung“ sieht die Duplizität darin, daß der Gewinn
eines Unternehmens auf zweifache Art nachgewiesen werden kann:
- durch den Vergleich des
Eigenkapitals des aktuellen Jahres mit dem des Vorjahres in der
jeweiligen Bilanz.
- durch den Vergleich der Aufwendungen
und Erträge des aktuellen Jahres in der Gewinn- und
Verlustrechnung
[
Bilanz
Die Bilanz ist die Darstellung der
Vermögenswerte – der Aktiva – einerseits und die Darstellung der
Finanzierung – der Passiva – andererseits. Aktiva sind solche
Vermögensformen, die ein Unternehmen „aktiv“ einsetzen kann,
unabhängig davon, ob diese selbst finanziert wurden oder nicht. Die
Passivseite zeigt die Finanzierung, also die Herkunft des Kapitals.
Der Kapitalgeber kann die Richtung der Geschäftstätigkeit
mitbestimmen, im Vergleich zum Geschäftsführer verkörpert er dennoch
aber die passive Seite.
Aussage der beiden Seiten der Bilanz
| Aktiva |
Passiva |
| * Formen des Vermögens |
* Herkunft, Quellen der Finanzierung |
| * Wie wurde investiert? |
* Wie wurde finanziert? |
| * Wie wurden die Mittel eingesetzt? |
* Woher stammen die Mittel? |
Früher war die Detailliertheit der
Bilanz dem Kaufmann überlassen – es hatte sich eine Art allgemeiner,
gesellschaftlicher Übereinkunft herausgebildet. Jetzt wird auch das in
§ 266 (2) HGB gesetzlich geregelt. Die dort enthaltene
Bilanzgliederung (der sog. „Kontenrahmen“) ist zwar nur für große und
mittelgroße Kapitalgesellschaften vorgeschrieben. In der Praxis hat
sich diese Gliederung aber auch für Personengesellschaften
durchgesetzt, wobei häufig die Positionen noch weiter komprimiert
werden.
Unter dem Stichwort Bilanz ist die
Bilanzgliederung nachzulesen. Beide Seiten der Bilanz sind sortiert,
und zwar:
- die Aktivseite absteigend nach
„Flüssigkeit“ (Liquidität): Vermögenswerte, die sich am schwersten
in Bargeld verwandeln lassen (z. B. Grundstücke) stehen oben, die
dem Geld am nächsten stehenden Vermögenswerte (Kassenbestand,
Bankguthaben) unten.
- Die Passivseite absteigend nach
„Fälligkeit“: Oben die Finanzierungsquellen, die dem Unternehmen
längerfristig zur Verfügung stehen, unten die kurzfristigen
Verbindlichkeiten.
]
Zusammenhang zwischen Bilanz und
Inventar
Eine Bilanz wird dem Unternehmer,
eventuellen Geldgebern und den Finanzbehörden die notwendigen
Informationen nur dann liefern, wenn die darin enthaltenen Werte der
Wahrheit entsprechen. Das wird mit dem Inventar gesichert.
Auch beim Inventar fallen die
Informationserfordernisse des Unternehmers mit denen äußerer
Interessenten zusammen. Der Gläubigerschutz gebietet dem mit
Fremdmitteln arbeitenden Kaufmann, dass er sein Vermögen und seine
Schulden genau beziffert. Er darf in die Bilanzpositionen nicht
einfach irgendwelche geschätzten Werte eintragen. Jeder Wert muss
durch das Inventar belegbar sein. Daher wird ihm in § 240 HGB die
Pflicht zur Aufstellung eines Inventars auferlegt:
„Jeder Kaufmann hat zu
Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstücke, seine Forderungen
und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen
Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der
einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben.“
[
Zusammenhang zwischen Bilanz und
Konten
Das Konto in der Finanzbuchführung
dient dazu, aus der Bilanz als Momentaufnahme eine dynamische
Darstellung der Geschäftsfälle zu entwickeln. Diese Funktion ergibt
sich aus der Tatsache, dass jeder Geschäftsfall mindestens zwei
Bilanzpositionen verändert – aber eben meist auch nicht mehr als zwei
oder drei Positionen, während die vielen anderen Positionen der Bilanz
unverändert bleiben. Es ist also sinnvoll, nur die Positionen, die von
den Geschäftsvorgängen betroffen sind, zu verändern, anstatt die
gesamte Bilanz nach jedem Geschäftsvorfall neu zu erstellen. Daraus
ist die Erkenntnis entstanden, die Bilanz in Konten aufzulösen und nur
die Veränderungen in Konten einzutragen.
