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Geld verdienen mit London
Consulting
1.
Vermittlungstätigkeit
Als
Vermittler unserer Dienstleistungen erhalten Sie großzügige
Provisionen. Sind Sie
Unternehmensberater bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
-Die
reine Vermittlungstätigkeit:
Sie informieren Ihre Klienten/Kunden über die Möglichkeiten der
internationalen Steuergestaltung und/oder andere Dienstleistungen
der London Consulting&Trustee Ltd (Gründung von
Finanzdienstleistungsgesellschaften und Banken im
Ausland,Glückspiel-Wettlizenzen,Insolvenzverfahren in England
usw..). Sie erhalten von der London Consulting
entsprechendes Informationsmaterial und/oder Textmaterial für Ihre
Homepage. Interessenten vermitteln Sie direkt an unsere Kanzlei, wir
übernehmen mithin die gesamte Beratung bis zum Vertragsabschluss.
Dabei melden Sie uns die von Ihnen vermittelten Interessenten -bzw.
im Rahmen eines Online-Formulars eine Kopie an uns-, damit Ihre
Provisionsansprüche realisiert werden.
-Die
Vermittlungstätigkeit mit Vorberatung (Agentur der London Consulting):
Sie informieren Ihren Kundenkreis über die Möglichkeiten
der internationalen Steuergestaltung und/oder andere
Dienstleistungen unserer Kanzlei. Sie erhalten
von der London Consulting entsprechendes Informationsmaterial und/oder
Textmaterial für Ihre Homepage. Ihre Kunden wenden sich an Ihre
Unternehmensberatung, Sie leisten eine "Vorberatung", ggf. sogar bis
zum Vertragsabschluss. Flankierend werden wir auf der Grundlage der Mandantenwünsche (IST- SOLL-Zustand) Vorschläge erarbeiten und per
Mail/Telefon/Fax an Sie weiterleiten. So wird sichergestellt, dass
jeder Kunde/Mandant eine optimale Beratung erhält, die einer steuer-
und haftungsrechtlichen Prüfung standhält.
Durch
bestimmte Strategien können wir den Vorwurf "Verstoß gegen das
Rechtsberatungsgesetz" entkräften, da wir bei jedem Kunden/Mandanten
eine Gegenprüfung vornehmen, bzw. den Vorschlag zur Konzeption
erarbeiten/begleiten. Für
diese Vermittlungstätigkeit ist die Teilnahme an unserem Seminar
"Internationales Steuerrecht" in Hamburg erforderlich. Das
Seminar ist kostenpflichtig.
Die
Provisionen richten sich nach der Dienstleistung und danach, ob eine
reine Vermittlungstätigkeit oder eine Vermittlungstätigkeit mit
Vorberatung, geleistet wird.
Provisionsbeispiele "Reine Vermittlung":
-Gründung englische
Limited, Betriebsstätte England mit
Treuhanddiensten,Sec.,Domizillierung UK,Kontoeröffnung usw: Ca.
6.000 Euro = ca. 480,00 Euro Provision
(8%)
-Gründung zyprische
Limited, Betriebsstätte Zypern mit
Treuhanddiensten,Sec.,Domizillierung UK,Kontoeröffnung,Buchhaltung
und Jahresabschluss usw: Ca. 10.000 Euro = ca.
800,00 Euro Provision (8%)
-Gestaltung im Rahmen der "Einbringung in die
Europäische Union/UmwStG, Gründung einer Europa AG,Verschmelzung",
inkl. Auslandsgesellschaft/Europa AG: geschätzt minimal 35.000,00
Euro bis ca. 140.000,00 Euro= minimal 2.800,00
Euro Provision bis ca. 11.200,00 Euro Provision. (8%)
-Gründung einer
Neuseeland Finanzdienstleistungsgesellschaft mit Genehmigung für
Bankdienstleistungen: Ca. 70.000 Euro minimal=
ca. 3.500,00 Euro Provision (5%)
-Gründung einer Bank auf den Cayman Islands,Belize:
Ca. 250.000 Euro= ca. 12.500,00 Euro Provision (5%)
Ab einem
gestimmten Umsatz kann die Provision entsprechend erhöht werden. Diese
"umsatzabhängige Provision" kann im Vermittlervertrag vereinbart
werden. So haben wir Vermittler (Agenturen), die bei bestimmten
Dienstleistungen bereits 15% Provision erhalten.
Im Rahmen der Vermittlungstätigkeit mit
"Vorbereitung" beträgt die Provision zu Beginn 10% für
internationale Firmengründungen/Steuergestaltungen und 7% bei
Gründungen von internationalen Finanzdienstleistungsgesellschaften.
Die Provisionen für andere Dienstleistungen
beträgt 5% bei reiner Vermittlungstätigkeit und 8% bei
Vermittlungstätigkeit mit Vorberatung:
-
Steuerliche Expertisen, Standortanalyse im
Rahmen der Betriebsstätten (-Teil-) Verlagerung usw..
-
Insolvenzverfahren in England oder Frankreich
-
Gründung einer englischen Ltd oder
Unternehmergesellschaft mit Betriebsstätte Deutschland und
Treuhand-Shareholder und/oder Direktor (Neubeginn nach Insolvenz
oder Gewerbeverbot in Deutschland usw..)
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