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Reform der Erbschaftssteuer: Unternehmen
Als internationale Steuerkanzlei beschäftigen wir
uns mit den negativen Auswirkungen der Erschaftssteuerreform für
Unternehmen und bieten entsprechende Lösungen an. Entscheidende
Nachteile bei der Erbschaftssteuerreform sind die langen
Fortführungspflichten von 7-15 Jahren und das eine bestimmte
Lohnsumme eingehalten werden muss. Erst unter diesen Voraussetzungen
reduziert sich die steuerliche Belastung auf 15% oder es entfällt
die Erbschaftssteuer ganz. Es ist allerdings praxisfremd, dass
Unternehmen 7-15 Jahre im Voraus planen können. Damit wird eine
"vorausschauende Planung" auch unter dem Aspekt der Erbschaftssteuer
für Unternehmer immer wichtiger. Es gewinnen Faktoren wie
"Reduzierung der Lohnsumme", "Auslagerung von Betriebsteilen-" und
"Verlagerung des Unternehmens ins Ausland",auch unter diesem Aspekt
immer mehr an Bedeutung. Dabei muss eine entsprechende Strategie
"Umgehungstatbestände" entsprechend verhindern. Immer mehr
Unternehmer planen nunmehr die Verlagerung des Betriebes in ein
EU-Land ohne oder mit geringer Erbschaftssteuer, z.B. nach Zypern
oder Österreich. In Betracht kommt auch die Gründung einer
Auslandsgesellschaft welche nach "außen" keine Verbindung zum
bisherigen Unternehmen hat, um gewinnbringende Elemente zukünftig
auszulagern. Ergänzend und/oder/mithin greifen Strategien zur
Reduzierung der Lohnsumme.
Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der "Lohnsumme"
Die Lohnsumme wird
reduziert durch:
Tochterunternehmen im Ausland
Gründung von
Tochterunternehmen im Ausland, mithin
Betriebsstättenteilverlagerung. Im ausländischen Tochterunternehmen
werden entsprechend Mitarbeiter angestellt, ergänzend wird die
Lohnsumme im Rahmen der neuen Erbschaftssteuerregelung "reduziert".
Nebeneffekte i.d.R.: Niedrigere Besteuerung des Unternehmens (der
ausländischen Betriebsstätte), Reduzierung der Lohnstückkosten.
Ergänzend u.U. : Ausländische Subventionen/Fördermittel. Im Rahmen
der steuerlichen Gestaltung der verbundenen Unternehmen
(Betriebsstätte Deutschland und Ausland) ergeben sich weitere
Möglichkeiten unter Einbezug der Doppelbesteuerungsabkommen und/oder
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, z.B. die steuerfreie Vereinnahmung
der ausländischen Dividenden in der Deutschen Gesellschaft.
Unsere Beratung und Dienstleistungen beziehen sich auf "das
Gesamtkonzept": Reduzierung der Lohnsumme (Deutsches
Erbschaftssteuerrecht für Unternehmen)+Gründung der
Auslandsgesellschaft (Z.B. Land mit niedriger Besteuerung und/oder
niedrigen Löhnen)+Steuerliche Gestaltung der verbundenen
Unternehmen+Fördermittel/Subventionen im Rahmen der Neuansiedlung im
Ausland. Im Rahmen der Installation einer Tochtergesellschaft müssen
"Umgehungstatbestände" besonders analysiert und verhindert werden.
Betriebsstättenverlagerung ins Ausland
Verlagerung des
Gesamtbetriebes-oder von Teilen- ins Ausland, z.B. in die Schweiz. Steuerliche
Gestaltung der "Betriebsaufgabe" bei Gesamtverlagerung, Gründung des ausländischen
Unternehmens. Mithin legale "Umgehung" des deutschen
Erbschaftsteuerrechts, ergänzend: Reduzierung der Steuerlast
und/oder der Lohnstückkosten.
GGF. Gründung eines Unternehmens im
Ausland, dass "nach außen" keine Verbindung zum inländischen
Unternehmen hat. "Lohnintensive Bereiche" werden an das
Auslandsunternehmen ausgelagert.
