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Firmengründung Irland
Als internationale Steuer- und
Rechtsanwaltskanzlei gründen wir für Mandanten Gesellschaften in
Irland und beraten in der optimalen steuerlichen Gestaltung. Irland
hat mit 12% Ertragssteuer einen niedrigen Steuersatz, mithin ist
EU-Niederlassungsfreiheit, europäisches Recht und/oder/ergänzend
die
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie anzuwenden. Eine Übersicht zur
Besteuerung finden Sie hier..
Kurzübersicht Irland
Nationales Gesellschaftsrecht kann laut EuGH-Entscheidung umgangen
werden
Es ist legal, wenn man die Bestimmung über die Errichtung von
Gesellschaften in einem Land der Union dadurch umgeht, indem man die
Gesellschaft in dem Mitgliedstaat errichtet, dessen
gesellschaftsrechtliche Vorschriften die größten Freiheiten gewähren.
Anschließend kann man in jedem beliebigen Mitgliedstaat der Union,
auch im eigenen Land, über Zweigniederlassungen und Agenturen tätig
werden. Dafür ist es ausdrücklich nicht erforderlich, am "Hauptsitz"
irgendeine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben,
mehr..
Steuerrechtliche
Gestaltungen
Besteht in Irland die einzige
steuerrechtliche Betriebsstätte im Sinne, wird das Welteinkommen in
Irland besteuert, derzeit mit 12% Ertragssteuer. Die Legaldefinition
der steuerlichen Betriebsstätte findet sich im DBA
(Doppelbesteuerungsabkommen):
Artikel XX DBA
(Auszug):
(1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "Betriebstätte"
eine
feste Geschäftseinrichtung, in der die Tätigkeit des Unternehmens ganz
oder
teilweise ausgeübt wird.
(2)
Der Ausdruck "Betriebstätte" umfaßt insbesondere:
a) einen Ort der Leitung,
b) eine Zweigniederlassung,
c) eine Geschäftsstelle,
d) eine Fabrikationsstätte,
g) eine Bauausführung oder Montage, deren Dauer zwölf Monate
überschreitet.
(3)
Als Betriebstätten gelten nicht:
a) Einrichtungen, die ausschließlich
zur Lagerung, Ausstellung oder
Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt werden;
b) Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die ausschließlich
zur
Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung unterhalten werden;
c) Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die
ausschließlich zu
dem Zweck unterhalten werden, durch ein anderes Unternehmen bearbeitet
oder
verarbeitet zu werden;
d) eine feste
Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck
unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen
oder
Informationen zu beschaffen;
e) eine
feste
Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck
unterhalten wird, für das Unternehmen zu werben, Informationen zu
erteilen,
wissenschaftliche Forschung zu betreiben oder ähnliche Tätigkeiten
auszuüben, die vorbereitender Art sind oder eine Hilfstätigkeit
darstellen.
Rechtsfolgen
Wird in einem Land eine
steuerliche Betriebsstätte ausgelöst, steht dem Land das
Besteuerungsrecht für die dort erwirtschafteten Gewinne zu. Wird keine
steuerliche Betriebsstätte ausgelöst, hat das Land kein
Besteuerungsrecht.
..einen Ort der Leitung:
Begriffsbestimmung nach DBA
Der "Ort der
geschäftlichen Oberleitung" ist zentraler Begriff zur Definition
der steuerlichen Betriebsstätte. Zunächst wird im Rahmen dieser
Definition darauf abgezielt, dass eine im Sitzstaat der Gesellschaft
ansässige Person die geschäftliche Oberleitung innehat. Entweder
verlagern Sie Ihren Lebensmittelpunkt in den Sitzstaat bzw. stellen
einen im Sitzstaat Ansässigen als Geschäftsleitung an. In Irland sind
Treuhandverhältnisse auf Geschäftsführerebene problematisch, da
verboten. Sofern Sie- oder ein Beauftragter- Ihren Lebensmittelpunkt
also nicht nach Irland verlagern bzw. einen Ansässigen als Direktor
anstellen, raten wir von der Gründung einer Gesellschaft in Irland ab.
