Zypern Firmengründung: Zyprische Limited gründen
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Zypern Firmengründung: Unternehmenskauf und Firmengründung auf Zypern

Unternehmenskauf

Infolge des EU-Beitritts wurden die Investitionsmöglichkeiten in Zypern für ausländische Personen erleichtert. Somit können nun Investoren aus der Europäischen Union bis zu 100% eines zypriotischen Unternehmens kaufen. Ausgenommen sind davon lediglich die Bereiche Landwirtschaft, Hotels, Reiseagenturen, Restaurants und Erholungszentren sowie Importagenturen. Hier ist nur ein maximaler Anteil am Eigenkapital von 49% erlaubt.

Alle Regelungen, nach denen im Falle einer Investition in Zypern bisher ein Antrag bei der Zentralbank Zyperns erforderlich war, sind seit dem 1. Mai 2004 für EU-Bürger und EU-Unternehmen abgeschafft.

Erworbene Anteile müssen aber mit Namen der Erwerber oder mit Namen von deren Vertretern im Firmenregister eingetragen werden. Bei Reedereien erfolgt zusätzlich eine Eintragung in das Handelsschifffahrtsregister.

Erwerb über die Börse

Bei Unternehmen, die an der zypriotischen Börse gehandelt werden, herrschen Sonderregeln. Hier erfolgt der Kauf nicht direkt, sondern über Börsenhändler etc. Anteile an Unternehmen können bis zu 100% erworben werden, bei Banken jedoch nur maximal 50%.

Unternehmensgründung

Die Unternehmensformen sind angelehnt an das Recht des Vereinigten Königreiches. Deshalb gibt es auch in Zypern die Private Company die Public Company sowie General und Limited Partnerships.

Auch bei der Gründung einer Private- oder Public Company sowie einer Partnership wurden alle Regelungen betreffend Ausländern, nach denen bisher ein Antrag bei der Zentralbank erforderlich war, sind seit dem 1. Mai 2004 für EU-Bürger abgeschafft.

Hinweis

 

Die bisher sehr beliebten „International Business Companies“ (IBCs), welche abgeschottet vom lokalen Markt mit ihren ausschließlich im Ausland erzielten Gewinnen mit einem bevorzugten Steuersatz von 4,25% besteuert wurden, waren nicht EU-rechtskonform und wurden durch ein neues, zeitgemäßeres System ersetzt.

 

Nach den neuen Regelungen werden nunmehr zypriotische und internationale Gesellschaften gleichermaßen mit einer 10-%-Körperschaftsteuer besteuert. IBCs, die bisher mit 4,25% besteuert wurden, können für eine Beibehaltung der bisherigen Regelungen bis Ende 2005 optieren (Grandfathering Clause), sind dann aber weiterhin von Aktivitäten innerhalb Zyperns ausgeschlossen und können Verluste aus den Jahren vor 2000 nur mehr bis 2005 vortragen. Nach wie vor ist es grundsätzlich möglich, solche zypriotischen IBCs zu erwerben; jedoch sind die Vorteile, die sie gegenüber den neuen Regelungen bieten, nur sehr begrenzt.

2                   Eintragung in das Firmenregister

Bei der Registrierung einer Private Company im Firmenregister bedarf es einiger Dokumente, die vorzubereiten sind:

-           Gesellschaftsvertrag:

In diesem muss dargestellt sein:

Name und Sitz der Gesellschaft, Unternehmenszweck, Erklärung zur Begrenzung der Haftung auf den Anteil der Gesellschafter, Betrag des Grundkapitals und Unterschriften der Gesellschafter.

Bezüglich des Namens ist darauf hinzuweisen, dass dieser vom Firmenregister abgelehnt werden kann, wenn er dem Namen eines bereits existierenden Unternehmens zu sehr gleicht, als irreführend angesehen wird, königliche Assoziationen weckt oder die Wörter „Imperial“, „National“, „Corporation“, „Commonwealth“ oder „Co-operative“ enthält. Außerdem muss der Name mit Ltd. abschließen.

-                     Satzung: Hier werden die Hauptversammlung, Wahlrechte oder die Übertragung von Gesellschaftsrechten geregelt.

Nach zypriotischem Recht ist bei der Firmengründung die Einschaltung eines Rechtsanwaltes zwingend vorgeschrieben, der den Gesellschaftsvertrag und die Satzung zu errichten hat.

Zur Registrierung eines Personenunternehmens bedarf es folgender Daten:

-                     Name, Zweck und Dauer der Partnerschaft,

-                     Namen, Adressen, Personalausweisnummern der Partner.

3                   Registrierung einer Betriebsstätte

Allgemeines

Zypriotisches Recht macht die Registrierung einer Betriebsstätte durch ausländische Unternehmen von keinen besonderen Erfordernissen wie etwa einer ständigen Einrichtung, Assets oder Personal abhängig. Jedoch ist umgekehrt bei Aktivitäten eines ausländischen Unternehmens in Zypern, die qualifizierte Betriebsstätteneigenschaften aufweisen, innerhalb eines Monats die Registrierung beim Firmenregister zu beantragen. Auch bei der Registrierung einer Betriebsstätte wurden alle Regelungen betreffend Ausländer, nach denen bisher ein Antrag bei der Zentralbank erforderlich war, seit dem 1. Mai 2004 für EU-Unternehmen abgeschafft.

Zypriotisches Recht sieht die Möglichkeit vor, dass eine bereits eingetragene Betriebsstätte den Antrag stellen kann, in Zypern zum Zwecke der Besteuerung als ansässig zu gelten. Dies hat u.a. den Vorteil, dass die Betriebsstätte auf diese Weise in den Genuss der Doppelbesteuerungsabkommen Zyperns kommt.

4                   Eintragung in das Firmenregister

Bei der Registrierung einer Betriebsstätte (Zweigstelle) einer ausländischen Gesellschaft in Zypern sind vorzulegen:

-                     eine griechische Übersetzung des Gesellschaftsvertrages, der Satzung und/oder weiterer Dokumente, die den Charakter des Unternehmens beschreiben. Diese Übersetzung kann entweder vom „Public Information Office“ der zypriotischen Regierung vorgenommen werden, welches dann auch die Authentizität der Übersetzung beglaubigt, oder der/die Übersetzer/in leistet eine eidesstattliche Erklärung desselben Inhalts am örtlich zuständigen Bezirksgericht;

-                     Personalien von Direktor(en) und Secretary des Unternehmens;

-                     Name und Adresse von mindestens einem Zustellungsbevollmächtigten des Unternehmens, der in Zypern wohnhaft und autorisiert ist, für das Unternehmen amtliche Schriftstücke entgegenzunehmen.