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Firmengründung
vereinigte arabische Emirate, Free Zone Company,Freihandelszone
RAS AL Khaimah
Firmengründung
in den VAE (Vereinigte
Arabische Emirate),
Dubai
Kurzübersicht Firmengründung
Dubai/VAE:
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Steuern VAE |
EU-Niederlassungsfreiheit |
DBA-Sachverhalt |
Niedrigsteuerland nach 8 AStG |
EU-Mutter-Tochter-RL |
Mögliche Alternativen |
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Keine Besteuerung,
außer für Ölgesellschaften, petrochemische Betriebe und Banken |
Nein, mithin ist ein
in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb
erforderlich, aus deutscher Sicht |
DBA mit vielen Ländern,auch mit
Deutschland
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Ja: Mithin sollte ein
deutscher Anteilseigner max. 50% Anteile halten, bei passiven
Tätigkeiten. |
Nein, keine Anwendung
der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie |
ZEC, Madeira
Zypern, Schweiz
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News:
Neues DBA zwischen Deutschland und
Vereinigten Arabischen Emiraten
In den Verhandlungen vom 22.- 23.12.2008
einigten sich die Delegationen aus Deutschland und den
Vereinigten Arabischen Emiraten auf ein
neues Doppelbesteuerungsabkommen
(DBA). Beiden Seiten haben vereinbart, das Abkommen zügig zu
unterzeichnen. Der Text des
Abkommens wird sofort nach Unterzeichnung bekannt gegeben
werden. Das Abkommen muss
über ein Zustimmungsgesetz noch durch Bundestag und Bundesrat
gebilligt werden. Es ist beabsichtigt, den
Anwendbarkeitszeitpunkt des Abkommens auf den 01.01.2009
festzulegen. Vgl. zu dieser Thematik aber auch:
Firmengründung VAE/Dubai und Steuergestaltung mit
Zwischenholding
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Im Rahmen von
Firmengründungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten bieten wir grundsätzlich nachfolgende
Dienstleistungen an:
- Beratung in allen Fragen der
Firmengründung in den VAE, steuerliche Gestaltung, verbundene
Unternehmen
- Firmengründung in
Dubai: LLC in
Dubai (Lizenzen),Branche,Repräsentationsbüro
- Firmengründungen in
den Freihandelszonen VAE, inkl. Lizenzen
- Firmengründung
in der neuen Freihandelszone RAK (Komplettpakete mit
Lizenz,Firmengründung,Office und Visa)
- Offshore-Gesellschaft
in
der neuen Freihandelszone RAK
- Sponsor Guarantee
- Firm Indentification
- Treuhanddienste,
Treuhand-Geschäftsführer
und/oder Shareholder
- Domizilierung Ihrer
Dubai/VAE- Gesellschaft,Büro, qualifizierter Geschäftsbetrieb
- Büro-,Produktions-und/oder Lagerstätten in der
Freihandelszone RAK
- Vermittlung
Steuerberatungs- und/oder Rechtsanwaltskanzlei Dubai,
deutschsprachig
- Visa -Angelegenheiten für Gesellschafter und/oder
Angestellte der VAE Gesellschaft
Einleitung-
Betriebsstätte im Rahmen der Firmengründung VAE/Dubai:
Da in den VAE nur
Ölkonzerne, petrochemische Betriebe und Banken steuerpflichtig sind
und andere Unternehmungen keine Steuern bezahlen, ergeben sich
interessante Gestaltungsmöglichkeiten des Investments in den VAE. Um
die steuerlichen Vorteile nutzen zu können, muss in den VAE eine
Betriebsstätte installiert werden. Ist ein DBA anwendbar, orientiert
sich die steuerliche Betriebsstätte auf der Grundlage § 5 DBA:
-Eine Produktionsstätte,
eine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder eine Bauausführung
länger als 9/12 Monate Dauer, löst eine Betriebsstätte in den VAE
aus.