Die Alternativen wären eine
englische
oder zyprische
Limited.
Prüfungsverfahren
deutscher Finanzämter zur Anerkenntnis der Auslandsgesellschaft
-EU Gesellschaften,
mithin Irland..
Im Rahmen von EU-Gesellschaften mithin
DBA-Sachverhalte, sind die Prüfungsmöglichkeiten zur Annahme einer
Scheinfirma im Sinne stark eingeschränkt. Dieses ist darin begründet,
dass die EU Niederlassungsfreiheit als übergeordnetes Rechtsgut
Anwendung findet. Vgl. hierzu auch: Prof. Dr. Thomas Reith,
Internationales Steuerrecht (Verlag Vahlen), Seite 71/ 3.58-3.60
und/oder/ergänzend: Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, Urteil vom
29.01. 1975/ BStBL 1975 II S. 553, mithin Urteil vom 29.07.76 u.a.;
ergänzend auch: FG Hamburg vom 04.08.1998, IStR 1999.
Kontext: In jedem Fall findet
eine pauschale Nichtanerkennung nicht statt. Entsprechend wird das
Vorliegen einer Scheingesellschaft von der Rechtssprechung des BFH nur
in Ausnahmefällen angenommen.
Im Rahmen der Prüfung zur Annahme einer
Scheingesellschaft wird geprüft:
Ist im mutmaßlichen Betriebsstättenland
der Gesellschaft ein ordentlicher Geschäftssitz installiert?
Maßgeblich sind dabei die Gesetze des Sitzstaates gemäß
EU-Rechtsprechung. In allen EU-Ländern gelten mithin fast einheitliche
Regelungen:
- Zustellbare Postadresse, keine
C.O. Adresse, auch für Einschreiben
Achtung Billigründer: Installiert wird
häufig nur ein "Briefkasten", mithin eine C.O. Adresse, bei der
hunderte von Firmen registriert sind. Eine solche Adresse wird vom
deutschen Finanzamt nicht anerkannt!
- telefonische Erreichbarkeit zu den
normalen Geschäftszeiten, ein Anrufbeantworter ist nicht ausreichend
- postalische und telefonische
Erreichbarkeit der Geschäftsführung
Achtung Billiggründer: Installiert wird
häufig nur ein Anrufbeantworter. Ein Anrufbeantworter ist kein
ordentlicher Geschäftssitz.
Nicht erforderlich ist ein in
kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb und/oder aktive
Tätigkeiten im Sitzstaat der Gesellschaft, vgl. Auswirkungen der
EU-Niederlassungsfreiheit.
Wirkung des
deutschen Außensteuergesetzes
Im Kern regelt das
deutsche
Außensteuergesetz in §§ 7-14 AStG, dass eine Versteuerung beim
deutschen Anteilseigner stattfindet (mit Einkommenssteuer und nicht im
Halbeinkünfteverfahren, sofern natürliche Person), wenn dieser
beherrschenden Einfluss auf die Auslandsgesellschaft ausübt (Mehrheitsshareholder),
die Auslandgesellschaft nur passive Einkünfte erwirtschaftet und die
Auslandsgesellschaft im einem Niedrigsteuergebiet angesiedelt ist,
also unter 25% Ertragssteuer. Ist der Anteilseigner in diesem Kontext
juristische Person, so erfolgt die fiktive Besteuerung mit
Körperschaftssteuer beim Anteilseigner. Im Gegensatz: Greift die
Hinzurechnungsbesteuerung nach AStG nicht (Basisgesellschaft generiert
aktive Einkünfte und/oder kein Niedrigsteuerland), so erfolgt die
Ausschüttungsbesteuerung im Halbeinkünfteverfahren, sofern der
Anteilseigner natürliche Person ist. Ist der Anteilseigner in diesem
Kontext juristische Person, so erfolgt bei DBA-Sachverhalten die
steuerfreie Vereinnahmung beim Anteilseigner unter Abzug der
Quellensteuer im Sitzstaat der Basisgesellschaft. Ergänzend hierzu:
Ist der Anteilseigner in diesem Kontext juristische Person innerhalb
der EU, greift die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, mithin gänzlich
steuerfreie Vereinnahmung.
