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Lösungen für Adult Webmaster, Kontra deutsches Jugendschutzgesetz: Tschüss  Deutschland..

Um das deutsche Jugendschutzgesetz im Bereich Erotik legal zu umgehen, muss eine Gesellschaft im Ausland gegründet werden, die kein Jugendschutz analog dem deutschen Jugendschutz kennt, mithin muss dort die einzige Betriebsstätte installiert sein. Vergleichen Sie hier auch unsere Internetseite zum Thema: http://www.london-consulting.org/fsk18.htm

Als Betriebsstättenländer kommen dabei England, Niederlande, Spanien oder die USA in Frage.

Betriebsstätte nach 5 DBA:

Merkmal der Betriebsstätte ist der „Ort der geschäftlichen Oberleitung“ nach 5 DBA:

Die Legaldefinition der steuerlichen Betriebsstätte knüpft an den gewöhnlichen Aufenthalt des Steuerpflichtigen an, bzw. und/oder an dem "Ort der geschäftlichen Oberleitung" (5 DBA). Verlagert der Steuerpflichtige seinen Lebensmittelpunkt also nicht in das Niedrigsteuerland, muss ein im Sitzstaat der Gesellschaft Ansässiger im Sinne als Geschäftsführung tätig werden: Entweder stellen Sie einen Ansässigen als Geschäftsführer an oder unsere Anwaltskanzlei im Sitzstaat stellt einen Treuhand-Direktor*. Die Weltversteuerung findet dann im Sitzstaat der Gesellschaft statt, sofern:

  • In Deutschland keine Betriebsstätte nach DBA oder unter Wirkung 12/13 AO ausgelöst wird, sofern 12/13 AO anhängig, also insbesondere bei NICHT-DBA-Sachverhalten
  • Bei EU-Gesellschaften: Keine Scheinfirma im Sinne, ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb ist aber im Sitzstaat nicht erforderlich, ebenso wenig sind aktive Einkünfte erforderlich
  • Bei DBA-Sachverhalten: Es ist ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb im Sitzstaat erforderlich
  • Bei Nicht-DBA-Sachverhalten:  Es ist ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb im Sitzstaat erforderlich und aktive Einkünfte

*Geschäftliche Oberleitung ergänzend: Der Mandant kann als zweiter Direktor eingetragen werden, wobei nur beide gemeinsam (Treuhand-Direktor und Mandant) Zeichnungsvollmacht besitzen. Dabei braucht der Mandant seinen Lebensmittelpunkt nicht in den Sitzstaat der Gesellschaft verlagern. Er muss allerdings glaubhaft machen, dass er im Rahmen von "geschäftlichen Entscheidungen" regelmäßig im Sitzstaat anwesend ist. Und/oder/ergänzend: Das DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) zielt auf "den Ort der geschäftlichen Oberleitung" ab. Mithin kann die Rechtsauffassung vertreten werden, dass sich die geschäftliche Oberleitung auch dann im Sitzstaat der Gesellschaft befindet, wenn der "in Deutschland Ansässige" seinen Lebensmittelpunkt nicht verlagert, als Direktor der Gesellschaft auftritt und im Rahmen von geschäftlichen Entscheidungen im Sitzstaat verweilt und diese wahrnimmt. Dieses funktioniert allerdings nur, wenn keine "Tagesentscheidungen" zu tätigen sind.

Gesellschafterebene

Wird die Gesellschaft in der EU installiert (England oder Niederlande) wirkt die EU Mutter-Tochter-Richtlinie: http://www.london-consulting.org/mutter_tochter.htm

Mithin ist es sinnvoll, wenn eine deutsche Kapitalgesellschaft Eigner der Auslandsgesellschaft ist, da so die Dividenden der Auslandsgesellschaft steuerfrei in der deutschen Gesellschaft vereinnahmt werden. Besteht keine deutsche Kapitalgesellschaft (also z.B. eine deutsche GmbH), ist es sinnvoll für 998,00 Euro eine UK Limited mit Betriebsstätte Deutschland zu installieren:

http://www.london-consulting.org/ltd01.htm

Bei dieser Ltd kann der deutsche Mandant geschäftsführender Gesellschafter sein.

