Insolvenzverfahren in England: Nach 12 Monaten schuldenfrei
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  Insolvenzverfahren in england, Insolvenz, Restschuldbefreiung
 

Insolvenzverfahren in England: Nach 12 Monaten schuldenfrei auch für Deutsche!

Direktlinks zum Thema:

1. Serviceangebote englisches Insolvenzverfahren

 

1.1.Service-Pakete: Rund-um-Betreuung in Deutschland und England: Hilfe bei der Auswahl einer Wohnung in England, Mietvertrag, NI- und NHS, Privatkonto und Einleitung des InsoVerfahrens in England. Unser deutschsprachiger Kooperationspartner begleitet Sie in England im Rahmen der Wohnungssuche, Beantragung der Steuer- und Sozialversicherungsnummer, Eröffnung des Privatkontos usw.. Die Serviceleistungen und Gebühren sehen Sie unten oder auf dieser Website.

 

Zur Beachtung: Im Rahmen der Dienstleistungen "Insolvenzverfahren in England oder Frankreich" werden die AGBs wie folgt ergänzt:
  • Telefonische Beratung: Nur noch gegen 150,00 Euro+ MWSt, im Voraus zu leisten. Maximale Beratungszeit: 20 Minuten
  • E-Mail-Beratung: Bis 15 Minuten kostenlos, dann mit reduzierten Stundensatz zu 150,00 Euro/Std
  • Beratung in unserer Kanzlei: Erstes Beratungsgespräch kostet 300,00 Euro
  • Zahlungsweise Dienstleistungen (Servicepakete, Ltd Gründung usw..): Es wird nur noch Einmalzahlung im Voraus akzeptiert, Teilzahlungen sind ausgeschlossen.

 

1.2. Selfmade-Paket und Zusatzdienste: Keine persönliche Betreuung. Sie erhalten eine detaillierte Anleitung zur Vorgehensweise im Rahmen des englischen Insolvenzverfahrens, einschließlich Kontaktadressen für Wohnungssuche, NHS und NI, Privatkonto und englische Anwälte. Als Zusatzdienstleistung können Sie die Erst-Mal-Weg-Adresse oder Ltd-Gründung bestellen. Geeignet für Mandanten, die eigenständig realisieren wollen. Die Serviceleistungen Selfmade können Sie hier einsehen...

 

2. Einleitung Insolvenzverfahren in England  

Nach englischem Insolvenzrecht erfolgt eine Restschuldbefreiung spätestens nach 12 Monaten! Grundlage für die Restschuldbefreiung nach 12 Monaten, auch für "Deutsche", bildet die EU-Rechtsprechung und das BGH-Urteil vom 18. 9. 2001, mit dem Aktenzeichen: IX ZB 51 / 00. Der Leitsatz des BGH-Beschlusses lautet:

Unser Selfmade-Paket UK Inso können Sie hier bestellen.. Alle Fakten, gesetzliche Grundlagen, Ablauf, Kontaktadressen in UK u.v.m.

Wenn sich ein deutscher Staatsangehöriger ins Ausland begibt und sich dort einem Verfahren zur Restschuldbefreiung unterwirft, welches den Regelungen der deutschen InsO, insbesondere in Bezug auf die Vermögensverwertung, grundsätzlich entspricht, so ist eine dort erteilte Restschuldbefreiung auch im Inland anzuerkennen. Die im Ausland ( hier: England ) geltenden Fristen zur Erlangung der Restschuldbefreiung müssen nicht den relativ langen Fristen der deutschen InsO entsprechen. BGH, Beschluß vom 18. 9. 2001 - IX ZB 51 / 00

2.1. Vorgehensweise

Zunächst muss der Schuldner seinen Lebensmittelpunkt (gewöhnlichen Aufenthalt: Mindestens 51% des Jahres) nach England verlagern. Dazu ist es notwendig, in England eine Wohnung auf eigenen Namen anzumieten. Zur Untermiete ist erlaubt, wenn Untermietvertrag vorhanden ist. Der Schuldner muss seine beruflichen und/oder privaten Interessensschwerpunkte in England haben, wobei NICHT auf den steuerrechtlichen Lebensmittelpunkt im Sinne abgestellt wird. Daher sollte im Rahmen des englischen Insolvenzverfahrens auch eine englische Limited mit Betriebsstätte England und ggf. Repräsentanz oder Niederlassung in Deutschland gegründet werden, sofern der Schuldner keinen Anstellungsvertrag/Job in England hat. Der Schuldner wird bei "seiner" Limited angestellt und erhält ein Gehalt, Zufluss auf sein englisches Privatkonto. Allein dieses Gehalt ist pfändbar im Sinne.

