Lösungen für Adult Webmaster, FSK 18 Schutz, Jugendschutzgesetz
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Lösungen für Adult Webmaster, Kontra deutsches Jugendschutzgesetz: Tschüss  Deutschland..

Deutsche Anbieter von Adult-Seiten haben es im internationalen Wettbewerb schwer:

Das deutsche Jugendschutzgesetz und andere Rechtsvorschriften verhindern den Direktzugang zu erotischen Inhalten, mithin müssen vom User aufwendige Zugangsprozeduren überwunden werden, um die begehrten Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. So werden bereits im Vorfeld viele Kunden "abgeschreckt" und wenden sich lieber ausländischen Angeboten zu, bei denen der Zugriff unmittelbar möglich ist. Ergänzend ist die Steuerlast deutscher Unternehmen im internationalen Wettbewerb sehr hoch und schnell wird auch bei juristischen Personen die Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer formuliert. Werden vom deutschen Adult Webmaster die einschlägigen Rechtsvorschriften und deren Auslegungen nicht beachtet, drohen strafrechtliche Konsequenzen mit empfindlichen Strafen, bis zum Freiheitsentzug.

Die deutschen Jugendschutzbehörden machen es den Adult -Webmastern schwer, überhaupt noch attraktive Angebote zu installieren: Ständig greifen die Behörden mit Unterlassungsbegehren ein und fordern Nachbesserungen.

Gesetzliche Grundlagen in der Zusammenfassung:

...Die strengen deutschen Gesetze des Jugendschutzes gelten speziell für Unternehmen aus der Erotikbranche. Sowohl Angebote in Internet, TV und Mehrwertdiensten, wie auch Produktion, Automatenverleih, Laden- und Versandhandel unterliegen Jugendschutzgesetz, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und Strafgesetzbuch.

Da bei Gesetzesverstößen sowohl Ordnungswidrigkeiten- und Indizierungsverfahren, als auch staatsanwaltliche Ermittlungen und Strafprozesse drohen, ist rechtskonformes Handeln für deutsche Adult Webmaster empfohlen.

  • Der § 184 Strafgesetzbuch stellt die Grundlage zum Umgang mit pornographischen Schriften dar.
  • Nach der Änderung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GJS) ist jeder, der gewerbsmäßig elektronische Information und Kommunikationsdienstleistung zur Nutzung bereit hält gem. § 7a des Gesetzes verpflichtet einen Jugendschutzbeauftragten zu benennen, wenn er möglicherweise jugendgefährdende Inhalte anbietet. Die Bestellung ist zwingend, bei Nichtbestellung kann ein Bußgeld bis zu 15.000,00 € verlangt werden.

Altersverifikationssystem (AVS)

Gemäß § 4 II Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist die Verbreitung pornografischer Angebote im Internet zulässig, "wenn von Seiten des Anbieters sichergestellt ist, dass sie nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden (geschlossene Benutzergruppe)." "Geschlossene Benutzergruppe" ist der juristische Terminus für Altersverifikationssystem. Die Anforderungen an Altersverifikationssysteme sind seit Jahren umstritten. Unterschiedliche Ansichten bestehen bei Gerichten, Jugendschutzbehörden, Gutachtern, Selbstkontrolleinrichtungen und Verbänden.

Lösungen für deutsche Adult-Webmaster: Verlagerung der Betriebsstätte ins Ausland

Durch Verlegung der Betriebsstätte ins Ausland, kann der Adult-Anbieter die Beschränkungen des deutschen Jugendschutzes hinter sich lassen, die Haftung begrenzen und i.d.R. die Steuern senken.

I.d.R. ist folgende Einlassung auf ausländischen Webseiten (USA,Holland,Spanien,England,DK) ausreichend (Maximalanforderung). Der User muss die Einlassung nur durch einen Klick bestätigen, der Text wird i.d.R. in einem Dropdownfeld Platz sparend installiert: 


Warnung! Pornografischer Inhalt. Vor dem Besuch dieser Seite muss die folgende Information bestätigt werden:

