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Lösungen für Adult
Webmaster, Kontra deutsches Jugendschutzgesetz: Tschüss
Deutschland..
Deutsche Anbieter von Adult-Seiten
haben es im internationalen Wettbewerb schwer:
| Das
deutsche Jugendschutzgesetz und andere Rechtsvorschriften
verhindern den Direktzugang zu erotischen Inhalten, mithin müssen
vom User aufwendige Zugangsprozeduren überwunden werden, um
die begehrten Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. So werden
bereits im Vorfeld viele Kunden "abgeschreckt" und wenden sich
lieber ausländischen Angeboten zu, bei denen der Zugriff
unmittelbar möglich ist. Ergänzend ist die Steuerlast deutscher
Unternehmen im internationalen Wettbewerb sehr hoch und schnell
wird auch bei juristischen Personen die Durchgriffshaftung auf den
Geschäftsführer formuliert. Werden vom deutschen Adult Webmaster
die einschlägigen Rechtsvorschriften und deren Auslegungen nicht
beachtet, drohen strafrechtliche Konsequenzen mit empfindlichen
Strafen, bis zum Freiheitsentzug. |
Die deutschen Jugendschutzbehörden
machen es den Adult -Webmastern schwer, überhaupt noch attraktive
Angebote zu installieren: Ständig greifen die Behörden mit
Unterlassungsbegehren ein und fordern Nachbesserungen.
Gesetzliche
Grundlagen in der Zusammenfassung:
...Die strengen deutschen
Gesetze des Jugendschutzes gelten speziell für Unternehmen aus der
Erotikbranche. Sowohl Angebote in Internet, TV und Mehrwertdiensten,
wie auch Produktion, Automatenverleih, Laden- und Versandhandel
unterliegen Jugendschutzgesetz, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und
Strafgesetzbuch.
Da bei Gesetzesverstößen sowohl
Ordnungswidrigkeiten- und Indizierungsverfahren, als auch
staatsanwaltliche Ermittlungen und Strafprozesse drohen, ist
rechtskonformes Handeln für deutsche Adult Webmaster empfohlen.
- Der
§ 184 Strafgesetzbuch stellt die Grundlage zum Umgang mit
pornographischen Schriften dar.
- Nach der Änderung des
Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GJS) ist
jeder, der gewerbsmäßig elektronische Information und
Kommunikationsdienstleistung zur Nutzung bereit hält gem. § 7a des
Gesetzes verpflichtet einen Jugendschutzbeauftragten zu benennen,
wenn er möglicherweise jugendgefährdende Inhalte anbietet. Die
Bestellung ist zwingend, bei Nichtbestellung kann ein Bußgeld bis zu
15.000,00 € verlangt werden.
Altersverifikationssystem
(AVS)
Gemäß § 4 II
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist die Verbreitung
pornografischer Angebote im Internet zulässig, "wenn von Seiten des
Anbieters sichergestellt ist, dass sie nur Erwachsenen zugänglich
gemacht werden (geschlossene Benutzergruppe)." "Geschlossene
Benutzergruppe" ist der juristische Terminus für
Altersverifikationssystem. Die Anforderungen an
Altersverifikationssysteme sind seit Jahren umstritten.
Unterschiedliche Ansichten bestehen bei Gerichten,
Jugendschutzbehörden, Gutachtern, Selbstkontrolleinrichtungen und
Verbänden.
Lösungen für
deutsche Adult-Webmaster: Verlagerung der Betriebsstätte ins Ausland
Durch Verlegung der Betriebsstätte ins
Ausland, kann der Adult-Anbieter die Beschränkungen des deutschen
Jugendschutzes hinter sich lassen, die Haftung begrenzen und i.d.R. die
Steuern senken.
I.d.R. ist folgende Einlassung auf
ausländischen Webseiten (USA,Holland,Spanien,England,DK) ausreichend (Maximalanforderung).
Der User muss die Einlassung nur durch einen Klick bestätigen, der
Text wird i.d.R. in einem Dropdownfeld Platz sparend installiert:
|
Warnung!
Pornografischer Inhalt.
Vor dem Besuch dieser Seite muss die folgende Information
bestätigt werden:
• Ich bin über 18 Jahre alt (21 in einigen Ländern)
• Das sexuelle Material, was ich sehen werde, ist ausschliesslich
für den privaten Gebrauch und wird in keinem Falle Minderjährigen
gezeigt.
