|
|
|
firmengründung im
ausland,limited gründen,englische limited gründen,zyprische
limited,dubai firmengründung,firmengründung schweiz,offshore
gesellschaft gründen,insolvenz,konkurs

Firmengründung
Cayman (Offshore Gesellschaft gründen)
Offshore-Direktlinks:
Wir gründen für unsere Mandanten
Offshore-Gesellschaften (Nicht-DBA-Sachverhalte) in/auf:
-
Asien& Pazifik:
Seychellen,Mauritius,Hong Kong
-
British Virgin Islands (BVI),
Bahamas,Nevis,Dominica, St. Vincent, Isle of Man
-
Latein Amerika: Panama,Belize
und
anderen
Staaten. Die Gründungen übernehmen ausschließlich Rechtsanwälte oder
Steuerberater im Sitzstaat der Gesellschaft. Gebühren nach Sitzstaat
und Dienstleistungen. Für die jeweiligen Offshore-Länder klicken Sie
bitte die Linkleiste.
|
Zum Thema
Offshore-Gesellschaften vorab:
1. Nachteile von
Offshore-Gesellschaften (Definition hier: Gesellschaften
außerhalb der EU und/oder kein DBA-Sachverhalt) gegenüber
Gesellschaften mit DBA-Sachverhalt oder EU
-
Ob im Inland- also z.B. Deutschland-
eine Betriebsstätte vorliegt, bestimmt sich bei
Nicht-DBA-Sachverhalten (DBA=Doppelbesteuerungsabkommen)
allein aus §§ 12 und 13 AO (deutsche Abgabenordnung; andere
EU-Länder, die Schweiz und USA haben ähnliche Regelungen).
Rechtsfolgen: Ein ständiger Vertreter,eine Repräsentanz oder ein
Warenlager lösen eine Betriebsstätte in Deutschland aus, also
genau umgekehrt zu DBA-Sachverhalten (z.B. Schweiz,VAE usw). Die
EU-Niederlassungsfreiheit ist nicht anwendbar, im Zweifel
also ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb
erforderlich und der Nachweis von aktiven Geschäften im
Sitzstaat (deutsches Finanzamt fordert u.U. eine
"Ansässigkeitsbescheinigung"). Ergänzend schnelle Annahme des
Gestaltungsmissbrauchs, wenn das deutsche Finanzamt "annimmt",
dass die eigentliche geschäftliche Oberleitung in Deutschland
ist, Umkehr der Beweislast.
-
Gilt nicht wenn: Im Offshore-Land
nachweislich ein in kaufmännischer Weise eingerichteter
Geschäftsbetrieb installiert ist (voll ein gerichtetes Büro und
mindestens ein Mitarbeiter) und aktive Geschäfte.
-
Keine Anwendung der
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie bzw. EU-Fusionsrichtlinie
-
I.d.R. keine Umsatzsteuer-ID-Nummer,
da nicht steuerbarer Umsatz
2. Vorteile von
Offshore-Gesellschaften
-
Kein Rechtshilfeabkommen mit anderen
Ländern (Deutschland), kein fiskalisches Auslieferungsabkommen
-
Sehr gutes Bankgeheimnis, häufig in
der Verfassung verankert
-
In vielen Offshore-Ländern besteht
die Möglichkeit der Inhaberaktien. Mithin kann der Eigner anonym
bleiben, da Inhaberaktien naturgemäß nicht ins Handelsregister
(sofern überhaupt vorhanden) oder sonstigen Dokumentationen
eingetragen werden.
-
Ein "ständig präsenter und
ansprechbarer Treuhand-Direktor" ist im Rahmen von
Treuhand-Lösungen nicht erforderlich (kein Rechtshilfeabkommen
usw..), aus diesem Grunde i.d.R. Nominee-Direktor und daher
kostengünstig
-
Viele Offshore-Länder kennen den
steuerlichen Status der Exempted Company: keine Besteuerung von
Erträgen die außerhalb des Sitzstaates der Offshore-Gesellschaft
erwirtschaftet werden
3. Wann machen
Offshore-Gesellschaften für den z.B. deutschen Mandanten Sinn?:
-
Wenn das deutsche Finanzamt die
Annahme des Gestaltungsmissbrauchs nicht tätigen kann bzw.
und/oder nach §§ 12/13 AO keine steuerliche Betriebsstätte in
Deutschland formuliert werden kann, z.B.: Kein ständiger
Vertreter, kein Repräsentant, kein Warenlager in Deutschland,
kein regelmäßiger und "sachlich nicht begründeter" Geldfluss vom
Offshore-Land nach Deutschland, keine Annahme das die
geschäftliche Oberleitung in Wahrheit in Deutschland ist.
