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Lösungen für Adult Webmaster: Englische Limited mit Zweigniederlassung Holland

Holland ist das liberalste EU-Land im Bereich Erotik. Auf der anderen Seite ist die Installation einer holländischen GmbH relativ aufwendig und das Stammkapital beträgt 18.000,00 Euro. Aus diesem Grunde wählen viele Mandanten die Umwegkonstellation über die englische Limited mit Zweigniederlassung in den Niederlanden. Die EU-Niederlassungsfreiheit macht eine solche Konstellation möglich. In Rechtsfolge ist holländisches Recht anzuwenden, mithin Weltbesteuerung in Holland. Wollen Sie eine Holländische GmbH, lesen Sie hier über Dienstleistungen und Gebühren.

Vorgehensweise

Zunächst wird eine englische Limited gegründet (Registereintrag,Registered Office England, Stellung Sec.), mit einer in den Niederlanden Ansässigen Person im Sinne als Direktorin (Treuhandverhältnis zwischen Treugeber/Mandant und Treuhänder oder Mandant verlagert seinen Lebensmittelpunkt in die Niederlande). Im zweiten Schritt wird eine Zweigniederlassung der englischen Limited in den Niederlanden installiert, also Eintrag ins Handelsregister der Niederlande,ordentlicher Geschäftssitz im Sinne. Infolge steht das Besteuerungsrecht der Niederlande zu, ergänzend und/oder/mithin ist einzig niederländisches Recht anzuwenden. Dieses unter der Voraussetzung, dass Vertragspartner der weltweiten Kunden die Betriebsstätte Niederlande ist,Geldfluss auf das niederländische Konto der Betriebsstätte. Der Internetserver kann- muss aber nicht- in den Niederlanden stehen. Wichtig ist nur, dass der Domain-Inhaber die Betriebsstätte in den Niederlanden ist bzw. und/oder/ergänzend der Direktor, in den Niederlanden ansässig im Sinne. Aufgrund verschiedener rechtlicher Erwägungen sollte der Server aber nicht in Deutschland stehen. Im Rahmen der Shareholder/Eigner der Limited bestehen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten:

  • Sie als natürliche Person sind Shareholder: Dividendenzuflüsse nach Deutschland werden in Deutschland mit 25%tiger Abgeltungssteuer belegt.
  • Eine deutsche Körperschaft (GmbH,AG,UK Ltd mit Betriebsstätte Deutschland) ist Shareholder der Limited: Steuerfreier Zufluss der niederländischen Dividenden an die deutsche Körperschaft, unter Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, sofern Mindestbeteiligung 15% und auf mindestens ein Jahr ausgelegt. Im Rahmen eines Organschaftsmodells gänzlich steuerfreier Zufluss an die natürlichen Personen unter Progressionsvorbehalt
  • Eine andere EU Gesellschaft ist Shareholder: Wie oben
  • Eine Nicht-EU-Gesellschaft, aber DBA-Sachverhalt mit den Niederlanden, ist Shareholder:  5% Quellensteuer.
  • Eine Nicht-EU-Gesellschaft, Nicht DBA-Sachverhalt ist Shareholder: Volle niederländische Quellensteuer

1. Gründung der englischen Limited

1.1. Gründung UK Limited (Registereintrag England,Registerunterlagen,Apostille,Sec. Stellung England,Registered Office England), inkl. der Broschüre "Führen einer Limited ": 918,00 Euro netto

1.2. Set Apostille, notarielle Beglaubigungen (vom niederländischen Handelsregister gefordert): Gesellschaftsstatuten englisch, notariell beglaubigt vom Companies House; Gesellschaftsstatuten deutsch/englisch, übersetzt und notariell beglaubigt durch vereidigten Übersetzer vom UK Gericht zugelassen; Handelsregisterauszug notariell beglaubigt vom Companies House und apostilliert vom Foreign Office (Außenministerium UK): 590,00 Euro 

Gesamt UK Limited: 1.508,00 Euro netto

Jahresgebühren ab dem zweiten Jahr: 290,00 Euro pro Jahr für Registered Office England,Sec. und Service Anual Acc. und Return.

2. Installation einer Zweigniederlassung der englischen Limited in Holland

Nachfolgend wird eine Zweigniederlassung in Holland installiert, mithin einzige steuerrechtliche Betriebsstätte in Holland. Rechtsfolgen: Das Recht der Niederlande ist anwendbar, die Weltbesteuerung der Gesellschaft findet in Holland statt.

