|
|
|
Sie sind hier: Firma im
Ausland gründen, Firmengründung ausland, Gewerbeverbot und
Firmengründung, Selbständig trotz Gewerbeverbot
Firmengründung nach Gewerbeverbot
in Deutschland
Deutschland ist ein
unternehmerfeindliches Land. Schnell wird Gestaltungsmissbrauch,
Steuerhintergehung und/oder Gewerbeverbot formuliert. Fehler sind
menschlich, aber deutsche Behörden verzeihen selten. Ist erst einmal
Gewerbeverbot ausgesprochen, hat der deutsche Unternehmer kaum mehr
Chancen, einen geschäftlichen Neubeginn zu realisieren. Wir bieten
folgende Möglichkeiten:
1. Gründung einer englischen Limited mit
steuerlicher Betriebsstätte Deutschland und Treuhand-Diensten:
Zielgruppe: Unternehmer, deren
Gegenstand nach DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) zwingend eine
steuerliche Betriebsstätte in Deutschland auslöst, mithin:
Produzierendes Gewerbe, Handwerk, Ladengeschäft. Rechtsfolge:
Besteuerung in Deutschland, analog einer deutschen Körperschaft.
Mandant wird bei der Limited angestellt.
Leistungen und
Gebühren
Wir erbringen im Rahmen der
Limited-Gründung, Betriebsstätte nicht England, folgende
Dienstleistungen:
1. Gründung UK Limited
(Registereintrag England,Registerunterlagen,Apostille), inkl.
registriertes Büro England (registered office) für ein Jahr bezahlt
(nachfolgend 99,00 Euro/Jahr), inkl. der Broschüre "Führen einer
Limited in Deutschland": 518,00 Euro netto
2. Englische
Beglaubigung (Apostille) der Gründungsdokumente und
Übersetzung der kompletten Gründungsunterlagen (inkl.
Handelsregisterauszug und Satzung) mit Bestätigungsvermerk von einem
staatlich geprüften Übersetzer (wird benötigt zur Anmeldung beim
Gewerbeamt, Handelsregister und i.d.R. bei Banken): 290,00 Euro
netto
Hinweis: Das
deutsche Amtsgericht trägt die Limited nur ins Handelsregister ein,
sofern die Beglaubigung der Gründungsdokumente, Apostille und
Übersetzung vorliegt! Sie müssen i.d.R also Punkt 1 UND 2 buchen!
3. Stellung des
Sekretärs (Company Secretary): 190,00 Euro netto, ab dem zweiten
Jahr 119,00 Euro pro Jahr
Treuhand-Dienste
-Treuhand-Shareholder/Gesellschafter
(eine juristische Person, Limited, tritt treuhänderisch als
Shareholder/Gesellschafter auf): 900,00 Euro netto/Jahr.
Einmalige Verwaltungspauschale + 500,00 Euro. Im ersten Jahr
also: 1.400,00 Euro zzgl. MWSt
Wozu ein
Treuhand-Shareholder?: Dem Shareholder/Gesellschafter stehen die
Gewinne nach Steuern der Gesellschaft zu. Erfolgt die
Gewinnausschüttung an eine juristische Person (Körperschaft im Sinne)
so werden diese beim Gesellschafter steuerfrei vereinnahmt
(Körperschaftssteuergesetz, mithin EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, wenn
Gesellschafter Auslandsfirma innerhalb der EU). Eine Besteuerung
erfolgt erst, sofern der Gewinn an den Anteilseigner als natürliche
Person ausgeschüttet wird.
2.: Sind Sie-als
natürliche Person- im Insolvenzverfahren bzw. überschuldet, so haben
die Gläubiger keinen Zugriff auf das Vermögen der Limited, wohl aber
auf die Gewinne nach Steuern, sofern Sie als Schuldner
Gesellschafter/Shareholder sind. Ist ein Dritter im Sinne
Shareholder/Gesellschafter, kann kein Zugriff auf die Gewinne der
Limited erfolgen und/oder/ergänzend eine Gewinnausschüttung ist nicht
zwingend.
3. Um das Vermögen der
Limited gänzlich zu schützen, gründen Sie eine zweite Limited als
Vermögenshaltende Gesellschaft. Im Falle der Überschuldung der aktiven
Limited, können Gläubiger nicht auf das Betriebs-/Anlagevermögen der
Vermögenshaltenden Limited zugreifen. Dieses funktioniert allerdings
nur, wenn der Gesellschafter der aktiven und Vermögenshaltenden
Limited nicht identisch ist.
-Treuhänder-Direktor: Eine deutsche Person tritt
treuhänderisch als Direktor auf. Gebühren: 290,00 Euro+ MWSt pro
Monat, ein Jahr im Voraus zu leisten. Eine solche Tätigkeit ist mit
Auflagen verbunden, Fragen Sie bitte vorher nach.
Wozu ein
Treuhand-Direktor?: Es kann gute Gründe dafür geben, dass der
eigentliche Direktor der Limited nicht offiziell auftreten will, z.B.
im Rahmen von Gewerbeverbot, wettbewerbsrechtliche Angelegenheiten
oder Insolvenz. Zwar ist im Rahmen der EU-Rechtsprechung englisches
Recht anzuwenden, dennoch haftet der Geschäftsführer/Direktor einer
deutschen Limited" bei nicht abgeführten Sozialversicherungsleistungen
und/oder Steuerschulden (USt) gegenüber dem deutschen Finanzamt. Aus
diesem Grunde kann der Treuhand-Direktor einer deutschen Limited"
nicht so günstig angeboten werden, wie ein Treuhand-Direktor einer
Limited mit steuerlicher Betriebsstätte England. Im Rahmen der
Auflagen, muss der Treuhand-Direktor ständiges Einsichtsrecht in die
aktuelle Buchhaltung haben, insbesondere müssen Vorsteueranmeldungen
und Sozialversicherungsabgaben lückenlos dokumentiert werden. In
Einzelfällen behalten wir uns die Option vor, dass die Buchung der
laufenden Geschäftsvorfälle und die Lohnbuchhaltung über unsere
Kanzlei realisiert werden muss.