-Ist dieses nicht gegeben, orientiert sich
die steuerliche Betriebsstätte "an dem Ort der geschäftlichen
Oberleitung":
Entweder der Mandant- oder
ein Beauftragter- verlagert seinen gewöhnlichen Aufenthalt in die
VAE und tritt selbst als Geschäftsführer der VAE-Gesellschaft auf ODER
-es wird ein in den VAE Ansässiger im Sinne als
Geschäftsführer angestellt ODER
-der z.B. Deutsche Mandant- weiterhin in
Deutschland ansässig im Sinne- wird Geschäftsführer der VAE
Betriebsstätte und weist nach, das er im Rahmen der erforderlichen
Leitungsaufgaben regelmäßig in den VAE anwesend ist, um diese
Leitungsaufgaben gewöhnlich wahrzunehmen. Funktioniert nicht bei
notwendigen Tagesentscheidungen ODER
-Unsere Kooperationskanzlei in den VAE stellt
einen treuhänderischen- oder angestellten Geschäftsführer.
Verbundene Unternehmen:
Bei der Konstellation der
verbundenen Unternehmen kommt es sehr darauf an, ob ein DBA zwischen
den VAE und dem Betriebsstättenland der Mutter-/Tochter besteht.
Betriebsstättenbegriff nach DBA:
Im Sinne dieses
Abkommens bedeutet der Ausdruck "Betriebstätte" eine
feste Geschäftseinrichtung, in der die Tätigkeit des Unternehmens ganz
oder
teilweise ausgeübt wird.
(2) Der Ausdruck "Betriebstätte" umfasst insbesondere:
a) einen Ort der Leitung,
b) eine Zweigniederlassung,
c) eine Geschäftsstelle,
d) eine Fabrikationsstätte,
e) eine Werkstätte,
f) ein Bergwerk, einen Steinbruch oder eine andere Stätte der
Ausbeutung
von Bodenschätzen,
g) eine Bauausführung oder Montage, deren
Dauer zwölf Monate überschreitet.
(3) Als Betriebstätten gelten nicht:
a) Einrichtungen, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung
oder
Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt werden;
b) Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die ausschließlich
zur
Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung unterhalten werden;
c) Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die ausschließlich
zu
dem Zweck unterhalten werden, durch ein anderes Unternehmen bearbeitet
oder
verarbeitet zu werden;
d) eine feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck
unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen
oder
Informationen zu beschaffen;
e) eine feste Geschäftseinrichtung, die
ausschließlich zu dem Zweck
unterhalten wird, für das Unternehmen zu werben, Informationen zu
erteilen,
wissenschaftliche Forschung zu betreiben oder ähnliche Tätigkeiten
auszuüben, die vorbereitender Art sind oder eine Hilfstätigkeit
darstellen.
Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen Außensteuergesetz
Im Kern regelt das
deutsche
Außensteuergesetz in §§ 7-14 AstG, dass eine Besteuerung beim
deutschen Anteilseigner stattfindet, wenn dieser beherrschenden
Einfluss auf die Auslandsgesellschaft ausübt
(Mehrheitsgesellschafter, über 50%), die Auslandgesellschaft nur passive
Einkünfte erwirtschaftet und die Auslandsgesellschaft im einem
Niedrigsteuergebiet angesiedelt ist, also unter 25% Ertragssteuer.
Vermeidungsstrategien sind :
Der Mehrheitsgesellschafter ist andere Auslandsgesellschaft
(juristische Person), die ggf. zu diesem Zweck gegründet wird
Gesellschaftsformen
Dubai/VAE:
Limited
Liability Company in Dubai (LLC): Diese Rechtsform ist der deutschen GmbH sehr
ähnlich. Das Stammkapital beträgt grundsätzlich Dhs 150.000,00, im
Emirat Dubai jedoch Dhs 300.000,00. Die LLC muss mindestens 2 und darf
nicht mehr als 50 Gesellschafter haben. Die LLC darf nicht zu 100% im
ausländischen "Besitz" stehen. 51% des Gesellschaftskapitals muss-
zumindest nach "außen"- von VAE-Angehörigen gehalten werden.