Gebühren und Dienstleistungen:

2.1. Verwaltungs-und Organisationspauschale, vorbereitende Arbeiten, Vermittlung an Holländischen Steuerberater (deutschsprachig), Vorbereitung der Domizilierung, Vorbereitung Gewerbeanmeldung und Handelsregistereintrag, Ansässigkeitsbescheinigung FA Niederlande:  890,00 Euro

2.2. Niederlassungsleiter/in Holland,Treuhänderisch: 1.600,00 Euro im ersten Jahr, nachfolgend 1.200,00 Euro pro Jahr.

Erklärung: Ein in den Niederlanden steuerrechtlich Ansässiger im Sinne tritt treuhänderisch, also im Außenverhältnis, als Direktor der Gesellschaft auf und wird im englischen und holländischen Handelsregister (Ort der Zweigniederlassung) eingetragen. Rechtsfolgen: Das Recht der Niederlande ist hinsichtlich dem Adult-Hosting anwendbar, Weltbesteuerung der Gesellschaft in Holland, da einzige steuerrechtliche Betriebsstätte im Sinne (vgl. 5 DBA: Ort der geschäftlichen Oberleitung). Im Innenverhältnis übergibt der Treuhänder alle Rechte und Pflichten mittels eines Treuhandvertrages an den eigentlichen Nutznießer, hier Mandant/Treugeber im Sinne. Wir installieren keinen "Gründungs-Direktor" der nach Eintrag wieder zurücktritt und an den eigentlichen Nutznießer übergibt. Bei einem solchen Blödsinn ist der "eigentliche Direktor/Nutznießer" unmittelbar zu identifizieren. Vielmehr bleibt "Ihr Treuhand-Direktor" während der gesamten Vertragslaufzeit eingetragener und ansprechbarer Direktor. Alternative: Sie oder ein Beauftragter verlagern Ihren Lebensmittelpunkt in die Niederlande und treten selbst als Direktor der Ltd auf.

  • (2.3. Domizil Niederlande: Ordentliche Geschäftsadresse, Postweiterleitung: 80,00 Euro pro Monat zzgl. Kosten für die Postweiterleitung. 4 Monate im Voraus zu zahlen. Diese Gebühren leisten Sie nicht an uns, sondern direkt an die Kanzlei in den Niederlanden, direkte Vertragsanbindung zwischen Ihnen/Ihrer Ltd und dem Dienstleister)
  • 2.4. Handelsregistereintrag Niederlande: 600,00 Euro
  • 2.5. Kontoeröffnung Niederlande, inkl. Internetbanking und VisaCard:  900,00 Euro 

Gesamt Zweigniederlassung Holland: 3.990,00 Euro , zzgl. Domizilierungskosten.

Jahresgebühren: 1.200,00 Euro pro Jahr ab dem zweiten Geschäftsjahr für den Treuhand-Direktor Niederlande. Diese Gebühren sind Aufwendungen im Sinne und entsprechend steuerlich voll absetzbar.

Zusatzgebühren für Treuhand-Direktor Niederlande

Beachten Sie bitte das der (Treuhand-) Direktor zahlreiche Verpflichtungen gegenüber den niederländischen und englischen Behörden hat. Er muss in ständiger Verbindung zum Steuerberater in den Niederlanden stehen,sich von der ordnungsgemäßen Abgabe der USt-Voranmeldungen,Buchhaltung, Jahresabschluss und Bilanz,zeitnahe Abführung von Sozialversicherungsleistungen usw.. überzeugen. Dieser Aufwand muss natürlich zusätzlich vergütet werden. Er richtet sich im Wesentlichen nach dem Umsatz,angestellte Arbeitnehmer (sofern vorhanden). Der Stundensatz beträgt hier 45,00 Euro netto und wird dem Treugeber sep. in Rechnung gestellt. Gleiches in Bezug auf zusätzliche Dienstleistungen, z.B. Zeichnung von Verträgen,Hostingvertrag. Diese Gebühren sind Aufwendungen im Sinne und entsprechend steuerlich voll absetzbar.

Kosten Steuerberater Niederlande

Richtet sich nach der Steuerberatergebührenverordnung in den Niederlanden. Diese Gebühren sind Aufwendungen im Sinne und entsprechend steuerlich voll absetzbar.

3. Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle,Umsatzsteuervoranmeldungen, Jahresabschluss und Bilanz

Wir vermitteln an einen holländischen Steuerberater, der deutsch spricht. Gebühren nach Aufwand/Umsatz, gemäß Steuerberatergebührenverordnung in den Niederlanden. Nicht in der Gebühr enthalten. Vertrag zwischen Ihnen/Ihrer Ltd und der Steuerkanzlei. Sie müssen einmal einen Termin bei der Kanzlei in den Niederlanden wahrnehmen.