Hinweis: Bei der englischen Limited handelt es sich um eine juristische Person im Sinne, analog einer deutschen GmbH. Da nicht die englische Limited Schuldner ist, sondern Sie als natürliche Person, können die Gläubiger nicht auf das Vermögen der Limited zugreifen. Selbständige können nun parallel mit "Ihrer" englischen Limited Geschäfte tätigen, ohne Gläubigerzugriff auf das Vermögen der Limited. Die genaue Ausgestaltung der englischen Limited hängt vom individuellen Fall ab und sollte persönlich besprochen werden.

Alternative: Der Schuldner kann bei einer englischen Firma angestellt werden und benötigt so ggf. keine Limited-Gründung. TIPP: Wenn der englische Arbeitgeber auch mit "Ihrer Limited" eine vertragliche Bindung eingeht, wäre das Honorar  nicht gänzlich pfändbar im Sinne, da Honorarzufluss an die Limited.  

Wichtige Punkte

Natürlich lässt sich ein solches Insolvenzverfahren nicht gestalten, wenn Sie z.B. in Deutschland Vollzeitbeschäftigt sind. Am Besten eignet sich ein Insolvenzverfahren in England, wenn Sie Selbständig sind und nicht 40 Std/Woche "persönlich" in Deutschland anwesend sein müssen.

Wenn Sie in Deutschland angestellt sind im Sinne (abhängiges Beschäftigungsverhältnis), sieht es mit der Umsetzung des englischen Insolvenzverfahrens schlecht aus. Die einzige Möglichkeit wäre ein Teilzeit-Arbeitsverhältnis oder Ihr Arbeitgeber kündigt Ihr Arbeitsverhältnis und beauftragt "Ihre Limited" mit der Durchführung der Arbeiten (sofern reine Dienstleistungen und/oder der überwiegende Anteil der Tätigkeiten kann von England aus realisiert werden).

Zusammenfassung bis hier:

  • Verlagerung des Lebensmittelpunktes: Mindestens 51% des Jahres in England anwesend, eine Mietwohnung auf Ihren Namen in England, privates Konto in England. Zur Untermiete ist erlaubt, sofern ein Untermietvertrag vorlegt wird. Hotelzimmer oder wohnen bei Verwandten/Bekannten begründet keinen Lebensmittelpunkt, sofern kein Untermietvertrag. Die Wohnung in England muss der "ständigen Nutzung" ausgestaltet sein: Möbliert, Verbrauch von Strom, Wasser, Heizung.
  • Sozialversicherungsnummer in England: Die Sozialversicherungsnummer untermauert die Ansässigkeit in England
  • Konto in England: Eröffnung eines Privatkontos bei einer englischen Bank. Dazu wird i.d.R. der Arbeitsvertrag, der Mietvertrag und die Sozialversicherungsnummer benötigt
  • Beruflicher Interessenschwerpunkt: Angestelltenverhältnis, ggf bei "eigener Limited".
  • Privater Interessenschwerpunkt: Bei beruflichen Interessensschwerpunkt nicht zwingend.
  • Deutschland: Sie sollten sich in Deutschland abmelden (keine ladefähige Adresse mehr), einziger Wohnsitz (zumindest nach außen") in England. Auch Ihre Ehefrau oder Kinder sollten zumindest nach außen" keinen Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt mehr in Deutschland innehaben. 
  • Melden Sie sicherheitshalber Ihr deutsches Handy ab und besorgen Sie sich einen Handyvertrag in England. Lassen Sie alle Zahlungseingänge- /Ausgänge über das englische Privatkonto laufen.
  • Deutsche Gläubiger: Das englische Insolvenzgericht informiert die deutschen Gläubiger über den Sachstand. Er benötigt eine komplette Liste der Gläubiger, mit Anschrift, gesetzlichen Vertreter, Verbindlichkeiten inkl. Zinsen, Anwaltskosten der Gegenseite usw.. Diese in die englische Sprache übersetzt.
  • Deutscher Anwalt erforderlich?: Nicht zwingend, aber sehr ratsam.
  • Immobilien in Deutschland: Kann die Eröffnung eines Sekundär- Insolvenzverfahrens in Deutschland nach sich ziehen. Sollen die Immobilien nicht "verloren gehen", müssen im Vorwege entsprechende Strategien erörtert werden. Der allgemeine Grundsatz lautet: Der Schuldner sollte im Rahmen des englischen Insolvenzverfahrens in Deutschland vermögenslos sein.