Damit die LLC dennoch für ausländische Investoren interessant ist,
gibt es hinreichende Gestaltungsmöglichkeiten über
Sponsorverträge/Side Agreements. Der ausländische Investor zahlt dabei
das gesamte Stammkapital der LLC ein, der Treuhänder Dubai fungiert im
Außenverhältnis als Mehrheits-Gesellschafter, im Innenverhältnis ist
aber der eigentliche Nutznießer Eigner der Anteile. Durch eine solche
Konstellation wird ergänzend z.B. beim deutschen Nutznießer die
Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen Außensteuergesetz
vermieden, sofern anwendbar.
Im Rahmen der Gründung einer LLC wird
dem Mandanten empfohlen, über die parallele Gründung einer
VAE-Offshore-Gesellschaft nachzudenken, die die Assets der LLC hält.
Dieses bietet optimalen Investorenschutz.
Für die Domizilierung der
LLC ist ein virtuelles Office NICHT erlaubt. Es muss ein
eigenes Büro sein. Allerdings wird ein virtuelles Office in Verbindung
mit einem angemieteten Büro beim Business_Center (z.B.
www.regus.com ) akzeptiert.
VAE-Offshore-Gesellschaften
(Freihandelszonen, z.B. RAK):
Zielsetzung von
Offshore-Gesellschaften ist die Verlagerung von ertragreichen
wirtschaftlichen Betätigungen in die Steueroase, mithin die anonyme
Gründung. Eine reine Offshore-Gesellschaft macht allerdings nur dann
Sinn, wenn die Gewinne nicht nach Deutschland fließen.
Branche
oder Repräsentationsbüro:
Eine Branche oder ein
Repräsentationsbüro ist der günstige Markteinstieg in die VAE. Es
entfallen die hohen Kosten für eine Körperschaftsgründung in den VAE
(z.B. LLC) , mithin Kosten für einen Sponsor und das Stammkapital. Die
Besteuerung liegt bei der Muttergesellschaft, also nicht in den VAE.
Aus diesem Grunde wählen viele Mandanten eine Umwegkonstellation, über
die Zwischenschaltung einer EU-Auslandsgesellschaft, also z.B.
zyprische Limited: Gründung einer zyprischen Limited (EU Gesellschaft)
mit einziger steuerrechtlicher Betriebsstätte auf Zypern, mithin 10%
Ertragsbesteuerung der weltweiten Einkünfte. Diese zyprische Limited
eröffnet dann eine Repräsentanz oder Branche in den VAE/Dubai.
Gesellschaften in der
Freihandelszone:
Im Gegensatz zur Zweigniederlassung
sind die FZE und die FZCO juristische Personen mit eigener
Rechtspersönlichkeit. Die FZE und die FZCO sind als Gesellschaften mit
beschränkter Haftung zu qualifizieren. Die FZE kann nur als
Ein-Mann-GmbH gegründet werden, wohingegen die FZCO durch zwei bis
fünf ausländische Gesellschafter gegründet werden kann. Das
Mindeststammkapital variiert in den verschiedenen Freihandelszonen. In
der Jebel Ali Free Zone sowie der Dubai Airport Free Zone beträgt das
Stammkapital für eine FZE Dhs 1.000.000.00 und für eine FZCO Dhs 500.000,00.
Die Dubai Technology, Electronic Commerce & Media Free Zone
unterscheidet nicht zwischen einer FZE und FZCO. Die dortige
juristische Person wird als Limited Liability Company (GmbH)
bezeichnet und kann von einem oder beliebig vielen Gesellschaftern
gegründet werden. Das Mindeststammkapital beträgt Dhs 500.000,00.
