Erbschaftssteuer vermeiden
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Auswandern der natürlichen Person: Erbschaftssteuer

Wegzugsbesteuerung Wohnsitzverlagerung  Erbschafts- und Schenkungssteuer  Index Auswandern

Deutsche Erbschafts- bzw. Schenkungsbesteuerung

Eine Wohnsitzverlagerung ins Ausland kann aus erbschaftssteuerlichen Gründen vor allem vor dem Hintergrund in Betracht gezogen werden, dass beispielsweise einige Kantone in der Schweiz keine Erbschaftsteuer erheben und auch die USA plant, die Erbschaftsteuer abzuschaffen.

Bei allen Überlegungen sollte man wissen, dass in Deutschland eine nachwirkende Erbschaftsbesteuerung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1b ErbStG - die so genannte unbeschränkte Erb- und Schenkungsteuerpflicht - besteht.

Konsequenz: Nach dieser Regelung müssen die Erben des ins Ausland ziehenden Deutschen im Einzelfall noch deutsche Erbschaftsteuer zahlen, ohne Rücksicht darauf, wo sie ansässig sind. Das heißt:
 

  • In den ersten fünf Jahren nach dem Wegzug sind die Erben mit dem gesamten Vermögensanfall in Deutschland erbschaftsteuerpflichtig. Erst ab dem sechsten Jahr, also mit Ablauf dieser erweitert unbeschränkten Steuerpflicht, beginnt die aus dem AStG folgende erweitert beschränkte Steuerpflicht für die Erbschaftsteuer. Konsequenz: Der Aussiedler sollte mit seinem Wegzug alle Konten in Deutschland auflösen.
     
  • Für ein in Deutschland belegenes Grundstück ist immer Erbschaftsteuer zu zahlen, auch nach  Ablauf von zehn Jahren (beschränkte Erbschaftssteuerpflicht). Mögliche Erbschaftsteuern im  Zuzugsland sind natürlich anzurechnen.
     
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