3. Gebühren Servicepakete Insolvenzverfahren in England

-Servicepakete England (London)

Unser deutschsprachiger Kooperationspartner in London übernimmt für Sie alle notwendigen Formalitäten, begleitet Sie bei Behördengängen, Kontoeröffnung, NI-Nummer, NHS und Hilfe bei der Wohnungssuche (sofern gebucht). Sie erhalten im Rahmen der Pakete 1.1. und 1.2 auch eine schriftliche Handlungsanweisung in Bezug auf das Vorgehen "auf deutscher Seite", mithin Auseinandersetzung/Entgegnung mit den deutschen Gläubigern. Mithin können im Beratungsgespräch Strategien zur Verhinderung eines Sekundär-Insolvenzverfahrens in Deutschland erörtert werden. Die Vermittlung an einen englischen Fachanwalt für Insolvenzrecht, den wir umfassend im Rahmen der Problematik unterrichtet haben, ist in den Paketen 1.1. bis 1.2 enthalten.

-Service Paket England ohne Hilfe bei der Wohnsitzname, inkl. NHS,NIE und Konto

-  Anreise:

  • Beratung bei der Fluglinien Auswahl (Wer ist günstig, wer ist teuer?)

  • Welches Hotel?

Bankkonto,Sozialversicherungsnummer,Krankenkasse,NI-Nummer:

  • Das englische Bankkonto: Hilfestellung bei der Eröffnung des englischen Bankkontos, Begleitung zum Banktermin, Anträge. Konto mit Onlinebanking,VisaCard.  

  • Die englische Krankenversicherung, NHS: Hilfestellung zur Erlangung der Kranken-Versicherungskarte, Anträge, Termin

  • Die NI Nummer (Steuernummer England): Hilfestellung zur Erlangung der NI Nummer (National Insurance Number), Anträge, Termin

Sonst:

  • Info-Paket UK Inso: Dokumentation zum Verfahren/Ablauf des englischen Insolvenzverfahrens, inkl. gesetzliche Grundlagen

  • Gläubiger K.O: 400 Seiten eBook. Sie erhalten wertvolle Informationen, wie Sie "auf deutscher Seite" verfahren müssen, mithin die Zeitspanne bis zur Einleitung des Verfahrens in England überbrücken können

  • Vermittlung an englischen Anwalt: Sie erhalten die Kontaktdaten eines englischen Anwalts für Insolvenzrecht, der in derartigen Verfahren schon eine Routine hat. Sind Sie nicht englischsprachig, müssten Sie 4.2 zusätzlich buchen

Gebühr: 3.200,00 Euro

Zielgruppen: Mandanten, die bereits einen Wohnsitz in England haben 


-Service Paket England mit Hilfe bei der Wohnsitzname, inkl. NHS,NIE und Konto

Sie haben noch keine Wohnung in London und möchten begleitet werden, von der Wohnungssuche bis zur Zeichnung des Mietvertrages. Außerdem Beantragung der Kranken-Versicherungskarte (NHS), NI Nummer und Kontoeröffnung. Die Begleitung ist deutschsprachig.

-  Anreise:

  • Beratung bei der Fluglinien Auswahl (Wer ist günstig, wer ist teuer?)

  • Welches Hotel?

- Telefonische Vorbesprechung zum Wohnsitz in London:

  • Welcher Londoner Stadtteil?

  • Preislage (Zimmer oder Wohnung)

  • Kaufen oder Mieten?

- Wohnungssuche in London:

  • Vorauswahl von 2 Wohnungen in London innerhalb der Preisabsprache

  • Einstellung von Bildmaterial der Wohnungen ins Internet (Passwort geschützter Bereich) oder per Fax,E-Mail

  • Besichtigung von zwei ausgewählten Wohnungen

  • Vorvertrag, Holding deposite, admin fee, deposit, usw. .

  • Maras Formular

  • Der Mietvertrag, Assured Shorthold Tenancy Agreement.

- Wohnungsübernahme: Check In. (Dauer ca. 2 – 3 Stunden)

- Formalitäten

  • Anmeldung von Gas, Wasser, Strom.

  • Council Tax (Gemeindesteuer).

- Telefon: Handy, Telefon- / Internetanmeldung.