Mittelstand erbost über
Erbschaftsteuer
Quelle:
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/nachrichten-trends/mittelstand-erbost-ueber-erbschaftsteuer;2082480
, Handelsblatt.com:
http://www.handelsblatt.com/
Die Reform der Erbschaftsteuer ist
beschlossen. Eigentlich könnten die Beteiligten froh sein, dass
nun endlich Klarheit herrscht. Aber es gibt harsche Kritik vor
allem von Seiten des Mittelstandes. Hunderttausende von
Arbeitsplätzen seien in Gefahr. Es gibt allerdings auch
Fürsprecher der Reform.
dri/ HB DÜSSELDORF. Der bayerische
Familienunternehmer Kathrein äußerte sich sehr kritisch zum
Steuerkompromiss. „Ich bin damit überhaupt nicht glücklich“,
sagte Kathrein, dessen Unternehmensgruppe Weltweit in 56 Firmen
über 7 000 Mitarbeiter beschäftigt und 2006 einen Umsatz von
über 1,3 Mrd. Euro erzielte.
Er werde die Details des Pakets, über das bis
jetzt keine Klarheit herrsche, genau durchrechnen. Sollte diese
Rechnung schlecht ausgehen, bleibe er bei seiner Ankündigung,
seine Unternehmensgruppe nach Österreich zu verlagern.
Firmenerben müssen nur 15 Prozent des
Betriebsvermögens versteuern, wenn der übernommene Betrieb
sieben Jahre lang weitergeführt und eine bestimmte Lohnsumme
eingehalten wird. Die Steuer entfällt komplett, wenn der Betrieb
zehn Jahre lang weitergeführt wird. In diesem Fall wurde aber
die Vorgabe bei der Lohnsumme schärfer gefasst als erwartet.
Kathrein erinnerte daran, dass in Deutschland
schätzungsweise 40 000 Familienunternehmen zur Vererbung
anstehen, diesen Firmen bürde man eine schwere Last auf. „Für
den Erhalt vieler Unternehmen ist diese Regelung ein schlechter
Kompromiss“. Vor allem die Haltefristen und die
Lohnsummenregelung behinderten die Flexibilität der Unternehmen.
Eine Ausgliederung von Unternehmensteilen werde
erheblich erschwert, zudem müsse man angesichts der drohenden
Rezession auch um die Liquidität vieler Firmen fürchten. „Wer kann
heute schon für einen Zeitraum von zehn Jahren planen?“, fragte
Kathrein.
Im Gegensatz zu großen Familienbetrieben lobten
die Handwerker die Reform. "Sie schafft nach langen und intensiven
Beratungen endlich Rechts- und Planungssicherheit für die
Betriebsübergabe", sagte Otto Kentzler, Präsident des
Zentralverbands des deutschen Handwerks (ZDH). "Unter
Berücksichtigung des vom Handwerk vorgeschlagenen und jetzt
anerkannten üblichen Bewertungsverfahrens können damit Betriebe
weitgehend ohne Erbschaftsteuer übergeben werden – an Ehegatten bis
zu einem Betriebsvermögen von 3,7 Mio. Euro und an Kinder bis zu
einem Betriebsvermögens 2,8 Mio. Euro."
Die Flexibilität der mittelständischen Betriebe
werde weit weniger eingeschränkt als befürchtet, weil die
Fortführungsfrist von 15 auf sieben Jahre verkürzt wurde. Kentzler
wies darauf hin, dass Betriebe erst mit mehr als zehn Beschäftigten
darauf achten müssen, ihre Lohnsumme stabil zu halten.
Auch der Stuttgarter Anwalt Brunhagen Hennerkes,
Vorsitzender der Stiftung Familienunternehmen, äußerte sich sehr
kritisch: „Dieses Gesetz ist für viele Unternehmen eine Katastrophe.
Denn es ist juristisch unklar und nicht nachvollziehbar, es würde
viele Unternehmer daher in Umgehungstatbestände geradezu nötigen.“
Außerdem halten Steuer-Experten die
Neuregelung der Erbschaftsteuerreform im Hinblick auf den
Betriebsübergang für verfassungswidrig: Der Kölner
Steuerrechtler Joachim Lang sagt. „Ich gehe fest davon aus, dass
sich das Verfassungsgericht nach 1995 erneut mit dem Thema
beschäftigen muss“.
Die Bedingungen für die Verschonungsregeln
beim Betriebsübergang diskriminierten Immobilienunternehmen,
kritisierte Lang. „Dass Wohnungsunternehmen de facto von einer
Verschonung ausgenommen werden, ist „verfassungswidrig“.
Immobilienunternehmen würden mit ihrer Mietbindung eine
„allgemeinwohldienende“ Funktion erfüllen, betonte der
emeritierte Professor für Steuerrecht an der Universität Köln.
Das Bundesverfassungsgericht hatte
erbschaftsteuerliche Verschonungsregeln zugelassen, wenn sie mit
Gründen des Gemeinwohls zu rechtfertigen sind. Die jetzt
festgelegten Kriterien für eine vollständige bzw. teilweise
Steuerbefreiung bei Firmenerben seien zu restriktiv ausgelegt,
sagt Lang.
