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Eine in Gibraltar ansässige
Gesellschaft ist bezüglich der nicht in Gibraltar
erwirtschafteten Einkünfte in Gibraltar nicht steuerpflichtig,
ansonsten 35% Ertragssteuern. Auch auf Kapitalerträge, selbst
wenn sie in Gibraltar erzielt werden, müssen keine Steuern
gezahlt werden. Gibraltar hat einen exzellenten Ruf, ein
kostengünstiges und zweisprachiges (Englisch und Spanisch)
Rechtssystem innerhalb der EU und verfügt aber über einen
Sonderstatus.
Aber Vorsicht! Für ausländische
Investoren ist die Exempted Company die einzig
sinnvolle Rechtsform. Sie ist von Steuern und Konzessionen
befreit, wenn Sie im Inland nur mit außerhalb der Kronkolonie
angelegten Vermögenswerten handelt oder verwaltet UND
Staatsbürger Gibraltars oder Ansässige dürfen keine
Anteilseigner sein.
Voraussetzungen für die Exempted
Company sind also:
-
Staatsbürger Gibraltars oder
Ansässige dürfen keine Anteilseigner sein
-
Es dürfen keine Geschäfte in
Gibraltar oder mit in Gibraltar Ansässigen getätigt werden
-
Es dürfen keine
Anteilsübertragungen ohne vorliegende Genehmigung
vorgenommen werden
Wann eignet sich für Deutsche oder
Österreicher eine Gibraltar Exempted Company (Ltd)?
Nun, Gibraltar nimmt eine
"Zwitterstellung" innerhalb der EU ein. Gibraltar hat kein
Doppelbesteuerungsabkommen mit mit den meisten Ländern in
der EU, auch nicht mit Deutschland oder Ostereich. Die
EU-Niederlassungsfreiheit ist "aus Sicht der deutschen
Steuerbehörden" NICHT anwendbar, wohl aber die
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie. Gibraltar hat kein
Rechtshilfeabkommen mit Deutschland oder Österreich und kein
fiskalisches Auslieferungsabkommen. Mithin gibt es kein
öffentliches Handelregister und die "wahren
Geschäftsführer/Anteilseigner" werden nicht offenbart. Durch
diese Voraussetzungen ist die Installation eines
"Gründungs-Direktors" (was bei anderen Gestaltungen zwingend
vermieden werden muss!) möglich: Ein Anwalt auf Gibraltar
tritt im Rahmen der Gründungshase als Direktor auf,
nachträglich wird der "eigentliche Direktor" eingetragen.
Das deutsche Finanzamt
klassifiziert im Zweifel als
Offshore-Gesellschaft im Sinne:
-
Ob im Inland- also z.B.
Deutschland- eine Betriebsstätte vorliegt, bestimmt sich bei
Nicht-DBA-Sachverhalten allein aus §§ 12 und 13 AO. Mithin
schnelle Annahme des Gestaltungsmissbrauchs, wenn das
deutsche Finanzamt "annimmt", dass die eigentliche
geschäftliche Oberleitung in Deutschland ist. Ergänzend:
Umkehr der Beweislast. Im Gegensatz zu DBA-Sachverhalten:
Eine deutsche Repräsentanz, ein ständiger Vertreter oder ein
Warenlager löst in Deutschland eine steuerliche
Betriebsstätte aus.
Ergänzend:
Für deutsche Mandanten macht eine
Gibraltar Limited daher i.d.R. nur Sinn, wenn auf Gibraltar
ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb
installiert* ist ODER:
-die Gibraltar Limited
Eigner/Shareholder einer anderen EU-Gesellschaft (z.B.
englische oder zyprische Ltd) oder Gesellschaft mit
DBA-Sachverhalt wird, mithin die "andere EU_oder
DBA_Gesellschaft" als aktive Gesellschaft auftritt. Da auf
Gibraltar die Eigner 100% anonym bleiben, können die Anteile
nach Gründung an den eigentlichen Nutznießer offiziell
übertragen werden. Mithin ist der Mandant Eigner der Gibraltar
Ltd und der Nachgeschalteten EU-oder DBA-Gesellschaft
ODER:
-der Mandant seinen
Lebensmittelpunkt nicht in Deutschland, Österreich, England
oder Gibraltar hat
ODER:
-das z.B. deutsche Finanzamt keine
Annahme des mutmaßlichen Gestaltungsmissbrauchs tätigen kann.
