|
|
|
Startseite |
| |
Der
Gläubiger K.O-123-schuldenfrei: Internationale
Steuerberater und Fachanwälte für Insolvenzrecht erörtern
Strategien zur Entschuldung der natürlichen und juristischen
Person!
Es ist nicht nur die neuste
Gebrauchsanweisung auf dem Markt zum Thema Entschuldung,
sondern auch die umfassendste, die je geschrieben wurde,
denn es behandelt die Problematik von allen Seiten:
Übersicht oder
im Shop bestellen -Inhaltsübersicht
als pdf-Datei |
| |
"Schufa-freie
Geldquellen":
Dieses, im
deutschsprachigen Raum wohl einzigartige Werk, ist völlig
neu überarbeitet worden! Diese Spitzen- Informationen werden
Sie in dieser geballten Form wohl nirgendwo finden! Unser
brandneuer Report verrät Ihnen unter anderem die Geheimnisse
der bequemen Kapitalbeschaffung vom Wohnzimmertisch aus! Es
werden Ihnen alle Kontaktadressen genannt und gleichzeitig
werden Sie vor den Praktiken unseriöser Vermittler gewarnt!
im Shop bestellen -
Übersicht |
| |
|
Nach 12
Monaten Schuldenfrei> Unser
Selfmade-Paket
UK Inso können
Sie hier bestellen..
Alle Fakten, gesetzliche Grundlagen, Ablauf, Kontaktadressen
in UK u.v.m. |
| |
 |
|
Die Ladekarte von Visa-Österreich
(Pfändungssicher bei deutschen Gläubigern, ohne
Schufa-Auskunft)
|
| |
So
bekommen Sie ein Schweizer Konto per Post oder per
Internet!:
Genießen
auch Sie jetzt die finanzielle Freiheit! Dieses Konto bietet
auch optimalen Schutz vor Pfändungen. Die Ex-Frau, der
Gerichtsvollzieher oder auch das liebe Finanzamt werden
nichts von Ihrem neuen Schweizer (Giro) - Konto erfahren,
denn die Bank macht keine Meldung nach Deutschland oder nach
Österreich!
Sie
bekommen
in
Deutschland kein Konto? In der Schweiz gibt es auch für Sie
eine Super- Bankverbindung mit Super Konditionen!
im Shop bestellen -
Übersicht |
|
|
|
|
|
English language starting side |
|
Kontakt |
|
Über uns |
|
Beratungshonorare LCT |
|
Linkpartner |
|
Geld
verdienen |
|
Aktuelle
Themen |
|
|
Download
Seite |
|
|
Steuerrecht: |
|
Einführung Steuerrecht
|
|
Doppelbesteuerungsabkommen |
|
Betriebsstättenbegriff nach DBA |
|
EU-Mutter-Tochter RL |
|
Fusionsrichtlinie EU |
|
EU-Niederlassungsfreiheit |
|
EuGH-Entscheidungen |
|
Organschaftsmodell |
|
Außensteuerrecht |
|
Intern.