 • Ich bin über 18 Jahre alt (21 in einigen Ländern)
 • Das sexuelle Material, was ich sehen werde, ist ausschliesslich für den privaten Gebrauch und wird in keinem Falle Minderjährigen gezeigt.
 • Ich empfinde Bilder von nackten Erwachsenen, Erwachsenen die Sex haben oder jegliches andere sexuelle Material weder als anstössig noch unangenehm und wünsche sexuelles Material zu erhalten/zu betrachten.
 • Das Betrachten, Lesen und Herunterladen sexuellen Materials steht im Einklang mit den Normen/Gesetzen meiner Gemeinde, Stadt, Staat oder Land.
 • Ich bin der einzig Verantwortliche für die Verbreitung falscher Information oder jeglicher rechtlicher Konsequenzen, die sich aus dem Betrachten, Lesen oder Herunterladen des Materials dieser Seite ergeben.Weiterhin ist weder diese Seite noch ihre Partner für jegliche rechtliche Beanstandung, die sich aus illegalem Zugang oder Benutzung dieser Seite ergeben, verantwortlich.
 • Dieses Warnseite ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dieser Webseite.
 • Alle gezeigten Modelle und Schauspieler auf den folgenden Seiten sind über 18 Jahre alt.


Geeignet ist die Gründung einer US INC, englischen Limited, spanischen S.L. oder einer holländischen Körperschaft, ergänzend und/oder/mithin die Installation der Niederlassung einer englischen Limited in Holland. In diesen Ländern existieren im Bereich der Erotikangebote via Internet keine großen Auflagen zum Jugendschutz.

Dabei brauchen Sie Ihren Lebensmittelpunkt nicht zwingend in den Sitzstaat der Gesellschaft verlagern, auf Wunsch stellen wir einen Direktor/Geschäftsführer treuhänderisch und installieren einen ordentlichen Geschäftssitz nach den Vorschriften des Sitzstaates.

Besteuerung in der Kurzübersicht

  • US INC: Je nach Bundesstaat, bei 15- 25%
  • Englische Limited: 19% im Mittelstandssatz bis 300.000,00 ePfund Gewinn
  • Spanische S.L.: 30%
  • Niederlande: Der Gewinn einer Besloten Vennootschap und einer Naamloze Vennootschap unterliegt der Körperschaftssteuerpflicht. Der Körperschaftssteuertarif beträgt bis 22.689 Euro Gewinn 29 %, darüber 34,5 %.

Holland/Spanien/England: Es bestehen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, z.B. durch Zwischenschaltung einer Holdinggesellschaft, Ausnutzung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie usw...

Erforderliche Maßnahmen

-Gründung einer Auslandsgesellschaft mit einziger Betriebsstätte im Sitzstaat

1. Ort der geschäftlichen Oberleitung gemäß 5 DBA: Ein im Sitzstaat der Gesellschaft Ansässiger im Sinne, muss- zumindest nach außen- als Geschäftsführer der Gesellschaft auftreten. Auf Wunsch stellen wir einen treuhänderischen Geschäftsführer mit Lebensmittelpunkt im Sitzstaat.

2. Installation eines ordentlichen Geschäftssitzes im Sitzstaat der Gesellschaft. Im Rahmen einer EU-Gesellschaft ist kein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich, vgl auch:

Prüfungsverfahren deutscher Finanzämter zur Anerkenntnis der Auslandsgesellschaft

3. Hosting des Erotikangebotes auf einem Internetserver im Sitzstaat der Gesellschaft, also z.B. Holland, Spanien oder England. Inwieweit ein deutsches Hosting parallel bestehen bleiben kann, müssen wir in einem persönlichen Gespräch klären.

Offshore-Lösungen

Neben EU-Ländern -und USA können Adult-Webmaster Ihre Betriebsstätte auch in ein Offshore-Land (Nullsteueroase,Nicht-DBA-Sachverhalt) verlagern, z.B. Panama,Belize,BVI,Seychellen. Vorteile: Kein Rechtshilfe- oder fiskalisches Auslieferungsabkommen mit Deutschland, i.d.R. kein öffentliches Handelsregister. Allerdings drohen Nachteile im Rahmen des mutmaßlichen Gestaltungsmissbrauchs,Nicht-Anwendung der EU-Niederlassungsfreiheit und/oder EU-Mutter-Tochter-Richtlinie und Wirkung §§ 12/13 Deutsche AO.

