Firmengründung Holland - Firmengründung Niederlande
 

 

Firmengründung Holland - Ltd mit Zweigniederlassung NL
Netzwerk internationaler Steuerberater und Rechtsanwälte

 

 
Startseite
English language starting side
Kontakt
Über uns
Beratungshonorare LCT
Linkpartner
Geld verdienen
Aktuelle Themen

Download Seite

Steuerrecht:

Einführung Steuerrecht

Doppelbesteuerungsabkommen
Betriebsstättenbegriff nach DBA
EU-Mutter-Tochter RL
Fusionsrichtlinie EU
EU-Niederlassungsfreiheit
EuGH-Entscheidungen
Organschaftsmodell
Außensteuerrecht
Intern. Umsatzsteuerrecht
Übersicht Rechtsformen
Holdingmodelle
Top Steuermodelle
Steuergestaltung
Steuerspar-Effekte,Zahlen
Residenz -Domizil- Verfahren in England oder Zypern
Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung
Natürliche Person
Erbschaftssteuer

EU-Gesellschaften
England:
UK Limited allgemein
Ltd Betriebsstätte UK
Ltd Betriebsstätte nicht UK
Ltd nach Insolvenz

ZYPERN:
Zypern Limited
Zypern Holding
Transportlizenz Zypern

IRLAND:
Irland

GIBRALTAR:
Gibraltar
Schiffs-Registrierung Gibraltar

MALTA:
Malta, Holdingmodell
Malta, Glückspiellizenz

SPANIEN:
Spanien, S.L.
Kanarische Sonderzone
Spanien Holding
Spanien Immobilien

PORTUGAL:
Portugal/Madeira

HOLLAND:
Holland- Niederlande

Auswandern

Gemeinschaftsmarke

Verlagerung von Produktionsstätten
Slowakei
Tschechien

Deutsche GmbH
Deutsche GmbH
Vorrats GmbH

DBA-Sachverhalte:
Dubai
Schweiz
USA

NICHT-DBA-Sachverhalte:
Offshore
Liechtenstein
Isle of Man
BVI
Belize
Panama
China

Insolvenz Lösungen

Trust
Versicherung gründen
Bank gründen
Finanzdienstleister
Wettlizenz- Glückspiel
Schweizer Konto
Konto ohne Schufa
Fördermittel/VC
Vorbörsliche Emission
Kredit ohne Schufa
Scheidung: Ratgeber
Bonitätsprüfung Unternehmen
Buchhaltung für internationale Sachverhalte
Die richtIGE Rechtsform für ebay seller&co

Werbung und Marketing
Lösungen Adult-Webmaster

Verändern Sie die Welt - mit einer Patenschaft

JOBS Bei uns
Angebote unserer Partner
Banner für London Consulting

AGBs der London Consulting
Impressum
Linkpop
Sitemap
Sitemap limited
Sitemap Limited 2
Zypern

Linkpartner
Linkphp
  firmengründung im ausland,limited gründen,englische limited gründen,zyprische limited,dubai firmengründung,firmengründung schweiz,offshore gesellschaft gründen,insolvenz,konkurs

Firmengründung Holland: UK Ltd mit Zweigniederlassung in den Niederlanden

 

1. Gründung der englischen Limited

1.1. Gründung UK Limited (Registereintrag England,Registerunterlagen,Apostille), inkl. registriertes Büro England (registered office) für ein Jahr bezahlt (nachfolgend 99,00 Euro/Jahr), inkl. der Broschüre "Führen einer Limited ": 518,00 Euro netto

1.2. Set Apostille, notarielle Beglaubigungen: Gesellschaftsstatuten englisch, notariell beglaubigt vom Companies House; Gesellschaftsstatuten deutsch/englisch, übersetzt und notariell beglaubigt durch vereidigten Übersetzer vom UK Gericht zugelassen; Handelsregisterauszug notariell beglaubigt vom Companies House und apostilliert vom Foreign Office (Außenministerium UK): 590,00 Euro 

1.3. Stellung des Sekretärs (Company Secretary): 190,00 Euro netto, ab dem zweiten Jahr 119,00 Euro pro Jahr

Gesamt UK Limited: 1.298,00 Euro netto

Jahresgebühren ab dem zweiten Jahr: 290,00 Euro pro Jahr für Registered Office England,Sec. und Service Anual Acc. und Return.

