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Ausland gründen, Firmengründung
Deutsche Immobilie verkaufen oder
Vererben: Vermeidung der deutschen Besteuerung
Bei Immobilien greift das
Belegenheitsstaatsprinzip nach OECD-Abkommen: Egal wer Eigner der
Immobilie ist, also auch wenn eine ausländische Gesellschaft
Eigentümer ist, steht das Besteuerungsrecht bei Verkauf oder Vererben
dem Sitzstaat der Immobilie zu, also z.B. Deutschland.
Lösung:
Gründung einer
zyprischen
Limited mit einziger Betriebsstätte auf Zypern. Die deutsche
Immobilie wird an die zyprische Limited verkauft. Bei Weiterverkauf
oder Vererbung bleibt die Zypern Ltd Eigentümer der Immobile, es
werden lediglich die Anteile der zyprischen Ltd veräußert bzw.
vererbt. Beim Verkauf wird der Gewinn mithin auf Zypern mit maximal
10% besteuert. Beim Vererben fällt keine Erbschaftssteuer an, da
Zypern in diesem Fall keine Erbschaftssteuer kennt. Im deutschen
Grundbuch ist keine Änderung erforderlich. Damit entfällt auch eine
Meldung an den deutschen Fiskus.
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