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Insolvenzverfahren in Frankreich, Restschuldbefreiung nach 18 Monaten,
Verbraucherinsolvenzverfahren
Insolvenzverfahren
in Frankreich: Nach 18 Monaten schuldenfrei, auch für Deutsche
Direktlinks zum Thema:
1.
Grundlagen
Grundlage
für die französische Restschuldbefreiung nach 18 Monaten, auch für
"Deutsche", bildet die EU-Rechtsprechung und das BGH-Urteil vom
18. 9. 2001, mit dem
Aktenzeichen: IX ZB 51 / 00, dass wir unten detailliert ausführen. Der
Leitsatz des BGH-Beschlusses lautet:
Wenn sich ein deutscher Staatsangehöriger
ins Ausland begibt und sich dort einem Verfahren zur
Restschuldbefreiung unterwirft, welches den Regelungen der deutschen
InsO, insbesondere in Bezug auf die Vermögensverwertung, grundsätzlich
entspricht, so ist eine dort erteilte Restschuldbefreiung auch im
Inland anzuerkennen. Die im Ausland ( hier: Frankreich ) geltenden
Fristen zur Erlangung der Restschuldbefreiung müssen nicht den relativ
langen Fristen der deutschen InsO entsprechen. BGH, Beschluß vom 18.
9. 2001 - IX ZB 51 / 00
2.
Allgemeines
Einleitung
Das
deutsche Insolvenzrecht ist sehr zu Gunsten der Gläubiger ausgelegt.
Mithin dauert die "Wohlverhaltensperiode" 6 Jahre. So kann gut und
gern ein Zeitraum von mehr als 7-9 Jahren vergehen, bis die
Restschuldbefreiung eintritt. Macht der Schuldner innerhalb der
Wohlverhaltsperiode "Fehler", kann die Restschuldbefreiung sogar
versagt werden. Das EU-Ausland ist bedeutend schuldnerfreundlicher und
gibt seinen Bürgern wesentlich schneller die Möglichkeit ein normales
Leben schuldenfrei zu führen.
Welche Vorteile bietet Frankreich bei der
Durchführung des Verfahrens
Insolvenzverfahren der üblichen Art mit
Restschuldbefreiung und den damit verbundenen Wohlverhaltensphasen von
unterschiedlicher Dauer gibt es grundsätzlich in jedem EU-Land. In
Deutschland ist mit einer Dauer des Verfahrens von gegenwärtig 7 - 9
Jahren bis zur Erlangung der Restschuldbefreiung zu rechnen. An den
vom Gericht festgesetzten Treuhänder muss der pfändbare Teil des
Einkommens während der Wohlverhaltensphasen abgetreten werden. Die
Gerichtskosten können vorübergehend gestundet werden, dürfen jedoch
nicht erlassen werden.
In
Frankreich dauert dieses Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung je
nach Komplexität zwischen 9 bis 18 Monaten.
Eine Wohlverhaltensphase wie in Deutschland von 5-6 Jahren gibt es
dort nicht. Mit Beschluss vom 18.9.2001 hat der Bundesgerichtshof in
Karlsruhe (BGH) festgelegt, die Entscheidungen der französischen
Gerichte von jedem deutschen Gericht anerkannt werden müssen, sofern
sich dieses Französische Gericht für zuständig erklärt hat, das
bedeutet, dass auch deutsche Staatsbürger in Frankreich das
Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung erfolgreich durchführen
können.
Was gilt es zu beachten ?
Es muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass ein
Verbraucherinsolvenzverfahren auf Sie zutrifft, beispielsweise
Haftungsinanspruchnahme als Privatperson, aus ehemaliger Tätigkeit als
GmbH – Geschäftsführer, Tätigkeit als Einzelunternehmer, in einer GbR
usw... Wenn Sie diese
Restschuldbefreiung in Frankreich durchführen wollen, dann müssen Sie
einen Wohnsitz in Frankreich nachweisen, d.h., Sie müssen einen
Mietvertrag vorweisen können (mit Telefonrechnung, Energieabrechnung
etc.). Als weitere Unterlage wird die Liste de Pieces benötigt, die
sie vorzulegen haben. Mithin die üblichen Unterlagen, wie
Zusammenstellung der Gläubiger,Geburtsurkunde usw..
