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Dubai Firmengründung-
Firmengründung VAE (Freihandelszonen, Offshore- Gesellschaften)

Gesellschaftsformen
Dubai/VAE:
Limited
Liability Company in Dubai (LLC): Diese Rechtsform ist der
deutschen GmbH sehr ähnlich. Das Stammkapital beträgt grundsätzlich
Dhs 150.000,00, im Emirat Dubai jedoch Dhs 300.000,00. Die LLC muss
mindestens 2 und darf nicht mehr als 50 Gesellschafter haben. Die LLC
darf nicht zu 100% im ausländischen "Besitz" stehen. 51% des
Gesellschaftskapitals muss- zumindest nach "außen"- von
VAE-Angehörigen gehalten werden. Damit die LLC dennoch für
ausländische Investoren interessant ist, gibt es hinreichende
Gestaltungsmöglichkeiten über Sponsorverträge/Side Agreements. Der
ausländische Investor zahlt dabei das gesamte Stammkapital der LLC
ein, der Treuhänder Dubai fungiert im Außenverhältnis als
Mehrheits-Gesellschafter, im Innenverhältnis ist aber der eigentliche
Nutznießer Eigner der Anteile. Durch eine solche Konstellation wird
ergänzend z.B. beim deutschen Nutznießer die Hinzurechnungsbesteuerung
nach dem deutschen Außensteuergesetz vermieden, sofern anwendbar.
Für die Domizilierung der
LLC ist ein virtuelles Office NICHT erlaubt. Es muss ein
eigenes Büro sein. Allerdings wird ein virtuelles Office in Verbindung
mit einem angemieteten Büro beim Business_Center (z.B.
www.regus.com ) akzeptiert.
Da nur "DBA-Sachverhalt"
z.B. mit Deutschland, ergibt sich dieser Sachstand allerdings schon
den gesetzlichen Rahmenbedingungen:
VAE-Offshore-Gesellschaften (Freihandelszone): Zielsetzung von
Offshore-Gesellschaften ist die Verlagerung von ertragreichen
wirtschaftlichen Betätigungen in die Steueroase, mithin die anonyme
Gründung. Eine reine Offshore-Gesellschaft macht allerdings nur dann
Sinn, wenn die Gewinne nicht nach Deutschland fließen oder aufgrund
des Vorliegens eines Doppelbesteuerungsabkommens von der deutschen
Besteuerung freigestellt sind. Da zwischen Deutschland und VAE ein
Doppelbesteuerungsabkommen existiert, bestehen bei richtiger Anwendung
steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, wobei die in VAE erzielten
Einkünfte in Deutschland steuerfrei bleiben.
VAE-Offshore-Gesellschaften dürfen keine geschäftlichen Tätigkeiten
innerhalb VAE ausüben.
Branche oder Repräsentationsbüro: Eine Branche oder ein
Repräsentationsbüro ist der günstige Markteinstieg in die VAE. Es
entfallen die hohen Kosten für eine Körperschaftsgründung in den VAE
(z.B. LLC) , mithin Kosten für einen Sponsor und das Stammkapital. Die
Besteuerung liegt bei der Muttergesellschaft, also nicht in den VAE.
Aus diesem Grunde wählen viele Mandanten eine Umwegkonstellation, über
die Zwischenschaltung einer EU-Auslandsgesellschaft, also z.B.
zyprische Limited: Gründung einer zyprischen Limited (EU Gesellschaft)
mit einziger steuerrechtlicher Betriebsstätte auf Zypern, mithin 10%
Ertragsbesteuerung der weltweiten Einkünfte. Diese zyprische Limited
eröffnet dann eine Repräsentanz oder Branche in den VAE/Dubai.
Gesellschaften in der
Freihandelszone:
Im Gegensatz zur Zweigniederlassung
sind die FZE und die FZCO juristische Personen mit eigener
Rechtspersönlichkeit. Die FZE und die FZCO sind als Gesellschaften mit
beschränkter Haftung zu qualifizieren. Die FZE kann nur als
Ein-Mann-GmbH gegründet werden, wohingegen die FZCO durch zwei bis
fünf ausländische Gesellschafter gegründet werden kann. Das
Mindeststammkapital variiert in den verschiedenen Freihandelszonen. In
der Jebel Ali Free Zone sowie der Dubai Airport Free Zone beträgt das
Stammkapital für eine FZE Dhs 1.000.000.00 und für eine FZCO Dhs 500.000,00.
Die Dubai Technology, Electronic Commerce & Media Free Zone
unterscheidet nicht zwischen einer FZE und FZCO. Die dortige
juristische Person wird als Limited Liability Company (GmbH)
bezeichnet und kann von einem oder beliebig vielen Gesellschaftern
gegründet werden. Das Mindeststammkapital beträgt Dhs 500.000,00.
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Hinweis: Die meisten Freihandelszonen lassen derzeit keine
Neugründungen mehr zu. Wir bieten aktuell die Gründung einer
Free Zone Company oder Offshore Company in der
Freihandelszone RAS AL Khaimah an. |
Geldüberweisungssystem Hawala
Das traditionelle
islamische Geldüberweisungssystem Hawala bedarf keiner Dokumente,
hinterlässt kaum Spuren und umgeht somit das Geldwäschegesetz. Gern
führen wir dazu in einem persönlichen Gespräch aus.
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