Eine andere Möglichkeit ist, dass die Kanzlei im Sitzstaat den Gesellschafter treuhänderisch stellt oder die Installation einer Offshore-Gesellschaft (z.B. Belize oder BVI), die Eigner der „Erotik-Auslandsgesellschaft“ wird. Da es in Offshore-Staaten kein öffentliches Handelsregister, kein fiskalisches Auslieferungsabkommen oder Rechtshilfeabkommen gibt, kann der deutsche Mandant offiziell Eigner dieser Gesellschaft sein.

Für den Bereich Erotik haben sich die Länder England (Internetangebote) und insbesondere die Niederlande (Internetangebote,Produktion,Verkauf) aufgrund der sehr liberalen Gesetzgebung als „Top-Länder“ herausgestellt. Geht es um reine Internetangebote, eignet sich auch eine US INC. Allerdings greift bei einer US Gesellschaft weder die EU-Niederlassungsfreiheit noch die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie. Vgl. Sie hierzu auch:

Grafik: Unterschied zwischen NICHT-DBA-Sachverhalt, DBA-Sachverhalt und Gesellschaften in der EU

Eine spanische S.L. eignet sich dann, wenn der Mandant seinen Lebensmittelpunkt nach Spanien verlagert und selbst als Geschäftsführer der Gesellschaft (spanische S.L.) auftritt.

1. Niederlande 

Holland ist das liberalste EU-Land im Bereich Erotik. Auf der anderen Seite ist die Installation einer holländischen GmbH relativ aufwendig und das Stammkapital beträgt 18.000,00 Euro. Ergänzend müsste der Mandant seinen Lebensmittelpunkt nach Holland verlagern (5 DBA: "Ort der geschäftlichen Oberleitung"), da kein holländischer Anwalt aufgrund der Durchgriffshaftung als Treuhand-Geschäftsführer einer GmbH auftreten wird. Aus diesem Grunde wählen viele Mandanten die Umwegkonstellation über die englische Limited mit Zweigniederlassung in den Niederlanden. Die EU-Niederlassungsfreiheit macht eine solche Konstellation möglich. In Rechtsfolge ist holländisches Recht anzuwenden, mithin Weltbesteuerung in Holland.

1. Gründung der englischen Limited

1.1. Gründung UK Limited (Registereintrag England,Registerunterlagen,Apostille), inkl. registriertes Büro England (registered office) für ein Jahr bezahlt (nachfolgend 99,00 Euro/Jahr), inkl. der Broschüre "Führen einer Limited ": 518,00 Euro netto

1.2. Englische Beglaubigung (Apostille) der Gründungsdokumente und Übersetzung der kompletten Gründungsunterlagen (inkl. Handelsregisterauszug und Satzung) mit Bestätigungsvermerk von einem staatlich geprüften Übersetzer (wird benötigt zur Anmeldung beim Gewerbeamt, Handelsregister und i.d.R. bei Banken): 290,00 Euro netto

1.3. Stellung des Sekretärs (Company Secretary): 190,00 Euro netto, ab dem zweiten Jahr 119,00 Euro pro Jahr

Gesamt UK Limited: 998,00 Euro netto

2. Installation einer Zweigniederlassung der englischen Limited in Holland

Nachfolgend wird eine Zweigniederlassung in Holland installiert, mithin einzige steuerrechtliche Betriebsstätte in Holland. Rechtsfolgen: Das Recht der Niederlande ist anwendbar, die Weltbesteuerung der Gesellschaft findet in Holland statt. Die Adult-Seiten werden mithin auf einem holländischen Server gehostet.

Gebühren und Dienstleistungen:

2.1. Verwaltungs-und Organisationspauschale, vorbereitende Arbeiten, Unterstützung Providerauswahl und Hosting, Vermittlung an Holländischen Steuerberater (deutschsprachig), Vorbereitung der Domizilierung, Gewerbeanmeldung und Handelsregistereintrag:  890,00 Euro

