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Lösungen für Adult
Webmaster: Englische Limited mit Zweigniederlassung Holland
Holland ist das liberalste EU-Land im
Bereich Erotik. Auf der anderen Seite ist die Installation einer
holländischen GmbH relativ aufwendig und das Stammkapital beträgt
18.000,00 Euro. Aus diesem Grunde
wählen viele Mandanten die Umwegkonstellation über die englische
Limited mit Zweigniederlassung in den Niederlanden. Die
EU-Niederlassungsfreiheit macht eine solche Konstellation möglich.
In Rechtsfolge ist holländisches Recht anzuwenden, mithin
Weltbesteuerung in Holland. Wollen Sie eine Holländische GmbH,
lesen Sie hier
über Dienstleistungen und Gebühren.
Vorgehensweise
Zunächst wird eine
englische
Limited gegründet (Registereintrag,Registered Office England,
Stellung Sec.), mit einer in den Niederlanden Ansässigen Person im
Sinne als Direktorin (Treuhandverhältnis zwischen Treugeber/Mandant
und Treuhänder oder Mandant verlagert seinen Lebensmittelpunkt in die
Niederlande). Im zweiten Schritt wird eine Zweigniederlassung der
englischen Limited in den Niederlanden installiert, also Eintrag ins
Handelsregister der Niederlande,ordentlicher Geschäftssitz im Sinne.
Infolge steht das Besteuerungsrecht der Niederlande zu, ergänzend
und/oder/mithin ist einzig niederländisches Recht anzuwenden. Dieses
unter der Voraussetzung, dass Vertragspartner der weltweiten Kunden
die Betriebsstätte Niederlande ist,Geldfluss auf das niederländische
Konto der Betriebsstätte. Der Internetserver kann- muss aber nicht- in
den Niederlanden stehen. Wichtig ist nur, dass der Domain-Inhaber die
Betriebsstätte in den Niederlanden ist bzw. und/oder/ergänzend der
Direktor, in den Niederlanden ansässig im Sinne. Aufgrund
verschiedener rechtlicher Erwägungen sollte der Server aber nicht in
Deutschland stehen. Im Rahmen der Shareholder/Eigner der Limited
bestehen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten:
- Sie als natürliche Person sind
Shareholder: Dividendenzuflüsse nach Deutschland werden in
Deutschland mit 25%tiger Abgeltungssteuer belegt.
- Eine deutsche Körperschaft (GmbH,AG,UK
Ltd mit Betriebsstätte Deutschland) ist Shareholder der Limited:
Steuerfreier Zufluss der niederländischen Dividenden an die deutsche
Körperschaft, unter Wirkung der
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, sofern Mindestbeteiligung 15% und
auf mindestens ein Jahr ausgelegt. Im Rahmen eines
Organschaftsmodells gänzlich steuerfreier Zufluss an die
natürlichen Personen unter Progressionsvorbehalt
- Eine andere EU Gesellschaft ist
Shareholder: Wie oben
- Eine Nicht-EU-Gesellschaft, aber
DBA-Sachverhalt mit den Niederlanden, ist Shareholder: 5%
Quellensteuer.
- Eine Nicht-EU-Gesellschaft, Nicht
DBA-Sachverhalt ist Shareholder: Volle niederländische Quellensteuer
1. Gründung der
englischen Limited
1.1. Gründung UK Limited
(Registereintrag England,Registerunterlagen,Apostille,Sec. Stellung
England,Registered Office England), inkl. der Broschüre "Führen einer
Limited ": 918,00 Euro netto
1.2.
Set Apostille, notarielle Beglaubigungen (vom niederländischen
Handelsregister gefordert): Gesellschaftsstatuten
englisch, notariell beglaubigt vom Companies House;
Gesellschaftsstatuten deutsch/englisch, übersetzt und notariell
beglaubigt durch vereidigten Übersetzer vom UK Gericht zugelassen;
Handelsregisterauszug notariell beglaubigt vom Companies House und
apostilliert vom Foreign Office (Außenministerium UK): 590,00
Euro
Gesamt UK
Limited: 1.508,00 Euro netto
Jahresgebühren
ab dem zweiten Jahr: 290,00 Euro pro Jahr für Registered
Office England,Sec. und Service Anual Acc. und Return.
2. Installation
einer Zweigniederlassung der englischen Limited in Holland
Nachfolgend wird eine
Zweigniederlassung in Holland installiert, mithin einzige
steuerrechtliche Betriebsstätte in Holland. Rechtsfolgen: Das Recht
der Niederlande ist anwendbar, die Weltbesteuerung der Gesellschaft
findet in Holland statt.