Z.B.: Der deutsche Mandant gründet eine Gibraltar Ltd für ein
reines Internetangebot, die Gelder fließen nicht nach
Deutschland sondern z.B. auf ein Schweizer Konto, in
Deutschland keine beratende Tätigkeit, keine Repräsentanz,
mithin und/oder/ergänzend es wird kein Sachbezug zum deutschen
Mandanten hergestellt.
UND
in Deutschland §§ 12/13 AO keine Anwendung
findet, also kein Warenlager, ständiger Vertreter oder
Repräsentanz in Deutschland.
Erforderliche
Dienstleistungen
Gründet ein deutscher (oder z.B. ein
Österreicher) eine
Exempted Company, so
wären folgende Dienstleistungen erforderlich:
-
Gründung der Gesellschaft,
Gründungs-Direktor und "Übertrag" an den Nutznießer
(Alternativ: Ständiger Direktor)
-
In kaufmännischer Weise eingerichteter
Geschäftsbetrieb auf Gibraltar, Mindestanforderung wäre die
Officelösung mit Postadresse,eigener Telefonnummer,Fax
-
Treuhand-Shareholder (unsere englische
Steuerkanzlei tritt treuhänderisch als Shareholder auf) bzw.
der Mandant stellt eine ausländische Kapitalgesellschaft
oder natürliche Person als Shareholder. Soll eine deutsche
natürliche oder juristische Person als Anteilseigner
auftreten, so darf diese maximal 50% Anteile halten, dieses
unabhängig von der
Wirkung
7-14 AStG, um die Annahme des Gestaltungsmissbrauchs zu
vermeiden.
Buchungsauftrag und Gebühren
Yachten/Schiffe mit
Liegeplatz Gibraltar
In Verbindung mit dem Registered Office
kann die Yacht als Betriebsstätte im Sinne angesehen werden,
wenn z.B. über Charter Gewinnerzielungsabsichten ersichtlich
sind und ein "Büro" mit Telefon an Bord installiert ist,
mithin sich der ständige Liegeplatz auf Gibraltar befindet.
Gibraltar Übersicht
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VORTEILE |
Ist das kostengünstigstes
Rechtssystem Europas. Wird nach britischem und EU-Recht
geregelt. |
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NACHTEILE |
Fortwährende politische
Schwierigkeiten mit Spanien |
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GESELLSCHAFTSRECHTLICHE
RECHTSQUELLE |
UK Common Law 1929 Act in der
Neufassung – örtlich eingeführt als "The Companies
Ordinance as amended" |
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GESELLSCHAFTSSTATUS |
Ansässige – 35 % des örtlichen
Unternehmensgewinns sind zu versteuern, aber die außerhalb
von Gibraltar erzielten Erträge sowie die innerhalb von
Gibraltar erzielten Kapitalerträge sind NICHT zu
versteuern,
Exempted Company |
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GEWÖHNLICHES MINDESTKAPITAL |
£100,- eingezahltes
Grundkapital oder der entsprechende Betrag in einer
ausländischen Währung |
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GESELLSCHAFTSBEZEICHNUNG |
Vorherige Zustimmung nicht
erforderlich. Viele Wörter wie z. B. Bank, Trust, Royal,
Group, Gibraltar etc. sind als kritisch eingestuft. Muss
auf ’Limited’ enden. |
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ZUR EINTRAGUNG BENÖTIGTE
ZEIT |
Ca. 10 Tage |
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SIND VORRATSGESELLSCHAFTEN
MÖGLICH |
Ja. |
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GESELLSCHAFTSSTEUER |
£10 |
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MINDESTANZAHL DER AKTIONÄRE |
Einer |
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SIND INHABERAKTIEN BZW.