2. Installation einer Zweigniederlassung der englischen Limited in Holland

Nachfolgend wird eine Zweigniederlassung in Holland installiert, mithin einzige steuerrechtliche Betriebsstätte in Holland. Rechtsfolgen: Das Recht der Niederlande ist anwendbar, die Weltbesteuerung der Gesellschaft findet in Holland statt.

Gebühren und Dienstleistungen:

2.1. Verwaltungs-und Organisationspauschale, vorbereitende Arbeiten, Unterstützung Providerauswahl und Hosting, Vermittlung an Holländischen Steuerberater (deutschsprachig), Vorbereitung der Domizilierung, Vorbereitung Gewerbeanmeldung und Handelsregistereintrag, Ansässigkeitsbescheinigung FA Niederlande:  890,00 Euro

2.2. Niederlassungsleiter/in Holland,Treuhänderisch: 1.600,00 Euro im ersten Jahr, nachfolgend 1.200,00 Euro pro Jahr.

Erklärung: Ein in den Niederlanden steuerrechtlich Ansässiger im Sinne tritt treuhänderisch, also im Außenverhältnis, als Direktor der Gesellschaft auf und wird im englischen und holländischen Handelsregister (Ort der Zweigniederlassung) eingetragen. Rechtsfolgen: Das Recht der Niederlande ist hinsichtlich dem Adult-Hosting anwendbar, Weltbesteuerung der Gesellschaft in Holland, da einzige steuerrechtliche Betriebsstätte im Sinne (vgl. 5 DBA: Ort der geschäftlichen Oberleitung). Im Innenverhältnis übergibt der Treuhänder alle Rechte und Pflichten mittels eines Treuhandvertrages an den eigentlichen Nutznießer, hier Mandant/Treugeber im Sinne. Wir installieren keinen "Gründungs-Direktor" der nach Eintrag wieder zurücktritt und an den eigentlichen Nutznießer übergibt. Bei einem solchen Blödsinn ist der "eigentliche Direktor/Nutznießer" unmittelbar zu identifizieren. Vielmehr bleibt "Ihr Treuhand-Direktor" während der gesamten Vertragslaufzeit eingetragener und ansprechbarer Direktor. Alternative: Sie oder ein Beauftragter verlagern Ihren Lebensmittelpunkt in die Niederlande und treten selbst als Direktor der Ltd auf.

  • 2.3. Domizil Niederlande: Ordentliche Geschäftsadresse, Postweiterleitung: 80,00 Euro pro Monat zzgl. Kosten für die Postweiterleitung. 4 Monate im Voraus zu zahlen. Diese Gebühren leisten Sie nicht an uns, sondern direkt an die Kanzlei in den Niederlanden.
  • 2.4. Handelsregistereintrag Niederlande: 600,00 Euro
  • 2.5. Kontoeröffnung Niederlande, inkl. Internetbanking und VisaCard:  500,00 Euro 

Gesamt Zweigniederlassung Holland: 3.590,00 Euro , zzgl. Domizilierungskosten. Jahresgebühren: 1.200,00 Euro pro Jahr ab dem zweiten Geschäftsjahr für den Treuhand-Direktor Niederlande.

Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle,Umsatzsteuervoranmeldungen, Jahresabschluss und Bilanz

Wir vermitteln an einen holländischen Steuerberater, der deutsch spricht. Gebühren nach Aufwand/Umsatz, gemäß Steuerberatergebührenverordnung in den Niederlanden. Nicht in der Gebühr enthalten. Vertrag zwischen Ihnen/Ihrer Ltd und der Steuerkanzlei. Sie müssen einmal einen Termin bei der Kanzlei in den Niederlanden wahrnehmen.

3. Gesellschafter/Shareholder-Verhältnisse

Holland ist kein Niedrigsteuerland nach 8 AStG. In Rechtsfolge kann z.B. ein Deutscher im Sinne beherrschenden Einfluss haben (mehr als 50% Anteilseigner) ohne Wirkung der Hinzurechnungsbesteuerung. Hält ein Deutscher als natürliche Person die Anteile, so wird bei Gewinnausschüttung an den deutschen Anteilseigner im Halbeinkünfteverfahren besteuert. Ist eine deutsche Kapitalgesellschaft Anteilseigner, so wird unter Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie steuerfrei in der deutschen Kapitalgesellschaft vereinnahmt. Eine Besteuerung erfolgt erst, wenn an den Anteilseigner der deutschen Kapitalgesellschaft ausgeschüttet wird, mithin im Halbeinkünfteverfahren sofern natürliche Person. Aufgrund des Steuergeschenks der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie lohnt sich also bei Nicht-Vorhandensein einer deutschen GmbH oder AG die zusätzliche Installation einer UK Limited mit Betriebsstätte Deutschland (B-Limited) für 998,00 Euro als Anteilseigner der "holländischen Limited".

