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Insolvenzverfahren in
england, Insolvenz, Restschuldbefreiung

Insolvenzverfahren
in England: Nach 12 Monaten schuldenfrei auch für Deutsche!
Direktlinks zum Thema:
1. Serviceangebote
englisches Insolvenzverfahren
1.1.Service-Pakete:
Rund-um-Betreuung in Deutschland
und England: Hilfe bei der Auswahl einer Wohnung in England,
Mietvertrag, NI- und NHS, Privatkonto und Einleitung des
InsoVerfahrens in England. Unser deutschsprachiger Kooperationspartner
begleitet Sie in England im Rahmen der Wohnungssuche, Beantragung der
Steuer- und Sozialversicherungsnummer, Eröffnung des Privatkontos
usw.. Die Serviceleistungen und Gebühren sehen Sie unten oder
auf dieser
Website.
Zur Beachtung: Im Rahmen
der Dienstleistungen "Insolvenzverfahren in England oder
Frankreich" werden die AGBs wie folgt ergänzt:
- Telefonische Beratung:
Nur noch gegen 150,00 Euro+ MWSt, im Voraus zu leisten. Maximale
Beratungszeit: 20 Minuten
- E-Mail-Beratung: Bis 15
Minuten kostenlos, dann mit reduzierten Stundensatz zu 150,00
Euro/Std
- Beratung in unserer Kanzlei:
Erstes Beratungsgespräch kostet 300,00 Euro
- Zahlungsweise
Dienstleistungen (Servicepakete, Ltd Gründung usw..): Es
wird nur noch Einmalzahlung im Voraus akzeptiert,
Teilzahlungen sind ausgeschlossen.
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1.2. Selfmade-Paket und Zusatzdienste:
Keine persönliche Betreuung. Sie erhalten eine detaillierte Anleitung
zur Vorgehensweise im Rahmen des englischen Insolvenzverfahrens,
einschließlich Kontaktadressen für Wohnungssuche, NHS und NI,
Privatkonto und englische Anwälte. Als Zusatzdienstleistung können Sie
die Erst-Mal-Weg-Adresse oder Ltd-Gründung bestellen. Geeignet für
Mandanten, die eigenständig realisieren wollen. Die Serviceleistungen
Selfmade können Sie
hier
einsehen...
2. Einleitung
Insolvenzverfahren in England
| Nach englischem
Insolvenzrecht erfolgt eine Restschuldbefreiung spätestens nach 12
Monaten! Grundlage für die Restschuldbefreiung nach 12 Monaten,
auch für "Deutsche", bildet die EU-Rechtsprechung und das
BGH-Urteil vom 18.
9. 2001,
mit dem Aktenzeichen: IX ZB 51 / 00. Der Leitsatz des
BGH-Beschlusses lautet: |
Unser
Selfmade-Paket UK Inso können
Sie hier bestellen.. Alle Fakten,
gesetzliche Grundlagen, Ablauf, Kontaktadressen in UK u.v.m. |
Wenn sich ein deutscher Staatsangehöriger
ins Ausland begibt und sich dort einem Verfahren zur
Restschuldbefreiung unterwirft, welches den Regelungen der deutschen
InsO, insbesondere in Bezug auf die Vermögensverwertung, grundsätzlich
entspricht, so ist eine dort erteilte Restschuldbefreiung auch im
Inland anzuerkennen. Die im Ausland ( hier: England ) geltenden
Fristen zur Erlangung der Restschuldbefreiung müssen nicht den relativ
langen Fristen der deutschen InsO entsprechen. BGH, Beschluß vom 18.
9. 2001 - IX ZB 51 / 00
2.1. Vorgehensweise
Zunächst muss der Schuldner seinen
Lebensmittelpunkt (gewöhnlichen Aufenthalt: Mindestens 51% des Jahres) nach England verlagern.
Dazu ist es notwendig, in England eine Wohnung auf eigenen Namen anzumieten.