• Ich empfinde Bilder von nackten Erwachsenen, Erwachsenen die
Sex haben oder jegliches andere sexuelle Material weder als
anstössig noch unangenehm und wünsche sexuelles Material zu
erhalten/zu betrachten.
• Das Betrachten, Lesen und Herunterladen sexuellen Materials
steht im Einklang mit den Normen/Gesetzen meiner Gemeinde, Stadt,
Staat oder Land.
• Ich bin der einzig Verantwortliche für die Verbreitung falscher
Information oder jeglicher rechtlicher Konsequenzen, die sich aus
dem Betrachten, Lesen oder Herunterladen des Materials dieser
Seite ergeben.Weiterhin ist weder diese Seite noch ihre Partner
für jegliche rechtliche Beanstandung, die sich aus illegalem
Zugang oder Benutzung dieser Seite ergeben, verantwortlich.
• Dieses Warnseite ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen
Ihnen und dieser Webseite.
• Alle gezeigten Modelle und Schauspieler auf den folgenden
Seiten sind über 18 Jahre alt. |
Geeignet ist die Gründung einer
US INC,
englischen
Limited,
spanischen S.L. oder einer
holländischen
Körperschaft, ergänzend und/oder/mithin die Installation der
Niederlassung einer englischen Limited in Holland. In diesen
Ländern existieren im Bereich der Erotikangebote via Internet keine
großen Auflagen zum Jugendschutz.
Dabei brauchen Sie Ihren
Lebensmittelpunkt nicht zwingend in den Sitzstaat der Gesellschaft
verlagern, auf Wunsch stellen wir einen Direktor/Geschäftsführer
treuhänderisch und installieren einen ordentlichen Geschäftssitz nach
den Vorschriften des Sitzstaates.
Besteuerung in der Kurzübersicht
- US INC:
Je nach Bundesstaat,
bei 15- 25%
- Englische Limited: 19% im
Mittelstandssatz bis 300.000,00 ePfund Gewinn
- Spanische S.L.: 30%
- Niederlande: Der Gewinn einer
Besloten Vennootschap und einer Naamloze Vennootschap unterliegt der
Körperschaftssteuerpflicht. Der Körperschaftssteuertarif beträgt bis
22.689 Euro Gewinn 29 %, darüber 34,5 %.
Holland/Spanien/England:
Es bestehen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, z.B. durch
Zwischenschaltung einer
Holdinggesellschaft, Ausnutzung der
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie usw...
Erforderliche
Maßnahmen
-Gründung einer Auslandsgesellschaft
mit einziger Betriebsstätte im Sitzstaat
1. Ort der geschäftlichen
Oberleitung
gemäß 5 DBA: Ein im Sitzstaat der Gesellschaft Ansässiger im Sinne, muss- zumindest nach außen- als Geschäftsführer
der Gesellschaft auftreten. Auf Wunsch stellen wir einen
treuhänderischen Geschäftsführer mit Lebensmittelpunkt im Sitzstaat.
2. Installation eines ordentlichen
Geschäftssitzes im Sitzstaat der Gesellschaft. Im Rahmen einer
EU-Gesellschaft ist kein in kaufmännischer Weise eingerichteter
Geschäftsbetrieb erforderlich, vgl auch:
Prüfungsverfahren deutscher Finanzämter zur Anerkenntnis der
Auslandsgesellschaft
3. Hosting des Erotikangebotes
auf einem Internetserver im Sitzstaat der Gesellschaft, also z.B.
Holland, Spanien oder England. Inwieweit ein deutsches Hosting
parallel bestehen bleiben kann, müssen wir in einem persönlichen
Gespräch klären.
Offshore-Lösungen
Neben EU-Ländern -und USA können Adult-Webmaster
Ihre Betriebsstätte auch in ein
Offshore-Land
(Nullsteueroase,Nicht-DBA-Sachverhalt) verlagern, z.B.
Panama,Belize,BVI,Seychellen. Vorteile: Kein Rechtshilfe- oder
fiskalisches Auslieferungsabkommen mit Deutschland, i.d.R. kein
öffentliches Handelsregister. Allerdings drohen Nachteile im Rahmen
des
mutmaßlichen Gestaltungsmissbrauchs,Nicht-Anwendung der
EU-Niederlassungsfreiheit und/oder EU-Mutter-Tochter-Richtlinie und
Wirkung §§ 12/13 Deutsche AO.
