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Lösungen für Adult
Webmaster, Kontra deutsches Jugendschutzgesetz: Tschüss
Deutschland..
Um das deutsche
Jugendschutzgesetz im Bereich Erotik legal zu umgehen, muss eine
Gesellschaft im Ausland gegründet werden, die kein Jugendschutz analog
dem deutschen Jugendschutz kennt, mithin muss dort die einzige
Betriebsstätte installiert sein. Vergleichen Sie hier auch unsere
Internetseite zum Thema:
http://www.london-consulting.org/fsk18.htm
Als
Betriebsstättenländer kommen dabei England, Niederlande, Spanien oder
die USA in Frage.
Betriebsstätte
nach 5 DBA:
Merkmal der
Betriebsstätte ist der „Ort der
geschäftlichen Oberleitung“ nach 5 DBA:
Die
Legaldefinition der steuerlichen Betriebsstätte knüpft an den
gewöhnlichen Aufenthalt des Steuerpflichtigen an, bzw. und/oder an dem
"Ort der geschäftlichen
Oberleitung" (5 DBA). Verlagert der Steuerpflichtige seinen
Lebensmittelpunkt also nicht in das Niedrigsteuerland, muss ein im
Sitzstaat der Gesellschaft Ansässiger im Sinne als Geschäftsführung
tätig werden: Entweder stellen Sie einen Ansässigen als
Geschäftsführer an oder unsere
Anwaltskanzlei im Sitzstaat stellt einen Treuhand-Direktor*.
Die Weltversteuerung findet dann im Sitzstaat der Gesellschaft statt,
sofern:
-
In
Deutschland keine Betriebsstätte
nach DBA
oder unter Wirkung 12/13 AO ausgelöst wird, sofern 12/13 AO
anhängig, also insbesondere bei NICHT-DBA-Sachverhalten
-
Bei
EU-Gesellschaften: Keine Scheinfirma im Sinne, ein in kaufmännischer
Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb ist aber im Sitzstaat nicht
erforderlich, ebenso wenig sind aktive Einkünfte erforderlich
-
Bei
DBA-Sachverhalten: Es ist ein in kaufmännischer Weise eingerichteter
Geschäftsbetrieb im Sitzstaat erforderlich
-
Bei
Nicht-DBA-Sachverhalten: Es ist ein in kaufmännischer Weise
eingerichteter Geschäftsbetrieb im Sitzstaat erforderlich und aktive
Einkünfte
*Geschäftliche Oberleitung ergänzend:
Der Mandant kann als zweiter Direktor eingetragen werden, wobei nur
beide gemeinsam (Treuhand-Direktor und Mandant) Zeichnungsvollmacht
besitzen. Dabei braucht der Mandant seinen Lebensmittelpunkt nicht in
den Sitzstaat der Gesellschaft verlagern. Er muss allerdings glaubhaft
machen, dass er im Rahmen von "geschäftlichen Entscheidungen"
regelmäßig im Sitzstaat anwesend ist. Und/oder/ergänzend: Das DBA
(Doppelbesteuerungsabkommen) zielt auf "den Ort der geschäftlichen
Oberleitung" ab. Mithin kann die Rechtsauffassung vertreten werden,
dass sich die geschäftliche Oberleitung auch dann im Sitzstaat der
Gesellschaft befindet, wenn der "in Deutschland Ansässige" seinen
Lebensmittelpunkt nicht verlagert, als Direktor der Gesellschaft
auftritt und im Rahmen von geschäftlichen Entscheidungen im Sitzstaat
verweilt und diese wahrnimmt. Dieses funktioniert allerdings nur, wenn
keine "Tagesentscheidungen" zu tätigen sind.
Gesellschafterebene
Wird die Gesellschaft
in der EU installiert (England oder Niederlande) wirkt die EU
Mutter-Tochter-Richtlinie:
http://www.london-consulting.org/mutter_tochter.htm
Mithin ist es
sinnvoll, wenn eine deutsche Kapitalgesellschaft Eigner der
Auslandsgesellschaft ist, da so die Dividenden der
Auslandsgesellschaft steuerfrei in der deutschen Gesellschaft
vereinnahmt werden. Besteht keine deutsche Kapitalgesellschaft (also
z.B. eine deutsche GmbH), ist es sinnvoll für 998,00 Euro eine UK
Limited mit Betriebsstätte Deutschland zu installieren:
http://www.london-consulting.org/ltd01.htm
Bei dieser Ltd kann
der deutsche Mandant geschäftsführender Gesellschafter sein.
