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Dienstleistungen: Private Placement,Kapital für Unternehmen (Venture
Capital),vorbörsliche Emission
und Börsengang
going public
Going Public bedeutet im herkömmlichen Sinne die Einführung der
Aktien eines Unternehmens an einer Börse. Darüber hinaus wird
heutzutage auch die Einwerbung von Beteiligungskapital mittels eines
Emissionsprospektes am freien Kapitalmarkt, unabhängig von der
Beteiligungsform, als Going Public bezeichnet. Going Public ist
also das öffentliche Angebot von Beteiligungen an Unternehmen.
Kapitalmarkt
Neben dem gesetzlich geregelten Börsenmarkt, der bereits seit Ende des
18. Jahrhunderts in Deutschland funktionierend besteht, ist auch ein
freier Kapitalmarkt vorhanden. Hier sind die Marktbedingungen nicht
gesetzlich geregelt. Man bezeichnet ihn auch als ungeregelten oder
kleinen Kapitalmarkt und manchmal abwertend grauen Kapitalmarkt.
Dieser Markt ist jedoch keineswegs (nur undurchsichtig) grau, nehmen
doch alle Banken, Bausparkassen und Versicherungen mit ihren
Investment- und Immobilienfonds, mit ihren Fondspolicen und sonstigen
Finanzprodukten an diesem Kapitalmarkt teil.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden wurden allein
im Jahr 2000 über EUR 140 Mrd. auf diesem freien Kapitalmarkt
umgesetzt; davon flossen insgesamt EUR 21 Mrd. in
Unternehmensbeteiligungen durch Kapitalmarktemissionen im Wege des
Private Placement. Der freie Kapitalmarkt in Deutschland ist ein sehr
leistungsfähiger und aufnahmebereiter Markt mit besten
Platzierungschancen. Der Risikokapitalmarkt für unternehmerisches
Produktivkapital ist zudem in einer stark steigenden
Entwicklungsphase.
Kapitalmarktemission
Die Kapitalmarktemission dient der Kapitalbeschaffung für die
privaten Unternehmen oder dem Staat zur Finanzierung seiner
öffentlichen Haushalte. Ziel einer solchen Emission ist die Stärkung
bzw. Erhöhung des Eigenkapitals und/oder der Liquidität des
Unternehmens (soweit dies lediglich durch Inhaberschuldverschreibungen
auf Darlehensbasis geschieht).
Eine Kapitalmarktemission bringt und fördert die Unabhängigkeit von
den Banken. Diese üben oft mit hohen Krediten und manchmal mit
drückenden Darlehensvertragsregelungen unliebsamen Einfluss
(Stichwort: "Macht der Banken") auf ein eigenkapitalschwaches
Unternehmen aus.
Dienstleistungen:
Im
Rahmen der Dienstleistungen "Kapital für Unternehmen",vorbörsliche
Emission und Börsengang bietet unsere Kanzlei in Zusammenarbeit mit
unseren Netzwerkpartnern folgende Dienstleistungen an:
-
Suche nach
geeigneten Kapitalgebern für Unternehmen ab einem
Jahresumsatz von 500.000 Euro (keine Begleitung und
Existenzgründungen, neue Unternehmen ohne entsprechenden Umsatz)
-
Vorbörsliche
Emission,Private Placement
-
Erstellung des
Emissionsprospektes
-
Beratung in Fragen des
KWGs, Bafin-Beratung
-
Börsengang,Freihandel
-
Internationaler
Börsengang (USA,Schweiz,Offshore)
-
Steuergestaltung
im Rahmen der vorbörslichen oder börslichen Emission: Gründung einer
ausländischen
Holding (Zwischenholding) zur steuerfreien Vereinnahmung der
inländischen Dividenden,Betriebsstättenverlagerung oder
Teil-Betriebsstättenverlagerung ins Ausland (Niedrigsteuerland)
sofern sinnvoll
Im Rahmen der
Kapitalisierung von Unternehmen müssen wir die Mandanten zunächst
umfänglich beraten. Es muss geprüft werden, welche "Form der
Kapitalisierung" in Frage kommt (Private Placement,vorbörsliche
Emission,Börsengang, Sonstige). Auf dieser Grundlage wird ein
entsprechendes Konzept entwickelt. Wesentlicher Aspekt ist i.d.R.
die steuerliche Optimierung des Unternehmens, um Erträge steuerfrei
oder steuerminimiert zu realisieren. Dieses im Rahmen der
Ausschüttungen der Dividenden an die Anteilseigner und/oder um
Kapital für zukünftige Investitionen steuerneutral zu parken. Hier
kommt der
Zwischenholding eine besondere Bedeutung zu.
