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Firmengründung Holland: UK
Ltd mit Zweigniederlassung in den Niederlanden
1. Gründung der
englischen Limited
1.1. Gründung UK Limited
(Registereintrag England,Registerunterlagen,Apostille), inkl.
registriertes Büro England (registered office) für ein Jahr bezahlt
(nachfolgend 99,00 Euro/Jahr), inkl. der Broschüre "Führen einer
Limited ": 518,00 Euro netto
1.2.
Set Apostille, notarielle Beglaubigungen: Gesellschaftsstatuten
englisch, notariell beglaubigt vom Companies House;
Gesellschaftsstatuten deutsch/englisch, übersetzt und notariell
beglaubigt durch vereidigten Übersetzer vom UK Gericht zugelassen;
Handelsregisterauszug notariell beglaubigt vom Companies House und
apostilliert vom Foreign Office (Außenministerium UK): 590,00
Euro
1.3. Stellung
des Sekretärs (Company Secretary): 190,00 Euro netto, ab dem
zweiten Jahr 119,00 Euro pro Jahr
Gesamt UK
Limited: 1.298,00 Euro netto
Jahresgebühren
ab dem zweiten Jahr: 290,00 Euro pro Jahr für Registered
Office England,Sec. und Service Anual Acc. und Return.
2. Installation
einer Zweigniederlassung der englischen Limited in Holland
Nachfolgend wird eine
Zweigniederlassung in Holland installiert, mithin einzige
steuerrechtliche Betriebsstätte in Holland. Rechtsfolgen: Das Recht
der Niederlande ist anwendbar, die Weltbesteuerung der Gesellschaft
findet in Holland statt.
Gebühren und Dienstleistungen:
2.1. Verwaltungs-und
Organisationspauschale, vorbereitende Arbeiten, Unterstützung
Providerauswahl und Hosting, Vermittlung an Holländischen
Steuerberater (deutschsprachig), Vorbereitung der Domizilierung,
Vorbereitung Gewerbeanmeldung und Handelsregistereintrag,
Ansässigkeitsbescheinigung FA Niederlande: 890,00 Euro
2.2.
Niederlassungsleiter/in Holland,Treuhänderisch: 1.600,00 Euro im
ersten Jahr, nachfolgend 1.200,00 Euro pro Jahr.
Erklärung: Ein in den
Niederlanden steuerrechtlich Ansässiger im Sinne tritt treuhänderisch,
also im Außenverhältnis, als Direktor der Gesellschaft auf und wird im
englischen und holländischen Handelsregister (Ort der
Zweigniederlassung) eingetragen. Rechtsfolgen: Das Recht der
Niederlande ist hinsichtlich dem Adult-Hosting anwendbar, Weltbesteuerung
der Gesellschaft in Holland,
da einzige steuerrechtliche Betriebsstätte im Sinne (vgl.
5 DBA: Ort der geschäftlichen Oberleitung). Im Innenverhältnis
übergibt der Treuhänder alle Rechte und Pflichten mittels eines
Treuhandvertrages an den eigentlichen Nutznießer, hier
Mandant/Treugeber im Sinne. Wir installieren keinen
"Gründungs-Direktor" der nach Eintrag wieder zurücktritt und an den
eigentlichen Nutznießer übergibt. Bei einem solchen Blödsinn ist der
"eigentliche Direktor/Nutznießer" unmittelbar zu identifizieren.
Vielmehr bleibt "Ihr Treuhand-Direktor" während der gesamten
Vertragslaufzeit eingetragener und ansprechbarer Direktor.
Alternative: Sie oder ein Beauftragter verlagern Ihren
Lebensmittelpunkt in die Niederlande und treten selbst als Direktor
der Ltd auf.
- 2.3. Domizil Niederlande:
Ordentliche Geschäftsadresse, Postweiterleitung: 80,00 Euro pro
Monat zzgl. Kosten für die Postweiterleitung. 4 Monate im Voraus zu
zahlen. Diese Gebühren leisten Sie nicht an uns, sondern direkt an
die Kanzlei in den Niederlanden.
- 2.4. Handelsregistereintrag
Niederlande: 600,00 Euro
- 2.5. Kontoeröffnung Niederlande,
inkl. Internetbanking und VisaCard: 500,00 Euro
Gesamt Zweigniederlassung Holland:
3.590,00 Euro , zzgl. Domizilierungskosten. Jahresgebühren:
1.200,00 Euro pro Jahr ab dem zweiten Geschäftsjahr für den
Treuhand-Direktor Niederlande.
Buchung der
laufenden Geschäftsvorfälle,Umsatzsteuervoranmeldungen, Jahresabschluss und Bilanz
Wir vermitteln an einen holländischen
Steuerberater, der deutsch spricht. Gebühren nach Aufwand/Umsatz,
gemäß Steuerberatergebührenverordnung in den Niederlanden. Nicht in
der Gebühr enthalten. Vertrag zwischen Ihnen/Ihrer Ltd und der
Steuerkanzlei. Sie müssen einmal einen Termin bei der Kanzlei in den
Niederlanden wahrnehmen.
