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Internationale
Steuerberater übernehmen Buchhaltung,Jahresabschluss und
Bilanzierung: Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung
Themen:
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Diese Grundsätze sind in verschiedenen
gesetzlichen Vorschriften enthalten, ergeben sich aber insgesamt aus
der bewährten kaufmännischen Praxis. Sie lassen sich in den zwei
Grundprinzipien „Wahrheit“ und „Klarheit“ zusammenfassen.
- Wahrheit in der Buchführung
bedeutet, dass alles so gebucht werden muss, wie es wirklich
vorgefallen ist. Scheinbuchungen über Vorgänge, die nicht
tatsächlich stattgefunden haben, sind verbotene Fälschungen.
- Klarheit bedeutet, dass alles
übersichtlich, eindeutig, lesbar, nachvollziehbar und geschützt vor
Fälschungen sein muss
Belegpflicht
Eine sich aus der Forderung nach
Wahrheit und Klarheit zwingend ableitende Regel lautet, dass keine
Buchung erfolgen darf, ohne dass ein Beleg vorliegt. Wenn der Beleg
nicht aus dem Geschäftsvorfall direkt entsteht (zum Beispiel
Eingangsrechnung, Quittung), ist ein Eigenbeleg anzufertigen (Kopie
der Ausgangsrechnung, Lohnbeleg, Materialentnahmeschein,
Abschreibungsbeleg, ...). Bei der Anfertigung von Eigenbelegen ist von
vornherein zu bedenken, dass sie jeder Revision standhalten müssen,
besonders auch vor dem Finanzamt. Für Buchführungsunterlagen bestehen
Aufbewahrungspflichten.
]
Organisationsgrundsätze
- Jeder Geschäftsvorfall ist in einem
Beleg zu erfassen.
- Die Belege sind zeitnah zu erfassen.
- Die Geschäftsvorfälle sind zu
systematisieren.
[
Buchungsgrundsätze
Die Buchungen und Aufzeichnungen müssen
- vollständig
- richtig
- zeitgerecht
- geordnet und
- verständlich sein.
Elektronische Dokumente müssen nach den
Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme
behandelt und archiviert werden. Besondere Bedeutung haben die GOB bei
der Bilanzierung. Das Handelsgesetzbuch enthält eine Reihe von
speziellen Bestimmungen, die hierbei zu berücksichtigen sind.
Doppelte Buchführung - Grundlagen
Die doppelte Buchführung – auch
kaufmännische Buchführung genannt – ist die in der privaten Wirtschaft
vorherrschende Art der Finanzbuchhaltung. Man spricht von „doppelter“
Buchführung, weil jeder Geschäftsvorgang hierbei in zweifacher Weise
erfaßt wird. Im Grundbuch (Sozialversicherungen: Zeitbuch) werden alle
Vorgänge in zeitlicher Folge dargelegt, während im Hauptbuch
(Sozialversicherungen: Sachbuch) eine sachliche Zuordnung über
das Buchen in Konten (Doppik) erfolgt. Die Doppik ist daher lediglich
eine besondere Verfahrensweise in der Buchführung.
Eine andere Auslegung des Begriffs
„Doppelte Buchführung“ sieht die Duplizität darin, daß der Gewinn
eines Unternehmens auf zweifache Art nachgewiesen werden kann:
- durch den Vergleich des
Eigenkapitals des aktuellen Jahres mit dem des Vorjahres in der
jeweiligen Bilanz.
- durch den Vergleich der Aufwendungen
und Erträge des aktuellen Jahres in der Gewinn- und
Verlustrechnung
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