„In einer erwarteten Rezession verschärft
diese Erbschaftsteuerreform die Krise.“ So könnten
Unternehmenserben, die wenige Jahre nach der Betriebsübernahme
in eine Krise geraten und nur durch Personalabbau oder den
Verkauf von Firmenteilen überleben durch die Steuerlast in die
Insolvenz getrieben werden. „Dass kann in Einzelfällen zu einer
konfiskatorischen Besteuerung des Eigentums führen“, sagte Lang
der „Rheinischen Post“. Dann müsste ein Firmenerbe mehr Steuern
zahlen als das Unternehmen wert ist.
Auch FDP-Fraktionsvize Carl-Ludwig Thiele
sieht viele Unklarheiten. „Ich habe erhebliche Zweifel, dass die
Freistellungen so greifen, wie dargestellt“, sagte er der „Thüriner
Allgemeinen“. „Wir gehen schwierigen Zeiten entgegen und in
diesen Zeiten müssen Unternehmen, um überleben zu können, häufig
Arbeitsplätze abbauen. Und in diesen Fällen wird dann die Steuer
fällig. Damit bleiben wir bei einer Ungleichbehandlung von
börsennotierten Kapitalgesellschaften und Familienunternehmen.“
Er rechnet deshalb mit vielen Klagen, „bis nach Karlsruhe“.
Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther
Oettinger (CDU) sagte dagegen in Stuttgart, es sei eine
hervorragende Lösung gefunden worden sowohl für die Wirtschaft
als auch für die Familien.
Nach jahrelangem Ringen hatten sich die
Spitzen von CDU, CSU und SPD am Donnerstagabend im Kanzleramt
auf Vergünstigungen für Erben von selbst genutztem Wohnraum und
Familienbetrieben geeinigt. Beide Seiten konnten dabei
Kernforderungen durchsetzen.
Selbst genutzte Wohnungen und Häuser sollen
komplett von der Erbschaftsteuer befreit werden, wenn Ehepartner
oder Kinder weiter darin wohnen - unabhängig vom Wert. Für
Kinder gilt das aber nur, wenn die Immobilien nicht größer als
200 Quadratmeter sind.
Hintergrund der unterschiedlichen Bewertung
der Reform ist weniger die Entscheidung der Politik, als
vielmehr die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Es schreibt
vor, dass zunächst jede Vermögensart nach dem aktuellen
Verkehrswert taxiert werden muss, bevor es Vergünstigungen mit
Blick auf das Allgemeinwohl geben darf. Nach altem
verfassungswidrigen Recht werden Betriebe heute nur mit 30
Prozent des Verkehrswerts bewertet.
Während Kleinbetriebe von den Freibeträgen
profitieren, fällt bei großen Mittelständlern trotz des hohen
Schonvermögens oft fast ebenso viel Erbschftsteuer an wie
bisher. Und um mindestens 85 Prozent des Vermögens steuerfrei zu
halten, müssen die Unternehmen künftig Auflagen erfüllen, etwa
den Betrieb mit der ungefähr gleichen Zahl von Arbeitsplätzen
über sieben Jahre fortführen.
Als „im Großen und Ganzen akzeptable Lösung“
bezeichnete auch der Präsident des Bundesverbands
mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, den Kompromiss
zur Reform der Erbschaftsteuer bezeichnet. „Damit wird die
Unternehmensnachfolge zumindest nicht erschwert.“ Auch der
Industrieverband BDI zeigte sich zufrieden. „Der Kompromiss bei
der Reform der Erbschaftsteuer ist ein großer Schritt in die
richtige Richtung“, sagte BDI-Präsident Jürgen Thumann. „Die
Wirtschaft unterstützt die Optionslösung, die Erbschaftsteuer
bei zehnjähriger Fortführung eines Unternehmens abzuschmelzen
und komplett entfallen zu lassen - oder bei siebenjähriger
Fortführung auf 85 Prozent abzuschmelzen."
Das erzielte Verhandlungsergebnis komme den
Vorstellungen der Familienunternehmen deutlich näher als der
bisherige Gesetzentwurf. "Die vereinbarten Nachbesserungen sind
unverzichtbar, um eine Signalwirkung für den Mittelstand und den
Standort Deutschland zu erzeugen“, sagte Thumann. Er bemängelte
allerdings, dass die Koalition hinter ihrem Versprechen,
Betriebsvermögen in der Regel, also ohne große Auflagen, frei zu
stellen, zurück bleibe.
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