Gebühren und Dienstleistungen:
2.1. Verwaltungs-und
Organisationspauschale, vorbereitende Arbeiten, Vermittlung an Holländischen
Steuerberater (deutschsprachig), Vorbereitung der Domizilierung,
Vorbereitung Gewerbeanmeldung und Handelsregistereintrag,
Ansässigkeitsbescheinigung FA Niederlande: 890,00 Euro
2.2.
Niederlassungsleiter/in Holland,Treuhänderisch: 1.600,00 Euro im
ersten Jahr, nachfolgend 1.200,00 Euro pro Jahr.
Erklärung: Ein in den
Niederlanden steuerrechtlich Ansässiger im Sinne tritt treuhänderisch,
also im Außenverhältnis, als Direktor der Gesellschaft auf und wird im
englischen und holländischen Handelsregister (Ort der
Zweigniederlassung) eingetragen. Rechtsfolgen: Das Recht der
Niederlande ist hinsichtlich dem Adult-Hosting anwendbar, Weltbesteuerung
der Gesellschaft in Holland,
da einzige steuerrechtliche Betriebsstätte im Sinne (vgl.
5 DBA: Ort der geschäftlichen Oberleitung). Im Innenverhältnis
übergibt der Treuhänder alle Rechte und Pflichten mittels eines
Treuhandvertrages an den eigentlichen Nutznießer, hier
Mandant/Treugeber im Sinne. Wir installieren keinen
"Gründungs-Direktor" der nach Eintrag wieder zurücktritt und an den
eigentlichen Nutznießer übergibt. Bei einem solchen Blödsinn ist der
"eigentliche Direktor/Nutznießer" unmittelbar zu identifizieren.
Vielmehr bleibt "Ihr Treuhand-Direktor" während der gesamten
Vertragslaufzeit eingetragener und ansprechbarer Direktor.
Alternative: Sie oder ein Beauftragter verlagern Ihren
Lebensmittelpunkt in die Niederlande und treten selbst als Direktor
der Ltd auf.
- (2.3. Domizil Niederlande:
Ordentliche Geschäftsadresse, Postweiterleitung: 80,00 Euro pro
Monat zzgl. Kosten für die Postweiterleitung. 4 Monate im Voraus zu
zahlen. Diese Gebühren leisten Sie nicht an uns, sondern direkt an
die Kanzlei in den Niederlanden, direkte Vertragsanbindung zwischen
Ihnen/Ihrer Ltd und dem Dienstleister)
- 2.4. Handelsregistereintrag
Niederlande: 600,00 Euro
- 2.5. Kontoeröffnung Niederlande,
inkl. Internetbanking und VisaCard: 900,00 Euro
Gesamt Zweigniederlassung Holland:
3.990,00 Euro , zzgl. Domizilierungskosten.
Jahresgebühren: 1.200,00 Euro pro Jahr
ab dem zweiten Geschäftsjahr für den Treuhand-Direktor Niederlande.
Diese Gebühren sind Aufwendungen im Sinne und entsprechend steuerlich
voll absetzbar.
Zusatzgebühren für Treuhand-Direktor
Niederlande
Beachten Sie bitte das der (Treuhand-)
Direktor zahlreiche Verpflichtungen gegenüber den niederländischen und
englischen Behörden hat. Er muss in ständiger Verbindung zum
Steuerberater in den Niederlanden stehen,sich von der ordnungsgemäßen
Abgabe der USt-Voranmeldungen,Buchhaltung, Jahresabschluss und
Bilanz,zeitnahe Abführung von Sozialversicherungsleistungen usw..
überzeugen. Dieser Aufwand muss natürlich zusätzlich vergütet werden.
Er richtet sich im Wesentlichen nach dem Umsatz,angestellte
Arbeitnehmer (sofern vorhanden). Der Stundensatz beträgt hier 45,00
Euro netto und wird dem Treugeber sep. in Rechnung gestellt. Gleiches
in Bezug auf zusätzliche Dienstleistungen, z.B. Zeichnung von
Verträgen,Hostingvertrag. Diese Gebühren sind Aufwendungen im Sinne
und entsprechend steuerlich voll absetzbar.
Kosten Steuerberater Niederlande
Richtet sich nach der
Steuerberatergebührenverordnung in den Niederlanden.
Diese Gebühren sind Aufwendungen im Sinne
und entsprechend steuerlich voll absetzbar.
3. Buchung der
laufenden Geschäftsvorfälle,Umsatzsteuervoranmeldungen, Jahresabschluss und Bilanz
Wir vermitteln an einen holländischen
Steuerberater, der deutsch spricht. Gebühren nach Aufwand/Umsatz,
gemäß Steuerberatergebührenverordnung in den Niederlanden. Nicht in
der Gebühr enthalten. Vertrag zwischen Ihnen/Ihrer Ltd und der
Steuerkanzlei. Sie müssen einmal einen Termin bei der Kanzlei in den
Niederlanden wahrnehmen.
