London Consulting&Trustee Limited
Network of international attorneys and tax counsel
   
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Beratungshonorare (als Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)

Bei Inanspruchnahme einer Erstberatung berechnen wir dem Klienten 150,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Stunde. Kommt es nachfolgend zu einem Vertragsabschluß zwischen dem Klienten und der London Consulting&Trustee Limited, so werden bis zu 1,5 Stunden Beratungshonorar auf die Dienstleistungsgebühr angerechnet. Mithin reduziert sich die jeweilige Dienstleistungsgebühr (z.B. Firmengründung) um maximal 225,00 Euro. Eine Erstberatung ist für den Klienten i.d.R. also kostenlos, sofern nachfolgend ein Vertrag mit unserer Kanzlei gezeichnet wird.

Nachfolgeberatung

Vereinbaren der Klient und unsere Kanzlei eine Nachfolgeberatung (z.B. Ausarbeitung komplexer Gesellschaftsstrukturen), so wird dem Klienten die Regelgebühr von 180,00 Euro pro Stunde zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Es kann im Vorfeld eine maximale Stundenzahl mündlich oder schriftlich zwischen dem Klienten und uns festgelegt werden. Kommt es nachfolgend zur Vertragsunterzeichnung zwischen dem Klienten und unserer Kanzlei, so kann die Gebühr der Nachfolgeberatung nicht angerechnet werden.

Beratung beim Klienten „vor Ort“

Wünscht der Klient eine Beratung bei ihm vor Ort, so werden folgende Aufwendungen in Rechnung gestellt:

-          Regelhonorar von 180,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Stunde für die Beratungszeit

-          Reisekosten: In Rechnung gestellt werden die Gebühren zweite Klasse Bundesbahn oder Linienflug zweite Klasse, sofern die Entfernung zwischen Beratungsort und der London Consulting&Trustee LTD mehr als 400 km beträgt.

-          Lohnausgleichssatz: 65,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Stunde für die reine Reisezeit.

-          Übersteigt Reise- und Beratungszeit 7 Stunden, so steht dem Berater eine Übernachtung zu. Als angemessen wird die Übernachtung in einem Drei-Sterne-Hotel inkl. Frühstück vereinbart und dem Klienten in Rechnung gestellt.

Telefonische Beratung

Die telefonische Erstberatung ist immer kostenfrei, sofern 30 Minuten nicht überschritten wird. Nachfolgend wird der reduzierte Honorarsatz von 150,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Stunde in Rechnung gestellt, wobei im Halbstundentakt abgerechnet wird.

Beratung per E-Mail

Es gelten die Bedingungen analog Punkt 4.

Beratung mittels Videokonferenz

Es gelten die Punkte 1. und 2. analog plus die Gebühren für die Nutzung der Videokonferenztechnik und die Übertragungsgebühren.

Aufwendungen für Büro, Post und Telekommunikation

Im Rahmen einer Nachfolgeberatung werden dem Klienten Aufwendungen für Büro (Kopien, Büromaterial) Postwert und Telekommunikation (Telefongebühren) separat in Rechnung gestellt, sofern diese Aufwendungen insgesamt 50,00 Euro übersteigen.

Terminabsagen

Stornierungen von Beratungsterminen bleiben für den Klienten kostenfrei sofern die Absage spätestens 8 Stunden vor dem vereinbarten Termin geschieht.

Nachfolgend werden dem Klienten eine Stunde des reduzierten Honorarsatzes, also 150,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Dieses entfällt bei Krankheit oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen seitens des Klienten oder wenn ein Ausweichtermin stattfindet.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.

Die Vertragsschließenden verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Vertragsschließenden auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.