Übersicht der möglichen Sitzstaaten für FSK18 Angebote über Internet (Online-Portale)

Sitzstaat Kann Treuhand-Direktor gestellt werden? Besteuerung Sonst
Niederlande NEIN, mithin müsste der Mandant oder ein Beauftragter seinen gewöhnlichen Aufenthalt verlagern oder darstellen, dass er im Rahmen der erforderlichen Leitungsaufgaben im Sitzstaat anwesend ist, um diese gewöhnlich auszuführen ca. 30% Möglich ist die Gründung einer B.V. oder einer UK Ltd mit Zweigniederlassung in den Niederlanden
England JA 19% bis 300.000 ePfund Ertrag Gründung UK Limited mit Betriebsstätte England
Spanien JA 30% Gründung spanische S.L.
USA JA ca. 25-30% Gründung US INC
Offshore,NULL-Steueroase /Nicht-DBA-Sachverhalt Ja, allerdings ist ein ständig präsenter Treuhand-Direktor nicht erforderlich, da kein öffentliches HR.. Gestellt wird Nominee-Direktor. Null bei exempt Company Z.b: Belize,BVI,Seychellen.

Gründung UK Limited mit Zweigniederlassung Holland

Holland ist das liberalste EU-Land im Bereich Erotik. Auf der anderen Seite ist die Installation einer holländischen GmbH relativ aufwendig und das Stammkapital beträgt 18.000,00 Euro. Aus diesem Grunde wählen viele Mandanten die Umwegkonstellation über die englische Limited mit Zweigniederlassung in den Niederlanden. Die EU-Niederlassungsfreiheit macht eine solche Konstellation möglich. In Rechtsfolge ist holländisches Recht anzuwenden, mithin Besteuerung des Betriebsstättengewinns in Holland. Wollen Sie eine Holländische GmbH gründen, lesen Sie hier über Dienstleistungen und Gebühren.

Vorgehensweise

Zunächst wird eine englische Limited gegründet (Registereintrag,Registered Office England, Stellung Sec. usw). Das Stammkapital der englischen Ltd beträgt 1,50 Euro. Hinsichtlich des Direktors der Limited ist 5 DBA (Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der Betriebsstätte) zu beachten: Entweder der Mandant- oder ein Beauftragter- verlagert seinen gewöhnlichen Aufenthalt in die Niederlande und tritt als Direktor der Ltd auf ODER es wird ein in den Niederlanden Ansässiger im Sinne als Direktor angestellt ODER der nicht-niederländische Direktor (zB Deutscher im Sinne) weist nach,dass er sich im Rahmen der erforderlichen Leitungsaufgaben regelmäßig in den Niederlanden aufhält, um diese Aufgaben gewöhnlich wahrzunehmen. Ein Treuhand-Direktor kann NICHT gestellt werden.

Im zweiten Schritt wird eine Zweigniederlassung der englischen Limited in den Niederlanden installiert, also Eintrag ins Handelsregister der Niederlande,ordentlicher Geschäftssitz im Sinne. Infolge steht das Besteuerungsrecht der Niederlande zu, ergänzend und/oder/mithin ist einzig niederländisches Recht anzuwenden. Dieses unter der Voraussetzung, dass Vertragspartner der weltweiten Kunden die Betriebsstätte Niederlande ist,Geldfluss auf das niederländische Konto der Betriebsstätte. Der Internetserver kann- muss aber nicht- in den Niederlanden stehen. Wichtig ist nur, dass der Domain-Inhaber die Betriebsstätte in den Niederlanden ist. Im Rahmen der Shareholder/Eigner der Limited bestehen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten:

  • Sie als natürliche Person sind Shareholder: Dividendenzuflüsse nach Deutschland werden in Deutschland mit 25%tiger Abgeltungssteuer belegt.
  • Eine deutsche Körperschaft (GmbH,AG,UK Ltd mit Betriebsstätte Deutschland) ist Shareholder der Limited: Die Deutsche Kapitalgesellschaft vereinnahmt die Dividenden steuerfrei, unter Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, sofern Mindestbeteiligung 10% und auf mindestens ein Jahr ausgelegt. Im Rahmen eines Organschaftsmodells gänzlich steuerfreier Zufluss an die natürlichen Personen unter Progressionsvorbehalt
  • Eine andere EU Gesellschaft ist Shareholder
  • Eine Nicht-EU-Gesellschaft, aber DBA-Sachverhalt mit den Niederlanden, ist Shareholder:  5% Quellensteuer.
  • Eine Nicht-EU-Gesellschaft, Nicht DBA-Sachverhalt ist Shareholder: Volle niederländische Quellensteuer