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Hinweis: Die meisten Freihandelszonen lassen derzeit keine
Neugründungen mehr zu. Wir bieten aktuell die Gründung einer
Free Zone Company oder Offshore Company in der
Freihandelszone RAS AL Khaimah an. Das Stammkapital beträgt
hier nur 100.000 DHS. Wir bieten Komplettpakete an (Gründung,Lizenz,Office-Lösung,Visa). |
Geldüberweisungssystem Hawala
Das traditionelle
islamische Geldüberweisungssystem Hawala bedarf keiner Dokumente,
hinterlässt kaum Spuren und umgeht somit das Geldwäschegesetz. Gern
führen wir dazu in einem persönlichen Gespräch aus.
Gebühren LLC-Gründung:
Es kommt bei den Gebühren einer LLC sehr auf die
Dienstleistungen an. Außerdem ist der Wechselkurs zu
berücksichtigen. Beispiel, bei Wechselkurs Dez2008, zur
Orientierung:
Lizenzen:
1.Assembling
of Carpentry & Fabricated Wood
2.Doors and
Windows Installation Works
3. All kind of Wood Trading
Die
Gründung, Registrierung und Lizensierung einer
LLC bedingt in Abu Dhabi an
öffentlichen Gebühren
mit der o.a. Konfiguration 11.700 AED
(derzeit ca. 2.500 €).
Das jährlich erforderliche
License Renewal
beliefe sich in diesem Fall auf 7.400
AED (derzeit ca. 1.575 €).
Hinzuzurechnen:
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Einmalig ca. 1.500 AED (derzeit ca. 320 €)
Beurkundungskosten.
-
Jährlich ca. 2.500 AED (derzeit ca. 535 €)
IHK-Mitgliedsbeitrag
-
Einmalig 2.100 AED (derzeit ca. 450 €)
Registrierung beim Ministry of Labour – das wird oft vergessen,
weil es nicht zur eigentlichen Lizensierung gehört
-
Alle 3 Jahre 760 AED (derzeit ca. 165 €) für
eine Immigration Computer Card – siehe oben
Unser
Gründerhonorar bei einer Abu Dhabi LLC
beträgt 10.900,00 Euro und beinhaltet folgende
Leistungsbestandteile:
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Grundsatzberatung i.S. Geschäftsgegenstand, Satzungsaufbau,
Sponsoreneinbindung einschl. des Aufzeigens von Möglichkeiten des
Investitionsschutzes angesichts der Minderheitsgesellschafter-Rolle
(„Dos and Donts“)
· Vollständige
Abwicklung sämtlicher Behördenwege, Beantragungen, Festlegungen,
Zusatzbestätigungen etc. bis hin zur Erteilung der Lizenz
· Referral und
Abwicklung der Errichtung eines Firmenbankkontos einschl. Abwicklung
des Share Capital Letter
· Begleitung bei
der Auswahl des vorgeschriebenen Auditors
· Registrierung
der LLC bei den zuständigen Unterbehörden des Arbeits- und
Immigrationsministeriums
· Begleitung und
Durchführung von bis zu 3 initialen Residenzvisas über diese
Firmenlizenz
· Rechtliche
Prüfung der abzuschließenden Verträge (gewerblicher Mietvertrag,
Vereinbarungen mit dem Sponsor)
Sonderdienste:
·
Visakosten für
LLC-Gesellschafter: 1.500 AED (derzeit ca. 320 €) alle 3 Jahre an
Gebühren,
bei einem einmaligen Deposit von 3.900 Euro
·
Visakosten für
Angestellte – 4.500 AED (derzeit ca. 960 €) alle 3 Jahre an
Gebühren,
bei einem einmaligen Deposit von 1.500 Euro plus den Kosten eines
One-Way-Flugtickets in das Heimatland des Mitarbeiters
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