Im Rahmen der
bankenunabhängigen Unternehmensfinanzierung realisieren wir die
Erstellung des Emissionsprospektes, Beratung vor der Bafin,Zulassung
(sofern gesetzlich notwendig) und Integration Ihres Angebotes in die
entsprechenden Plattformen im Internet.
Prospektpflicht:
Emissionsprospekt
Ein Emissionsprospekt oder
Wertpapierverkaufsprospekt (kurz: Verkaufsprospekt) ist ein
Dokument, das begleitend zu einer Wertpapieremission am Finanzmarkt
erstellt und veröffentlicht wird.
Ein Emissionsprospekt enthält alle
Angaben zu dem angebotenen Wertpapier und zum Anbieter (Emittenten),
die nach der jeweils gültigen Gesetzgebung (in Deutschland: nach dem
Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz) vorgeschrieben sind. Er dient dazu,
die potenziellen Investoren über alle Eigenschaften, Chancen und
Risiken des Wertpapiers zu informieren.
Prospekthaftung bedeutet, der
Emittent eines
Wertpapiers und das
Konsortium haften für
entstandene Schäden, wenn der Emissionsprospekt unwahre oder
irreführende Angaben zum Nachteil von Käufern der
Neuemission enthält. Dies ist unter anderem im
Börsengesetz geregelt.
Da der
Prospekt wichtige Grundlage für die
Anlageentscheidung des Käufers ist, soll er alle wesentlichen
Angaben enthalten, die jenem ein zutreffendes Urteil über den
Emittenten und die Wertpapiere ermöglichen. Bei nicht börsenbezogenen
Anlageformen muss der Prospekt grundsätzlich vollständig und richtig
sein. Der Haftungsumfang ist sehr weit gestaltet worden: Es haften
Gründer, Initiatoren, Hintermänner, die übrigen Garanten des
Prospekts, ggf. auch Treuhänder, allerdings nicht die
Beiratsmitglieder.
Andere spezialgesetzliche Regeln für
Schadensersatzansprüche sind im
Verkaufsprospektgesetz seit dem 1. Juli 2005 und im (Auslands-)Investmentgesetz
geregelt. Dem bisherigen Anwendungsbereich allgemeiner
bürgerlich-rechtlicher Regeln hat das Anlegerschutzverbesserungsgesetz
(AnSVG) weitgehend die Grundlage entzogen.
Daneben wurde von der Rechtsprechung
durch Rechtsfortbildung praeter legem eine allgemeine
Prospekthaftung nach den Regeln des
Bürgerlichen Gesetzbuches entwickelt. Diese beruht auf der
culpa in contrahendo (c.i.c.) und greift, sofern kein
Spezialgesetz vorhanden ist, nur für Altfälle und den nicht
organisierten Kapitalmarkt. Insoweit lassen sich zwei Fälle
unterscheiden, in denen nicht der Verhandlungsgegner sondern Dritte
haften, weil Prospektangaben unrichtig sind:
Die (eigentliche) Prospekthaftung im
engeren Sinne, bei der zwischen dem Anleger und seinem späteren
Schadensersatzschuldner keine Vertragsverhandlungen stattfinden.
Vertraut ein Anleger Angaben deshalb, weil sie in einem Prospekt
stehen, und ist der Prospekt unrichtig, so haften die
Prospektverantwortlichen für typisiertes Vertrauen. Die
Schadensersatzansprüche hieraus verjähren nach besonderen Regeln.
Demgegenüber finden bei der
(uneigentlichen) Prospekthaftung im weiteren Sinne
Vertragsverhandlungen mit dem Anleger unter Einbeziehung seines
späteren Schadensersatzschuldners statt. Vertraut ein Anleger Angaben
deshalb, weil ein besonders vertrauenswürdiger Dritter, der den
Vertragsabschluss erheblich beeinflusst, hierzu auf einen Prospekt
verweist, und ist der Prospekt unrichtig, so haftet der Dritte für die
Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens. Die Schadensersatzansprüche
hieraus verjähren nach allgemeinen Regeln.
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