| Sie
sind hier: Zypern Firmengründung, Limited Zypern, Zypern Ltd, Limited,
Unternehmenssteuern senken, Holding
Zypern Firmengründung:
Unternehmenskauf und Firmengründung auf Zypern
Unternehmenskauf
Infolge des EU-Beitritts wurden die Investitionsmöglichkeiten in
Zypern für ausländische Personen erleichtert. Somit können nun
Investoren aus der Europäischen Union bis zu 100% eines zypriotischen
Unternehmens kaufen. Ausgenommen sind davon lediglich die Bereiche
Landwirtschaft, Hotels, Reiseagenturen, Restaurants und
Erholungszentren sowie Importagenturen. Hier ist nur ein maximaler
Anteil am Eigenkapital von 49% erlaubt.
Alle Regelungen, nach denen im Falle einer Investition in Zypern
bisher ein Antrag bei der Zentralbank Zyperns erforderlich war, sind
seit dem 1. Mai 2004 für EU-Bürger und EU-Unternehmen abgeschafft.
Erworbene Anteile müssen aber mit Namen der Erwerber oder mit Namen
von deren Vertretern im Firmenregister eingetragen werden. Bei
Reedereien erfolgt zusätzlich eine Eintragung in das
Handelsschifffahrtsregister.
Erwerb über die
Börse
Bei Unternehmen, die an der zypriotischen Börse gehandelt werden,
herrschen Sonderregeln. Hier erfolgt der Kauf nicht direkt, sondern
über Börsenhändler etc. Anteile an Unternehmen können bis zu 100%
erworben werden, bei Banken jedoch nur maximal 50%.
Unternehmensgründung
Die Unternehmensformen sind angelehnt an das Recht des Vereinigten
Königreiches. Deshalb gibt es auch in Zypern die Private Company
die Public Company sowie General und Limited Partnerships.
Auch bei der Gründung einer Private- oder Public Company sowie einer
Partnership wurden alle Regelungen betreffend Ausländern, nach denen
bisher ein Antrag bei der Zentralbank erforderlich war, sind seit dem
1. Mai 2004 für EU-Bürger abgeschafft.
|
Hinweis |
|
Die bisher
sehr beliebten „International Business Companies“ (IBCs), welche
abgeschottet vom lokalen Markt mit ihren ausschließlich im Ausland
erzielten Gewinnen mit einem bevorzugten Steuersatz von 4,25%
besteuert wurden, waren nicht EU-rechtskonform und wurden durch
ein neues, zeitgemäßeres System ersetzt.
|
Nach den neuen Regelungen werden nunmehr zypriotische und
internationale Gesellschaften gleichermaßen mit einer
10-%-Körperschaftsteuer besteuert. IBCs, die bisher mit 4,25%
besteuert wurden, können für eine Beibehaltung der bisherigen
Regelungen bis Ende 2005 optieren (Grandfathering Clause), sind dann
aber weiterhin von Aktivitäten innerhalb Zyperns ausgeschlossen und
können Verluste aus den Jahren vor 2000 nur mehr bis 2005 vortragen.
Nach wie vor ist es grundsätzlich möglich, solche zypriotischen IBCs
zu erwerben; jedoch sind die Vorteile, die sie gegenüber den neuen
Regelungen bieten, nur sehr begrenzt.
2
Eintragung
in das Firmenregister
Bei der Registrierung einer Private Company im Firmenregister bedarf
es einiger Dokumente, die vorzubereiten sind:
-
Gesellschaftsvertrag:
In diesem muss
dargestellt sein:
Name und Sitz der
Gesellschaft, Unternehmenszweck, Erklärung zur Begrenzung der Haftung
auf den Anteil der Gesellschafter, Betrag des Grundkapitals und
Unterschriften der Gesellschafter.
Bezüglich des Namens
ist darauf hinzuweisen, dass dieser vom Firmenregister abgelehnt
werden kann, wenn er dem Namen eines bereits existierenden
Unternehmens zu sehr gleicht, als irreführend angesehen wird,
königliche Assoziationen weckt oder die Wörter „Imperial“, „National“,
„Corporation“, „Commonwealth“ oder „Co-operative“ enthält. Außerdem
muss der Name mit Ltd. abschließen.
-
Satzung:
Hier werden die Hauptversammlung, Wahlrechte oder die Übertragung von
Gesellschaftsrechten geregelt.
Nach zypriotischem Recht ist bei der Firmengründung die Einschaltung
eines Rechtsanwaltes zwingend vorgeschrieben, der den
Gesellschaftsvertrag und die Satzung zu errichten hat.
Zur Registrierung eines Personenunternehmens bedarf es folgender
Daten:
-
Name,
Zweck und Dauer der Partnerschaft,
-
Namen,
Adressen, Personalausweisnummern der Partner.
3
Registrierung einer
Betriebsstätte
Allgemeines
Zypriotisches Recht macht die Registrierung einer Betriebsstätte durch
ausländische Unternehmen von keinen besonderen Erfordernissen wie etwa
einer ständigen Einrichtung, Assets oder Personal abhängig. Jedoch ist
umgekehrt bei Aktivitäten eines ausländischen Unternehmens in Zypern,
die qualifizierte Betriebsstätteneigenschaften aufweisen, innerhalb
eines Monats die Registrierung beim Firmenregister zu beantragen. Auch
bei der Registrierung einer Betriebsstätte wurden alle Regelungen
betreffend Ausländer, nach denen bisher ein Antrag bei der Zentralbank
erforderlich war, seit dem 1. Mai 2004 für EU-Unternehmen abgeschafft.
Zypriotisches Recht sieht die Möglichkeit vor, dass eine bereits
eingetragene Betriebsstätte den Antrag stellen kann, in Zypern zum
Zwecke der Besteuerung als ansässig zu gelten. Dies hat u.a. den
Vorteil, dass die Betriebsstätte auf diese Weise in den Genuss der
Doppelbesteuerungsabkommen Zyperns kommt.
4
Eintragung in das
Firmenregister
Bei der Registrierung einer Betriebsstätte (Zweigstelle) einer
ausländischen Gesellschaft in Zypern sind vorzulegen:
-
eine
griechische Übersetzung des Gesellschaftsvertrages, der Satzung
und/oder weiterer Dokumente, die den Charakter des Unternehmens
beschreiben. Diese Übersetzung kann entweder vom „Public Information
Office“ der zypriotischen Regierung vorgenommen werden, welches dann
auch die Authentizität der Übersetzung beglaubigt, oder der/die
Übersetzer/in leistet eine eidesstattliche Erklärung desselben Inhalts
am örtlich zuständigen Bezirksgericht;
-
Personalien von Direktor(en) und Secretary des Unternehmens;
-
Name und
Adresse von mindestens einem Zustellungsbevollmächtigten des
Unternehmens, der in Zypern wohnhaft und autorisiert ist, für das
Unternehmen amtliche Schriftstücke entgegenzunehmen.
|