NENNWERTLOSE AKTIEN MÖGLICH? |
Ja, aber sehr
unpraktisch, da sie von einem zugelassenen Verwalter, wie
einer Bank, im Namen des wirtschaftlichen Eigentümers
gehalten werden müssen / Nein |
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DIREKTOREN: MINDESTANZAHL /
GEMEINSCHAFTLICHE DIREKTOREN ERLAUBT / SITZ |
Einer / Ja / keine
Einschränkung |
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SEKRETÄR: OBLIGATORISCH /
GEMEINSCHAFTLICHE SEKRETÄRE ERLAUBT / SITZ |
Ja / Ja / keine Einschränkung |
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BESTEHEN ANFORDERUNGEN FÜR
EINE EINGETRAGENE GESCHÄFTSSTELLE BZW. FÜR EINEN
EINGETRAGENEN VERTRETER |
Ja / Nein |
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BESTEHEN ANFORDERUNGEN
SEITENS DER BEHÖRDEN VOR DER EINTRAGUNG BZW. VOR DER
BEWILLIGUNG DES STEUERLICHEN STATUS |
Keine |
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INFORMATION ERHÄLTLICH ÜBER
ÖFFENTLICHE DATEIEN |
Die wirtschaftlichen
Eigentümer genießen volle Anonymität |
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UNTERLAGEN, DIE IN DER
EINGETRAGENEN GESCHÄFTSSTELLE VERBLEIBEN MÜSSEN |
Verzeichnis der
Gesellschafter, Direktoren, Hypotheken und Belastungen,
Firmenstempel |
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GESELLSCHAFTSBÜCHER UND
-STEMPEL |
Gesellschaftsregister
verbleibt in Gibraltar und wird für gewöhnlich in der
eingetragenen Geschäftsstelle aufbewahrt. Auf Stempel
kann verzichtet werden |
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GESCHÄFTSBÜCHER
ERFORDERLICH / EINREICHEN |
Ja / Für kleinere Unternehmen
ist die Abgabe der ungeprüften Bilanzzusammenfassung
erforderlich. Bei mittleren und groâen Gesellschaften sind
detailliertere Geschäftsbücher erforderlich |
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JAHRESBERICHT ERFORDERLICH |
Ja |
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WO MÜSSEN VERSAMMLUNGEN
ABGEHALTEN WERDEN |
Keine Einschränkungen |
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JÄHRLICH AN DIE
REGIERUNG ZAHLBARE GEBÜHREN: STEUERN /
JAHRESBERICHTSANMELDEGEBÜHR |
£30 |
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BESTEHEN IRGENDWELCHE
WECHSELKURSKONTROLLEN |
Keine |
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DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN |
Keine |
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AN DIE REGIERUNG
ZAHLBARE ABGABEN |
Für jedes Kalenderjahr muss
ein Jahresbericht eingereicht werden. Dies kostet £ 30,-
mit einem Aufschlag für verspätetes Einreichen von £ 20,-.
Wird der Jahresabschluss bei Companies House eingereicht,
wird eine Anmeldegebühr von £ 10,- erhoben. |
WARUM GIBRALTAR?
Gibraltar
Gibraltar ist eine Halbinsel mit
einer Fläche von etwa 5,8 Quadtratkilometern an der Südspitze
von Spanien. Es ist eine der legendären Säulen von Herkules
und liegt zwischen den beiden Kontinenten Europa und Afrika:
Gibraltar gilt als Wachposten der Einfahrt ins Mittelmeer.
