Firmengründung im Ausland

Internationale Steuergestaltung
Netzwerk internationaler Steuerberater und Rechtsanwälte

 

 
Startseite
English language starting side
Kontakt
Über uns
Beratungshonorare LCT
Linkpartner
Geld verdienen
Aktuelle Themen

Download Seite

Steuerrecht:

Einführung Steuerrecht

Doppelbesteuerungsabkommen
Betriebsstättenbegriff nach DBA
EU-Mutter-Tochter RL
Fusionsrichtlinie EU
EU-Niederlassungsfreiheit
EuGH-Entscheidungen
Organschaftsmodell
Außensteuerrecht
Intern. Umsatzsteuerrecht
Übersicht Rechtsformen
Holdingmodelle
Top Steuermodelle
Steuergestaltung
Steuerspar-Effekte,Zahlen
Residenz -Domizil- Verfahren in England oder Zypern
Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung
Natürliche Person
Erbschaftssteuer

EU-Gesellschaften
England:
UK Limited allgemein
Ltd Betriebsstätte UK
Ltd Betriebsstätte nicht UK
Ltd nach Insolvenz

ZYPERN:
Zypern Limited
Zypern Holding
Transportlizenz Zypern

IRLAND:
Irland

GIBRALTAR:
Gibraltar
Schiffs-Registrierung Gibraltar

MALTA:
Malta, Holdingmodell
Malta, Glückspiellizenz

SPANIEN:
Spanien, S.L.
Kanarische Sonderzone
Spanien Holding
Spanien Immobilien

PORTUGAL:
Portugal/Madeira

HOLLAND:
Holland- Niederlande

Auswandern

Gemeinschaftsmarke

Verlagerung von Produktionsstätten
Slowakei
Tschechien

Deutsche GmbH
Deutsche GmbH
Vorrats GmbH

DBA-Sachverhalte:
Dubai
Schweiz
USA

NICHT-DBA-Sachverhalte:
Offshore
Liechtenstein
Isle of Man
BVI
Belize
Panama
China

Insolvenz Lösungen

Trust
Versicherung gründen
Bank gründen
Finanzdienstleister
Wettlizenz- Glückspiel
Schweizer Konto
Konto ohne Schufa
Fördermittel/VC
Vorbörsliche Emission
Kredit ohne Schufa
Scheidung: Ratgeber
Bonitätsprüfung Unternehmen
Buchhaltung für internationale Sachverhalte
Die richtIGE Rechtsform für ebay seller&co

Werbung und Marketing
Lösungen Adult-Webmaster

Verändern Sie die Welt - mit einer Patenschaft

JOBS Bei uns
Angebote unserer Partner
Banner für London Consulting

AGBs der London Consulting
Impressum
Linkpop
Sitemap
Sitemap limited
Sitemap Limited 2
Zypern

Linkpartner
Linkphp
  firmengründung im ausland,limited gründen,englische limited gründen,zyprische limited,dubai firmengründung,firmengründung schweiz,offshore gesellschaft gründen,insolvenz,konkurs

Fragestellungen zum Thema "Wie bekomme ich das Geld aus meiner Auslandsgesellschaft heraus"

Wichtige Links zu diesem Thema:

Wie bekomme ich denn das Geld aus meiner Auslandsgesellschaft heraus?

Zunächst einmal müsste die Frage gestellt werden, in wieweit Zuflüsse an die natürliche Person außerhalb des Betriebsstättenlandes vermeidbar und/oder überhaupt sinnvoll sind. Denn die Auslandsgesellschaft- als juristische Person- kann natürlich weltweit Investitionen tätigen und/oder Vermögen erwirken. Mithin und/oder ergänzend kann die Repräsentanz der Auslandsgesellschaft (ergänzend und/oder/mithin der freie Handelsvertreter der Auslandsgesellschaft) z.B. in Österreich oder Deutschland (sofern vorhanden), Aufwendungen gegenüber der ausländischen Betriebsstätte geltend machen, also z.B. Bürokosten, Telekommunikation, Fahrzeug, Geschäftsessen usw.. Denn schließlich wird Geld nicht "verbrannt" sondern "verwendet". Soll trotzdem ein Zufluss ins Ausland (z.B. nach Deutschland) gestaltet werden, so helfen nachfolgende Strategien:

