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Lösungen für Finanzdienstleister im Rahmen 32 KWG

Nach neuer Gesetzeslage stehen viele deutsche Finanzdienstleister vor dem Aus. Mitte 2005 greifen die neuen gesetzlichen Bestimmungen, die wir in diesem Beitrag näher ausführen. Mithin haben wir Lösungskonzepte entwickelt.

Lösungsansätze

Der Deutsche Finanzdienstleister gründet eine ausländische Gesellschaft im EWR mit Finanzdienstleistungslizenz (z.B. Liechtensteiner Vermögensverwaltungsgesellschaft). Diese Gesellschaft wird minimal 90% Gesellschafter einer deutschen -oder EU-Gesellschaft und hat beherrschenden Einfluss auf die Entscheidungen. Mithin greifen die Sondertatbestände des deutschen KWG, so dass eine Zulassung in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen nicht erforderlich ist.  Selbstverständlich muss die Auslandsgesellschaft im EWR mit allen Betriebsstättenmerkmalen ausgestattet werden, zentral:

-Ort der Leitung nach Doppelbesteuerungsabkommen: Ein im Gründungsland/Betriebstättenland steuerrechtlich Ansässiger im Sinne muß- zumindest nach außen- die Geschäfte der Gesellschaft leiten. Möglichkeiten: Sie verlagern Ihren Lebensmittelpunkt in das Gründungsland,..Sie entsenden einen Mitarbeiter,..Sie stellen einen im Gründungsland steuerrechtlich Ansässigen als Geschäftsführung an oder wir stellen einen treuhänderischen Geschäftsführer.

-Reales Domizil/Gesellschaftssitz: Im Kontex einer solchen Konstellation greifen die erweiterten Betriebsstättenmerkmale (in kaufmännischer Weise eingerichteter  Geschäftsbetrieb) im Hinblick auf den Gesellschaftssitz: Kein Briefkasten, kein Anrufbeantworter, sondern persönliche Erreichbarkeit, Telefon/Fax real und ein Büro. Dieses kann z.B. durch ein virtuelles Office einschließlich voll ausgestatteten Büro im Regus-Office erfolgen.

-Aktive Geschäfte im Gründungs- (Betriebsstättenland): Es muss ergänzend der Nachweis erbracht werden, dass die Gesellschaft im Betriebsstättenland aktive Geschäfte tätigt

Mithin schliesst die Auslandsgesellschaft (z.B. Liechtensteiner AG) die Verträge mit den eigentlichen Verwaltern/Banken/Dienstleister. Die deutsche Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) bzw. die EU-Gesellschaft mit Niederlassung Deutschland (z.B. UK Ltd) kann nun die Finanzdienste in Deutschland weiter anbieten.

Weitere Lösungsansätze wären die Gründung einer Schwedischen Creditunion (darf EU-weit alle Bankdienstleistungen anbieten), die Gründung einer Schweizer Vermögensverwaltungs-AG (sofern in Deutschland nur reine Repräsentanz) oder die Installation einer Panama Vermögensverwaltung oder Offshore-Bank, mit eingeschränkten Möglichkeiten in Deutschland:

Weitere Vorgehensweisen

I.d.R. ist ein Beratungsgespräch in unserer Kanzlei in Hamburg oder London erforderlich. Wir berechnen 150,00 Euro/Stunde, wobei bis zu 50% der Beratungskosten (maximal 1.000 Euro) auf die Gründungsgebühren angerechnet werden. Natürlich kann auch eine telefonische Beratung bzw. per Email erfolgen. Sofern Sie uns einen Auftrag erteilen, beauftragen wir unsere Partner-Kanzlei im Gründungsland mit der Umsetzung der Firmengründung und Generierung der erforderlichen Lizenzen.

 

 

 

 

 

 

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