Amtssprache ist Englisch, aber die
meisten der 30 000 Einwohner sind zweisprachig und sprechen
sowohl Englisch als auch Spanisch. Offizielle Währung ist der
Britische Pfund, auch wenn der einheimische Gibraltar Pfund
gleichberechtigt zur britischen Währung im Umlauf ist. Es
bestehen keine Wechselkurskontrollen.
Politische Stabilität
Gibraltar ist seit 1713
Kronkolonie des Vereinten Königreichs. Es erfreut sich
politischer Stabilität und seine Souveränität ist durch die
Verfassung von Gibraltar zugesichert. In dieser verpflichtet
sich Großbritannien, keine Abkommen einzugehen, durch die die
Einwohner von Gibraltar entgegen ihres freien und demokratisch
manifestierten Willens der Souveränität eines anderen Staates
unterstellt werden. Großbritannien ist weiterhin für
Verteidigung, außenpolitische Beziehungen und innere
Sicherheit zuständig. Außerdem wird der Gouverneur als
Vertreter der britischen Krone von England bestimmt.
Rechtssystem des Vereinten Königreichs
Gibraltar ist selbstverwaltet. Es
erlässt Gesetze unabhängig von Großbritannien. Sein
Rechtssystem stützt sich dennoch auf das britische Common Law
und Statute Law. Aus diesem Grund verkörpert es die Vorteile
und Sicherheiten des britischen Gesellschafts- und
Trustrechts. Rechtsanwälte und Buchhalter durchlaufen ihre
Ausbildung im UK und sind dort zugelassen.
Vorteilhafte Beziehungen zur EU
Gibraltar erfreut sich einer
besonderen Beziehung zur Europäischen Gemeinschaft. Es ist
Mitglied der Europäischen Gemeinschaft, da es sich um
europäisches Staatsgebiet handelt, dessen Außenbeziehungen in
den Zuständigkeitsbereich Großbritanniens fallen. Somit kann
Gibraltar de Vorteile der EG Richtlinien in Bezug auf Banking,
Versicherungen und Finanzierungsservice nutzen. Art. 28 des
Beitrittsvertrags von Großbritannien von 1972 steht Gibraltar
allerdings einen Sonderstatus in Hinblick auf die allgemeinen
Zolltarife, die allgemeine Agrarpolitik sowie die
Harmonisierung der Umsatzsteuern zu. Insbesondere werden keine
Mehrwertsteuern erhoben.
Die EU-Kommission hat schriftlich
bestätigt, dass die EU-Richtlinien in Bezug auf Mutter- und
Tochtergesellschaften, Zinsen und Lizenzzahlungen sowie
Fusionen und Übernahmen auch in Gibraltar gültig sind.
Regierungsübertragung
Die Regierung von Gibraltar hat
sich zum Ziel gesetzt, aus Gibraltar innerhalb von Europa ein
internationales Finanzzentrum zu machen, das sämtliche
Vorteile aus den EG-Richtlinien ausnutzen kann Gibraltar hat
eine Banken-, Versicherungsgesellschafts- und eine
Finanzdienstleistungsverordnung, die sich alle nach den
einschlägigen EU Richtlinien richten. Der Kommissar für
Finanzdienstleistungen aus Gibraltar und die Mitgliedschaft
bei dieser Kommission werden von Großbritannien überwacht,
wodurch der Ruf Gibraltars aufgewertet und die Möglichkeit
geschaffen wird, die Einhaltung der EG-Richtlinien
durchzusetzen und zu regulieren.
Benutzerfreundlichkeit
Gibraltar ist „benutzerfreundlich“
und frei von bürokratischen Verzögerungen. Die Gesellschaften
können innerhalb weniger Tage eingetragen werden. Unternehmen
sind „direkt von der Stange” erhältlich, Papiere können in
Gibraltar notariell beglaubigt und legalisiert werden und die
Kosten sind im Vergleich zu ähnlichen Rechtssytemen äußerst
wettbewerbsfähig.