Bitte lesen Sie
ergänzend:
EuGH rügt die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung: Grundsatzurteil des
EuGH in der Rechtsache Cadbury Schweppes
Beispiele für die
steuerliche Gestaltung
1. Irische Limited
mit steuerlicher Betriebsstätte Irland, deutsche Kapitalgesellschaft
als maximal 50% Anteilseigner, da
passive
Einkünfte
Als Direktor der
Limited tritt eine in Irland ansässige Person im Sinne auf, mithin
„Ort der geschäftlichen Oberleitung“ als Begriff der steuerlichen
Betriebsstätte nach 5 DBA. Die Steuerkanzlei in Irland hält
treuhänderisch 50% der Anteile, die anderen 50% hält eine deutsche
Kapitalgesellschaft. Rechtsfolgen: Infolge der
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie fliessen 50% der Gewinne steuerfrei
in die deutsche Kapitalgesellschaft. Hinweis: Aufgrund des
Steuergeschenkes“ der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie lohnt sich bei
Nicht-Vorhandensein einer deutschen Kapitalgesellschaft die Gründung
einer englischen Limited mit steuerlicher Betriebsstätte Deutschland
(Kosten ca. 900,00 Euro, nur 1,50 Euro Stammkapital)
1.2.
Irische
Limited mit steuerlicher Betriebsstätte Irland, deutsche natürliche
Person als Anteilseigner
Als Direktor
der Limited tritt eine in Irland ansässige Person im Sinne auf, mithin
„Ort der geschäftlichen Oberleitung“ als Begriff der steuerlichen
Betriebsstätte. Die Steuerkanzlei in Irland hält treuhänderisch 50%
der Anteile, die anderen 50% hält eine deutsche natürliche Person.
Rechtsfolgen: 50% der Gewinne werden beim deutschen Anteilseigner im
Halbeinkünfteverfahren besteuert.
2.
Irische
Limited mit steuerlicher Betriebsstätte Irland,
deutsche Kapitalgesellschaft als 100 % Anteilseigner, da
aktive Einkünfte
in Irland
Als Direktor
der Limited tritt eine in Irland ansässige Person im Sinne auf, mithin
„Ort der geschäftlichen Oberleitung“ als Begriff der steuerlichen
Betriebsstätte. Da die Gesellschaft aktive Einkünfte nach deutschem
AStG realisiert, kann der deutsche Anteilseigner beherrschenden
Einfluss haben, ohne Wirkung der Hinzurechnungsbesteuerung. Die
Gewinne werden in Rechtsfolge der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
steuerfrei in der deutschen Kapitalgesellschaft vereinnahmt.
3.
Irland Limited mit steuerlicher Betriebsstätte Irland, 100%
Treuhandlösung
Als Direktor der Limited tritt
tritt eine in Irland
ansässige Person im Sinne auf
mithin „Ort der geschäftlichen Oberleitung“ als Begriff der
steuerlichen Betriebsstätte. 100% der Shares werden treuhänderisch von
der Steuerkanzlei in Irland gehalten, da der Mandant z.B. nicht in
Deutschland „auftreten“ will.
4.
Irland
Limited mit steuerlicher Betriebsstätte Irland, eine
Offshore-Gesellschaft hält 100% der Anteile
Als Direktor
der Limited ttritt eine in Irland ansässige Person im Sinne auf,
mithin „Ort der geschäftlichen Oberleitung“ als Begriff der
steuerlichen Betriebsstätte. Ergänzend wird eine Offshore-Gesellschaft
gegründet, die als Shareholder der Limited auftritt. Mithin fliessen
die Gewinne der Irland Ltd in die Offshore-Gesellschaft. I.d.R. ist
eine solche Konstellation nur sinnvoll, wenn die Offshore-Gesellschaft
in einem Land ohne öffentliches Handelsregister und ohne
Rechtshilfekommen mit Deutschland installiert wird, so dass Direktor
und Gesellschafter anonym bleiben.
