Firmengründung nach Gewerbeverbot
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Firmengründung nach Gewerbeverbot in Deutschland

Deutschland ist ein unternehmerfeindliches Land. Schnell wird Gestaltungsmissbrauch, Steuerhintergehung und/oder Gewerbeverbot formuliert. Fehler sind menschlich, aber deutsche Behörden verzeihen selten. Ist erst einmal Gewerbeverbot ausgesprochen, hat der deutsche Unternehmer kaum mehr Chancen, einen geschäftlichen Neubeginn zu realisieren. Wir bieten folgende Möglichkeiten:

1. Gründung einer englischen Limited mit steuerlicher Betriebsstätte Deutschland und Treuhand-Diensten:

Zielgruppe: Unternehmer, deren Gegenstand nach DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) zwingend eine steuerliche Betriebsstätte in Deutschland auslöst, mithin: Produzierendes Gewerbe, Handwerk, Ladengeschäft. Rechtsfolge: Besteuerung in Deutschland, analog einer deutschen Körperschaft. Mandant wird bei der Limited angestellt.

Leistungen und Gebühren

Wir erbringen im Rahmen der Limited-Gründung, Betriebsstätte nicht England, folgende Dienstleistungen:

1. Gründung UK Limited (Registereintrag England,Registerunterlagen,Apostille), inkl. registriertes Büro England (registered office) für ein Jahr bezahlt (nachfolgend 99,00 Euro/Jahr), inkl. der Broschüre "Führen einer Limited in Deutschland": 518,00 Euro netto

2. Englische Beglaubigung (Apostille) der Gründungsdokumente und Übersetzung der kompletten Gründungsunterlagen (inkl. Handelsregisterauszug und Satzung) mit Bestätigungsvermerk von einem staatlich geprüften Übersetzer (wird benötigt zur Anmeldung beim Gewerbeamt, Handelsregister und i.d.R. bei Banken): 290,00 Euro netto

Hinweis: Das deutsche Amtsgericht trägt die Limited nur ins Handelsregister ein, sofern die Beglaubigung der Gründungsdokumente, Apostille und Übersetzung vorliegt! Sie müssen i.d.R also Punkt 1 UND 2 buchen!

3. Stellung des Sekretärs (Company Secretary): 190,00 Euro netto, ab dem zweiten Jahr 119,00 Euro pro Jahr

Treuhand-Dienste

-Treuhand-Shareholder/Gesellschafter (eine juristische Person, Limited, tritt treuhänderisch als Shareholder/Gesellschafter auf): 900,00 Euro netto/Jahr. Einmalige Verwaltungspauschale + 500,00 Euro. Im ersten Jahr also: 1.400,00 Euro zzgl. MWSt

Wozu ein Treuhand-Shareholder?: Dem Shareholder/Gesellschafter stehen die Gewinne nach Steuern der Gesellschaft zu. Erfolgt die Gewinnausschüttung an eine juristische Person (Körperschaft im Sinne) so werden diese beim Gesellschafter steuerfrei vereinnahmt (Körperschaftssteuergesetz, mithin EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, wenn Gesellschafter Auslandsfirma innerhalb der EU). Eine Besteuerung erfolgt erst, sofern der Gewinn an den Anteilseigner als natürliche Person ausgeschüttet wird.

2.: Sind Sie-als natürliche Person- im Insolvenzverfahren bzw. überschuldet, so haben die Gläubiger keinen Zugriff auf das Vermögen der Limited, wohl aber auf die Gewinne nach Steuern, sofern Sie als Schuldner Gesellschafter/Shareholder sind. Ist ein Dritter im Sinne Shareholder/Gesellschafter, kann kein Zugriff auf die Gewinne der Limited erfolgen und/oder/ergänzend eine Gewinnausschüttung ist nicht zwingend.

3. Um das Vermögen der Limited gänzlich zu schützen, gründen Sie eine zweite Limited als Vermögenshaltende Gesellschaft. Im Falle der Überschuldung der aktiven Limited, können Gläubiger nicht auf das Betriebs-/Anlagevermögen der Vermögenshaltenden Limited zugreifen. Dieses funktioniert allerdings nur, wenn der Gesellschafter der aktiven und Vermögenshaltenden Limited nicht identisch ist.

-Treuhänder-Direktor: Eine deutsche Person tritt treuhänderisch als Direktor auf. Gebühren: 290,00 Euro+ MWSt pro Monat, ein Jahr im Voraus zu leisten. Eine solche Tätigkeit ist mit Auflagen verbunden, Fragen Sie bitte vorher nach.

Wozu ein Treuhand-Direktor?: Es kann gute Gründe dafür geben, dass der eigentliche Direktor der Limited nicht offiziell auftreten will, z.B. im Rahmen von Gewerbeverbot, wettbewerbsrechtliche Angelegenheiten oder Insolvenz. Zwar ist im Rahmen der EU-Rechtsprechung englisches Recht anzuwenden, dennoch haftet der Geschäftsführer/Direktor einer deutschen Limited" bei nicht abgeführten Sozialversicherungsleistungen und/oder Steuerschulden (USt) gegenüber dem deutschen Finanzamt. Aus diesem Grunde kann der Treuhand-Direktor einer deutschen Limited" nicht so günstig angeboten werden, wie ein Treuhand-Direktor einer Limited mit steuerlicher Betriebsstätte England. Im Rahmen der Auflagen, muss der Treuhand-Direktor ständiges Einsichtsrecht in die aktuelle Buchhaltung haben, insbesondere müssen Vorsteueranmeldungen und Sozialversicherungsabgaben lückenlos dokumentiert werden. In Einzelfällen behalten wir uns die Option vor, dass die Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle und die Lohnbuchhaltung über unsere Kanzlei realisiert werden muss.