Zur Untermiete ist erlaubt, wenn Untermietvertrag vorhanden ist. Der
Schuldner muss seine beruflichen und/oder privaten
Interessensschwerpunkte in England haben, wobei NICHT auf den
steuerrechtlichen Lebensmittelpunkt im Sinne abgestellt wird. Daher
sollte im Rahmen des englischen Insolvenzverfahrens auch eine
englische Limited mit Betriebsstätte England und ggf. Repräsentanz
oder Niederlassung in Deutschland gegründet werden, sofern der
Schuldner keinen Anstellungsvertrag/Job in England hat. Der Schuldner
wird bei "seiner" Limited angestellt und erhält ein Gehalt,
Zufluss auf sein englisches Privatkonto. Allein dieses Gehalt ist
pfändbar im Sinne.
Hinweis: Bei der englischen
Limited handelt es sich um eine juristische Person im Sinne, analog
einer deutschen GmbH. Da nicht die englische Limited Schuldner ist,
sondern Sie als natürliche Person, können die Gläubiger nicht auf das
Vermögen der Limited zugreifen. Selbständige können nun parallel mit
"Ihrer" englischen Limited Geschäfte tätigen, ohne Gläubigerzugriff
auf das Vermögen der Limited. Die genaue Ausgestaltung der englischen
Limited hängt vom individuellen Fall ab und sollte persönlich
besprochen werden.
Alternative: Der Schuldner kann
bei einer englischen Firma angestellt werden und benötigt so ggf.
keine Limited-Gründung. TIPP: Wenn der englische Arbeitgeber auch mit
"Ihrer Limited" eine vertragliche Bindung eingeht, wäre das Honorar
nicht gänzlich pfändbar im Sinne, da Honorarzufluss an die Limited.
Wichtige Punkte
Natürlich lässt sich ein solches
Insolvenzverfahren nicht gestalten, wenn Sie z.B. in Deutschland
Vollzeitbeschäftigt sind. Am Besten eignet sich ein
Insolvenzverfahren in England, wenn Sie Selbständig sind und nicht
40 Std/Woche "persönlich" in Deutschland anwesend sein müssen.
Wenn Sie in Deutschland angestellt
sind im Sinne (abhängiges Beschäftigungsverhältnis), sieht es mit
der Umsetzung des englischen Insolvenzverfahrens schlecht aus.
Die einzige Möglichkeit wäre ein Teilzeit-Arbeitsverhältnis
oder Ihr Arbeitgeber kündigt Ihr Arbeitsverhältnis und beauftragt
"Ihre Limited" mit der Durchführung der Arbeiten (sofern reine
Dienstleistungen und/oder der überwiegende Anteil der Tätigkeiten kann
von England aus realisiert werden).
Zusammenfassung bis hier:
- Verlagerung des
Lebensmittelpunktes: Mindestens 51% des Jahres in England
anwesend, eine Mietwohnung auf Ihren Namen in England, privates
Konto in England. Zur Untermiete ist erlaubt, sofern ein
Untermietvertrag vorlegt wird. Hotelzimmer oder wohnen bei
Verwandten/Bekannten begründet keinen Lebensmittelpunkt, sofern kein
Untermietvertrag. Die Wohnung in England muss der "ständigen
Nutzung" ausgestaltet sein: Möbliert, Verbrauch von Strom, Wasser,
Heizung.
- Sozialversicherungsnummer in
England: Die Sozialversicherungsnummer untermauert die
Ansässigkeit in England
- Konto in England: Eröffnung
eines Privatkontos bei einer englischen Bank. Dazu wird i.d.R. der
Arbeitsvertrag, der Mietvertrag und die Sozialversicherungsnummer
benötigt
- Beruflicher
Interessenschwerpunkt: Angestelltenverhältnis, ggf bei "eigener
Limited".
- Privater Interessenschwerpunkt:
Bei beruflichen Interessensschwerpunkt nicht zwingend.