Die
Finanzdienstleistungsverordnung und ihre Regulierungen leisten
den Erfordernissen an kollektive Investmentschemata der
EG-Richtlinien Folge und ermöglicht die Ansiedlung von OGAW
(Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren), die von
Gibraltar aus über die Europäische Union reguliert und frei
auf den Markt gebracht werden. Durch die Erfüllung dieser
Richtlinien erobert sich Gibraltar einen festen Platz als
europäisches Finanzzentrum, in dem OGAW Fonds in einer
freundlichen und wettbewerbsfähigen Steuerumgebung aufgebaut
werden können.
Auch die Gesetzgebung ist zu dem
Zweck eingeführt worden, dass Unternehmen Vorteile aus der als
Mutter / Tochter Richtlinie bekannten EG-Richtlinie 90/435
schlagen können. Diese befasst sich mit der Freistellung von
Abzugssteuern auf Dividenden, die von Tochtergesellschaften an
die Muttergesellschaften gezahlt werden, sofern beide
Unternehmen ihren Sitz in der EU haben. Zwischen in
Mitgliedsstaaten angemeldeten Gesellschaften können ähnliche
Zins- und Lizenszahlungen getätigt werden, ohne
quellensteuerpflichtig zu sein.
Hochentwickelte Telekommunikationen
Gibraltar hat ein sehr gut
ausgebautes Kommunikationsnetz und verfügt über Satelliten,
die auf digitalen Telekommunikationssystemen basieren, einen
planmäßigen täglichen Flugverkehr, einen effizienten
Postservice und eine Landverbindung zu Spanien.
Vermögenssteuern
Es besteht weder eine Versteuerung
auf Vermögensgewinne noch auf Erbschaften.
ALLGEMEINE ANMERKUNGEN IN BEZUG AUF GIBRALTAR GESELLSCHAFTEN
Gesetzgebung
Das Gibraltar Companies Ordinance
fundiert auf dem Companies Act 1929 von Großbritannien.
Gelegentlich wurden gemäß der Entwicklung Gibraltars als
Finanzzentrum Änderungen vorgenommen.
Eintragung und Gesellschaftsbezeichnung
Für die Gründung einer
Gesellschaft werden etwa zehn Tage benötigt. Es wird
mittlerweile fast augenblicklich Klarheit über die Bezeichnung
verschafft, da die die Gesellschaft gründende Person
gewährleisten muss, dass kein anderes Unternehmen mit gleichem
oder ähnlichem Namen bereits eingetragen ist.
Aktionäre
Gemäß der Companies Ordinance von
1992 (Neufassung) braucht eine Gibraltar Company nur einen
Aktionär. Die Höchstzahl der Aktionäre einer privaten
Gesellschaft liegt bei 50. Es bestehen keine Einschränkungen
bzgl. der Nationalität der Aktionäre.
Geschäftsführung
Eine Gibraltar-Gesellschaft
benötigt nur einen einzigen Direktor. Dabei kann es sich um
ein Unternehmen oder eine natürliche Person handeln. Soll die
steuerliche Betriebsstätte auf Gibraltar sein, so muss eine
auf Gibraltar Ansässige Person im Sinne als Direktor auftreten
( 5 DBA: Ort der geschäftlichen Oberleitung). Entweder
verlagern Sie Ihren Lebensmittelpunkt nach Gibraltar oder wir
stellen über unsere Anwaltskanzlei einen Treuhand-Direktor.
Mithin muss ein ordentlicher Geschäftssitz installiert werden
(keine Scheinfirma), ein in kaufmännischer Weise
eingerichteter Geschäftsbetrieb ist nicht erforderlich, bei
bestimmten Sachverhalten aber sinnvoll.
VGL:
http://www.london-consulting.org/pruefung.htm
Eingetragene Gesellschaftsanteile (Shares)
VGL hierzu:
http://www.london-consulting.org/mutter_tochter.htm =
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
Das Einreichen von Geschäftsbüchern
Kleine Unternehmen müssen eine
Zusammenfassung ihrer Bilanzen beim Gesellschaftsregister
einreichen, es besteht jedoch nicht die Pflicht, einen
Rechnungsprüfer zu bestimmen. Detailliertere Geschäftsbücher
sind bei mittleren und großen Gesellschaften erforderlich und
es kann eine Rechnungsprüfung gefordert werden.