Mithin ergeben sich im Rahmen der Gesellschafter-/Shareholderverhältnisse folgende Möglichkeiten:

  • 1. Treuhand-Shareholder: Unsere Treuhandgesellschaft tritt nach außen als Shareholder Ihrer Limited auf. Gebühren: 1.500,00 Euro im ersten Jahr, nachfolgend 980,00 Euro pro Jahr.
  • 2. Sie selbst oder eine deutsche Körperschaft tritt als Shareholder/Gesellschafter auf
  • 3. Unsere Treuhand-Gesellschaft hält z.B. 50% der Anteile, Sie oder eine deutsche Kapitalgesellschaft ebenfalls z.B. 50%

5. Senkung der Steuerlast in Holland

Durch Installation einer Offshore-Gesellschaft oder besser einer EU-Gesellschaft als Rechnungssteller an die Limited, kann die Steuerlast in Holland entsprechend gesenkt werden. Gern beraten wir Sie.

Alternative Lösung

Gründung einer Besloten Vennootschap (BV, GmbH Niederlande)

Diese Rechtsform eignet sich besonders für kleine und mittelständische Unternehmen, die von einem geschlossenen Kreis von Personen oder Familien geführt werden und keine Mittel auf dem Kapitalmarkt aufzunehmen brauchen. Die Gesellschaft ist eine selbständige oder juristische Person, die Verträge schließen, klagen und verklagt werden kann. Die Gesellschaftsanteile sind unter der Berücksichtigung der im Gesellschaftsvertrag festgelegten Einschränkungen, übertragbar, können allerdings nicht öffentlich zur Zeichnung ausgeschrieben, bzw. zum Verkauf angeboten werden. Die Haftung der Gesellschafter ist auf die Höhe des von ihnen gezeichneten Gesellschaftsanteil beschränkt. Die Besloten Vennootschap ist die Gängigste und von ausländischen Investoren am häufigsten gewählte Rechtsform.

Die Besloten Vennootschap wird von einer oder mehreren Personen durch die notarielle Beurkundung der Gründungsurkunde (akte van oprichting) gegründet. Sie muss durch das Justizministerium genehmigt werden. Dazu ist dort ein Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitserklärung zu stellen. Das Justizministerium prüft die Gründungsurkunde auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und die Bonität der Gründer und zukünftigen Vorstandsmitglieder. Weiterhin ist eine Bankbescheinigung der zukünftigen Geschäftsbank über die Einzahlung des Gesellschaftskapitals von mindestens 18.000 Euro einzureichen.

Danach muss die neu gegründet Gesellschaft in das Handelsregister der örtlichen Handelskammer eingetragen und beim Finanzamt angemeldet werden.

Die Gründungskosten sind nicht unerheblich, da neben der eigentlichen Gründung ein Genehmigungsverfahren erforderlich ist. Sind Sie selbst-oder ein Beauftragter- nicht in Holland Ansässig, müsste ein treuhänderischer Geschäftsführer gestellt werden oder Sie stellen einen Holländer als Geschäftsführer ein. Da es auch in Holland die Durchgriffshaftung auf den GmbH-Geschäftsführer gibt, ist eine Treuhandstellung mit Auflagen verbunden und die NL-Anwälte verlangen eine angemessene Vergütung im Rahmen des Risikos. Wenn Sie die Lösung der niederländischen GmbH favorisieren, erstellen wir Ihnen gern kostenlos und unverbindlich einen Kostenvoranschlag.

 

 

 

 

 

http://www.etc-lowtax.net/    

http://www.firma-ausland.de http://www.london-consulting.org/ http://www.international-vc.org
http://www.international-ukbusiness.com http://www.schuldenade.com
http://www.international-vc.de http://www.first-international.org
http://www.gfunden.de http://www.steuermanager.org  
http://www.123schuldenfrei.de http://www.international-ukbusiness.com/english/index.html http://www.dubai-start.de http://www.london-consulting.net  http://www.ins-cash.com http://www.charisma-friends.de http://www.london-consulting.org/konto/index.html - Schuldnerberatung

Deutsche Immobilie verkaufen oder Vererben: Vermeidung der deutschen Besteuerung - Immobilien Mallorca-