- Deutschland: Sie sollten sich
in Deutschland abmelden (keine ladefähige Adresse mehr), einziger
Wohnsitz (zumindest nach außen") in England. Auch Ihre Ehefrau oder
Kinder sollten zumindest nach außen" keinen Wohnsitz/gewöhnlichen
Aufenthalt mehr in Deutschland innehaben.
- Melden Sie sicherheitshalber Ihr
deutsches Handy ab und besorgen Sie sich einen Handyvertrag in
England. Lassen Sie alle Zahlungseingänge- /Ausgänge über das
englische Privatkonto laufen.
- Deutsche Gläubiger: Das
englische Insolvenzgericht informiert die deutschen Gläubiger über den
Sachstand. Er benötigt eine komplette Liste der Gläubiger, mit
Anschrift, gesetzlichen Vertreter, Verbindlichkeiten inkl. Zinsen,
Anwaltskosten der Gegenseite usw.. Diese in die englische Sprache
übersetzt.
- Deutscher Anwalt erforderlich?:
Nicht zwingend, aber sehr ratsam.
- Immobilien in Deutschland:
Kann die Eröffnung eines Sekundär- Insolvenzverfahrens in
Deutschland nach sich ziehen. Sollen die Immobilien nicht "verloren
gehen", müssen im Vorwege entsprechende Strategien erörtert werden.
Der allgemeine Grundsatz lautet: Der Schuldner sollte im Rahmen des
englischen Insolvenzverfahrens in Deutschland vermögenslos sein.
3. Gebühren Servicepakete
Insolvenzverfahren in England
-Servicepakete
England (London)
Unser deutschsprachiger
Kooperationspartner in London übernimmt für Sie alle notwendigen
Formalitäten, begleitet Sie bei Behördengängen, Kontoeröffnung,
NI-Nummer, NHS und Hilfe bei der Wohnungssuche (sofern gebucht). Sie erhalten im Rahmen der Pakete 1.1. und
1.2 auch eine schriftliche Handlungsanweisung in Bezug auf das
Vorgehen "auf deutscher Seite", mithin Auseinandersetzung/Entgegnung
mit den deutschen Gläubigern. Mithin können im Beratungsgespräch
Strategien zur Verhinderung eines Sekundär-Insolvenzverfahrens in
Deutschland erörtert werden. Die Vermittlung an einen englischen
Fachanwalt für Insolvenzrecht, den wir umfassend im Rahmen der
Problematik unterrichtet haben, ist in den Paketen 1.1. bis 1.2
enthalten.
-Service Paket England
ohne Hilfe bei der Wohnsitzname, inkl. NHS,NIE und Konto
- Anreise:
Bankkonto,Sozialversicherungsnummer,Krankenkasse,NI-Nummer:
-
Das englische
Bankkonto: Hilfestellung bei der Eröffnung des englischen
Bankkontos, Begleitung zum Banktermin, Anträge. Konto mit
Onlinebanking,VisaCard.
-
Die englische
Krankenversicherung, NHS: Hilfestellung zur Erlangung der
Kranken-Versicherungskarte, Anträge, Termin
-
Die NI Nummer
(Steuernummer England):
Hilfestellung zur Erlangung der NI Nummer (National Insurance Number),
Anträge, Termin
Sonst:
-
Info-Paket UK Inso:
Dokumentation zum
Verfahren/Ablauf des englischen Insolvenzverfahrens, inkl.