Angaben für das Gesellschaftsregister
Jede Gesellschaft ist
verpflichtet, einen Jahresbericht beim Gesellschaftsregister
einzureichen. Dieser muss detaillierte Angaben über die
Aktionäre, die Geschäftsführung, die Gesellschaftssekretäre,
das Gesellschaftskapital sowie jegliche Verschuldungen
beinhalten.
Die Informationen sind in dem
Register erhältlich und die Öffentlichkeit hat nach Zahlung
von 10,- Pfund die Möglichkeit, die Angaben über sämtliche
Direktoren und Aktionäre, die jemals in der Gesellschaft ein
Amt ausgeübt haben, über das Gesellschaftskapital
einschließlich der Erhöhungen oder Herabsetzungen desselben,
über jegliche Gebühren des eingetragenen Firmensitzes sowie
das Memorandum und die Satzung der Gesellschaft einzusehen.
Jahreshauptversammlung
Das Unternehmen muss die erste
Jahreshauptversammlung der Aktionäre in Gibraltar abhalten,
kann allerdings auf zukünftige Versammlungen verzichten.
Einkommenssteuer,
Nachlasssteuer, Kapitalertragssteuer, Schenkungssteuer,
Vermögenssteuer, Umsatzsteuer
Nicht in Gibraltar erzielte
Einkommen und Kapitalerträge einer Gibraltar-Gesellschaft
unterliegen nicht der Einkommenssteuer. Außerdem müssen
Gibraltar-Gesellschaften außer der bei der Gründung zu
entrichtenden Stempelsteuer von £10,- keine weitere
Stempelsteuer zahlen. In Gibraltar fallen weder
Kapitalertrags-, Schenkungs-, Vermögens- noch
Erbschaftssteuern an.
Doppelbesteuerungsabkommen und Wechselkurskontrollen
Gibraltar hat keine
Doppelversteuerungsabkommen abgeschlossen und verfügt über
keine Wechselkurskontrolle.
Residente Gesellschaften
Eine ansässige Gesellschaft ist
bezüglich der nicht in Gibraltar erwirtschafteten Einkünfte in
Gibraltar nicht steuerpflichtig. Zudem wird auf an nicht
residente auszuzahlende Dividenden, Zinsen und Gewinne keine
Quellensteuern angewandt und es kommt zu keinen
Managementgebühren.
Holding-Gesellschaften*
Um die Direktive 90/435 der EU ausnutzen zu
können- sie besagt, dass Dividenden, die eine EU-
Tochtergesellschaft an eine EU-Muttergesellschaft entrichtet,
nicht der Quellenbesteuerung unterliegen, solange die
empfangende Muttergesellschaft keinen steuerbefreiten Status
besitzt-, wurde 1992 die Rechtsform der Holding Company ins
Leben gerufen. Sie zahlt eine Körperschaftsteuer in Höhe von
35 Prozent auf sämtliche Gewinne mit Ausnahme der erhaltenen
Dividenden. Für auszahlende Dividenden wird eine Quellensteuer
von einem Prozent erhoben.
Exemped Companies können sich, insbesondere
für Holdinggesellschaften unter anderem in Belgien, Luxemburg,
den Niederlanden oder Österreich, auszahlen, da diese auf
Erträge, die ihnen von Offshore- Tochtergesellschaften
zufließen, erheblich weniger Steuern zahlen, sofern sie
nachweisen, dass die Tochtergesellschaft in ihnen Sitzland
einer – wenn auch geringeren – Einkommensteuer unterlag.
Gänzlich von den Steuern befreit sind Non Resident Companies
und Trusts.
Buchungsauftrag
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