1. Gründung der englischen Limited

1.1. Gründung UK Limited (Registereintrag England,Registerunterlagen,Apostille,Sec. Stellung England,Registered Office England), inkl. der Broschüre "Führen einer Limited ": 918,00 Euro netto

1.2. Set Apostille, notarielle Beglaubigungen (vom niederländischen Handelsregister gefordert): Gesellschaftsstatuten englisch, notariell beglaubigt vom Companies House; Gesellschaftsstatuten deutsch/englisch, übersetzt und notariell beglaubigt durch vereidigten Übersetzer vom UK Gericht zugelassen; Handelsregisterauszug notariell beglaubigt vom Companies House und apostilliert vom Foreign Office (Außenministerium UK): 990,00 Euro 

Jahresgebühren ab dem zweiten Jahr: 290,00 Euro pro Jahr für Registered Office England,Sec. und Service Anual Acc. und Return.

2. Installation einer Zweigniederlassung der englischen Limited in Holland

Nachfolgend wird eine Zweigniederlassung in Holland installiert, mithin einzige steuerrechtliche Betriebsstätte in Holland. Rechtsfolgen: Das Recht der Niederlande ist anwendbar, die Weltbesteuerung der Gesellschaft findet in Holland statt.

Gebühren und Dienstleistungen:

2.1. Verwaltungs-und Organisationspauschale, vorbereitende Arbeiten, Vermittlung an Holländischen Steuerberater (deutschsprachig), Vorbereitung der Domizilierung, Vorbereitung Gewerbeanmeldung und Handelsregistereintrag, Ansässigkeitsbescheinigung FA Niederlande:  890,00 Euro  

  • 2.2. Domizil Niederlande: Ordentliche Geschäftsadresse, Postweiterleitung: Über Regus Office (www.regus.com). Sollen wir anbinden: 350,00 Euro Organisations-und Verwaltungspauschale  
  • 2.4. Handelsregistereintrag Niederlande,Apostille,Übersetzung: 900,00 Euro
  • 2.5. Kontoeröffnung Niederlande, inkl. Internetbanking und VisaCard:  990,00 Euro 

Gesamt UK Ltd und Zweigniederlassung Holland: 5.038,00 Euro

Sonst:

-Stellung eines Treuhand-Shareholders für die UK Ltd: 990,00 Euro/Jahr, im ersten Jahr zzgl. 500 Euro.

Kosten Steuerberater Niederlande

Richtet sich nach der Steuerberatergebührenverordnung in den Niederlanden. Diese Gebühren sind Aufwendungen im Sinne und entsprechend steuerlich voll absetzbar.

3. Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle,Umsatzsteuervoranmeldungen, Jahresabschluss und Bilanz

Wir vermitteln an einen holländischen Steuerberater, der deutsch spricht. Gebühren nach Aufwand/Umsatz, gemäß Steuerberatergebührenverordnung in den Niederlanden. Nicht in der Gebühr enthalten. Vertrag zwischen Ihnen/Ihrer Ltd und der Steuerkanzlei. Sie müssen einmal einen Termin bei der Kanzlei in den Niederlanden wahrnehmen.

4. Gesellschafter/Shareholder-Verhältnisse

Holland ist kein Niedrigsteuerland nach 8 AStG. In Rechtsfolge kann z.B. ein Deutscher im Sinne beherrschenden Einfluss haben (mehr als 50% Anteilseigner) ohne Wirkung der Hinzurechnungsbesteuerung. Dennoch kann es gute Gründe geben Z.B. eine ausländische Holding als Anteilseigner zwischenzuschalten. Wir beraten Sie hier hinsichtlich der steuerlichen Konzeption im Rahmen der verbundenen Unternehmen.

Möglich ist auch die Vorschaltung einer Auslandsgesellschaft als Rechnungssteller an die Niederländische Gesellschaft, um den steuerbaren Ertrag entsprechend zu reduzieren.

