Lösungen für Adult Webmaster, FSK 18 Schutz, Jugendschutzgesetz
Netzwerk internationaler Steuerberater und Rechtsanwälte

 

 
Startseite
English language starting side
Kontakt
Über uns
Beratungshonorare LCT
Linkpartner
Geld verdienen
Aktuelle Themen

Download Seite

Steuerrecht:

Einführung Steuerrecht

Doppelbesteuerungsabkommen
Betriebsstättenbegriff nach DBA
EU-Mutter-Tochter RL
Fusionsrichtlinie EU
EU-Niederlassungsfreiheit
EuGH-Entscheidungen
Organschaftsmodell
Außensteuerrecht
Intern. Umsatzsteuerrecht
Übersicht Rechtsformen
Holdingmodelle
Top Steuermodelle
Steuergestaltung
Steuerspar-Effekte,Zahlen
Residenz -Domizil- Verfahren in England oder Zypern
Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung
Natürliche Person
Erbschaftssteuer

EU-Gesellschaften
England:
UK Limited allgemein
Ltd Betriebsstätte UK
Ltd Betriebsstätte nicht UK
Ltd nach Insolvenz

ZYPERN:
Zypern Limited
Zypern Holding
Transportlizenz Zypern

IRLAND:
Irland

GIBRALTAR:
Gibraltar
Schiffs-Registrierung Gibraltar

MALTA:
Malta, Holdingmodell
Malta, Glückspiellizenz

SPANIEN:
Spanien, S.L.
Kanarische Sonderzone
Spanien Holding
Spanien Immobilien

PORTUGAL:
Portugal/Madeira

HOLLAND:
Holland- Niederlande

Auswandern

Gemeinschaftsmarke

Verlagerung von Produktionsstätten
Slowakei
Tschechien

Deutsche GmbH
Deutsche GmbH
Vorrats GmbH

DBA-Sachverhalte:
Dubai
Schweiz
USA

NICHT-DBA-Sachverhalte:
Offshore
Liechtenstein
Isle of Man
BVI
Belize
Panama
China

Insolvenz Lösungen

Trust
Versicherung gründen
Bank gründen
Finanzdienstleister
Wettlizenz- Glückspiel
Schweizer Konto
Konto ohne Schufa
Fördermittel/VC
Vorbörsliche Emission
Kredit ohne Schufa
Scheidung: Ratgeber
Bonitätsprüfung Unternehmen
Buchhaltung für internationale Sachverhalte
Die richtIGE Rechtsform für ebay seller&co

Werbung und Marketing
Lösungen Adult-Webmaster

Verändern Sie die Welt - mit einer Patenschaft

JOBS Bei uns
Angebote unserer Partner
Banner für London Consulting

AGBs der London Consulting
Impressum
Linkpop
Sitemap
Sitemap limited
Sitemap Limited 2
Zypern

Linkpartner
Linkphp
  firmengründung im ausland,limited gründen,englische limited gründen,zyprische limited,dubai firmengründung,firmengründung schweiz,offshore gesellschaft gründen,insolvenz,konkurs

Lösungen für Adult-Webmaster: Haftung begrenzen, Steuern senken bei Betriebsstätte Deutschland

Bestimmte Erotikanbieter, z.B. Livechat-Angebote, können nicht so einfach die Betriebsstätte ins Ausland verlagern, da das bestimmte Inventar, inkl. Hard-und Software im Ausland neu installiert werden müsste. Es bestehen dennoch hinreichende Gestaltungsmöglichkeiten zur legalen Steuersenkung und Haftungsbeschränkung.

