Deutsche Immobilie verkaufen oder Vererben
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Deutsche Immobilie verkaufen oder Vererben: Vermeidung der deutschen Besteuerung

Bei Immobilien greift das Belegenheitsstaatsprinzip nach OECD-Abkommen: Egal wer Eigner der Immobilie ist, also auch wenn eine ausländische Gesellschaft Eigentümer ist, steht das Besteuerungsrecht bei Verkauf oder Vererben dem Sitzstaat der Immobilie zu, also z.B. Deutschland.

Lösung:

Gründung einer zyprischen Limited mit einziger Betriebsstätte auf Zypern. Die deutsche Immobilie wird an die zyprische Limited verkauft. Bei Weiterverkauf oder Vererbung bleibt die Zypern Ltd Eigentümer der Immobile, es werden lediglich die Anteile der zyprischen Ltd veräußert bzw. vererbt. Beim Verkauf wird der Gewinn mithin auf Zypern mit maximal 10% besteuert. Beim Vererben fällt keine Erbschaftssteuer an, da Zypern in diesem Fall keine Erbschaftssteuer kennt. Im deutschen Grundbuch ist keine Änderung erforderlich. Damit entfällt auch eine Meldung an den deutschen Fiskus.

 

 

 

 

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