Buchungsformular

2. Gründung einer englischen Limited mit steuerlicher Betriebsstätte England und Repräsentanz oder Niederlassung in Deutschland (bei Niederlassung: Zusätzlich mit Treuhand-Niederlassungsleiter in Deutschland)

Zielgruppe: Unternehmer, deren Gegenstand nicht zwingend eine steuerliche Betriebsstätte in Deutschland auslöst bzw. Betriebsstättenanteile ins Ausland verlagert werden können.

Bei den Komplettpaketen installieren wir für unsere Mandanten eine steuerrechtliche Betriebsstätte in England, mithin/ergänzend i.d.R. Weltversteuerung in England (sofern die Limited in anderen Ländern keine steuerliche Betriebsstätte nach DBA auslöst), mithin Treuhand-Lösung:

Leistungen Komplettpaket A:

  • Gründung mit allen Dokumenten, Apostille, notariell beglaubigte Übersetzungen
  • Treuhand-Komplett-Paket (Treuhand-Direktor und Treuhand-Shareholder, sofern erforderlich/gewünscht. Unsere englische Steuerkanzlei kann als Mehrheits- oder Minderheitsshareholder auftreten, englischer Anwalt als Direktor)
  • Notarieller Treuhand-Vertrag, deutsche Übersetzung: Überträgt alle Rechte und Pflichten an den eigentlichen Nutznießer der Gesellschaft 
  • Generalvollmacht an Gründer, in deutscher Übersetzung und notariell beglaubigt
  • Treuhand- Sekretär, englische Steuerkanzlei
  • Firmensitz London (ordentlicher Geschäftssitz im Sinne, keine Scheinfirma): Zustellbare Postadresse (keine C.O. Adresse), Telefon real (kein Anrufbeantworter, persönliche Gesprächsannahme mit "Zentrale"), Fax, Postweiterleitung
  • Bankkonto der Ltd in England, inkl. Visa Debit Card, Schecks und Internet-Banking, Pfund- und Euro-Konto, Kontoeröffnung wird garantiert, unabhängig von der Bonität des Nutznießers/ Kontobevollmächtigter (HSBC-Bank London oder Barclays Bank). Nutznießer/Mandant erhält alleinige Kontovollmacht, VisaCard, Passwörter für Online-Banking
  • LCT Dienstleistungspaket: Vertragsentwürfe (Honorarvertrag mit dem Repräsentanten in Deutschland bzw. Handelsvertreter nach § 84 HGB, Vertrag UK Ltd und deutsche Kunden der Ltd als Entwurf, Vorlage Rechnungsstellung und Anschreiben/Briefpapier nach englischem Recht), Internetpräsenz auf UK-Server mit 10 Seiten, Feedbackformular und Email-Adresse UK
  • Vermittlung an intern. Steuerberatungsgesellschaft in London (deutschsprachig, Zulassung für Deutschland und England)
  • Gesellschafter-Versammlung

Gebühr: 5.900,00 Euro plus MWSt für Gründung und alle Sonderdienste im ersten Geschäftsjahr.

Verlängerung nach ersten Geschäftsjahr (Treuhand-Dienste,Domizil,Fax, Telefon usw.): 2.900,00 Euro pro Jahr + 17,5% VAT.

Wird auf den Treuhand-Shareholder verzichtet, reduziert sich die Jahresgebühr auf 2.580,00 Euro/Jahr, die Gründungsgebühren inkl. Sonderdienste für das erste Geschäftsjahr betragen dann 5.500,00 Euro.

Die Gebühren sind für Einmalzahlung der Gebühr im Voraus kalkuliert. Bei Teilzahlung (50% im Voraus, 50% nach Bereitstellung der Gründungsunterlagen per Fax, erfolgt ein Aufschlag von 5%).

Bei Übernahme einer Vorrats-Ltd ist die Gebühr immer als Einmalzahlung im Voraus zu leisten.

Leistungen Komplettpaket A mit Luxusdomizil London:

Wie beim Komplettpaket A nur inkl. Luxusdomizil in England:

  • Eigene Telefonnummer (persönliche Gesprächsannahme Werktags zwischen 9.00- 18.00 Uhr mit dem Namen Ihrer Limited, individuelle Auskunft über die Dienstleistungen/Produkte Ihrer Limited nach vorheriger Absprache)
  • Faxnummer
  • E-Mail Adresse UK beim Business Center in London
  • Zustellbare Postadresse, Postweiterleitung
  • Zusatzdienste gegen Gebühr buchbar: Zeitweise Anmietung der komplett ausgestatteten Büro- und/Konferenzräume, allgemeine Bürodienstleistungen
  • Bereitstellung des Register-Office 

Gebühren: Gebühren wie beim Komplettpaket A, zusätzlich die Gebühren Business-Center in London: 99,00 ePfund pro Monat. Es muss eine Kaution in Höhe 200,00 Euro hinterlegt werden. Wir organisieren die Anmeldung Ihrer Limited beim Business Center in London, das Business-Center rechnet dann direkt mit Ihrer Limited ab.

-Treuhand-Niederlassungsleiter Deutschland: 290,00 Euro+ MWSt pro Monat, ein Jahr im Voraus zu leisten. Eine solche Tätigkeit ist mit Auflagen verbunden, Fragen Sie bitte vorher nach.