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Insolvenzverfahren
England: Gründung einer UK Limited
Direktlinks zum Thema:
Gründung einer englischen
Limited mit Treuhand-Direktor und Treuhand-Shareholder, Secretary,
Bankkonto und RegOffice in London. Im Gegensatz zum
Komplettpaket UK Ltd,
können bei der Ausgestaltung einer solchen Limited Kompromisse gemacht
werden, da die einzige Betriebsstätte in England angesiedelt ist und
der Mandant (Nutznießer) in England, und nicht in Deutschland,
ansässig ist. Aus diesem Grunde ergeben sich gegenüber dem
Komplettpaket UK Ltd folgende Kosten:
- Gründung UK Limited, Eintrag ins
englische Register
- Treuhand-Direktor England
- Treuhand-Shareholder, juristische
Person England
- Secretary England
- Registered Office England
- Bankkonto inkl. Online-Banking und
VisaCard
- Vorlage Arbeitsvertrag in Deutsch
und englisch
Komplett-Gebühr inkl. Sonderdienste für
das erste Jahr: 3.900,00 Euro*
Jahresgebühr ab zweiten Jahr (Registered
Office, Sec.,Treuhand-Dienste): 1.800,00 Euro*
Diese Gebühr unter folgenden
Voraussetzungen:
Der Mandant bucht parallel das
"Service-Paket England" oder die Dienstleistung "Anwalt Deutschland
und UK, Einleitung des Insolvenzverfahrens in England".
Warum diese Gestaltung?
Ein Direktor einer englischen Limited
darf laut englischem Insolvenzrecht nicht im Insolvenzverfahren sein.
Mithin kann unser Mandant nur als "Angestellter seiner Ltd" auftreten.
Zwar ist das Vermögen der Limited nicht pfändbar, wohl aber der Gewinn
nach Ertragssteuerbelastung in England, sofern unser Mandant
(Schuldner) Shareholder ist. Um dieses zu verhindern, setzen wir einen
Treuhand-Shareholder ein.
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