gesetzliche Grundlagen
-
Gläubiger K.O: 400
Seiten eBook. Sie erhalten wertvolle Informationen, wie Sie "auf
deutscher Seite" verfahren müssen, mithin die Zeitspanne bis zur
Einleitung des Verfahrens in England überbrücken können
-
Vermittlung an
englischen Anwalt: Sie erhalten die Kontaktdaten eines englischen
Anwalts für Insolvenzrecht, der in derartigen Verfahren schon eine
Routine hat. Sind Sie nicht englischsprachig, müssten Sie 4.2
zusätzlich buchen
Gebühr: 3.200,00 Euro
Zielgruppen:
Mandanten,
die bereits einen Wohnsitz in England haben
-Service Paket
England mit Hilfe bei der Wohnsitzname, inkl. NHS,NIE und Konto
Sie haben noch keine
Wohnung in London und möchten begleitet werden, von der Wohnungssuche
bis zur Zeichnung des Mietvertrages. Außerdem Beantragung der
Kranken-Versicherungskarte (NHS), NI Nummer und Kontoeröffnung. Die
Begleitung ist deutschsprachig.
- Anreise:
- Telefonische
Vorbesprechung zum Wohnsitz in London:
- Wohnungssuche
in London:
-
Vorauswahl von 2
Wohnungen in London innerhalb der Preisabsprache
-
Einstellung von Bildmaterial der
Wohnungen ins Internet (Passwort geschützter Bereich) oder per
Fax,E-Mail
-
Besichtigung von
zwei ausgewählten Wohnungen
-
Vorvertrag, Holding
deposite, admin fee, deposit, usw. .
-
Maras Formular
-
Der Mietvertrag, Assured Shorthold Tenancy Agreement.
- Wohnungsübernahme:
Check In. (Dauer ca. 2 – 3 Stunden)
- Formalitäten
-
Anmeldung von Gas,
Wasser, Strom.
-
Council Tax
(Gemeindesteuer).
- Telefon:
Handy, Telefon- / Internetanmeldung.
-Bankkonto,
NHS und Ni
- Bankkonto: Hilfestellung bei der
Eröffnung eines Bankkontos (Privatkonto in Uk)
- Die englische Krankenversicherung,
NHS.
- Hilfestellung zur Erlangung der NI
Nummer (National Insurance Number)
Sonst:
-
Info-Paket UK Inso:
Dokumentation zum
Verfahren/Ablauf des englischen Insolvenzverfahrens, inkl.
gesetzliche Grundlagen
-
Gläubiger K.O: 400
Seiten eBook. Sie erhalten wertvolle Informationen, wie Sie "auf
deutscher Seite" verfahren müssen, mithin die Zeitspanne bis zur
Einleitung des Verfahrens in England überbrücken können
-
Vermittlung an
englischen Anwalt: Sie erhalten die Kontaktdaten eines englischen
Anwalts für Insolvenzrecht, der in derartigen Verfahren schon eine
Routine hat. Sind Sie nicht englischsprachig, müssten Sie 4.2
zusätzlich buchen
Gebühr: 4.900,00 Euro
-
"Erst-Mal-Weg-Adresse in England"
Stellung einer Briefkastenadresse in
England, inkl. eigener Telefonnummer (Anrufbeantworter, eingehende
Nachrichten werden Ihnen per E-Mail/Sounddatei zugestellt).
Postweiterleitung nach Deutschland (keine Pakete). Diese
Adresse/Telefonnummer kann zur "zeitlichen Überbrückung" verwendet
werden, bis zur realen Wohnsitzname in England, z.B. damit in
Deutschland keine zustellbare und/oder ladefähige Adresse mehr
besteht, unter Abmeldung der deutschen Adresse und Nennung einer UK
Adresse.
Gebühr: 750,00 Euro für ein Jahr
(nur mindestens ein Jahr buchbar). Für Postweiterleitung 1,50 Euro pro
Brief. Es wird ein Guthaben von 50,00 Euro gestellt.
-Einleitung
Insolvenzverfahren in England, Anwaltliche Dienstleistungen
4.2.
Deutscher Anwalt und UK Anwalt: Nach Aufwand. Englischer Anwalt:
Ca.4.000,00 Euro für 10 Stunden Aufwand. Deutscher Anwalt: Nach
Vereinbarung/Aufwand.