Übersicht der möglichen Sitzstaaten für
FSK18 Angebote über Internet (Online-Portale)
|
Sitzstaat |
Kann
Treuhand-Direktor gestellt werden? |
Besteuerung |
Sonst |
|
Niederlande |
NEIN, mithin müsste
der Mandant oder ein Beauftragter seinen gewöhnlichen
Aufenthalt verlagern oder darstellen, dass er im Rahmen der
erforderlichen Leitungsaufgaben im Sitzstaat anwesend ist,
um diese gewöhnlich auszuführen |
ca.
30% |
Möglich ist die Gründung einer
B.V.
oder einer UK Ltd mit Zweigniederlassung in den Niederlanden |
| England |
JA |
19% bis 300.000
ePfund Ertrag |
Gründung
UK Limited mit Betriebsstätte England
|
| Spanien |
JA |
30% |
Gründung spanische
S.L. |
| USA |
JA |
ca. 25-30% |
Gründung
US INC |
| Offshore,NULL-Steueroase
/Nicht-DBA-Sachverhalt |
Ja, allerdings ist
ein ständig präsenter Treuhand-Direktor nicht erforderlich,
da kein öffentliches HR.. Gestellt wird Nominee-Direktor. |
Null bei exempt
Company |
Z.b:
Belize,BVI,Seychellen. |
Gründung UK Limited mit Zweigniederlassung
Holland
Holland ist das liberalste EU-Land
im Bereich Erotik. Auf der anderen Seite ist die Installation einer
holländischen GmbH relativ aufwendig und das Stammkapital beträgt
18.000,00 Euro. Aus diesem Grunde wählen viele Mandanten die
Umwegkonstellation über die englische Limited mit Zweigniederlassung
in den Niederlanden. Die
EU-Niederlassungsfreiheit macht eine solche Konstellation
möglich. In Rechtsfolge ist holländisches Recht anzuwenden, mithin
Besteuerung des Betriebsstättengewinns in Holland. Wollen Sie eine
Holländische GmbH gründen,
lesen Sie
hier über Dienstleistungen und Gebühren.
Vorgehensweise
Zunächst wird eine englische
Limited gegründet (Registereintrag,Registered Office England,
Stellung Sec. usw). Das Stammkapital der englischen Ltd beträgt 1,50
Euro. Hinsichtlich des Direktors der Limited ist 5 DBA (Ort der
geschäftlichen Oberleitung als Ort der Betriebsstätte) zu beachten:
Entweder der Mandant- oder ein Beauftragter- verlagert seinen
gewöhnlichen Aufenthalt in die Niederlande und tritt als Direktor
der Ltd auf ODER es wird ein in den Niederlanden Ansässiger im Sinne
als Direktor angestellt ODER der nicht-niederländische Direktor (zB
Deutscher im Sinne) weist nach,dass er sich im Rahmen der
erforderlichen Leitungsaufgaben regelmäßig in den Niederlanden
aufhält, um diese Aufgaben gewöhnlich wahrzunehmen. Ein
Treuhand-Direktor kann NICHT gestellt werden.
Im zweiten Schritt wird eine
Zweigniederlassung der englischen Limited in den Niederlanden
installiert, also Eintrag ins Handelsregister der
Niederlande,ordentlicher Geschäftssitz im Sinne. Infolge steht das
Besteuerungsrecht der Niederlande zu, ergänzend und/oder/mithin ist
einzig niederländisches Recht anzuwenden. Dieses unter der
Voraussetzung, dass Vertragspartner der weltweiten Kunden die
Betriebsstätte Niederlande ist,Geldfluss auf das niederländische
Konto der Betriebsstätte. Der Internetserver kann- muss aber nicht-
in den Niederlanden stehen. Wichtig ist nur, dass der Domain-Inhaber
die Betriebsstätte in den Niederlanden ist. Im Rahmen der
Shareholder/Eigner der Limited bestehen verschiedene
Gestaltungsmöglichkeiten:
- Sie als natürliche Person sind Shareholder:
Dividendenzuflüsse nach Deutschland werden in Deutschland mit
25%tiger Abgeltungssteuer belegt.