Die Unterlagen sollten möglichst komplett
sein, um eine unnötige Verzögerung des Verfahrens durch Nachforderung
von Unterlagen zu vermeiden. In jedem Falle ist der Nachweis zu
führen, dass sie überschuldet sind und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
gegen Sie bereits eingeleitet wurden. Als Beweismittel dienen Ihnen an
dieser Stelle Mahn- und Vollstreckungsbescheide, Protokolle über
erfolglose Pfändungen sowie Eintragungen von Sicherungshypotheken.
Wie läuft das Verfahren in Frankreich ab?
Grundsätzlich muss der Antrag auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens und auf Erteilung der
Restschuldbefreiung durch einen Anwalt unter Vorlage der oben
genannten Unterlagen gestellt werden. Wir stellen Ihnen auf Wunsch
einen französischen Rechtsanwalt mit guten Deutschkenntnissen und
vermitteln Ihnen einen ordentliche und ladungsfähige Adresse mit
Mietvertrag und Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.
Es wird verlangt, dass Sie eine normale
Wohnung besitzen. Mit mehreren Personen in einem möblierten Zimmer
funktioniert das Verfahren nicht. Von einem Appartement bzw. 2-
Zimmer, Küche und Bad muss schon ausgegangen werden.
Das sind die
grundsätzlichen Voraussetzungen. Es sind jedoch weitere entscheidende
Details zu beachten, ohne die eine erfolgreicher Abschluss des
Verfahrens unmöglich ist.
Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
werden alle Zwangs- und Vollstreckungsmaßnahmen gestoppt, dadurch
kommen Sie in den Genuss des vollen Gläubigerschutzes. Der vom Gericht
bestimmte Insolvenzverwalter unternimmt mit Ihnen alle weiteren
Schritte.
Der Insolvenzverwalter erstellt nach der
Prüfung der Sach- und Rechtslage einen Bericht, den er dem Gericht
übergibt. Sofern Ihrerseits keine Masse vorhanden ist, wird das
Verfahren, wie in Deutschland auch, abgewiesen. Anschließend wird das
Gericht die Erteilung der Restschuldbefreiung vornehmen. Achtung:
Sofern das französische Gericht erkennt, dass in den letzten Wochen
oder Monaten willkürlich hohe Verschuldungen vorgenommen worden sind
und man auf diese Art und Weise von seinen Verpflichtungen befreien
will, wird das Verfahren abgelehnt.
Muss ich wirklich in Frankreich wohnen?
Diese Frage im Rahmen einer öffentlichen
Internetpräsenz zu beantworten ist recht "haarig".
Selbstverständlich fördern wir keine illegalen Tätigkeiten. Aber Sie
selbst wissen, dass wir innerhalb Europas "offene Grenzen" haben.
Einige "Dinge" sollten natürlich nicht passieren: Sie haben in Ihrer
französischen Wohnung den ganzen Winter kaum geheizt, obwohl in
Frankreich 4 Monate "Kälteeinbruch" herrschte. Was Sie "dürfen": Sie
dürfen in Deutschland weiterhin "private und berufliche Interessen"
haben, Sie dürfen sogar in Deutschland arbeiten. Man sollte Ihnen
allerdings nicht nachweisen können, dass Sie 51% des Jahres in
Deutschland "verbracht" haben. Ihr "Lebensmittelpunkt" muss- real oder
nach "außen"- in Frankreich sein.
Immobilien in Deutschland
Bei Immobilien gilt das so genannte
Belegenheitsstaatsprinzip. Mithin kann in Deutschland ein
Sekundär-Insolvenzverfahren eröffnet werden. Es bestehen hier
Lösungsansätze, z.B.: Sie gründen eine englische Limited mit
Betriebsstätte
Deutschland und Treuhand-Diensten. Diese Limited (also eigentlich
"Ihre Limited") bietet dann im Rahmen der Zwangsversteigerung. Die
Immobilie wird dann Anlagevermögen der Limited und ist nicht verwertbar.