Eine andere
Möglichkeit ist, dass die Kanzlei im Sitzstaat den Gesellschafter
treuhänderisch stellt oder die Installation einer
Offshore-Gesellschaft (z.B. Belize oder BVI), die Eigner der
„Erotik-Auslandsgesellschaft“ wird. Da es in Offshore-Staaten kein
öffentliches Handelsregister, kein fiskalisches Auslieferungsabkommen
oder Rechtshilfeabkommen gibt, kann der deutsche Mandant offiziell
Eigner dieser Gesellschaft sein.
Für den Bereich
Erotik haben sich die Länder England (Internetangebote) und
insbesondere die Niederlande (Internetangebote,Produktion,Verkauf)
aufgrund der sehr liberalen Gesetzgebung als „Top-Länder“
herausgestellt. Geht es um reine Internetangebote, eignet sich auch
eine US INC.
Allerdings greift bei einer US Gesellschaft weder die
EU-Niederlassungsfreiheit noch die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie. Vgl.
Sie hierzu auch:
Grafik: Unterschied zwischen NICHT-DBA-Sachverhalt, DBA-Sachverhalt
und Gesellschaften in der EU
Eine spanische S.L. eignet
sich dann, wenn der Mandant seinen Lebensmittelpunkt nach Spanien
verlagert und selbst als Geschäftsführer der Gesellschaft (spanische
S.L.) auftritt.
1.
Niederlande
Holland ist das
liberalste EU-Land im Bereich Erotik. Auf der anderen Seite ist die
Installation einer holländischen GmbH relativ aufwendig und das
Stammkapital beträgt 18.000,00 Euro. Ergänzend müsste der Mandant
seinen Lebensmittelpunkt nach Holland verlagern (5 DBA: "Ort der
geschäftlichen Oberleitung"), da kein holländischer Anwalt aufgrund
der Durchgriffshaftung als Treuhand-Geschäftsführer einer GmbH
auftreten wird. Aus diesem Grunde wählen viele Mandanten die
Umwegkonstellation über die englische Limited mit Zweigniederlassung
in den Niederlanden. Die
EU-Niederlassungsfreiheit macht eine solche Konstellation möglich.
In Rechtsfolge ist holländisches Recht anzuwenden, mithin
Weltbesteuerung in Holland.
1. Gründung der englischen Limited
1.1. Gründung UK Limited
(Registereintrag England,Registerunterlagen,Apostille), inkl.
registriertes Büro England (registered office) für ein Jahr bezahlt
(nachfolgend 99,00 Euro/Jahr), inkl. der Broschüre "Führen einer
Limited ": 518,00 Euro netto
1.2. Englische Beglaubigung (Apostille) der Gründungsdokumente
und Übersetzung der kompletten
Gründungsunterlagen (inkl. Handelsregisterauszug und
Satzung) mit Bestätigungsvermerk von einem staatlich geprüften
Übersetzer (wird benötigt zur Anmeldung beim Gewerbeamt,
Handelsregister und i.d.R. bei Banken):
290,00 Euro netto
1.3. Stellung des Sekretärs (Company Secretary): 190,00 Euro netto,
ab dem zweiten Jahr
119,00 Euro pro Jahr
Gesamt UK Limited: 998,00 Euro netto
2. Installation einer Zweigniederlassung der englischen Limited in
Holland
Nachfolgend wird
eine Zweigniederlassung in Holland installiert, mithin einzige
steuerrechtliche Betriebsstätte in Holland. Rechtsfolgen: Das Recht
der Niederlande ist anwendbar, die Weltbesteuerung der Gesellschaft
findet in Holland statt. Die Adult-Seiten werden mithin auf einem
holländischen Server gehostet.
Gebühren und Dienstleistungen:
2.1. Verwaltungs-und Organisationspauschale,
vorbereitende
Arbeiten, Unterstützung Providerauswahl und Hosting, Vermittlung an
Holländischen Steuerberater (deutschsprachig), Vorbereitung der
Domizilierung, Gewerbeanmeldung und Handelsregistereintrag: 890,00
Euro
2.2. Niederlassungsleiter/in Holland,Treuhänderisch:
1.600,00 Euro im ersten Jahr, nachfolgend 990,00 Euro pro Jahr.