- Eine deutsche Körperschaft (GmbH,AG,UK
Ltd mit Betriebsstätte Deutschland) ist Shareholder der Limited:
Die Deutsche Kapitalgesellschaft vereinnahmt die Dividenden
steuerfrei, unter Wirkung der
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, sofern Mindestbeteiligung 10%
und auf mindestens ein Jahr ausgelegt. Im Rahmen eines
Organschaftsmodells gänzlich steuerfreier Zufluss an die
natürlichen Personen unter Progressionsvorbehalt
- Eine andere EU Gesellschaft ist Shareholder
- Eine Nicht-EU-Gesellschaft, aber
DBA-Sachverhalt mit den Niederlanden, ist Shareholder: 5%
Quellensteuer.
- Eine Nicht-EU-Gesellschaft, Nicht
DBA-Sachverhalt ist Shareholder: Volle niederländische
Quellensteuer
1. Gründung der
englischen Limited
1.1. Gründung UK
Limited (Registereintrag
England,Registerunterlagen,Apostille,Sec. Stellung
England,Registered Office England), inkl. der Broschüre "Führen
einer Limited ": 918,00 Euro netto
1.2.
Set Apostille, notarielle Beglaubigungen (vom niederländischen
Handelsregister gefordert): Gesellschaftsstatuten englisch,
notariell beglaubigt vom Companies House; Gesellschaftsstatuten
deutsch/englisch, übersetzt und notariell beglaubigt durch
vereidigten Übersetzer vom UK Gericht zugelassen;
Handelsregisterauszug notariell beglaubigt vom Companies House und
apostilliert vom Foreign Office (Außenministerium UK):
990,00
Euro
Jahresgebühren ab dem zweiten Jahr:
290,00 Euro pro Jahr für Registered
Office England,Sec. und Service Anual Acc. und Return.
2. Installation
einer Zweigniederlassung der englischen Limited in Holland
Nachfolgend wird eine
Zweigniederlassung in Holland installiert, mithin einzige
steuerrechtliche Betriebsstätte in Holland. Rechtsfolgen: Das Recht
der Niederlande ist anwendbar, die Weltbesteuerung der Gesellschaft
findet in Holland statt.
Gebühren und Dienstleistungen:
2.1. Verwaltungs-und Organisationspauschale,
vorbereitende Arbeiten, Vermittlung an
Holländischen Steuerberater (deutschsprachig), Vorbereitung der
Domizilierung, Vorbereitung Gewerbeanmeldung und
Handelsregistereintrag, Ansässigkeitsbescheinigung FA Niederlande:
890,00 Euro
-
2.2. Domizil Niederlande:
Ordentliche Geschäftsadresse,
Postweiterleitung: Über Regus Office (www.regus.com). Sollen wir
anbinden: 350,00 Euro
Organisations-und Verwaltungspauschale
-
2.4. Handelsregistereintrag Niederlande,Apostille,Übersetzung:
900,00
Euro
-
2.5. Kontoeröffnung Niederlande,
inkl. Internetbanking und VisaCard:
990,00 Euro
Gesamt UK Ltd und Zweigniederlassung
Holland: 5.038,00 Euro
Sonst:
-Stellung eines Treuhand-Shareholders für
die UK Ltd: 990,00 Euro/Jahr, im ersten Jahr zzgl. 500
Euro.
Kosten Steuerberater Niederlande
Richtet sich nach der
Steuerberatergebührenverordnung in den Niederlanden. Diese
Gebühren sind Aufwendungen im Sinne und entsprechend steuerlich voll
absetzbar.
3. Buchung der
laufenden Geschäftsvorfälle,Umsatzsteuervoranmeldungen,
Jahresabschluss und Bilanz
Wir vermitteln an einen
holländischen Steuerberater, der deutsch spricht. Gebühren nach
Aufwand/Umsatz, gemäß Steuerberatergebührenverordnung in den
Niederlanden. Nicht in der Gebühr enthalten. Vertrag zwischen
Ihnen/Ihrer Ltd und der Steuerkanzlei. Sie müssen einmal einen
Termin bei der Kanzlei in den Niederlanden wahrnehmen.
4.
Gesellschafter/Shareholder-Verhältnisse
Holland ist kein Niedrigsteuerland
nach 8 AStG.