Umsatzsteuerrecht |
|
Übersicht
Rechtsformen |
|
Holdingmodelle |
|
Top
Steuermodelle |
|
Steuergestaltung |
|
Steuerspar-Effekte,Zahlen |
|
Residenz
-Domizil- Verfahren in England oder Zypern |
|
Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung
|
|
Natürliche
Person |
|
Erbschaftssteuer |
|
|
EU-Gesellschaften |
|
England:
|
|
UK Limited
allgemein |
|
Ltd Betriebsstätte UK |
|
Ltd Betriebsstätte nicht UK |
|
Ltd nach Insolvenz |
|
|
ZYPERN: |
|
Zypern Limited |
|
Zypern Holding |
|
Transportlizenz Zypern |
|
|
IRLAND: |
|
Irland
|
|
|
GIBRALTAR:
|
|
Gibraltar |
|
Schiffs-Registrierung Gibraltar |
|
|
MALTA: |
|
Malta,
Holdingmodell |
|
Malta, Glückspiellizenz |
|
|
SPANIEN:
|
|
Spanien,
S.L. |
|
Kanarische Sonderzone |
|
Spanien Holding |
|
Spanien Immobilien |
|
|
PORTUGAL: |
|
Portugal/Madeira |
|
|
HOLLAND:
|
|
Holland- Niederlande |
|
|
Auswandern |
|
|
Gemeinschaftsmarke |
|
|
Verlagerung von
Produktionsstätten |
|
Slowakei |
|
Tschechien |
|
|
Deutsche GmbH
|
|
Deutsche GmbH
|
|
Vorrats GmbH |
|
|
DBA-Sachverhalte: |
|
Dubai |
|
Schweiz |
|
USA |
|
|
NICHT-DBA-Sachverhalte: |
|
Offshore |
|
Liechtenstein |
|
Isle of Man |
|
BVI |
|
Belize |
|
Panama |
|
China |
|
|
Insolvenz
Lösungen |
|
|
Trust
|
|
Versicherung gründen |
|
Bank gründen |
|
Finanzdienstleister |
|
Wettlizenz-
Glückspiel |
|
Schweizer Konto |
|
Konto
ohne Schufa |
|
Fördermittel/VC |
|
Vorbörsliche
Emission |
|
Kredit ohne Schufa |
|
Scheidung:
Ratgeber |
Bonitätsprüfung
Unternehmen
|
|
Buchhaltung für internationale Sachverhalte |
 |
|
Die richtIGE
Rechtsform für ebay seller&co |
|
|
Werbung
und Marketing |
|
Lösungen
Adult-Webmaster |
|
 |
|
Verändern Sie die Welt - mit
einer Patenschaft |
|
|
JOBS Bei uns |
|
Angebote
unserer Partner |
|
Banner für London Consulting |
|
|
AGBs der London
Consulting |
|
Impressum |
|
Linkpop |
|
Sitemap |
|
Sitemap limited |
|
Sitemap Limited 2 |
|
Zypern |
|
|
Linkpartner |
|
Linkphp |
 |
|
|
Insolvenzverfahren in
england, Insolvenz, Restschuldbefreiung

Insolvenzverfahren
in England: Nach 12 Monaten schuldenfrei auch für Deutsche!
Direktlinks zum Thema:
Vorab in eigener
Sache: Warum sollten Sie ausgerechnet unsere Dienstleistungen in
Anspruch nehmen?
- Wir sind Steuerberater und
Rechtsanwälte, mit fundierten Kenntnissen im deutschen- und
englischen Insolvenzrecht
- Unser Netzwerkpartner in England
(London) hat bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich durch
das Verfahren begleitet und ist deutschsprachig
- Wir/unser englischer
Netzwerkpartner bietet "Voll-Service" "aus einer Hand": Hilfe
bei der Wohnungssuche in England (Vorauswahl verschiedener
Wohnungen), Begleitung bei der Wohnungsbesichtigung,
Hilfe/Begleitung bei der Unterzeichnung des Mietvertrages,
Anmeldungsformalitäten Strom/Wasser/Telefon usw.,Begleitung zum
Banktermin zur Kontoeröffnung, NI- Nummer (Beantragung der
englischen Steuernummer), NHS (Terminabsprache zum Interview
"Erteilung der Sozialversicherungsnummer",Vorbereitung des Termins,
Begleitung beim Termin), englische Krankenversicherung,
Ablaufbesprechung der engl. Insolvenz, Aufstellung und Bearbeitung der Gläubigerliste, Begründung der Insolvenz, Übersetzung der Begründung der Insolvenz, Bearbeitung des engl. Insolvenzantrages, Einreichung des Insolvenzantrages beim engl. Gericht,
Deutsch/ Englischsprachige Begleitung bei Gericht,
Deutsch/ Englischsprachige Begleitung zum OR (Official Receiver).
Einen solchen "Voll-Service" können nach unserer Recherche nur sehr
wenige Dienstleister und/oder Anwälte anbieten.