Buchungsformular
2. Gründung einer englischen Limited mit
steuerlicher Betriebsstätte England und Repräsentanz oder
Niederlassung in Deutschland (bei Niederlassung: Zusätzlich mit
Treuhand-Niederlassungsleiter in Deutschland)
Zielgruppe: Unternehmer, deren
Gegenstand nicht zwingend eine steuerliche Betriebsstätte in
Deutschland auslöst bzw. Betriebsstättenanteile ins Ausland verlagert
werden können.
Bei den
Komplettpaketen installieren wir für unsere Mandanten eine
steuerrechtliche Betriebsstätte in England, mithin/ergänzend i.d.R.
Weltversteuerung in England (sofern die Limited in anderen Ländern
keine steuerliche Betriebsstätte nach DBA auslöst), mithin
Treuhand-Lösung:
Leistungen
Komplettpaket A:
- Gründung mit allen Dokumenten, Apostille, notariell
beglaubigte Übersetzungen
- Treuhand-Komplett-Paket (Treuhand-Direktor und
Treuhand-Shareholder, sofern erforderlich/gewünscht. Unsere
englische Steuerkanzlei kann als Mehrheits- oder
Minderheitsshareholder auftreten, englischer Anwalt als Direktor)
- Notarieller Treuhand-Vertrag, deutsche Übersetzung: Überträgt
alle Rechte und Pflichten an den eigentlichen Nutznießer der
Gesellschaft
- Generalvollmacht an Gründer, in deutscher Übersetzung und
notariell beglaubigt
- Treuhand- Sekretär, englische Steuerkanzlei
- Firmensitz London (ordentlicher Geschäftssitz im Sinne, keine
Scheinfirma): Zustellbare Postadresse (keine C.O. Adresse),
Telefon real (kein Anrufbeantworter, persönliche Gesprächsannahme
mit "Zentrale"), Fax, Postweiterleitung
- Bankkonto der Ltd in England, inkl. Visa Debit Card, Schecks
und Internet-Banking, Pfund- und Euro-Konto, Kontoeröffnung wird
garantiert, unabhängig von der Bonität des Nutznießers/
Kontobevollmächtigter (HSBC-Bank London oder Barclays Bank).
Nutznießer/Mandant erhält alleinige Kontovollmacht, VisaCard,
Passwörter für Online-Banking
- LCT Dienstleistungspaket: Vertragsentwürfe (Honorarvertrag mit
dem Repräsentanten in Deutschland bzw. Handelsvertreter nach § 84
HGB, Vertrag UK Ltd und deutsche Kunden der Ltd als Entwurf,
Vorlage Rechnungsstellung und Anschreiben/Briefpapier nach
englischem Recht), Internetpräsenz auf UK-Server mit 10 Seiten,
Feedbackformular und Email-Adresse UK
- Vermittlung an intern. Steuerberatungsgesellschaft
in London (deutschsprachig, Zulassung
für Deutschland und England)
Gesellschafter-Versammlung
Gebühr: 5.900,00 Euro plus MWSt
für Gründung und alle Sonderdienste im
ersten Geschäftsjahr.
Verlängerung nach ersten Geschäftsjahr (Treuhand-Dienste,Domizil,Fax,
Telefon usw.): 2.900,00 Euro pro Jahr +
17,5% VAT.
Wird auf den
Treuhand-Shareholder verzichtet, reduziert sich die Jahresgebühr
auf 2.580,00 Euro/Jahr, die Gründungsgebühren inkl. Sonderdienste für
das erste Geschäftsjahr betragen dann 5.500,00 Euro.
Die Gebühren sind für Einmalzahlung
der Gebühr im Voraus kalkuliert. Bei Teilzahlung (50% im Voraus, 50%
nach Bereitstellung der Gründungsunterlagen per Fax, erfolgt ein
Aufschlag von 5%).
Bei Übernahme einer Vorrats-Ltd ist
die Gebühr immer als Einmalzahlung im Voraus zu leisten.
Leistungen
Komplettpaket A mit Luxusdomizil London:
Wie beim Komplettpaket A nur inkl.
Luxusdomizil in England:
- Eigene Telefonnummer (persönliche
Gesprächsannahme Werktags zwischen 9.00- 18.00 Uhr mit dem Namen
Ihrer Limited, individuelle Auskunft über die
Dienstleistungen/Produkte Ihrer Limited nach vorheriger Absprache)
- Faxnummer
- E-Mail Adresse UK beim Business
Center in London
- Zustellbare Postadresse,
Postweiterleitung
- Zusatzdienste gegen Gebühr buchbar:
Zeitweise Anmietung der komplett ausgestatteten Büro-
und/Konferenzräume, allgemeine Bürodienstleistungen
- Bereitstellung des Register-Office
Gebühren: Gebühren wie beim
Komplettpaket A, zusätzlich die Gebühren Business-Center in London:
99,00 ePfund pro Monat. Es muss eine Kaution in Höhe 200,00 Euro
hinterlegt werden. Wir organisieren die Anmeldung Ihrer Limited beim
Business Center in London, das Business-Center rechnet dann direkt mit
Ihrer Limited ab.
-Treuhand-Niederlassungsleiter
Deutschland: 290,00 Euro+ MWSt pro Monat, ein Jahr im Voraus zu
leisten. Eine solche Tätigkeit ist mit Auflagen verbunden, Fragen Sie
bitte vorher nach.
|