5. Irland Limited als Holding
Die Limited mit
steuerlicher Betriebsstätte Irland, wird Anteilseigner an
ausländischen Kapitalgesellschaften. Mithin fließen die Gewinne der
Kapitalgesellschaften (Gewinn nach Ertragssteuer im Sitzstaat) nach
Irland und bleiben dort steuerfrei gestellt. Die Holding in Irland
realisiert aktive Einkünfte nach AStG, so dass es sich auch um
deutsche Kapitalgesellschaften handeln kann:
Einkünfte aus Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften, §8 Abs.1
Nr.8 AStG:
Einkünfte aus Gewinnausschüttungen von
Kapitalgesellschaften (§8 Abs.1 Nr.8 AStG) gelten immer und ohne
Ausnahme als Aktiv- Einkünfte.
Gebühren für
die Gründung einer Gesellschaft in Irland
Die
Gebühren richten sich nach den Dienstleistungen:
-
Gründung einer Limited in Irland, Registereintrag, Apostille,
Übersetzungen
-
Domizilierung der Gesellschaft in Irland, ordentlicher Geschäftssitz
-
Kontoeröffnung, inkl. VisaCard und Internetbanking
-
Treuhand-Shareholder
-
Treuhand-Direktor
Zweigniederlassung
der Irland-Limited in der Schweiz
Nach Schweizer Gesellschaftsrecht,
können sich EU-Gesellschaften in der Schweiz niederlassen, ohne
Einzahlung des Stammkapitals einer Schweizer GmbH, jedoch mit
eigenständiger Rechtspersönlichkeit. Beispiel:
Unser Mandant gründet eine UK Limited
mit Betriebsstätte England. Infolge wird eine Zweigniederlassung der
englischen Limited in der Schweiz installiert. Diese
Zweigniederlassung ist eine eigenständige Rechtspersönlichkeit, kann
also eigenständig Verträge abschließen und Rechnungen stellen. Die
Einzahlung von Stammkapital analog einer Schweizer GmbH oder AG ist
nicht erforderlich. Die in der Schweiz erwirtschafteten Gewinne werden
mit Schweizer Körperschaftssteuer (12,5- 15,5% gesamt, sofern Kanton
Zug) belegt, eine Doppelbesteuerung ist untersagt. Vorteile dieser
Lösung :
- Auftritt als Schweizer
Kapitalgesellschaft
- Kein Stammkapital analog GmbH oder
AG
- Haftungsbegrenzung auf das
Stammkapital (und ggf. Anlage-und Betriebsvermögen) der
Muttergesellschaft (Mithaftung) UND auf das Anlage-und
Betriebsvermögen der Zweigniederlassung, falls vorhanden.
- Maximal 15,5% Steuern, sofern Kanton
Zug (bis 100.000 CHF Gewinn nur 12,5% Steuern insgesamt). Bei
Domizilgesellschaften 8,5% Steuern (Kantonssteuer entfällt)
- Sehr gutes Bankgeheimnis
(Steuerhinterziehung ist kein Offenbarungstatbestand)
- Deutschsprachig
- Schweizer Bankkonto: Kredit- und
EC-Karte, alle Währungskonten, Onlinebanking
- Nahe am Geld
- EU- Bürger genießen alle
Freizügigkeiten analog EU-Niederlassungsfreiheit
- Doppelbesteuerungsabkommen mit allen
EU-Ländern (Verhinderung der Doppelbesteuerung zwischen
Betriebsstättenland der Muttergesellschaft und Schweiz)
Dienstleistungen und Gebühren Zweigniederlassung Schweiz
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