1. Serviceangebote
englisches Insolvenzverfahren
1.1.Service-Pakete:
Rund-um-Betreuung in Deutschland
und England: Hilfe bei der Auswahl einer Wohnung in England,
Mietvertrag, NI- und NHS, Privatkonto und Einleitung des
InsoVerfahrens in England. Unser deutschsprachiger Kooperationspartner
begleitet Sie in England im Rahmen der Wohnungssuche, Beantragung der
Steuer- und Sozialversicherungsnummer, Eröffnung des Privatkontos
usw.. Die Serviceleistungen und Gebühren sehen Sie unten oder
auf dieser
Website.
1.1.1. Delux
Service Paket UK Inso: Direktvermittlung an unseren
Spezialisten in England, eine Stunde Beratungsgespräch inkl., auf
Wunsch Voll-Service (Hilfe bei der
Wohnungssuche,NI-Nummer,NHS,Konto,InsoVerfahren usw.). Die
Serviceleistungen und Gebühren sehen Sie auf dieser
Website.
1.2. Selfmade-Paket und Zusatzdienste:
Keine persönliche Betreuung. Sie erhalten eine detaillierte Anleitung
zur Vorgehensweise im Rahmen des englischen Insolvenzverfahrens,
einschließlich Kontaktadressen für Wohnungssuche, NHS und NI,
Privatkonto und englische Anwälte. Als Zusatzdienstleistung können Sie
die Erst-Mal-Weg-Adresse oder Ltd-Gründung bestellen. Geeignet für
Mandanten, die eigenständig realisieren wollen. Die Serviceleistungen
Selfmade können Sie
hier
einsehen...
2. Einleitung
Insolvenzverfahren in England
| Nach englischem
Insolvenzrecht erfolgt eine Restschuldbefreiung spätestens nach 12
Monaten! Grundlage für die Restschuldbefreiung nach 12 Monaten,
auch für "Deutsche", bildet die EU-Rechtsprechung und das
BGH-Urteil vom 18.
9. 2001,
mit dem Aktenzeichen: IX ZB 51 / 00. Der Leitsatz des
BGH-Beschlusses lautet: |
Unser
Selfmade-Paket UK Inso können
Sie hier bestellen.. Alle Fakten,
gesetzliche Grundlagen, Ablauf, Kontaktadressen in UK u.v.m. |
Wenn sich ein deutscher Staatsangehöriger
ins Ausland begibt und sich dort einem Verfahren zur
Restschuldbefreiung unterwirft, welches den Regelungen der deutschen
InsO, insbesondere in Bezug auf die Vermögensverwertung, grundsätzlich
entspricht, so ist eine dort erteilte Restschuldbefreiung auch im
Inland anzuerkennen. Die im Ausland ( hier: England ) geltenden
Fristen zur Erlangung der Restschuldbefreiung müssen nicht den relativ
langen Fristen der deutschen InsO entsprechen. BGH, Beschluß vom 18.
9. 2001 - IX ZB 51 / 00
-Hier
beantworten wir wichtige Fragen zum Thema UK Inso
2.1. Vorgehensweise
Zunächst muss der Schuldner seinen
Lebensmittelpunkt (gewöhnlichen Aufenthalt: Mindestens 51% des Jahres) nach England verlagern.
Dazu ist es notwendig, in England eine Wohnung auf eigenen Namen anzumieten.
Zur Untermiete ist erlaubt, wenn Untermietvertrag vorhanden ist. Der
Schuldner muss seine beruflichen und am besten auch die privaten
Interessensschwerpunkte in England haben, wobei NICHT auf den
steuerrechtlichen Lebensmittelpunkt im Sinne abgestellt wird. Daher
sollte im Rahmen des englischen Insolvenzverfahrens auch eine
englische Limited mit Betriebsstätte England und ggf. Repräsentanz
oder Niederlassung in Deutschland gegründet werden, sofern der
Schuldner keinen Anstellungsvertrag/Job in England hat. Der Schuldner
wird bei "seiner" Limited angestellt und erhält ein Gehalt,
Zufluss auf sein englisches Privatkonto. Allein dieses Gehalt ist
pfändbar im Sinne.