3. Unsere
Dienstleistungen
3.1. Unser
Info-Paket FranzInso
Unser
Info-Paket "franzInso" beschreibt die detaillierte Verfahrensweise für
das französische Insolenzverfahren. Unsere Klienten werden damit in
die Lage versetzt, ohne großen finanziellen Aufwand, in den Genuß der
Restschuldbefreiung nach nur 18 Monaten zu kommen.
Inhalte:
-
Gesetzliche Grundlagen
-
Reale
Wohnsitznahme in Frankreich oder "Briefkasten", was ist "der
Lebensmittelpunkt?"
-
So finden
Sie eine Wohnung in Frankreich, auch ohne Kenntnisse der
französischen Sprache und ohne nach Frankreich einreisen zu müssen
-
Formulare
in französischer Sprache und deutscher Übersetzung: Polizeiliche
Anmeldung in Frankreich, Anmeldung Wasser,Strom und Telefon
-
Fallstricke, worauf Sie achten müssen
-
Wie Sie
den Aufenthalt in Deutschland und Frankreich gestalten können, ohne
das Ihr Lebensmittelpunkt formal Deutschland bleibt
-
Abläufe:
Einleitung des Insolvenzverfahrens in Frankreich, Antrag auf
Restschuldbefreiung, Information an Ihre Gläubiger
-
Adressdaten von deutschsprachigen Anwälten in Frankreich, bzw.
deutschen Anwälten mit Zulassung in Frankreich
-
So sparen
Sie Geld: Aufbereitung Ihrer Akten für das französische
Insolvenzgericht bzw. und/oder für den französischen Anwalt
-
In
Deutschland arbeiten, in Frankreich Inso anmelden? Wir sagen Ihnen,
worauf Sie achten müssen
-
Für
Unternehmer: Die Kombination zwischen FranzInso und EU-Gesellschaft:
Weiterhin Geschäfte tätigen ohne Gläubigerzugriff auf das
Gesellschaftsvermögen und analog nach 18 Monaten schuldenfrei
Was müßten
Sie tun?
Klar, für
149,00 Euro können wir nur "Hilfe zur Selbsthilfe" anbieten. Sie
müssten dann eine Wohnung in Frankreich eigenständig anmieten, Sie
müssten sich mittels der Formulare polizeilich melden. Sie
kontaktieren dann einen Anwalt aus unserer Liste, der in Frankreich
zugelassen ist und deutsch spricht. Parallel stellen Sie eine genaue
Gläubigerliste auf, einen Vordruck finden Sie im Paket.
Gebühr:
Das
FranzInso- Paket kostet einmalig
149,00 Euro
3.2.
Infopaket FranzInso inkl. Sonderdienste
Leistungen
wie beim Infopaket FranzInso, jedoch zusätzlich folgende
Dienstleistungen:
-Direkthilfe
durch unseren Partner in Frankreich: Wohnungsangebote zufaxen/per
Email, Unterstützung bei der Unterzeichnung des Mietvertrages,
polizeiliche Anmeldung, Anmeldung beim Finanzamt, Eröffnung eines
Bankkontos in Frankreich. Auf Wunsch können Sie einen Termin mit
unserem Partner in Frankreich vereinbaren und die oben beschrieben
Angelegenheit an einem Werktag erledigen. Sollte ein Termin in
Frankreich nicht möglich sein, können die Maßnahmen auch so erledigt
werden. Ausnahme: Tatsächliche Verlagerung des Wohnsitzes.