In den Konten werden Anfangsbestände
vorgetragen. Das Vortragen der Anfangsbestände erfolgt nach dem
Prinzip: Wenn die Werte in der Bilanz auf der linken Seite (der
Aktivseite) stehen, kommen sie in die linke Seite des Kontos
(bezeichnet als Soll). Folgerichtig ergibt sich daraus: Die Werte aus
der Passivseite der Bilanz kommen in die rechte Seite des Kontos
(Haben).
Dem Grundsatz „Keine Buchung ohne
Gegenbuchung“, nach dem mindestens zwei Konten bei einer Buchung
berührt werden, wird bereits bei der Auflösung der Eröffnungsbilanz in
Konten Rechnung getragen. Da es eigentlich kein Gegenkonto für die
Übernahme der Anfangsbestände in die Konten gibt, hat man als
Hilfskonstruktion das Eröffnungsbilanzkonto eingeführt. Dieses
enthält somit alle Anfangsbestände, aber – logischerweise –
spiegelverkehrt und dient zudem zur Kontrolle von Richtigkeit und
Vollständigkeit der zu übernehmenden Beträge.
Gewinn- und Verlustrechnung
Vorgänge, die den Geschäftserfolg eines
Unternehmens beeinflussen, könnten direkt auf das Eigenkapitalkonto
des Unternehmens gebucht werden. Das entspricht der Buchungslogik und
ist inhaltlich auch völlig korrekt. In diesem Falle wäre bei wenigen
Geschäftsfällen auch die Übersichtlichkeit gewahrt. In der Praxis gibt
es jedoch selbst in kleinen Unternehmen unzählige Geschäftsfälle, die
Erträge oder Aufwendungen darstellen und damit das Eigenkapital
beeinflussen. Würde immer direkt auf das Eigenkapitalkonto gebucht
werden, wäre das Ergebnis chaotisch und unübersichtlich. Um die
Übersichtlichkeit zu wahren, werden Erträge und Aufwendungen nicht
direkt, sondern nur saldiert auf das Eigenkapitalkonto gebucht. Dafür
wird eine spezielle Gewinn- und Verlustrechnung eingerichtet und dem
Eigenkapitalkonto vorgeschaltet. Der Aufbau (Gliederung) dieser
Rechnung ergibt sich aus § 275 HGB. Am gebräuchlichsten ist die
Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren.
[
Konten und Buchung
Kontensystem
Bevor sie in die Bilanz oder Gewinn-
und Verlustrechnung einfließen, werden im laufenden Geschäftsverkehr
die Finanzen eines Unternehmens auf Konten erfasst. Ein Konto ist eine
Tabelle mit zwei Spalten: Einer Soll- (S) und einer Habenseite (H).
- „Soll“ ist immer links,
„Haben“ ist immer rechts:
Früher, als die Konten noch in
gebundenen Büchern geführt wurden, verwendete man zur
Kontendarstellung das so genannte T-Konto. Die Darstellung ähnelt dem
Buchstaben T. Heute hat das Konto ein anderes Aussehen, aber immer
noch die Darstellung mit Soll und Haben. Die Wörter „Soll“ und „Haben“
sind dabei ohne inhaltliche Bedeutung und historisch bedingt! Es geht
also nicht um „etwas haben“ oder „etwas, das sein soll“. Besonders der
Begriff „Haben“ wird oft falsch verstanden. Er bedeutet nicht
„Besitzen“. Tatsächlich ist er aus der Funktion des Lieferantenkontos
zu erklären. Auf der rechten Seite dieses Kontos wurden nach dem
Prinzip „Wir HABEN zu bezahlen!“ der entsprechende Geldbetrag
eingetragen. Auf der linken Seite des Kundenkontos wurde eingetragen
„Der Kunde SOLL bezahlen!“ – deshalb also „Soll“ als linke Seite eines
Kontos.