4. Gesellschafter/Shareholder-Verhältnisse

Holland ist kein Niedrigsteuerland nach 8 AStG. In Rechtsfolge kann z.B. ein Deutscher im Sinne beherrschenden Einfluss haben (mehr als 50% Anteilseigner) ohne Wirkung der Hinzurechnungsbesteuerung. Hält ein Deutscher als natürliche Person die Anteile, so wird bei Gewinnausschüttung an den deutschen Anteilseigner im Halbeinkünfteverfahren besteuert. Ist eine deutsche Kapitalgesellschaft Anteilseigner, so wird unter Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie steuerfrei in der deutschen Kapitalgesellschaft vereinnahmt. Eine Besteuerung erfolgt erst, wenn an den Anteilseigner der deutschen Kapitalgesellschaft ausgeschüttet wird, mithin im Halbeinkünfteverfahren sofern natürliche Person. Aufgrund des Steuergeschenks der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie lohnt sich also bei Nicht-Vorhandensein einer deutschen GmbH oder AG die zusätzliche Installation einer UK Limited mit Betriebsstätte Deutschland (B-Limited) für 998,00 Euro als Anteilseigner der "holländischen Limited".

5. Senkung der Steuerlast in Holland

Durch Installation einer Offshore-Gesellschaft oder besser einer EU-Gesellschaft als Rechnungssteller an die Limited, kann die Steuerlast in Holland entsprechend gesenkt werden. Gern beraten wir Sie.

6. Holdinglösung

Die Installation einer ausländischen Holding ist ein exzellentes Werkzeug, um Gewinne inländischer Kapitalgesellschaften steuerfrei ins Ausland zu lenken. Dieses um so mehr, sofern die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie Anwendung findet, es sich also bei der ausländischen Holding und den beteiligten Unternehmen um eine EU-Gesellschaft handelt.

Rechtsfolgen EU-Holding: Kein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich (EU Niederlassungsfreiheit), keine Quellensteuer unter Anwendung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, sofern die Voraussetzungen der Mutter-Tochter-Richtlinie erfüllt sind (Mindestbeteiligungshöhe- und Zeit).

Dabei werden Zyprische Holding -Gesellschaften nicht besteuert, gleiches gilt für Schweizer Gesellschaften mit Holding-Privileg (Hinweis: Anwendung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie) und einer spanischen S.L. unter den Bedingungen des Holdingprivilegs. Gemäß  §8 Abs.1 Nr.8 AStG, handelt es sich bei Holdingsgesellschaften immer um Aktiveinkünfte, mithin keine Wirkung der Hinzurechnungsbesteuerung nach 8 AStG, bei beherrschenden Einfluss des z.B. deutschen Anteilseigner.

7.Alternative Lösung

Gründung einer Besloten Vennootschap (BV, GmbH Niederlande)

Diese Rechtsform eignet sich besonders für kleine und mittelständische Unternehmen, die von einem geschlossenen Kreis von Personen oder Familien geführt werden und keine Mittel auf dem Kapitalmarkt aufzunehmen brauchen. Die Gesellschaft ist eine selbständige oder juristische Person, die Verträge schließen, klagen und verklagt werden kann. Die Gesellschaftsanteile sind unter der Berücksichtigung der im Gesellschaftsvertrag festgelegten Einschränkungen, übertragbar, können allerdings nicht öffentlich zur Zeichnung ausgeschrieben, bzw. zum Verkauf angeboten werden. Die Haftung der Gesellschafter ist auf die Höhe des von ihnen gezeichneten Gesellschaftsanteil beschränkt. Die Besloten Vennootschap ist die Gängigste und von ausländischen Investoren am häufigsten gewählte Rechtsform.

Die Besloten Vennootschap wird von einer oder mehreren Personen durch die notarielle Beurkundung der Gründungsurkunde (akte van oprichting) gegründet. Sie muss durch das Justizministerium genehmigt werden. Dazu ist dort ein Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitserklärung zu stellen. Das Justizministerium prüft die Gründungsurkunde auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und die Bonität der Gründer und zukünftigen Vorstandsmitglieder. Weiterhin ist eine Bankbescheinigung der zukünftigen Geschäftsbank über die Einzahlung des Gesellschaftskapitals von mindestens 18.000 Euro einzureichen.

Danach muss die neu gegründet Gesellschaft in das Handelsregister der örtlichen Handelskammer eingetragen und beim Finanzamt angemeldet werden.

 

 

 

 

 

 

http://www.etc-lowtax.net/    

http://www.firma-ausland.de http://www.london-consulting.org/ http://www.international-vc.org
http://www.international-ukbusiness.com http://www.schuldenade.com
http://www.international-vc.de http://www.first-international.org
http://www.gfunden.de http://www.steuermanager.org  
http://www.123schuldenfrei.de http://www.international-ukbusiness.com/english/index.html http://www.dubai-start.de http://www.london-consulting.net  http://www.ins-cash.com http://www.charisma-friends.de http://www.london-consulting.org/konto/index.html - Schuldnerberatung

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