-Gründung einer UK
Limited
Nach Ausgestaltung,
vergleichen
Sie bitte unsere Internetseite.
4. Rückzug nach
Deutschland, nachdem das englische Insolvenzgericht das Verfahren
eröffnet hat
Gemäß BGH Urteil und EU-Rechtsprechung
bleibt "das" Insolvenzgericht zuständig, dass das Insolvenzverfahren
eröffnet hat, selbst dann, wenn der Schuldner nachfolgend seinen
Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in ein anderes EU-Land verlagert!
Mithin können Sie sogar nach Deutschland zurück, sobald das
Insolvenzverfahren in England eröffnet wurde! Sie benötigen aber in
England weiterhin eine zustellbare Postadresse und müssen für den
Insolvenzverwalter telefonisch erreichbar sein bzw. Ihr gesetzlicher
Vertreter. Allerdings empfehlen wir eine solche Verfahrensweise nicht.
Wir empfehlen den Beibehalt des Lebensmittelpunktes in England bis zur
Restschuldbefreiung.
5.
Informationspaket zum Insolvenzverfahren in England (Selfmade/
InfoPaket UK Inso):
Gebühren Informationspaket zum
Insolvenzverfahren in England: 249,00 Euro plus MWSt
Sie erhalten ein Informationspaket als
pdf-Datei oder per Post, mit allen wichtigen Informationen, um das
englische Insolvenzverfahren eigenständig umzusetzen:
- Gesetzliche Grundlagen
InsoVerfahren in England, EU-Recht
- Skript zum Thema
Insolvenzrecht England mit allen wesentlichen Fakten, gesetzlichen
Grundlagen usw.. (ca. 40 Seiten)
- Durchführung/Vorgehensweise
auf deutscher und englischer Seite, Schritt für Schritt-Anleitung
- Wie gestalte ich meinen
Lebensmittelpunkt in England, Fallstricke und
Vermeidungsstrategien
- Wie kann ich trotzdem von
Deutschland aus arbeiten?
- Insolvenzantrag stellen,
amtliche Anträge des englischen Insolvenzgerichtes im Original (als
Word und pdf-Datei)
- Zahlung an die Gläubiger,
Insolvenzverwalter, was zu beachten ist
- Auftritt gegenüber den Gläubigern,
Gläubigeranschreiben
- Insolvenzstraftaten nach
englischem Recht, was Sie nicht machen dürfen
- Themen zur UK Inso: Was ist
ein Insolvenzverfahren,Wo wird der Insolvenzantrag gestellt, die
handelnden Personen im Insolvenzverfahren,Pflichten des
Insolvenzschuldners, Auswirkungen, Was passiert mit
Immobilieneigentum, Beschränkungen im InsoVerfahren, Zahlung an
Gläubiger, Schritt im Insolvenzverfahren, Insolvenzantrag,
zuständiges Gericht, die Abfolge bei Gericht, Insolvenzbegriffe in
die deutsche Sprache übersetzt, was passiert mit der Rente, Pension,
Lebensversicherung..
- Kontaktadressen
deutschsprachiger Anwälte für Insolvenzrecht in England, die Ihr
Insolvenzverfahren einleiten und begleiten können
- Kontaktadressen für die
Wohnungssuche in London (deutschsprachig, Miete über Fax/Internet
möglich)
- Kontaktadressen zu englischen
Banken, zur Kontoeröffnung
- Die englische Limited:
Gesetzliche Grundlagen, Handels-und Steuerrecht
- Exposee: Leben und Arbeiten
im Vereinigten Königreich: Arbeitssuche, Einreise- und Meldepapiere,
Gesundheitswesen, Sozialversicherung,Steuern,Arbeiten,Wohnen und
Lebenshaltungskosten,Bildung,Anerkenntnung von Qualifikationen,
Kultur und Tourismus, Rechtsfragen,Checkliste Auswandern
- Kostenlose Beratung per E-Mail:
Sie können Ihre Fragen per E-Mail stellen, wir antworten innerhalb
von 24 Stunden (Werktags). Dazu erhalten Sie ein
Kundenkennwort (Ihre Rechnungsnummer)
Hinweise zur Beratung per E-Mail:
Die Beratung ist auf eine Stunde
begrenzt. Weiterer Beratungsbedarf wird mit dem anwaltlichen
Stundensatz von 150,00 Euro/Std abgerechnet. Wir setzen Sie in
Kenntnis, sobald die Beratung kostenpflichtig wird. Bitte geben Sie
Ihren Namen und die Rechnungsnummer an.