Der Buchhalter unterscheidet
Bestandskonten und Erfolgskonten:
- Bestandskonten
nehmen Bestände an Gütern und Geld auf, also erfolgsneutrale
Zustände.
- aktive Bestandskonten
halten das Vermögen fest. Alle finanziellen Mittel, die einem
Unternehmen zur Verfügung stehen, sind in einer bestimmten Form
vorhanden: Z. B. als Grundstücke, Maschinen, Vorräte und Bargeld,
aber auch als Forderungen oder immaterielle Vermögensgegenstände
wie Lizenzen. Auf den Aktivkonten wird also die Kapitalverwendung
aufgezeichnet. Die Zugänge werden im Soll, die Abgänge im Haben
gebucht.
- passive Bestandskonten
erfassen die Verbindlichkeiten oder „Schulden“. Das Vermögen eines
Unternehmens wird aus Mitteln der Eigentümer und Gläubiger
gebildet: Z. B. der Gesellschafter, Aktionäre, Banken oder
Lieferanten. Die Passivkonten zeichnen also die Herkunft des
Eigen- und des Fremdkapitals auf. Die Zugänge werden im Haben, die
Abgänge im Soll gebucht.
- Erfolgskonten nehmen
erfolgswirksame Vorgänge auf. Erfolg ist in der Buchführung
ein neutraler Begriff und bezeichnet sowohl Gewinn als auch Verlust.
- Aufwandskonten werden
verwendet, um die Minderung des Eigenkapitals festzuhalten.
Aufwand bedeutet „Werteverzehr“, also z. B. den Verbrauch von
Material, Personalkosten, Zinsen oder Abschreibungen. Die Zahlung
einer Lieferantenrechnung ist dagegen kein Aufwand, sondern der
Abgang einer Verbindlichkeit. Aufwand wird immer im Soll gebucht.
- Ertragskonten werden mit
„Wertzuflüssen“ bebucht, die das Eigenkapital erhöhen. Die
wichtigste Ertragsart in einem Unternehmen sind in der Regel die
Umsatzerlöse. Die Zahlung eines Kunden ist dagegen kein Ertrag,
sondern der Abgang einer Forderung. Erträge werden immer im
Haben gebucht.
Die Konten sind in einer systematischen
Reihenfolge angeordnet (Kontenplan). Die modernen Systeme, die sich
nach einem der empfohlenen Kontenrahmen richten, entsprechen der
Bilanzgliederung. Die Konten tragen Nummern, die sofort erkennen
lassen, wie sie in das Bilanzsystem eingeordnet sind.
Buchungssatz
Eine einfache Buchung betrifft zwei
Konten, jeweils eine Buchung im Soll, eine zweite im Haben. Auf jedem
Beleg wird vermerkt, wie gebucht wird. Das erfolgt in Form eines
Buchungssatzes. Zuerst wird das Konto genannt, auf dem die Sollbuchung
vorgenommen wird. Dann folgt das Wörtchen „an“ und darauf das Konto,
das die Habenbuchung aufnimmt. Ein Beispiel dazu: Ein Einkauf von
Rohstoffen auf Ziel erhält den Buchungssatz
- Rohstoffe an
Verbindlichkeiten
Zusammengesetzte Buchungssätze können
eine Vielzahl von Konten ansprechen. Die Summen aller Buchungen im
Soll und im Haben müssen aber übereinstimmen. Sind die Summen
unterschiedlich, ist der Buchungssatz unvollständig (er „geht nicht
auf“), und eine Verbuchung ist zumindest in EDV-gestützten
Buchführungssystemen unmöglich.
Buchungssystem
Man unterscheidet sechs
Grundsituationen:
erfolgsneutral:
- Aktivtausch: Ein Aktivkonto
wird um einen Betrag gemehrt, ein anderes um den gleichen Betrag
gemindert.
- Beispiel: Ein Kunde bezahlt eine
Rechnung.