In Rechtsfolge kann z.B. ein Deutscher im Sinne beherrschenden
Einfluss haben (mehr als 50% Anteilseigner) ohne Wirkung der
Hinzurechnungsbesteuerung. Dennoch kann es gute Gründe geben Z.B.
eine ausländische Holding als Anteilseigner zwischenzuschalten. Wir
beraten Sie hier hinsichtlich der steuerlichen Konzeption im Rahmen
der verbundenen Unternehmen.
Möglich ist auch die Vorschaltung
einer Auslandsgesellschaft als Rechnungssteller an die
Niederländische Gesellschaft, um den steuerbaren Ertrag entsprechend
zu reduzieren.
5.
Holdinglösung
Die Installation einer
ausländischen Holding ist ein exzellentes Werkzeug, um Gewinne
inländischer Kapitalgesellschaften steuerfrei ins Ausland zu lenken.
Dieses um so mehr, sofern die
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie Anwendung findet, es sich also bei
der ausländischen Holding und den beteiligten Unternehmen um eine
EU-Gesellschaft handelt.
Rechtsfolgen EU-Holding: Kein in
kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich
(EU Niederlassungsfreiheit), keine Quellensteuer unter Anwendung der
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, sofern die Voraussetzungen der
Mutter-Tochter-Richtlinie erfüllt sind (Mindestbeteiligungshöhe- und
Zeit).
Dabei werden
Zyprische Holding -Gesellschaften nicht besteuert, gleiches
gilt für
Schweizer Gesellschaften mit Holding-Privileg (Hinweis:
Anwendung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie) und einer
spanischen S.L. unter den Bedingungen des Holdingprivilegs.
Gemäß §8 Abs.1
Nr.8 AStG, handelt es sich bei Holdingsgesellschaften immer um
Aktiveinkünfte, mithin keine Wirkung der Hinzurechnungsbesteuerung
nach 8 AStG, bei beherrschenden Einfluss des z.B. deutschen
Anteilseigner.
6.Alternative
Lösung
Gründung einer
Besloten
Vennootschap (BV, GmbH Niederlande)
Diese Rechtsform eignet sich
besonders für kleine und mittelständische Unternehmen, die von einem
geschlossenen Kreis von Personen oder Familien geführt werden und
keine Mittel auf dem Kapitalmarkt aufzunehmen brauchen. Die
Gesellschaft ist eine selbständige oder juristische Person, die
Verträge schließen, klagen und verklagt werden kann. Die
Gesellschaftsanteile sind unter der Berücksichtigung der im
Gesellschaftsvertrag festgelegten Einschränkungen, übertragbar,
können allerdings nicht öffentlich zur Zeichnung ausgeschrieben,
bzw. zum Verkauf angeboten werden. Die Haftung der Gesellschafter
ist auf die Höhe des von ihnen gezeichneten Gesellschaftsanteil
beschränkt. Die Besloten Vennootschap ist die Gängigste und von
ausländischen Investoren am häufigsten gewählte Rechtsform.
Die Besloten Vennootschap wird von
einer oder mehreren Personen durch die notarielle Beurkundung der
Gründungsurkunde (akte van oprichting) gegründet. Sie muss durch das
Justizministerium genehmigt werden. Dazu ist dort ein Antrag auf
Erteilung einer Unbedenklichkeitserklärung zu stellen. Das
Justizministerium prüft die Gründungsurkunde auf Übereinstimmung mit
den gesetzlichen Vorschriften und die Bonität der Gründer und
zukünftigen Vorstandsmitglieder. Weiterhin ist eine
Bankbescheinigung der zukünftigen Geschäftsbank über die Einzahlung
des Gesellschaftskapitals von mindestens 18.000 Euro einzureichen.
Danach muss die neu gegründet Gesellschaft in das
Handelsregister der örtlichen Handelskammer eingetragen und beim
Finanzamt angemeldet werden.
Fusszeile:
- Erdemir, MMR 2004, Heft 6, Seite
410, Anmerkung zur Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 17. Februar
2004
- Sieber, November 2003, "Gutachten zu
den Anforderungen an geschlossene Benutzergruppen bei der
Verbreitung von Pornographie in Telemedien"
- Berger, MMR 2003, "Geschlossene
Benutzergruppen nach § 4 II 2 JMStV: Am Beispiel
personalausweiskennziffergestützter Altersverifikationssysteme "
- FSM, 17. August 2003,
Empfehlungsvorschlag für Altersverifikationssysteme
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