-Bankkonto, NHS und Ni

  • Bankkonto: Hilfestellung bei der Eröffnung eines Bankkontos (Privatkonto in Uk)
  • Die englische Krankenversicherung, NHS.
  • Hilfestellung zur Erlangung der NI Nummer (National Insurance Number)

Sonst:

  • Info-Paket UK Inso: Dokumentation zum Verfahren/Ablauf des englischen Insolvenzverfahrens, inkl. gesetzliche Grundlagen

  • Gläubiger K.O: 400 Seiten eBook. Sie erhalten wertvolle Informationen, wie Sie "auf deutscher Seite" verfahren müssen, mithin die Zeitspanne bis zur Einleitung des Verfahrens in England überbrücken können

  • Vermittlung an englischen Anwalt: Sie erhalten die Kontaktdaten eines englischen Anwalts für Insolvenzrecht, der in derartigen Verfahren schon eine Routine hat. Sind Sie nicht englischsprachig, müssten Sie 4.2 zusätzlich buchen

Gebühr: 4.900,00 Euro


- "Erst-Mal-Weg-Adresse in England"

Stellung einer Briefkastenadresse in England, inkl. eigener Telefonnummer (Anrufbeantworter, eingehende Nachrichten werden Ihnen per E-Mail/Sounddatei zugestellt). Postweiterleitung nach Deutschland (keine Pakete). Diese Adresse/Telefonnummer kann zur "zeitlichen Überbrückung" verwendet werden, bis zur realen Wohnsitzname in England, z.B. damit in Deutschland keine zustellbare und/oder ladefähige Adresse mehr besteht, unter Abmeldung der deutschen Adresse und Nennung einer UK Adresse.

Gebühr: 750,00 Euro für ein Jahr (nur mindestens ein Jahr buchbar). Für Postweiterleitung 1,50 Euro pro Brief. Es wird ein Guthaben von 50,00 Euro gestellt.


-Einleitung Insolvenzverfahren in England, Anwaltliche Dienstleistungen

4.2. Deutscher Anwalt und UK Anwalt: Nach Aufwand. Englischer Anwalt: Ca.4.000,00 Euro für 10 Stunden Aufwand. Deutscher Anwalt: Nach Vereinbarung/Aufwand.  


-Gründung einer UK Limited

Nach Ausgestaltung, vergleichen Sie bitte unsere Internetseite.


4. Rückzug nach Deutschland, nachdem das englische Insolvenzgericht das Verfahren eröffnet hat

Gemäß BGH Urteil und EU-Rechtsprechung bleibt "das" Insolvenzgericht zuständig, dass das Insolvenzverfahren eröffnet hat, selbst dann, wenn der Schuldner nachfolgend seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in ein anderes EU-Land verlagert! Mithin können Sie sogar nach Deutschland zurück, sobald das Insolvenzverfahren in England eröffnet wurde! Sie benötigen aber in England weiterhin eine zustellbare Postadresse und müssen für den Insolvenzverwalter telefonisch erreichbar sein bzw. Ihr gesetzlicher Vertreter. Allerdings empfehlen wir eine solche Verfahrensweise nicht. Wir empfehlen den Beibehalt des Lebensmittelpunktes in England bis zur Restschuldbefreiung.


5. Informationspaket zum Insolvenzverfahren in England (Selfmade/ InfoPaket UK Inso):

Gebühren Informationspaket zum Insolvenzverfahren in England: 249,00 Euro plus MWSt

Sie erhalten ein Informationspaket als pdf-Datei oder per Post, mit allen wichtigen Informationen, um das englische Insolvenzverfahren eigenständig umzusetzen:

  • Gesetzliche Grundlagen InsoVerfahren in England, EU-Recht
  • Skript zum Thema Insolvenzrecht England mit allen wesentlichen Fakten, gesetzlichen Grundlagen usw.. (ca. 40 Seiten)
  • Durchführung/Vorgehensweise auf deutscher und englischer Seite, Schritt für Schritt-Anleitung  
  • Wie gestalte ich meinen Lebensmittelpunkt in England, Fallstricke und Vermeidungsstrategien
  • Wie kann ich trotzdem von Deutschland aus arbeiten?
  • Insolvenzantrag stellen, amtliche Anträge des englischen Insolvenzgerichtes im Original (als Word und pdf-Datei)
  • Zahlung an die Gläubiger, Insolvenzverwalter, was zu beachten ist
  • Auftritt gegenüber den Gläubigern, Gläubigeranschreiben
  • Insolvenzstraftaten nach englischem Recht, was Sie nicht machen dürfen
  • Themen zur UK Inso: Was ist ein Insolvenzverfahren,Wo wird der Insolvenzantrag gestellt, die handelnden Personen im Insolvenzverfahren,Pflichten des Insolvenzschuldners, Auswirkungen, Was passiert mit Immobilieneigentum, Beschränkungen im InsoVerfahren, Zahlung an Gläubiger, Schritt im Insolvenzverfahren, Insolvenzantrag, zuständiges Gericht, die Abfolge bei Gericht, Insolvenzbegriffe in die deutsche Sprache übersetzt, was passiert mit der Rente, Pension, Lebensversicherung..
  • Kontaktadressen deutschsprachiger Anwälte für Insolvenzrecht in England, die Ihr Insolvenzverfahren einleiten und begleiten können 
  • Kontaktadressen für die Wohnungssuche in London (deutschsprachig, Miete über Fax/Internet möglich)
  • Kontaktadressen zu englischen Banken, zur Kontoeröffnung
  • Die englische Limited: Gesetzliche Grundlagen, Handels-und Steuerrecht
  • Exposee: Leben und Arbeiten im Vereinigten Königreich: Arbeitssuche, Einreise- und Meldepapiere, Gesundheitswesen, Sozialversicherung,Steuern,Arbeiten,Wohnen und Lebenshaltungskosten,Bildung,Anerkenntnung von Qualifikationen, Kultur und Tourismus, Rechtsfragen,Checkliste Auswandern
  • Kostenlose Beratung per E-Mail: Sie können Ihre Fragen per E-Mail stellen, wir antworten innerhalb von 24 Stunden (Werktags). Dazu erhalten Sie ein Kundenkennwort (Ihre Rechnungsnummer)