- Buchungssatz: „Bankkonto“ an
„Forderungen“.
- Passivtausch: Ein Passivkonto
wird um einen Betrag gemehrt, ein anderes um den gleichen Betrag
gemindert.
- Beispiel: Eine Lieferantenschuld
wird in ein langfristiges Darlehen umgewandelt.
- Buchungssatz: „Verbindlichkeiten
a. L. L.“ an „Darlehen“.
- Aktiv-Passiv-Mehrung
(Bilanzverlängerung): Aktiv und Passivseite werden um den gleichen
Betrag erhöht.
- Beispiel: Rohstoffe werden „auf
Ziel“ gekauft, d. h. die Rechnung wird nicht sofort bezahlt.
- Buchungssatz: „Rohstoffe“ und
„Vorsteuer“ an „Verbindlichkeiten a. L. L.“.
- Aktiv-Passiv-Minderung
(Bilanzverkürzung): Aktiv und Passivseite werden um den gleichen
Betrag gemindert.
- Beispiel: Eine Lieferantenrechnung
wird bezahlt.
- Buchungssatz: „Verbindlichkeiten
a. L. L.“ an „Bankkonto“.
erfolgswirksam:
- Positive Erfolgswirksamkeit:
1 Bestands- und 1 Ertragskonto angesprochen; => Gewinn
- Beispiel: Eine Kundenrechnung wird
fakturiert.
- Buchungssatz: „Forderungen“ an
„Umsatzerlöse“.
- Negative Erfolgswirksamkeit:
1 Bestands- und 1 Aufwandskonto angesprochen; => Verlust
- Beispiel: Büromaterial wird
eingekauft und bar bezahlt.
- Buchungssatz: „Büromaterial“ an
„Kasse“.
Das Ziehen von Salden
Der Bestand auf den einzelnen Konten
wird durch das Ziehen von Salden ermittelt. Das erfolgt, indem beide
Seiten (Soll und Haben) eines Kontos addiert werden. Von der wertmäßig
größeren Seite wird der Wert der kleineren Seite abgezogen. Macht die
Sollseite den größeren Wert aus, so ist das ein Sollsaldo. Wenn die
Habenseite überwiegt, so ist das ein Habensaldo.
Diese Definition ist notwendig, da in
der Buchführung traditionell die Arbeit mit absoluten Werten gelehrt
wird. In der Praxis ist es einfacher: Da Sollbuchungen immer als
Positiv-Werte und Habenbuchungen als Negativ-Werte erfasst werden, ist
ein Saldo schlicht die Summe aller Einzelposten eines Kontos:
| Soll |
Haben |
| 100 |
-50 |
| |
-30 |
| Summe Soll: 100 |
Summe Haben: -80 |
| Saldo: 20 |
Im Geschäftsleben wird während des
Jahres mindestens monatlich einmal eine Saldenliste aufgestellt, da
sie dem Unternehmer den Stand seiner Konten, praktisch also eine
Zwischenbilanz zeigt. Nach der Addition zeigt die Gleichheit der Summe
aller Salden in Soll und Haben, dass beim Eintragen Soll und Haben
nicht verwechselt wurden und keine Zahlendreher vorgekommen sind (zwei
Fehler, die sich rechnerisch aufheben, sind äußerst selten).
[
]
Journal (Grundbuch)
Im Journal (übersetzt: Tagebuch) werden
alle Geschäftsvorfälle chronologisch (zeitlich) mit laufender Nummer,
Datum, Betrag, Verweis auf den Beleg, Erläuterung und Kontierung
(Sollkonto, Habenkonto) erfasst. Die Funktion des Journals geht von
folgendem Prinzip aus: Alle Geschäftsfälle müssen sich sowohl
chronologisch verfolgen lassen als auch den einzelnen Bilanzpositionen
zugeordnet werden können. Die chronologische Ordnung wird dadurch
gewährleistet, dass alle Buchungssätze dem Datum nach im Journal
aufgezeichnet werden. Es ist das Grundbuch der Buchführung.
Gleichzeitig ist das Journal die Buchungsanweisung für die Übertragung
der Buchungen aus dem Grundbuch in das Hauptbuch.