Hinweis: Bei der englischen
Limited handelt es sich um eine juristische Person im Sinne, analog
einer deutschen GmbH. Da nicht die englische Limited Schuldner ist,
sondern Sie als natürliche Person, können die Gläubiger nicht auf das
Vermögen der Limited zugreifen. Selbständige können nun parallel mit
"Ihrer" englischen Limited Geschäfte tätigen, ohne Gläubigerzugriff
auf das Vermögen der Limited. Die genaue Ausgestaltung der englischen
Limited hängt vom individuellen Fall ab und sollte persönlich
besprochen werden.
Alternative: Der Schuldner kann
bei einer englischen Firma angestellt werden und benötigt so ggf.
keine Limited-Gründung. TIPP: Wenn der englische Arbeitgeber auch mit
"Ihrer Limited" eine vertragliche Bindung eingeht, wäre das Honorar
nicht gänzlich pfändbar im Sinne, da Honorarzufluss an die Limited.
Wichtige Punkte
Natürlich lässt sich ein solches
Insolvenzverfahren nicht gestalten, wenn Sie z.B. in Deutschland
Vollzeitbeschäftigt sind. Am Besten eignet sich ein
Insolvenzverfahren in England, wenn Sie Selbständig sind und nicht
40 Std/Woche "persönlich" in Deutschland anwesend sein müssen oder
wenn Sie eine Anstellung in England haben.
Zusammenfassung bis hier:
- Verlagerung des
Lebensmittelpunktes: Mindestens 51% des Jahres in England
anwesend, eine Mietwohnung auf Ihren Namen in England, privates
Konto in England. Zur Untermiete ist erlaubt, sofern ein
Untermietvertrag vorlegt wird. Hotelzimmer oder wohnen bei
Verwandten/Bekannten begründet keinen Lebensmittelpunkt, sofern kein
Untermietvertrag. Die Wohnung in England muss der "ständigen
Nutzung" ausgestaltet sein: Möbliert, Verbrauch von Strom, Wasser,
Heizung.
- Sozialversicherungsnummer in
England: Die Sozialversicherungsnummer untermauert die
Ansässigkeit in England
- Konto in England: Eröffnung
eines Privatkontos bei einer englischen Bank. Dazu wird i.d.R. der
Arbeitsvertrag, der Mietvertrag und die Sozialversicherungsnummer
benötigt
- Beruflicher
Interessenschwerpunkt: Angestelltenverhältnis, ggf bei "eigener
Limited".
- Privater Interessenschwerpunkt:
Juristisch etwas komplex, kommt auf den Fall an
- Deutschland: Sie sollten sich
in Deutschland abmelden (keine ladefähige Adresse mehr), einziger
Wohnsitz (zumindest nach außen") in England. Auch Ihre Ehefrau oder
Kinder sollten zumindest nach außen" keinen Wohnsitz/gewöhnlichen
Aufenthalt mehr in Deutschland innehaben.
- Melden Sie sicherheitshalber Ihr
deutsches Handy ab und besorgen Sie sich einen Handyvertrag in
England. Lassen Sie alle Zahlungseingänge- /Ausgänge über das
englische Privatkonto laufen.
- Deutsche Gläubiger: Das
englische Insolvenzgericht informiert die deutschen Gläubiger über den
Sachstand. Er benötigt eine komplette Liste der Gläubiger, mit
Anschrift, gesetzlichen Vertreter, Verbindlichkeiten inkl. Zinsen,
Anwaltskosten der Gegenseite usw.. Diese in die englische Sprache
übersetzt.
- Deutscher Anwalt erforderlich?:
Nicht zwingend, aber sehr ratsam.
- Immobilien in Deutschland:
Kann die Eröffnung eines Sekundär- Insolvenzverfahrens in
Deutschland nach sich ziehen. Sollen die Immobilien nicht "verloren
gehen", müssen im Vorwege entsprechende Strategien erörtert werden.
Der allgemeine Grundsatz lautet: Der Schuldner sollte im Rahmen des
englischen Insolvenzverfahrens in Deutschland vermögenslos sein.