5. Holdinglösung

Die Installation einer ausländischen Holding ist ein exzellentes Werkzeug, um Gewinne inländischer Kapitalgesellschaften steuerfrei ins Ausland zu lenken. Dieses um so mehr, sofern die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie Anwendung findet, es sich also bei der ausländischen Holding und den beteiligten Unternehmen um eine EU-Gesellschaft handelt.

Rechtsfolgen EU-Holding: Kein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich (EU Niederlassungsfreiheit), keine Quellensteuer unter Anwendung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, sofern die Voraussetzungen der Mutter-Tochter-Richtlinie erfüllt sind (Mindestbeteiligungshöhe- und Zeit).

Dabei werden Zyprische Holding -Gesellschaften nicht besteuert, gleiches gilt für Schweizer Gesellschaften mit Holding-Privileg (Hinweis: Anwendung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie) und einer spanischen S.L. unter den Bedingungen des Holdingprivilegs. Gemäß  §8 Abs.1 Nr.8 AStG, handelt es sich bei Holdingsgesellschaften immer um Aktiveinkünfte, mithin keine Wirkung der Hinzurechnungsbesteuerung nach 8 AStG, bei beherrschenden Einfluss des z.B. deutschen Anteilseigner.

6.Alternative Lösung

Gründung einer Besloten Vennootschap (BV, GmbH Niederlande)

Diese Rechtsform eignet sich besonders für kleine und mittelständische Unternehmen, die von einem geschlossenen Kreis von Personen oder Familien geführt werden und keine Mittel auf dem Kapitalmarkt aufzunehmen brauchen. Die Gesellschaft ist eine selbständige oder juristische Person, die Verträge schließen, klagen und verklagt werden kann. Die Gesellschaftsanteile sind unter der Berücksichtigung der im Gesellschaftsvertrag festgelegten Einschränkungen, übertragbar, können allerdings nicht öffentlich zur Zeichnung ausgeschrieben, bzw. zum Verkauf angeboten werden. Die Haftung der Gesellschafter ist auf die Höhe des von ihnen gezeichneten Gesellschaftsanteil beschränkt. Die Besloten Vennootschap ist die Gängigste und von ausländischen Investoren am häufigsten gewählte Rechtsform.

Die Besloten Vennootschap wird von einer oder mehreren Personen durch die notarielle Beurkundung der Gründungsurkunde (akte van oprichting) gegründet. Sie muss durch das Justizministerium genehmigt werden. Dazu ist dort ein Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitserklärung zu stellen. Das Justizministerium prüft die Gründungsurkunde auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und die Bonität der Gründer und zukünftigen Vorstandsmitglieder. Weiterhin ist eine Bankbescheinigung der zukünftigen Geschäftsbank über die Einzahlung des Gesellschaftskapitals von mindestens 18.000 Euro einzureichen.

Danach muss die neu gegründet Gesellschaft in das Handelsregister der örtlichen Handelskammer eingetragen und beim Finanzamt angemeldet werden.

 

 

 

 

 

 

Fusszeile:

  • Erdemir, MMR 2004, Heft 6, Seite 410, Anmerkung zur Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 17. Februar 2004
  • Sieber, November 2003, "Gutachten zu den Anforderungen an geschlossene Benutzergruppen bei der Verbreitung von Pornographie in Telemedien"
  • Berger, MMR 2003, "Geschlossene Benutzergruppen nach § 4 II 2 JMStV: Am Beispiel personalausweiskennziffergestützter Altersverifikationssysteme "
  • FSM, 17. August 2003, Empfehlungsvorschlag für Altersverifikationssysteme

 

 

 

 

 

 

http://www.etc-lowtax.net/    

http://www.firma-ausland.de http://www.london-consulting.org/ http://www.international-vc.org
http://www.international-ukbusiness.com http://www.schuldenade.com
http://www.international-vc.de http://www.first-international.org
http://www.gfunden.de http://www.steuermanager.org  
http://www.123schuldenfrei.de http://www.international-ukbusiness.com/english/index.html http://www.dubai-start.de http://www.london-consulting.net  http://www.ins-cash.com http://www.charisma-friends.de http://www.london-consulting.org/konto/index.html - Schuldnerberatung

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