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Beratungshonorare (als Bestandteil
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
Bei
Inanspruchnahme einer Erstberatung berechnen wir dem Klienten 150,00
Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Stunde. Kommt es
nachfolgend zu einem Vertragsabschluß zwischen dem Klienten und der
London Consulting&Trustee Limited, so werden bis zu 1,5 Stunden
Beratungshonorar auf die Dienstleistungsgebühr angerechnet. Mithin
reduziert sich die jeweilige Dienstleistungsgebühr (z.B.
Firmengründung) um maximal 225,00 Euro. Eine Erstberatung ist für
den Klienten i.d.R. also kostenlos, sofern nachfolgend ein Vertrag
mit unserer Kanzlei gezeichnet wird.
Nachfolgeberatung
Vereinbaren der
Klient und unsere Kanzlei eine Nachfolgeberatung (z.B. Ausarbeitung
komplexer Gesellschaftsstrukturen), so wird dem Klienten die
Regelgebühr von 180,00 Euro pro Stunde zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
Es kann im Vorfeld
eine maximale Stundenzahl mündlich oder schriftlich zwischen dem
Klienten und uns festgelegt werden. Kommt es nachfolgend zur
Vertragsunterzeichnung zwischen dem Klienten und unserer Kanzlei, so
kann die Gebühr der Nachfolgeberatung nicht angerechnet werden.
Beratung beim
Klienten „vor Ort“
Wünscht der Klient
eine Beratung bei ihm vor Ort, so werden folgende Aufwendungen in
Rechnung gestellt:
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Regelhonorar von 180,00 Euro zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer pro Stunde für die Beratungszeit
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Reisekosten: In Rechnung gestellt werden die Gebühren zweite
Klasse Bundesbahn oder Linienflug zweite Klasse, sofern die Entfernung
zwischen Beratungsort und der
London Consulting&Trustee
LTD mehr als
400 km beträgt.
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Lohnausgleichssatz: 65,00 Euro zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer pro Stunde für die reine Reisezeit.
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Übersteigt Reise- und Beratungszeit 7 Stunden, so steht dem
Berater eine Übernachtung zu. Als angemessen wird die Übernachtung in
einem Drei-Sterne-Hotel inkl. Frühstück vereinbart und dem Klienten in
Rechnung gestellt.
Telefonische
Beratung
Die telefonische
Erstberatung ist immer kostenfrei, sofern 30 Minuten nicht
überschritten wird. Nachfolgend wird der reduzierte Honorarsatz von
150,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Stunde in
Rechnung gestellt, wobei im Halbstundentakt abgerechnet wird.
Beratung per
E-Mail
Es gelten die
Bedingungen analog Punkt 4.
Beratung mittels
Videokonferenz
Es gelten die Punkte
1. und 2. analog plus die Gebühren für die Nutzung der
Videokonferenztechnik und die Übertragungsgebühren.
Aufwendungen für
Büro, Post und Telekommunikation
Im Rahmen einer
Nachfolgeberatung werden dem Klienten Aufwendungen für Büro (Kopien,
Büromaterial) Postwert und Telekommunikation (Telefongebühren) separat
in Rechnung gestellt, sofern diese Aufwendungen insgesamt 50,00 Euro
übersteigen.
Terminabsagen
Stornierungen von
Beratungsterminen bleiben für den Klienten kostenfrei sofern die
Absage spätestens 8 Stunden vor dem vereinbarten Termin geschieht.
Nachfolgend werden
dem Klienten eine Stunde des reduzierten Honorarsatzes, also 150,00
Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
Dieses entfällt bei
Krankheit oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen seitens des
Klienten oder wenn ein Ausweichtermin stattfindet.
Salvatorische
Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig
sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
Die
Vertragsschließenden verpflichten sich unwirksame oder nichtige
Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den
unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen
Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.
Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen
sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die
Vertragsschließenden auf die Etablierung angemessener Regelungen in
diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die
Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt
hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.
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