2.2. Niederlassungsleiter/in Holland,Treuhänderisch: 1.600,00 Euro im ersten Jahr, nachfolgend 990,00 Euro pro Jahr.

Erklärung: Ein in den Niederlanden steuerrechtlich Ansässiger im Sinne tritt treuhänderisch, also im Außenverhältnis, als Direktor der Gesellschaft auf und wird im englischen und holländischen Handelsregister (Ort der Zweigniederlassung) eingetragen. Rechtsfolgen: Das Recht der Niederlande ist hinsichtlich dem Adult-Hosting anwendbar (sofern Hosting auf einem holländischen Server), Weltbesteuerung in Holland, da einzige steuerrechtliche Betriebsstätte im Sinne (vgl. 5 DBA: Ort der geschäftlichen Oberleitung). Im Innenverhältnis übergibt der Treuhänder alle Rechte und Pflichten mittels eines Treuhandvertrages an den eigentlichen Nutznießer, hier Mandant/Treugeber im Sinne. Wir installieren keinen "Gründungs-Direktor" der nach Eintrag wieder zurücktritt und an den eigentlichen Nutznießer übergibt. Bei einem solchen Blödsinn ist der "eigentliche Direktor/Nutznießer" unmittelbar zu identifizieren. Vielmehr bleibt "Ihr Treuhand-Direktor" während der gesamten Vertragslaufzeit eingetragener und ansprechbarer Direktor. Alternative: Sie oder ein Beauftragter verlagern Ihren Lebensmittelpunkt in die Niederlande und treten selbst als Direktor der Ltd auf.

  • 2.3. Domizil Niederlande: Ordentliche Geschäftsadresse, Postweiterleitung: 80,00 Euro pro Monat zzgl. Kosten für die Postweiterleitung. 4 Monate im Voraus zu zahlen. Oder: www.regus.com
  • 2.3.1. Telefon der Gesellschaft Niederlande: 35,00 Euro pro Monat, Alternative> Handynummer Niederlande: Einmalig 250,00 Euro
  • 2.4. Handelsregistereintrag Niederlande: 600,00 Euro
  • 2.5. Optional >Kontoeröffnung, inkl. Internetbanking und VisaCard (Barclays Bank UK): 500,00 Euro 

Hinweis zur Kontoeröffnung: Der Mandant/Treugeber/Nutznießer erhält eine Generalvollmacht, mithin Vollmacht zur Eröffnung eines Geschäftskontos für die Limited. Mit dieser Vollmacht kann der Mandant bei einer beliebigen Bank in Europa ein Konto auf die Ltd eröffnen. Alternativ können wir die Kontoeröffnung bei der Barclays Bank in England organisieren. Konten einer Gesellschaft haben keinen Bezug zur "steuerrechtlichen Ansässigkeit". Diese verbleibt in Holland, aufgrund 5 DBA (Ort der geschäftlichen Oberleitung


2. England

-Gründung UK Limited: Prüfung des Firmennamens auf Verfügbarkeit, Registereintrag,alle Dokumente,Apostille,Aufbereitung des Memorandum, Aufbereitung des Articles, Memorandum in Deutsch,Articles in Deutsch, Minutes of First Meeting of Directors in Deutsch, Share Certificate (Aktiencertifikat), Arbeitsvertrag Fremdgeschäftsführervertrag /Honorarvertrag in Deutsch, Generalvollmacht in Deutsch und englisch,Vorhaltung des gesetzlichen "Statutory Register":  998,00 Euro

-Stellung des Company Secretary: 290,00 Euro pro Jahr

-Treuhand-Direktor, juristische Person: Kein "Gründungsdirektor" oder Direktor auf "Belize" (Vorsicht Billiganbieter!), sondern englische Steuer-und Anwaltskanzlei als Direktor der Gesellschaft, während der Vertragslaufzeit ansprechbar und erreichbar (ist leider alles andere als Selbstverständlich),Treuhandvertrag zwischen Treugeber und Treuhänder: 1.200,00 Euro pro Jahr ,im ersten Jahr zzgl. 500,00 Euro Verwaltungspauschale

-Treuhand-Direktor, natürliche Person: Kein "Gründungsdirektor" oder Direktor auf "Belize" (Vorsicht Billiganbieter!), sondern Angestellter der englischen Steuer-und Anwaltskanzlei als Direktor der Gesellschaft, während der Vertragslaufzeit ansprechbar und erreichbar (ist leider alles andere als Selbstverständlich), Treuhandvertrag zwischen Treugeber und Treuhänder: 1.990,00 Euro pro Jahr ,im ersten Jahr zzgl. 500,00 Euro Verwaltungspauschale  (Aufgrund des Haftungsrisikos ist eine solche Dienstleistung mit Auflagen verbunden, bitte fragen Sie nach!)