Hinweise zur Beratung per E-Mail:

Die Beratung ist auf eine Stunde begrenzt. Weiterer Beratungsbedarf wird mit dem anwaltlichen Stundensatz von 150,00 Euro/Std abgerechnet. Wir setzen Sie in Kenntnis, sobald die Beratung kostenpflichtig wird. Bitte geben Sie Ihren Namen und die Rechnungsnummer an.

  • Inkl. Gläubiger K.O.:

Der Gläubiger K.O.: Internationale Steuerberater und Fachanwälte für Insolvenzrecht erörtern Strategien zur Entschuldung der natürlichen und juristischen Person! Es ist nicht nur die neuste Gebrauchsanweisung auf dem Markt zum Thema Entschuldung, sondern auch die umfassendste, die je geschrieben wurde, denn es behandelt die Problematik von allen Seiten: Inhaltsübersicht als pdf-Datei. Diese Publikation hilft Ihnen, z.B. den Zeitraum bis zur Verfahrenseröffnung in England zu überbrücken.

Sie können mit unserem Informationspaket das InsoVerfahren in England zu einem großen Teil selbständig (und/oder in Zusammenarbeit mit Ihrem heimischen Rechtanwalt/Steuerberater) realisieren. Zumindest sparen Sie erheblich an Kosten. Folgende Kosten bleiben aber immer: Englischer Anwalt für Insolvenzrecht, gerichtliche Gebühren UK, i.d.R. Gründungskosten UK Limited, je nach Ausgestaltung (vgl oben). Sie können natürlich zusätzlich zum Informationspaket eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen (Gebührenpflichtig). Selbstverständlich können Sie uns zum "InfoPaket UK Inso" (Kurzbezeichnung der Dienstleistung) zusätzlich mit der Gründung Ihrer Limited beauftragen.

Gebühren Informationspaket zum Insolvenzverfahren in England: 249,00 Euro plus MWSt

Bestellungen über unseren eShop


5.1 "Erst-Mal-Weg-Adresse in England"

Stellung einer Briefkastenadresse in England, inkl. eigener Telefonnummer (Anrufbeantworter, eingehende Nachrichten werden Ihnen per E-Mail/Sounddatei zugestellt). Postweiterleitung nach Deutschland (keine Pakete). Diese Adresse/Telefonnummer kann zur "zeitlichen Überbrückung" verwendet werden, bis zur realen Wohnsitzname in England, z.B. damit in Deutschland keine zustellbare und/oder ladefähige Adresse mehr besteht, unter Abmeldung der deutschen Adresse und Nennung einer UK Adresse.

Gebühr: 750,00 Euro für ein Jahr (nur mindestens ein Jahr buchbar). Für Postweiterleitung 1,50 Euro pro Brief. Es wird ein Guthaben von 50,00 Euro gestellt.

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5.2 UK Limited

 

Gründung einer englischen Limited, wobei Sie den Direktor und Shareholder selbst stellen. Dieses kann z.B. Ihre Ehefrau/Ehemann sein. Sie selbst werden bei "Ihrer Ltd" angestellt. Nur Ihr Gehalt ist pfändbar im Sinne, das Vermögen der Ltd ist nicht pfändbar, da nicht Schuldner. Gestellt wird von uns der Secretary sowie das Registered-Office in England. Außerdem erhalten Sie die Vorlage eines Arbeitsvertrages nach englischem Recht.

Gebühr im ersten Jahr: 990,00 Euro, danach 290,00 Euro pro Jahr

 

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