3. Gebühren Servicepakete
Insolvenzverfahren in England
-Servicepakete
England (London)
Unser deutschsprachiger
Kooperationspartner in London übernimmt für Sie alle notwendigen
Formalitäten, begleitet Sie bei Behördengängen, Kontoeröffnung,
NI-Nummer, NHS und Hilfe bei der Wohnungssuche (sofern gebucht). Sie erhalten im Rahmen der Pakete 1.1. und
1.2 auch eine schriftliche Handlungsanweisung in Bezug auf das
Vorgehen "auf deutscher Seite", mithin Auseinandersetzung/Entgegnung
mit den deutschen Gläubigern. Mithin können im Beratungsgespräch
Strategien zur Verhinderung eines Sekundär-Insolvenzverfahrens in
Deutschland erörtert werden. Die Vermittlung an einen englischen
Fachanwalt für Insolvenzrecht, den wir umfassend im Rahmen der
Problematik unterrichtet haben, ist in den Paketen 1.1. bis 1.2
enthalten.
-Service Paket England
ohne Hilfe bei der Wohnsitzname, inkl. NHS,NIE und Konto
- Anreise:
Bankkonto,Sozialversicherungsnummer,Krankenkasse,NI-Nummer:
-
Das englische
Bankkonto: Hilfestellung bei der Eröffnung des englischen
Bankkontos, Begleitung zum Banktermin, Anträge. Konto mit
Onlinebanking,VisaCard.
-
Die englische
Krankenversicherung, NHS: Hilfestellung zur Erlangung der
Kranken-Versicherungskarte, Anträge, Termin
-
Die NI Nummer
(Steuernummer England):
Hilfestellung zur Erlangung der NI Nummer (National Insurance Number),
Anträge, Termin
Sonst:
-
Info-Paket UK Inso:
Dokumentation zum
Verfahren/Ablauf des englischen Insolvenzverfahrens, inkl.
gesetzliche Grundlagen
-
Gläubiger K.O: 400
Seiten eBook. Sie erhalten wertvolle Informationen, wie Sie "auf
deutscher Seite" verfahren müssen, mithin die Zeitspanne bis zur
Einleitung des Verfahrens in England überbrücken können
-
Vermittlung an
englischen Anwalt: Sie erhalten die Kontaktdaten eines englischen
Anwalts für Insolvenzrecht, der in derartigen Verfahren schon eine
Routine hat. Sind Sie nicht englischsprachig, müssten Sie 4.2
zusätzlich buchen
Gebühr: 3.200,00 Euro
Zielgruppen:
Mandanten,
die bereits einen Wohnsitz in England haben
-Service Paket
England mit Hilfe bei der Wohnsitzname, inkl. NHS,NIE und Konto
Sie haben noch keine
Wohnung in London und möchten begleitet werden, von der Wohnungssuche
bis zur Zeichnung des Mietvertrages. Außerdem Beantragung der
Kranken-Versicherungskarte (NHS), NI Nummer und Kontoeröffnung. Die
Begleitung ist deutschsprachig.
- Anreise:
- Telefonische
Vorbesprechung zum Wohnsitz in London:
- Wohnungssuche
in London:
-
Vorauswahl von 2
Wohnungen in London innerhalb der Preisabsprache
-
Einstellung von Bildmaterial der
Wohnungen ins Internet (Passwort geschützter Bereich) oder per
Fax,E-Mail
-
Besichtigung von
zwei ausgewählten Wohnungen
-
Vorvertrag, Holding
deposite, admin fee, deposit, usw. .
-
Maras Formular
-
Der Mietvertrag, Assured Shorthold Tenancy Agreement.
- Wohnungsübernahme:
Check In. (Dauer ca. 2 – 3 Stunden)
- Formalitäten
-
Anmeldung von Gas,
Wasser, Strom.
-
Council Tax
(Gemeindesteuer).
- Telefon:
Handy, Telefon- / Internetanmeldung.
-Bankkonto,
NHS und Ni
- Bankkonto: Hilfestellung bei der
Eröffnung eines Bankkontos (Privatkonto in Uk)
- Die englische Krankenversicherung,
NHS.