Das
FranzInso- Paket inkl. Sonderdienste kostet einmalig
990,00 Euro
Bestellungen über unseren eShop
4. Weitere
Dienstleistungen
Unser
Franz-Inso-Paket ist zunächst "Hilfe zur Selbsthilfe". Mit den dort
vermittelten Kenntnissen, Gesetzesgrundlagen, Formularen, Adressen und
Kontakten, können Sie ein französisches Insolvenzverfahren mit einigen
Mühen und Arbeitseinsatz auch von A-Z eigenständig umsetzen. Sie
brauchen nur noch einen Anwalt mit Zulassung in Frankreich, der das
Insoverfahren für Sie beim zuständigen Amtsgericht in Frankreich
einleitet. Adressen und Kontakte finden Sie ebenfalls im Info-Paket.
Beim
Franz-Inso-Paket mit Sonderdiensten brauchen Sie nur noch das
InsoVerfahren mittels einem französischen Anwalt einleiten.
Selbstverständlich geben wir Ihnen entsprechende Kontaktadressen von
franz. Anwälten, die deutschsprachig sind.
5.
Rechtliche Beratung
Unser Rechtsanwalt Martin Bischhoff berät Sie gerne in
unseren Räumen in Hamburg. Dabei kostet ein Beratungsgespräch 150,00
Euro pro Stunde. Termine nach Vereinbarung. Aufgrund der niedrigen
Gebühren unser FranzInso-Pakete sind diese Beratungskosten nicht
anrechenbar, sondern im jedem Falle zu leisten.
6.
Firmengründung und FranzInso
Gerade für
Unternehmer, aber auch für "Angestellte", eignet sich die Kombination
zwischen einer EU-Firmengründung, also z.B. UK Ltd, und dem
französischen Insolvenzverfahren. Bei einer "treuhänderischen
Gründung", können die Gläubiger nicht auf das Vermögen der
Gesellschaft zugreifen. So können Sie weiter Geschäfte tätigen, ohne
das die Gläubiger pfänden können. Sie sind dann bei Ihrer Gesellschaft
angestellt und nur der pfändbare Anteil des Gehaltes muss an den
InsoVerwalter abgeführt werden. Häufig können Angestellte einen Deal
mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren: Nicht mehr Sie als natürliche
Person sind angestellt im Sinne, sondern "Ihre" Gesellschaft hat einen
Vertrag mit Ihrem bisherigen Arbeitgeber. "Der AG" spart dann sogar
Sozialversicherungsleistungen.
6.1. Möglich ist auch die Konstellation
über eine franz. GmbH (SAL), da das Gesellschaftsrecht in Frankreich
reformiert wurde. Für die Gründung einer SAL ist nur noch ein
Stammkapital von 1,50 Euro analog einer englischen Ltd erforderlich.
Mithin kann eine franz. SAL installiert werden, bei der Sie als
natürliche Person angestellt sind. Allein Ihr Gehalt ist pfändbar. Der
Zugriff auf den Gewinn der SAL kann durch Stellung eines Treuhand-
Gesellschafters verhindert werden.
7. Komplette
Abwicklung "FranzInso" über uns
Wir würden
folgende Gebühren berechnen:
-
Rechtsanwalt
Frankreich, InsoV, gerichtliche Gebühren, parallele Betreuung durch
deutschen Fachanwalt für Insolvenzrecht: ca. 12.000,00 Euro
-
Agentur
Frankreich: Je nach Dienstleistung zwischen 3.500- 4.500,00 Euro
-
Gründung
franz. GmbH: Je nach Dienstleistung zwischen 3.500- 5.800,00 Euro
Agentur
Frankreich-Leistungsspektrum:
-
Hilfe bei
der Wohnungssuche, Zeichnung des Mietvertrages, Anmeldung
Strom/Wasser/Telefon, Handy Frankreich, privates Konto Frankreich
usw..
Franz.
GmbH-Leistungsspektrum:
-
Gründung,
Registereintrag,Angestelltenvertrag mit Ihnen,
Treuhand-Gesellschafter, Domizil Frankreich
Unsere
Anwälte und die Agentur in Frankreich sind deutschsprachig. Die
Gebühren verstehen sich netto. 50% Anzahlung sind auf jedem Fall zu
leisten.
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