Erklärung:
Ein in den Niederlanden steuerrechtlich Ansässiger im Sinne tritt
treuhänderisch, also im Außenverhältnis, als Direktor der Gesellschaft
auf und wird im englischen und holländischen Handelsregister (Ort der
Zweigniederlassung) eingetragen. Rechtsfolgen: Das Recht der
Niederlande ist hinsichtlich dem Adult-Hosting anwendbar (sofern
Hosting auf einem holländischen Server), Weltbesteuerung in Holland,
da einzige steuerrechtliche Betriebsstätte im Sinne (vgl.
5 DBA: Ort der geschäftlichen Oberleitung). Im Innenverhältnis
übergibt der Treuhänder alle Rechte und Pflichten mittels eines
Treuhandvertrages an den eigentlichen Nutznießer, hier
Mandant/Treugeber im Sinne. Wir installieren keinen
"Gründungs-Direktor" der nach Eintrag wieder zurücktritt und an den
eigentlichen Nutznießer übergibt. Bei einem solchen Blödsinn ist der
"eigentliche Direktor/Nutznießer" unmittelbar zu identifizieren.
Vielmehr bleibt "Ihr Treuhand-Direktor" während der gesamten
Vertragslaufzeit eingetragener und ansprechbarer Direktor.
Alternative: Sie oder ein Beauftragter verlagern Ihren
Lebensmittelpunkt in die Niederlande und treten selbst als Direktor
der Ltd auf.
-
2.3. Domizil Niederlande:
Ordentliche
Geschäftsadresse, Postweiterleitung: 80,00 Euro pro Monat zzgl.
Kosten für die Postweiterleitung. 4 Monate im Voraus zu zahlen.
Oder:
www.regus.com
-
2.3.1. Telefon der Gesellschaft Niederlande:
35,00 Euro pro
Monat, Alternative> Handynummer
Niederlande: Einmalig 250,00 Euro
-
2.4. Handelsregistereintrag Niederlande:
600,00 Euro
-
2.5. Optional >Kontoeröffnung,
inkl. Internetbanking und VisaCard (Barclays Bank UK): 500,00 Euro
Hinweis zur Kontoeröffnung:
Der Mandant/Treugeber/Nutznießer erhält eine Generalvollmacht, mithin
Vollmacht zur Eröffnung eines Geschäftskontos für die Limited. Mit
dieser Vollmacht kann der Mandant bei einer beliebigen Bank in Europa
ein Konto auf die Ltd eröffnen. Alternativ können wir die
Kontoeröffnung bei der Barclays Bank in England organisieren. Konten
einer Gesellschaft haben keinen Bezug zur "steuerrechtlichen
Ansässigkeit". Diese verbleibt in Holland, aufgrund 5 DBA (Ort der
geschäftlichen Oberleitung
2.
England
-Gründung UK Limited:
Prüfung des
Firmennamens auf Verfügbarkeit, Registereintrag,alle
Dokumente,Apostille,Aufbereitung des Memorandum, Aufbereitung des
Articles, Memorandum in Deutsch,Articles in Deutsch, Minutes of First
Meeting of Directors in Deutsch, Share Certificate (Aktiencertifikat),
Arbeitsvertrag Fremdgeschäftsführervertrag /Honorarvertrag in Deutsch,
Generalvollmacht in Deutsch und englisch,Vorhaltung des gesetzlichen "Statutory
Register": 998,00 Euro
-Stellung des Company Secretary:
290,00 Euro pro Jahr
-Treuhand-Direktor, juristische Person:
Kein
"Gründungsdirektor" oder Direktor auf "Belize" (Vorsicht
Billiganbieter!), sondern englische Steuer-und Anwaltskanzlei als
Direktor der Gesellschaft, während der Vertragslaufzeit ansprechbar
und erreichbar (ist leider alles andere als
Selbstverständlich),Treuhandvertrag zwischen Treugeber und Treuhänder:
1.200,00 Euro pro Jahr ,im
ersten Jahr zzgl. 500,00 Euro Verwaltungspauschale
-Treuhand-Direktor, natürliche Person:
Kein
"Gründungsdirektor" oder Direktor auf "Belize" (Vorsicht
Billiganbieter!), sondern Angestellter der englischen Steuer-und
Anwaltskanzlei als Direktor der Gesellschaft, während der
Vertragslaufzeit ansprechbar und erreichbar (ist leider alles andere
als Selbstverständlich), Treuhandvertrag zwischen Treugeber und
Treuhänder: 1.990,00 Euro pro
Jahr ,im ersten Jahr zzgl. 500,00 Euro Verwaltungspauschale
(Aufgrund des Haftungsrisikos ist eine solche Dienstleistung
mit Auflagen verbunden, bitte fragen Sie nach!)