- Hilfestellung zur Erlangung der NI
Nummer (National Insurance Number)
Sonst:
-
Info-Paket UK Inso:
Dokumentation zum
Verfahren/Ablauf des englischen Insolvenzverfahrens, inkl.
gesetzliche Grundlagen
-
Gläubiger K.O: 400
Seiten eBook. Sie erhalten wertvolle Informationen, wie Sie "auf
deutscher Seite" verfahren müssen, mithin die Zeitspanne bis zur
Einleitung des Verfahrens in England überbrücken können
-
Vermittlung an
englischen Anwalt: Sie erhalten die Kontaktdaten eines englischen
Anwalts für Insolvenzrecht, der in derartigen Verfahren schon eine
Routine hat. Sind Sie nicht englischsprachig, müssten Sie 4.2
zusätzlich buchen
Gebühr: 4.900,00 Euro
-
"Erst-Mal-Weg-Adresse in England"
Stellung einer Briefkastenadresse in
England, inkl. eigener Telefonnummer (Anrufbeantworter, eingehende
Nachrichten werden Ihnen per E-Mail/Sounddatei zugestellt).
Postweiterleitung nach Deutschland (keine Pakete). Diese
Adresse/Telefonnummer kann zur "zeitlichen Überbrückung" verwendet
werden, bis zur realen Wohnsitzname in England, z.B. damit in
Deutschland keine zustellbare und/oder ladefähige Adresse mehr
besteht, unter Abmeldung der deutschen Adresse und Nennung einer UK
Adresse.
Gebühr: 750,00 Euro für ein Jahr
(nur mindestens ein Jahr buchbar). Für Postweiterleitung 1,50 Euro pro
Brief. Es wird ein Guthaben von 50,00 Euro gestellt.
-Einleitung
Insolvenzverfahren in England, Anwaltliche Dienstleistungen
4.2.
Deutscher Anwalt und UK Anwalt: Nach Aufwand. Englischer Anwalt:
Ca.4.000,00 Euro für 10 Stunden Aufwand. Deutscher Anwalt: Nach
Vereinbarung/Aufwand.
-Gründung einer UK
Limited
Nach Ausgestaltung,
vergleichen
Sie bitte unsere Internetseite.
4. Rückzug nach
Deutschland, nachdem das englische Insolvenzgericht das Verfahren
eröffnet hat
Gemäß BGH Urteil und EU-Rechtsprechung
bleibt "das" Insolvenzgericht zuständig, dass das Insolvenzverfahren
eröffnet hat, selbst dann, wenn der Schuldner nachfolgend seinen
Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in ein anderes EU-Land verlagert!
Mithin können Sie sogar nach Deutschland zurück, sobald das
Insolvenzverfahren in England eröffnet wurde! Sie benötigen aber in
England weiterhin eine zustellbare Postadresse und müssen für den
Insolvenzverwalter telefonisch erreichbar sein bzw. Ihr gesetzlicher
Vertreter. Allerdings empfehlen wir eine solche Verfahrensweise nicht.
Wir empfehlen den Beibehalt des Lebensmittelpunktes in England bis zur
Restschuldbefreiung.
5.
Informationspaket zum Insolvenzverfahren in England (Selfmade/
InfoPaket UK Inso):
Gebühren Informationspaket zum
Insolvenzverfahren in England: 249,00 Euro plus MWSt
Sie erhalten ein Informationspaket als
pdf-Datei oder per Post, mit allen wichtigen Informationen, um das
englische Insolvenzverfahren eigenständig umzusetzen:
- Gesetzliche Grundlagen
InsoVerfahren in England, EU-Recht
- Skript zum Thema
Insolvenzrecht England mit allen wesentlichen Fakten, gesetzlichen
Grundlagen usw.. (ca. 40 Seiten)
- Durchführung/Vorgehensweise
auf deutscher und englischer Seite, Schritt für Schritt-Anleitung
- Wie gestalte ich meinen
Lebensmittelpunkt in England, Fallstricke und
Vermeidungsstrategien
- Wie kann ich trotzdem von
Deutschland aus arbeiten?