]
Hauptbuch
Als Hauptbuch wird das Kontenwerk mit
seiner sachlichen Untersetzung und Bewegung durch Geschäftsfälle der
einzelnen Bilanzpositionen bezeichnet. Im Hauptbuch (auch:
Kontenblätter) werden alle Buchungen des Grundbuchs auf den in den
Buchungssätzen genannten Konten eingetragen. Die Konten werden am
Anfang eines jeden Geschäftsjahres mit den Endbeständen des Vorjahres
(z. B. Bankbestand) eröffnet und mit Abschlussbuchungen zur
Schlussbilanz zusammengeführt.
Durch die Aufzeichnungen im Hauptbuch
wird also die sachliche Ordnung der einzelnen Geschäftsvorfälle
vorgenommen.
Für das Buchen selbst gilt die Regel:
Zuerst Eintragung im Grundbuch (Journal), dann Buchung auf dem Konto
(im Hauptbuch).
Früher waren Grundbuch und Hauptbuch
tatsächlich gebundene Bücher.
[]
Nebenbücher
Des Weiteren gibt es diverse
Nebenbücher, die bestimmte Hauptbuchkonten erläutern. Dazu zählen
z. B.
- das Kontokorrent- oder
Geschäftsfreundebuch (enthält Verbindlichkeiten und Forderungen bei
Lieferanten (Kreditoren) und Kunden (Debitoren))
- das Lagerbuch (enthält Zu- und
Abgänge des Warenlagers)
- das Lohn- und Gehaltsbuch (enthält
die Abrechnungen der Arbeitsentgelte)
- das Anlagebuch (enthält die
Gegenstände des Anlagevermögens)
- das Bankbuch und das Kassenbuch
(enthalten den Zahlungsmittelbestand)
- das Rechnungsausgangsbuch (enthält
die Fakturierung)
[
Der Jahresabschluss
Grundlegende Vorschriften zum
Jahresabschluss sind in § 242 HGB enthalten:
- (1) Der Kaufmann hat zu Beginn
seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden
Geschäftsjahres einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner
Schulden darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz, Bilanz)
aufzustellen. Auf die Eröffnungsbilanz sind die für den
Jahresabschluss geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden,
soweit sie sich auf die Bilanz beziehen.
- (2) Er hat für den Schluss eines
jeden Geschäftsjahres eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres (Gewinn- und Verlustrechnung)
aufzustellen.
- (3) Die Bilanz und die Gewinn- und
Verlustrechnung bilden den Jahresabschluss.
Schritte beim Jahresabschluss
- Durch Inventur (Erfassung aller
Bestände) ist das Inventar zu ermitteln und schriftlich
niederzulegen. Damit ist die Höhe aller Vermögenswerte und Schulden
festgestellt. Eventuelle Differenzen zu den Salden auf den Konten
sind zu klären und durch Buchungen (mit Eigenbelegen untersetzt) zu
bereinigen.
- Dann sind die Erfolgskonten über das
Gewinn- und Verlustkonto abzuschließen. Für die Aufwandskonten
lautet der Buchungssatz „Gewinn- und Verlustkonto an Aufwandskonto”.
Der Buchungssatz für den Abschluss von Erlöskonten lautet
„Erlöskonto an Gewinn- und Verlustkonto”.
- Das Gewinn- und Verlustkonto ist
über das Eigenkapitalkonto abzuschließen. Wenn der Ertrag größer war
als der Aufwand (Gewinn), lautet der Buchungssatz „Gewinn- und
Verlustkonto an Eigenkapital”.
- Danach sind alle Bestandskonten
(Aktiv- und Passivkonten) mit dem Schlussbilanzkonto abzuschließen.
- Das Schlussbilanzkonto enthält die
Werte für die Jahresabschluss-Bilanz. Die Angaben sind in die
gesetzlich vorgeschriebene Form zu bringen.
- Das Gewinn- und Verlust-Konto
enthält die Werte der Gewinn- und Verlustrechnung. Auch hier muss
auf dieser Grundlage die gesetzlich vorgeschriebene Übersicht
erstellt werden.
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