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Finanzdienstleistungen
Lizenz, eigene Bank gründen, Banklizenz, Schwedische Creditunion,
Neuseeland Onlinebank, Bafin, KWG

Lösungen für
Finanzdienstleister im Rahmen 32 KWG
Nach neuer Gesetzeslage stehen viele
deutsche Finanzdienstleister vor dem Aus. Mitte 2005 greifen die neuen
gesetzlichen Bestimmungen, die wir in diesem Beitrag näher ausführen.
Mithin haben wir Lösungskonzepte entwickelt.
Lösungsansätze
Der Deutsche Finanzdienstleister
gründet eine ausländische Gesellschaft im EWR mit
Finanzdienstleistungslizenz (z.B. Liechtensteiner
Vermögensverwaltungsgesellschaft). Diese Gesellschaft wird minimal 90%
Gesellschafter einer deutschen -oder EU-Gesellschaft und hat
beherrschenden Einfluss auf die Entscheidungen. Mithin greifen die
Sondertatbestände des deutschen KWG, so dass eine Zulassung in
Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen nicht erforderlich ist.
Selbstverständlich muss die Auslandsgesellschaft im EWR mit allen
Betriebsstättenmerkmalen ausgestattet werden, zentral:
-Ort der Leitung nach
Doppelbesteuerungsabkommen: Ein im Gründungsland/Betriebstättenland
steuerrechtlich Ansässiger im Sinne muß- zumindest nach außen- die
Geschäfte der Gesellschaft leiten. Möglichkeiten: Sie verlagern Ihren
Lebensmittelpunkt in das Gründungsland,..Sie entsenden einen
Mitarbeiter,..Sie stellen einen im Gründungsland steuerrechtlich
Ansässigen als Geschäftsführung an oder wir stellen einen
treuhänderischen Geschäftsführer.
-Reales Domizil/Gesellschaftssitz:
Im Kontex einer solchen Konstellation greifen die erweiterten
Betriebsstättenmerkmale (in kaufmännischer Weise eingerichteter
Geschäftsbetrieb) im Hinblick auf den Gesellschaftssitz: Kein
Briefkasten, kein Anrufbeantworter, sondern persönliche
Erreichbarkeit, Telefon/Fax real und ein Büro. Dieses kann z.B. durch
ein virtuelles Office einschließlich voll ausgestatteten Büro im
Regus-Office erfolgen.
-Aktive Geschäfte im Gründungs-
(Betriebsstättenland): Es muss ergänzend der Nachweis erbracht
werden, dass die Gesellschaft im Betriebsstättenland aktive Geschäfte
tätigt
Mithin schliesst die
Auslandsgesellschaft (z.B. Liechtensteiner AG) die Verträge mit den
eigentlichen Verwaltern/Banken/Dienstleister. Die deutsche
Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) bzw. die EU-Gesellschaft mit
Niederlassung Deutschland (z.B.
UK Ltd)
kann nun die Finanzdienste in Deutschland weiter anbieten.
Weitere Lösungsansätze wären die
Gründung einer Schwedischen Creditunion (darf EU-weit alle
Bankdienstleistungen anbieten), die Gründung einer Schweizer
Vermögensverwaltungs-AG (sofern in Deutschland nur reine Repräsentanz)
oder die Installation einer Panama Vermögensverwaltung oder
Offshore-Bank, mit eingeschränkten Möglichkeiten in Deutschland:
Weitere Vorgehensweisen
I.d.R. ist ein Beratungsgespräch in
unserer Kanzlei in Hamburg oder London erforderlich. Wir berechnen
150,00 Euro/Stunde, wobei bis zu 50% der Beratungskosten (maximal
1.000 Euro) auf die Gründungsgebühren angerechnet werden. Natürlich
kann auch eine telefonische Beratung bzw. per Email erfolgen. Sofern
Sie uns einen Auftrag erteilen, beauftragen wir unsere Partner-Kanzlei
im Gründungsland mit der Umsetzung der Firmengründung und Generierung
der erforderlichen Lizenzen.
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