  • Wenn Sie Geld mit der Kreditkarte der Auslandsgesellschaft z.B. in Deutschland abheben, ist dieses ein Buchungsvorgang "Gesellschaft Bank an Gesellschaft Kasse", also kein Zufluss an Sie als natürliche Person. In den meisten Ländern kennt man analog dem deutschen Steuerrecht die "verdeckte Gewinnausschüttung". Eine verdeckte Gewinnausschüttung würde vorliegen, wenn -vereinfacht ausgedrückt- das gebuchte Geld nicht in der Kasse ist und auch keine Rechnungen (absetzbare Aufwendungen) entgegenstehen. Allerdings wird eine VGA in Deutschland mit ca. 54% besteuert, in anderen EU-Ländern zwischen 20- 28%.
  • Annahme: Sie benötigen in Deutschland (Repräsentanz) eine PC-Anlage. Mithin bestellt Ihre Auslandsgesellschaft die PC-Anlage z.B. bei DELL in England, Bezahlung mit der Kreditkarte der Auslandsgesellschaft, Lieferadresse Deutschland oder über Zwischenlager.
  • Das Geldwäschegesetz greift ab 15.000 Euro. Wenn Sie also 14.900 Euro in Bar aus dem Betriebsstättenland  mitbringen, erfolgt keine Kontrollmitteilung an das deutsche Finanzamt (Natürlich müssten Sie diesen Tatbestand eigentlich dem deutschen Finanzamt anzeigen, es wäre sonst Steuerhinterziehung)
  • Sie können ein Darlehn von der Auslandsgesellschaft erhalten (zu "Bedingungen gleicher Dritter")
  • Sie könnten eine englische Limited mit Betriebsstätte Deutschland gründen, die dann an der Auslandsgesellschaft beteiligt ist. Mithin fließen Gewinne aus der Auslandsgesellschaft steuerfrei nach Deutschland, in Rechtsfolge der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie. Ist die Auslandsgesellschaft in einem Niedrigsteuerland gemäss 7-14 AStG installiert (z.B. Zypern) und werden nur passive Einkünfte erwirkt, so darf die "deutsche Limited" nur maximal 50% der Anteile halten, sonst Wirkung der Hinzurechnungsbesteuerung. Die Positivwirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie greift natürlich nur, wenn die operative Gesellschaft in der EU angesiedelt ist, also z.B. Zypern, England usw.. Ansonsten werden Abflüsse nach Deutschland im Betriebsstättenland mit Quellensteuer belegt (8- 15%). Ausnahme: Schweiz. Die Schweiz hat sich der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie "unterworfen".
  • Ergänzend könnten Sie ein Organschaftsmodell installieren, mithin steuerfreier Zufluss an die deutsche natürliche Person unter Progressionsvorbehalt.  
  • Zum Zeitpunkt der gewollten Gewinnausschüttung verlagern Sie Ihren Lebensmittelpunkt in ein Niedrigsteuerland (bitte deutsches AStG beachten), z.B. in die Schweiz. Sofern ein Treuhand-Shareholder eingesetzt wurde, wechseln die Shareholderverhältnisse und Sie selbst treten offiziell als Shareholder ein. Dann erfolgt die Gewinnausschüttung an Sie als natürliche Person, mithin Einkommensbesteuerung im Niedrigsteuerland. Wechseln Sie dann Ihre steuerliche Ansässigkeit wieder nach Deutschland/Österreich, so erfolgt keine erneute Besteuerung des Einkommens (Verbot der Doppelbesteuerung,sofern DBA zwischen Deutschland und dem "Zufluchtsland").
  • Sie erlangen den Non-Domiciled-Status in England.
  • Sind Sie als natürliche Person (in Deutschland ansässig) offiziell Anteilseigner an einer Auslandsgesellschaft, so erfolgt die Besteuerung der Gewinnausschüttungen in Deutschland mit Abgeltungssteuer, sofern keine Wirkung der Hinzurechnungsbesteuerung nach AStG

Die aufgeführten Maßnahmen beschreiben nur einige Möglichkeiten der "Gestaltung".

 

 

 

 

 

Internationales Steuerrecht Ring Finanzoptimierung   suchmaschinenoptimierung   Inso-Sitemap  
     

Polen Urlaubsportal http://www.geopolitical.biz http://www.auktionsideen.de zypern1 zypern2  partner  VC

   Ranking-Hits

http://www.firma-ausland.de http://www.london-consulting.org/ http://www.international-vc.org
http://www.international-ukbusiness.com http://www.schuldenade.com
http://www.international-vc.de http://www.first-international.org
http://www.gfunden.de http://www.steuermanager.org  
http://www.123schuldenfrei.de http://www.international-ukbusiness.com/english/index.html http://www.dubai-start.de http://www.london-consulting.net  http://www.ins-cash.com http://www.charisma-friends.de http://www.london-consulting.org/konto/index.html - Schuldnerberatung

Unternehmenssteuerreform  Private Krankenversicherung Internet-Marketing  Suchmaschinenoptimierung - Deutsche Immobilie verkaufen oder Vererben: Vermeidung der deutschen Besteuerung - Immobilien Mallorca-