1. Englische Limited mit steuerlicher Betriebsstätte Deutschland, als Alternative zur Einzelfirma und/oder GmbH

  • Keine Einzahlung von 25.000 Euro Stammkapital. Das Stammkapital der englischen Limited beträgt 1,50 Euro. Trotzdem handelt es sich auch bei der Limited um eine Kapitalgesellschaft/Körperschaft im Sinne, analog der deutschen GmbH.
  • Gemäß EU-Rechtsprechung ist das Recht des Sitzstaates anzuwenden, also englisches Recht. Diese Tatsache macht z.B. Treuhandverhältnisse auf Geschäftsführerebene überhaupt erst möglich. Mithin besteht der Vorteil, dass deutsches GmbH-Recht keine Anwendung findet. (Hinweis: Die Regelungen des deutschen Steuer- und Handelsrechts, mithin Insolvenzrecht, sind bei einer englischen Limited mit Betriebsstätte Deutschland anzuwenden)
  • Keine aggressive Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer/Direktor, wie bei einer deutschen GmbH

Gründe für die Installation einer englischen Limited mit einziger Betriebsstätte in Deutschland:

  • Schutz vor persönlicher Haftung: Haftungsfreistellung, keine persönliche Haftung auch ohne die Einzahlung von 25.000 Euro Stammkapital
  • Geschäftlicher Neuanfang nach Insolvenz oder Gewerbeverbot in Deutschland (bei Buchung unser Treuhanddienste): Gläubiger haben keinen Zugriff auf das Vermögen der Limited (da juristische Person im Sinne), allenfalls auf das Gehalt des Direktors der Limited. Der Zugriff auf die Gewinne der Limited kann verhindert werden, sofern ein Dritter" Shareholder ist, ggf. Treuhand-Shareholder. Und wer hat nach einer Insolvenz schon 25.000 Euro Stammkapital für eine deutsche GmbH?!
  • Anteilseigner einer anderen juristischen Person (Gewinnausschüttungen zwischen juristischen Personen werden nicht besteuert)
  • Aufgrund des geringen Stammkapitals: Gründung einer zusätzlichen Vermögenshaltenden Limited: Im Falle einer Insolvenz bleiben Vermögenswerte/Anlagevermögen der zweiten Limited unangetastet
  • "In-Sich-Geschäfte" bei einer GmbH: Sie legen das Stammkapital der GmbH bar ein und kaufen dann die Geschäftsausstattung vom Gesellschafter (z.B. sich selbst). Spätestens im Insolvenzfall wird dieses aufgedeckt. Die Gerichte sprechen dann von einer "verdeckten Sacheinlage". Da Sie aber bei der Gründung das Verfahren nicht eingehalten haben, müssen Sie jetzt nochmals € 25.000 nachzahlen! Bei der Limited gibt es keine "Pflichtstammeinlage" von € 25.000. Sie können diese ab £ 1 (€ 1,50) gründen

  • Gesellschafterdarlehn: Bei einer Finanzierung der Ltd durch Gesellschafterdarlehn gelten die Regeln des § 32a GmbHG nicht

Mehr zum Thema und Buchungsformular...

2. Gründung einer Auslandsfirma mit steuerlicher Betriebsstätte im EU-Ausland, als Rechnungssteller an die deutsche Gesellschaft bzw. Holdinggesellschaft

Durch geschickte Gestaltung können inländische Gewinne unter Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie steuerfrei im Ausland vereinnahmt werden. Geeignet ist eine zyprische Limited oder Schweizer GmbH, da Steuerfreiheit im Holdingprivileg. Und/oder/ergänzend kann eine Auslandsgesellschaft als Rechnungssteller an die deutsche Kapitalgesellschaft auftreten, mithin wird die deutsche Steuerlast reduziert.

 

 

 

 

 

http://www.etc-lowtax.net/    

http://www.firma-ausland.de http://www.london-consulting.org/ http://www.international-vc.org
http://www.international-ukbusiness.com http://www.schuldenade.com
http://www.international-vc.de http://www.first-international.org
http://www.gfunden.de http://www.steuermanager.org  
http://www.123schuldenfrei.de http://www.international-ukbusiness.com/english/index.html http://www.dubai-start.de http://www.london-consulting.net  http://www.ins-cash.com http://www.charisma-friends.de http://www.london-consulting.org/konto/index.html - Schuldnerberatung

Deutsche Immobilie verkaufen oder Vererben: Vermeidung der deutschen Besteuerung - Immobilien Mallorca-