- Insolvenzantrag stellen,
amtliche Anträge des englischen Insolvenzgerichtes im Original (als
Word und pdf-Datei)
- Zahlung an die Gläubiger,
Insolvenzverwalter, was zu beachten ist
- Auftritt gegenüber den Gläubigern,
Gläubigeranschreiben
- Insolvenzstraftaten nach
englischem Recht, was Sie nicht machen dürfen
- Themen zur UK Inso: Was ist
ein Insolvenzverfahren,Wo wird der Insolvenzantrag gestellt, die
handelnden Personen im Insolvenzverfahren,Pflichten des
Insolvenzschuldners, Auswirkungen, Was passiert mit
Immobilieneigentum, Beschränkungen im InsoVerfahren, Zahlung an
Gläubiger, Schritt im Insolvenzverfahren, Insolvenzantrag,
zuständiges Gericht, die Abfolge bei Gericht, Insolvenzbegriffe in
die deutsche Sprache übersetzt, was passiert mit der Rente, Pension,
Lebensversicherung..
- Kontaktadressen
deutschsprachiger Anwälte für Insolvenzrecht in England, die Ihr
Insolvenzverfahren einleiten und begleiten können
- Kontaktadressen für die
Wohnungssuche in London (deutschsprachig, Miete über Fax/Internet
möglich)
- Kontaktadressen zu englischen
Banken, zur Kontoeröffnung
- Die englische Limited:
Gesetzliche Grundlagen, Handels-und Steuerrecht
- Exposee: Leben und Arbeiten
im Vereinigten Königreich: Arbeitssuche, Einreise- und Meldepapiere,
Gesundheitswesen, Sozialversicherung,Steuern,Arbeiten,Wohnen und
Lebenshaltungskosten,Bildung,Anerkenntnung von Qualifikationen,
Kultur und Tourismus, Rechtsfragen,Checkliste Auswandern
- Kostenlose Beratung per E-Mail:
Sie können Ihre Fragen per E-Mail stellen, wir antworten innerhalb
von 24 Stunden (Werktags). Dazu erhalten Sie ein
Kundenkennwort (Ihre Rechnungsnummer)
Hinweise zur Beratung per E-Mail:
Die Beratung ist auf eine Stunde
begrenzt. Weiterer Beratungsbedarf wird mit dem anwaltlichen
Stundensatz von 150,00 Euro/Std abgerechnet. Wir setzen Sie in
Kenntnis, sobald die Beratung kostenpflichtig wird. Bitte geben Sie
Ihren Namen und die Rechnungsnummer an.
Der Gläubiger K.O.:
Internationale Steuerberater und Fachanwälte für Insolvenzrecht
erörtern Strategien zur Entschuldung der natürlichen und juristischen
Person! Es ist
nicht nur die neuste Gebrauchsanweisung auf dem Markt zum Thema
Entschuldung, sondern auch die umfassendste, die je geschrieben wurde,
denn es behandelt die Problematik von allen Seiten:
Inhaltsübersicht als pdf-Datei.
Diese Publikation hilft Ihnen, z.B. den
Zeitraum bis zur Verfahrenseröffnung in England zu überbrücken.
Sie
können mit unserem Informationspaket das InsoVerfahren in England zu
einem großen Teil selbständig (und/oder in Zusammenarbeit mit Ihrem
heimischen Rechtanwalt/Steuerberater) realisieren. Zumindest sparen
Sie erheblich an Kosten. Folgende Kosten bleiben aber immer:
Englischer Anwalt für Insolvenzrecht, gerichtliche Gebühren UK, i.d.R.
Gründungskosten UK Limited, je nach Ausgestaltung (vgl oben). Sie
können natürlich zusätzlich zum Informationspaket eine anwaltliche
Beratung in Anspruch nehmen (Gebührenpflichtig). Selbstverständlich
können Sie uns zum "InfoPaket UK Inso" (Kurzbezeichnung der
Dienstleistung) zusätzlich mit der Gründung Ihrer Limited beauftragen.
Gebühren Informationspaket zum
Insolvenzverfahren in England: 249,00 Euro plus MWSt
Bestellungen über unseren eShop
|