-
Wenn die Offshore-Gesellschaft
Eigner/Shareholder einer EU-Gesellschaft bzw. einer Gesellschaft
mit DBA-Sachverhalt ist. Im geschäftlichen Verkehr tritt dann
allein die EU-Gesellschaft oder die Gesellschaft mit
DBA-Sachverhalt auf. Dieses insbesondere bei Ländern, die ein
liberales Verhältnis zu Offshore-Gesellschaften haben und keine
Regelungen analog der deutschen AO kennen (England, Zypern,
Spanien bei Holding).
-
Wenn im Offshore-Staat ein in
kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb installiert
wird (voll eingerichtetes Büro und mindestens ein Mitarbeiter)
und aktive geschäftliche Tätigkeiten entfaltet werden
-
Ergänzend: Wenn im Offshore-Staat
eine "reale Betriebsstätte" im Sinne installiert wird, mithin
ein qualifizierter Geschäftsbetrieb, Angestellte und ein im
Sitzstaat Ansässiger tritt als angestellter Direktor auf
-
Wenn der Mandant/Gründer der
Offshore-Gesellschaft nicht in Deutschland Ansässig ist
(unterliegt nicht der unbeschränkten Steuerpflicht in
Deutschland) bzw. analog nicht in einem Land ansässig ist, dass
ähnliche Regelungen wie Deutschland hinsichtlich des
Gestaltungsmissbrauchs kennt (z.B. die USA)
|
Mehr
Informationen zum Thema........
Zusammenfassung
Firmengründung Cayman Isle lands:
Die wichtigsten
Vorteile sind:
Anonymität
|
Geheimhaltung Ihrer
persönlichen Daten durch Rechtsanwalt |
Diskretion |
höchste Stufe an
Datenschutz |
garantierter
Haftungsschutz ohne Stammkapitalpflicht |
Steuerbefreiung |
keine Besteuerung
jedweder Einkünfte |
Verwaltungsbefreiung |
keine
Buchführungspflicht |
keine
Bilanzierungspflicht |
keine
Beleg-Aufbewahrung |
keine
Betriebsrechenschaft |
kein Nachweis der
Mittelverwendung |
keine
Steuerberaterkosten |
keine
Betriebsprüfungen |
keine
Befähigungsnachweise |
nahezu jede
Geschäftstätigkeit erlaubt |
Die Gründung dauert ca. 10 Tage.
Die Firma wird mit Ihrem Wunschnamen registriert. Die Abwicklung ist
dabei denkbar einfach. LCT wird für Sie die Gründungsanträge
aufbereiten und einreichen. Sie können die Gründung also bequem von
Ihrem Schreibtisch aus veranlassen. Sobald wir von den Behörden die
Gründungsbestätigung erhalten, leiten wir Ihnen die Daten per Email zu
und bereiten die Dokumentenmappe auf. Diese enthält dann alle
Originalurkunden und verbleibt bei Ihnen. Die Gesellschaft ist von jeglichen Einkommenssteuern, Umsatzsteuern etc. befreit. Sie
darf praktisch jede gewerbliche Tätigkeit ausführen. Es können
Geschäftsbeziehungen zu Kunden und Lieferanten weltweit aufgebaut
werden.
| offshore Banking,Internetbanking, Kreditkarte. |
980,- Euro
|
| Exklusive Dokumentenmappe mit allen Unterlagen |
enthalten
|
Apostille |
90,- Euro
|
Anonymität durch
Eintragung eines Rechtsanwalts als Direktor in der Gründungsphase
|
790,- Euro/Jahr
|
Komplett-Paket
Cayman : 4.920,00 Euro zzgl. MWSt sofern anwendbar
Offshore-Gesellschaft gründen
|