-Mandant wird zweiter Direktor:
Gründer/Mandant/Nutznießer wird zweiter Direktor der Limited, wobei
nur beide gemeinsam Zeichnungsberechtigt sind:
490,00 Euro einmalig
-Treuhand-Shareholder:
Englische Steuer-und Rechtsanwaltskanzlei als Treuhand-Shareholder der
Limited (X- 100% Shareholder): Kein Gründungs-Shareholder oder
Shareholder auf Belize (Vorsicht Billiggründer!):
980,00 Euro pro Jahr,
im ersten Jahr zzgl. 400 Euro Verwaltungspauschale
-Headoffice London,Version 1:
Das Registered Office reicht zur Darstellung einen ordentlichen
Geschäftssitzes in England NICHT aus (Scheinfirma im Sinne und/oder
englisches Finanzamt verweigert VAT-Registrierung). Bei der Version 1
erhält die Limited in England eine eigene Telefon-und Faxnummer mit
Voicemail, eingehende Anrufe werden per E-Mail/Dateianhang
(Sounddatei) an Sie weitergeleitet, außerdem zustellbare Postadresse
und Postweiterleitung an Sie. In Verbindung mit dem "realen Office"
Ihres Treuhand-Direktors (Entscheidend!) kann eine Scheinfirma im
Sinne nicht angenommen werden :
690,00 Euro im ersten Jahr, nachfolgend 260,00 Euro pro
Jahr, zzgl. Gebühren für Postweiterleitung (50,00 Euro Guthaben
vorhanden)
-Headoffice London,Version 2:
Das Registered Office reicht zur Darstellung einen ordentlichen
Geschäftssitzes in England NICHT aus (Scheinfirma im Sinne und/oder
englisches Finanzamt verweigert VAT-Registrierung). Version 2:
Zustellbare Postadresse in England, Postweiterleitung,eigene
Telefon-und Faxnummer in England auf den Namen der Ltd, mit
Weiterleitung auf eine deutsche Rufnummer:
998,00 Euro pro Jahr,
zzgl. Telefongebühren
-Headoffice London,Version 3:
Das Registered Office reicht zur Darstellung einen ordentlichen
Geschäftssitzes in England NICHT aus (Scheinfirma im Sinne und/oder
englisches Finanzamt verweigert VAT-Registrierung). Telephone
answering mit Firmennamen,Firmenadresse
London,Firmenschild,Postweiterleitung,zeitweise Anmietung von voll
ausgestatteten Büro-und/oder Konferenzräumen:
http://www.eoffice.co.uk/services/virtualofficepremium.htm oder
www.regus.com Wir binden an den Anbieter an, Vertrag zwischen
Ihrer Ltd und dem Businesscenter.
-Kontoeröffnung England:
Kontoeröffnung inkl. VisaCard und Onlinebanking, Nutznießer hat
einzige Kontovollmacht: 790,00
Euro einmalig
-Kontoeröffnung in Deutschland:
Nur in Verbindung
mit der Anmeldung einer unselbständigen Zweigstelle beim Gewerbeamt
möglich, außerdem muss Treuhand-Direktor eine natürliche Person sein.
Die Anmeldung der unselbständigen Zweigstelle ist in der Gebühr
enthalten, außerdem: EC-Card, VisaCard,Onlinebanking:
990,00 Euro, zzgl. Kosten
der Gewerbeanmeldung, ca. 30,00 Euro
-Anmeldung einer unselbständigen Zweigstelle in Deutschland:
Die englische
Limited, Betriebsstätte England muss anmelden und nicht der Mandant!
(Achtung Billiggründer!). Daher erheblicher Verwaltungsaufwand:
700,00 Euro einmalig
Die Gebühren sind
für Einmalzahlung der Gebühr im Voraus kalkuliert und verstehen sich
netto, zzgl. der USt oder VAT, sofern anwendbar. Bei Teilzahlung (50%
im Voraus, 50% nach Bereitstellung der Gründungsunterlagen per Fax,
erfolgt ein Aufschlag von 5%). Bei Übernahme einer Vorrats-Ltd ist die
Gebühr immer als Einmalzahlung im Voraus zu leisten.
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