3. Gesellschafter/Shareholder-Verhältnisse
Holland ist kein Niedrigsteuerland
nach 8 AStG.
In Rechtsfolge kann z.B. ein Deutscher im Sinne beherrschenden
Einfluss haben (mehr als 50% Anteilseigner) ohne Wirkung der
Hinzurechnungsbesteuerung. Hält ein Deutscher als natürliche Person
die Anteile, so wird bei Gewinnausschüttung an den deutschen
Anteilseigner im Halbeinkünfteverfahren besteuert. Ist eine deutsche
Kapitalgesellschaft Anteilseigner, so wird
unter
Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie steuerfrei in der
deutschen Kapitalgesellschaft vereinnahmt. Eine Besteuerung erfolgt
erst, wenn an den Anteilseigner der deutschen Kapitalgesellschaft
ausgeschüttet wird, mithin im Halbeinkünfteverfahren sofern natürliche
Person. Aufgrund des Steuergeschenks der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
lohnt sich also bei Nicht-Vorhandensein einer deutschen GmbH oder AG
die zusätzliche Installation einer
UK Limited mit
Betriebsstätte Deutschland (B-Limited) für 998,00 Euro als
Anteilseigner der "holländischen Limited".
Mithin ergeben sich im Rahmen der
Gesellschafter-/Shareholderverhältnisse folgende Möglichkeiten:
- 1. Treuhand-Shareholder:
Unsere Treuhandgesellschaft tritt nach außen als Shareholder Ihrer
Limited auf. Gebühren: 1.500,00 Euro im ersten Jahr, nachfolgend
980,00 Euro pro Jahr.
- 2. Sie selbst oder eine deutsche
Körperschaft tritt als Shareholder/Gesellschafter auf
- 3. Unsere Treuhand-Gesellschaft
hält z.B. 50% der Anteile, Sie oder eine deutsche
Kapitalgesellschaft ebenfalls z.B. 50%
5. Senkung der
Steuerlast in Holland
Durch Installation einer
Offshore-Gesellschaft oder besser einer EU-Gesellschaft als
Rechnungssteller an die Limited, kann die Steuerlast in Holland
entsprechend gesenkt werden. Gern beraten wir Sie.
Alternative Lösung
Gründung einer Besloten Vennootschap
(BV, GmbH Niederlande)
Diese Rechtsform eignet sich besonders
für kleine und mittelständische Unternehmen, die von einem
geschlossenen Kreis von Personen oder Familien geführt werden und
keine Mittel auf dem Kapitalmarkt aufzunehmen brauchen. Die
Gesellschaft ist eine selbständige oder juristische Person, die
Verträge schließen, klagen und verklagt werden kann. Die
Gesellschaftsanteile sind unter der Berücksichtigung der im
Gesellschaftsvertrag festgelegten Einschränkungen, übertragbar, können
allerdings nicht öffentlich zur Zeichnung ausgeschrieben, bzw. zum
Verkauf angeboten werden. Die Haftung der Gesellschafter ist auf die
Höhe des von ihnen gezeichneten Gesellschaftsanteil beschränkt. Die
Besloten Vennootschap ist die Gängigste und von ausländischen
Investoren am häufigsten gewählte Rechtsform.
Die Besloten Vennootschap wird von
einer oder mehreren Personen durch die notarielle Beurkundung der
Gründungsurkunde (akte van oprichting) gegründet. Sie muss durch das
Justizministerium genehmigt werden. Dazu ist dort ein Antrag auf
Erteilung einer Unbedenklichkeitserklärung zu stellen. Das
Justizministerium prüft die Gründungsurkunde auf Übereinstimmung mit
den gesetzlichen Vorschriften und die Bonität der Gründer und
zukünftigen Vorstandsmitglieder. Weiterhin ist eine Bankbescheinigung
der zukünftigen Geschäftsbank über die Einzahlung des
Gesellschaftskapitals von mindestens 18.000 Euro einzureichen.
Danach muss die neu gegründet
Gesellschaft in das Handelsregister der örtlichen Handelskammer
eingetragen und beim Finanzamt angemeldet werden.
Die Gründungskosten sind nicht
unerheblich, da neben der eigentlichen Gründung ein
Genehmigungsverfahren erforderlich ist. Sind Sie selbst-oder ein
Beauftragter- nicht in Holland Ansässig, müsste ein treuhänderischer
Geschäftsführer gestellt werden oder Sie stellen einen Holländer als
Geschäftsführer ein. Da es auch in Holland die Durchgriffshaftung auf
den GmbH-Geschäftsführer gibt, ist eine Treuhandstellung mit Auflagen
verbunden und die NL-Anwälte verlangen eine angemessene Vergütung im
Rahmen des Risikos. Wenn Sie die Lösung der niederländischen GmbH
favorisieren, erstellen wir Ihnen gern kostenlos und unverbindlich
einen Kostenvoranschlag.
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