4.
Gesellschafter/Shareholder-Verhältnisse
Holland ist kein Niedrigsteuerland
nach 8 AStG.
In Rechtsfolge kann z.B. ein Deutscher im Sinne beherrschenden
Einfluss haben (mehr als 50% Anteilseigner) ohne Wirkung der
Hinzurechnungsbesteuerung. Hält ein Deutscher als natürliche Person
die Anteile, so wird bei Gewinnausschüttung an den deutschen
Anteilseigner im Halbeinkünfteverfahren besteuert. Ist eine deutsche
Kapitalgesellschaft Anteilseigner, so wird
unter
Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie steuerfrei in der
deutschen Kapitalgesellschaft vereinnahmt. Eine Besteuerung erfolgt
erst, wenn an den Anteilseigner der deutschen Kapitalgesellschaft
ausgeschüttet wird, mithin im Halbeinkünfteverfahren sofern natürliche
Person. Aufgrund des Steuergeschenks der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
lohnt sich also bei Nicht-Vorhandensein einer deutschen GmbH oder AG
die zusätzliche Installation einer
UK Limited mit
Betriebsstätte Deutschland (B-Limited) für 998,00 Euro als
Anteilseigner der "holländischen Limited".
5. Senkung der
Steuerlast in Holland
Durch Installation einer
Offshore-Gesellschaft oder besser einer EU-Gesellschaft als
Rechnungssteller an die Limited, kann die Steuerlast in Holland
entsprechend gesenkt werden. Gern beraten wir Sie.
6. Holdinglösung
Die Installation einer ausländischen
Holding ist ein exzellentes Werkzeug, um Gewinne inländischer
Kapitalgesellschaften steuerfrei ins Ausland zu lenken. Dieses um so
mehr, sofern die
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie Anwendung findet, es sich also bei
der ausländischen Holding und den beteiligten Unternehmen um eine
EU-Gesellschaft handelt.
Rechtsfolgen EU-Holding: Kein in
kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich (EU
Niederlassungsfreiheit), keine Quellensteuer unter Anwendung der
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, sofern die Voraussetzungen der
Mutter-Tochter-Richtlinie erfüllt sind (Mindestbeteiligungshöhe- und
Zeit).
Dabei werden
Zyprische Holding -Gesellschaften nicht besteuert, gleiches
gilt für
Schweizer Gesellschaften mit Holding-Privileg (Hinweis:
Anwendung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie) und einer
spanischen S.L. unter den Bedingungen des Holdingprivilegs.
Gemäß §8 Abs.1
Nr.8 AStG, handelt es sich bei Holdingsgesellschaften immer um
Aktiveinkünfte, mithin keine Wirkung der Hinzurechnungsbesteuerung
nach 8 AStG, bei beherrschenden Einfluss des z.B. deutschen
Anteilseigner.
7.Alternative Lösung
Gründung einer
Besloten Vennootschap
(BV, GmbH Niederlande)
Diese Rechtsform eignet sich besonders
für kleine und mittelständische Unternehmen, die von einem
geschlossenen Kreis von Personen oder Familien geführt werden und
keine Mittel auf dem Kapitalmarkt aufzunehmen brauchen. Die
Gesellschaft ist eine selbständige oder juristische Person, die
Verträge schließen, klagen und verklagt werden kann. Die
Gesellschaftsanteile sind unter der Berücksichtigung der im
Gesellschaftsvertrag festgelegten Einschränkungen, übertragbar, können
allerdings nicht öffentlich zur Zeichnung ausgeschrieben, bzw. zum
Verkauf angeboten werden. Die Haftung der Gesellschafter ist auf die
Höhe des von ihnen gezeichneten Gesellschaftsanteil beschränkt. Die
Besloten Vennootschap ist die Gängigste und von ausländischen
Investoren am häufigsten gewählte Rechtsform.
Die Besloten Vennootschap wird von
einer oder mehreren Personen durch die notarielle Beurkundung der
Gründungsurkunde (akte van oprichting) gegründet. Sie muss durch das
Justizministerium genehmigt werden. Dazu ist dort ein Antrag auf
Erteilung einer Unbedenklichkeitserklärung zu stellen. Das
Justizministerium prüft die Gründungsurkunde auf Übereinstimmung mit
den gesetzlichen Vorschriften und die Bonität der Gründer und
zukünftigen Vorstandsmitglieder. Weiterhin ist eine Bankbescheinigung
der zukünftigen Geschäftsbank über die Einzahlung des
Gesellschaftskapitals von mindestens 18.000 Euro einzureichen.
Danach muss die neu gegründet
Gesellschaft in das Handelsregister der örtlichen Handelskammer
eingetragen und beim Finanzamt angemeldet werden.
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