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Sie sind hier: auswandern
der natürlichen Person, Wegzug, Wegzugsbesteuerung,
Wohnsitzverlagerung ins Ausland
Auswandern der natürlichen
Person: Erbschaftssteuer
Wegzugsbesteuerung
Wohnsitzverlagerung
Erbschafts- und
Schenkungssteuer
Index
Auswandern
Deutsche Erbschafts-
bzw. Schenkungsbesteuerung
Eine Wohnsitzverlagerung ins Ausland
kann aus erbschaftssteuerlichen Gründen vor allem vor dem Hintergrund
in Betracht gezogen werden, dass beispielsweise einige Kantone in der
Schweiz keine Erbschaftsteuer erheben und auch die USA plant, die
Erbschaftsteuer abzuschaffen.
Bei allen Überlegungen sollte man wissen, dass in Deutschland eine
nachwirkende Erbschaftsbesteuerung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1b ErbStG -
die so genannte unbeschränkte Erb- und Schenkungsteuerpflicht -
besteht.
Konsequenz: Nach dieser Regelung müssen die Erben des ins Ausland
ziehenden Deutschen im Einzelfall noch deutsche Erbschaftsteuer
zahlen, ohne Rücksicht darauf, wo sie ansässig sind. Das heißt:
In den ersten fünf Jahren nach dem
Wegzug sind die Erben mit dem gesamten Vermögensanfall in Deutschland
erbschaftsteuerpflichtig. Erst ab dem sechsten Jahr, also mit Ablauf
dieser erweitert unbeschränkten Steuerpflicht, beginnt die aus dem
AStG folgende erweitert beschränkte Steuerpflicht für die
Erbschaftsteuer. Konsequenz: Der Aussiedler sollte mit seinem Wegzug
alle Konten in Deutschland auflösen.
Für ein in Deutschland belegenes
Grundstück ist immer Erbschaftsteuer zu zahlen, auch nach Ablauf von
zehn Jahren (beschränkte Erbschaftssteuerpflicht). Mögliche
Erbschaftsteuern im Zuzugsland sind natürlich anzurechnen.
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