Der Gläubiger K.O.:
Internationale Steuerberater und Fachanwälte für Insolvenzrecht
erörtern Strategien zur Entschuldung der natürlichen und juristischen
Person! Es ist
nicht nur die neuste Gebrauchsanweisung auf dem Markt zum Thema
Entschuldung, sondern auch die umfassendste, die je geschrieben wurde,
denn es behandelt die Problematik von allen Seiten:
Inhaltsübersicht als pdf-Datei.
Diese Publikation hilft Ihnen, z.B. den
Zeitraum bis zur Verfahrenseröffnung in England zu überbrücken.
Sie
können mit unserem Informationspaket das InsoVerfahren in England zu
einem großen Teil selbständig (und/oder in Zusammenarbeit mit Ihrem
heimischen Rechtanwalt/Steuerberater) realisieren. Zumindest sparen
Sie erheblich an Kosten. Folgende Kosten bleiben aber immer:
Englischer Anwalt für Insolvenzrecht, gerichtliche Gebühren UK, i.d.R.
Gründungskosten UK Limited, je nach Ausgestaltung (vgl oben). Sie
können natürlich zusätzlich zum Informationspaket eine anwaltliche
Beratung in Anspruch nehmen (Gebührenpflichtig). Selbstverständlich
können Sie uns zum "InfoPaket UK Inso" (Kurzbezeichnung der
Dienstleistung) zusätzlich mit der Gründung Ihrer Limited beauftragen.
Gebühren Informationspaket zum
Insolvenzverfahren in England: 249,00 Euro plus MWSt
Bestellungen über unseren eShop
5.1 "Erst-Mal-Weg-Adresse in
England"
Stellung einer Briefkastenadresse in
England, inkl. eigener Telefonnummer (Anrufbeantworter, eingehende
Nachrichten werden Ihnen per E-Mail/Sounddatei zugestellt).
Postweiterleitung nach Deutschland (keine Pakete). Diese
Adresse/Telefonnummer kann zur "zeitlichen Überbrückung" verwendet
werden, bis zur realen Wohnsitzname in England, z.B. damit in
Deutschland keine zustellbare und/oder ladefähige Adresse mehr
besteht, unter Abmeldung der deutschen Adresse und Nennung einer UK
Adresse.
Gebühr: 750,00 Euro für ein
Jahr (nur mindestens ein Jahr buchbar). Für Postweiterleitung 1,50
Euro pro Brief. Es wird ein Guthaben von 50,00 Euro gestellt.
Bestellungen über unseren eShop
5.2 UK Limited
Gründung einer englischen Limited, wobei
Sie den Direktor und Shareholder selbst stellen. Dieses kann z.B. Ihre
Ehefrau/Ehemann sein. Sie selbst werden bei "Ihrer Ltd" angestellt.
Nur Ihr Gehalt ist pfändbar im Sinne, das Vermögen der Ltd ist nicht
pfändbar, da nicht Schuldner. Gestellt wird von uns der Secretary
sowie das Registered-Office in England. Außerdem erhalten Sie die
Vorlage eines Arbeitsvertrages nach englischem Recht.
Gebühr im ersten Jahr: 990,00 Euro, danach
290,00 Euro pro Jahr
Bestellungen über unseren eShop
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