-Mandant wird zweiter Direktor: Gründer/Mandant/Nutznießer wird zweiter Direktor der Limited, wobei nur beide gemeinsam Zeichnungsberechtigt sind: 490,00 Euro einmalig

-Treuhand-Shareholder: Englische Steuer-und Rechtsanwaltskanzlei als Treuhand-Shareholder der Limited (X- 100% Shareholder): Kein Gründungs-Shareholder oder Shareholder auf Belize (Vorsicht Billiggründer!): 980,00 Euro pro Jahr, im ersten Jahr zzgl. 400 Euro Verwaltungspauschale

-Headoffice London,Version 1: Das Registered Office reicht zur Darstellung einen ordentlichen Geschäftssitzes in England NICHT aus (Scheinfirma im Sinne und/oder englisches Finanzamt verweigert VAT-Registrierung). Bei der Version 1 erhält die Limited in England eine eigene Telefon-und Faxnummer mit Voicemail, eingehende Anrufe werden per E-Mail/Dateianhang (Sounddatei) an Sie weitergeleitet, außerdem zustellbare Postadresse und Postweiterleitung an Sie. In Verbindung mit dem "realen Office" Ihres Treuhand-Direktors (Entscheidend!) kann eine Scheinfirma im Sinne nicht angenommen werden : 690,00 Euro im ersten Jahr, nachfolgend 260,00 Euro pro Jahr, zzgl. Gebühren für Postweiterleitung (50,00 Euro Guthaben vorhanden)

-Headoffice London,Version 2: Das Registered Office reicht zur Darstellung einen ordentlichen Geschäftssitzes in England NICHT aus (Scheinfirma im Sinne und/oder englisches Finanzamt verweigert VAT-Registrierung). Version 2: Zustellbare Postadresse in England, Postweiterleitung,eigene Telefon-und Faxnummer in England auf den Namen der Ltd, mit Weiterleitung auf eine deutsche Rufnummer: 998,00 Euro pro Jahr, zzgl. Telefongebühren

-Headoffice London,Version 3: Das Registered Office reicht zur Darstellung einen ordentlichen Geschäftssitzes in England NICHT aus (Scheinfirma im Sinne und/oder englisches Finanzamt verweigert VAT-Registrierung). Telephone answering mit Firmennamen,Firmenadresse London,Firmenschild,Postweiterleitung,zeitweise Anmietung von voll ausgestatteten Büro-und/oder Konferenzräumen:  http://www.eoffice.co.uk/services/virtualofficepremium.htm oder www.regus.com  Wir binden an den Anbieter an, Vertrag zwischen Ihrer Ltd und dem Businesscenter.

-Kontoeröffnung England: Kontoeröffnung inkl. VisaCard und Onlinebanking, Nutznießer hat einzige Kontovollmacht: 790,00 Euro einmalig

-Kontoeröffnung in Deutschland: Nur in Verbindung mit der Anmeldung einer unselbständigen Zweigstelle beim Gewerbeamt möglich, außerdem muss Treuhand-Direktor eine natürliche Person sein. Die Anmeldung der unselbständigen Zweigstelle  ist in der Gebühr enthalten, außerdem: EC-Card, VisaCard,Onlinebanking: 990,00 Euro, zzgl. Kosten der Gewerbeanmeldung, ca. 30,00 Euro

-Anmeldung einer unselbständigen Zweigstelle in Deutschland: Die englische Limited, Betriebsstätte England muss anmelden und nicht der Mandant! (Achtung Billiggründer!). Daher erheblicher Verwaltungsaufwand: 700,00 Euro einmalig

Die Gebühren sind für Einmalzahlung der Gebühr im Voraus kalkuliert und verstehen sich netto, zzgl. der USt oder VAT, sofern anwendbar. Bei Teilzahlung (50% im Voraus, 50% nach Bereitstellung der Gründungsunterlagen per Fax, erfolgt ein Aufschlag von 5%). Bei Übernahme einer Vorrats-Ltd ist die Gebühr immer als Einmalzahlung im Voraus zu leisten.

 

 

 

 

 

http://www.etc-lowtax.net/    

http://www.firma-ausland.de http://www.london-consulting.org/ http://www.international-vc.org
http://www.international-ukbusiness.com http://www.schuldenade.com
http://www.international-vc.de http://www.first-international.org
http://www.gfunden.de http://www.steuermanager.org  
http://www.123schuldenfrei.de http://www.international-ukbusiness.com/english/index.html http://www.dubai-start.de http://www.london-consulting.net  http://www.ins-cash.com http://www.charisma-friends.de http://www.london-consulting.org/konto/index.html - Schuldnerberatung

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