|
|
|
firmengründung im
ausland,limited gründen,englische limited gründen,zyprische
limited, firmengründung Spanien, Kanaren, holding spanien
 |
Die ZEC, die vorteilhafteste
Sondersteuerzone der Europäischen Union |

Die Kanarische
Sonderzone (ZEC): 4% Körperschaftssteuer, EU-Gesellschaft..
Wir begleiten Unternehmen bei der Gründung einer Betriebsstätte auf
der Kanarischen Sonderzone,ZEC. Vorteile einer Unternehmensgründung
ZEC:
-
-Extrem niedrige Körperschaftssteuer von 4%
-
-Reduzierte MWSt von 5%
-
-Wirkung der
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, ergänzend:
Die Bestimmungen der ZEC sehen vor, dass die Steuerbefreiungen
auch für Gewinne von Ansässigen aus Ländern, die nicht
Mitgliedstaaten der EU sind, gelten, wenn diese Gewinne von
einem ZEC-Unternehmen ausgezahlt werden und aus
Geschäftsvorgängen stammen, die tatsächlich im geografischen
Geltungsbereich der ZEC durchgeführt wurden. Einschränkungen
hierzu siehe unten.
-
-Wirkung der Doppelbesteuerungsabkommen
GGF Nachteilig:
-Die Schaffung von Arbeitsplätzen ist
Voraussetzung für die Ansiedlung (Siehe unten, mindestens 3
Arbeitsplätze)
-Qualifizierter Geschäftsbetrieb im Sinne muss
vorliegen (voll eingerichtetes Büro)
-Mindestinvestition 50.000- 100.000 Euro in den
ersten zwei Jahren nach Ansiedlung
-Die ZEC gehört nicht zum
umsatzsteuerrechtlichen Gemeinschaftsgebiet, wie z.B.
Madeira
Unsere Dienstleistungen sind:
-Beratung im Rahmen der Firmengründung ZEC
-Genehmigungsantrag, juristische Begleitung bis
zur Genehmigung
-Steuerliche Gestaltung im Rahmen der "verbundenen
Unternehmen": Z.B. Gründung einer EU-Holding zur steuerfreien
Vereinnahmung der "ZEC-Dividenden", Einbringung in die europäische
Union (Europa AG, § 23 UmwStG) usw..
-Bürosuche,Lagerhallen, Produktionsstätten
-Vermittlung an Steuerberater auf den Kanaren,
Deutschsprachig
Wann Betriebsstätte auf den Kanaren (ZEC)
?
Zunächst gelten die Grundsätze des § 5 DBA:
Eine Produktionsstätte, eine Stätte zur
Ausbeutung von Bodenschätzen oder eine Bauausführung länger als 12
Monate Dauer, ist immer eine Betriebsstätte,unabhängig vom Ort
der geschäftlichen Oberleitung. Ist dieses nicht gegeben,
greift die Legaldefinition "Ort der geschäftlichen Oberleitung":
Entweder der Mandant oder ein Beauftragter verlagert seinen
gewöhnlichen Aufenthalt in den Sitzstaat (hier Spanien/Kanaren) und
tritt als Direktor der Gesellschaft auf oder ein Ansässiger im Sinne
wird als Direktor angestellt.
Die Treuhand-Stellung eines Geschäftsführers
funktioniert aufgrund der ZEC-Gesetzgebung nicht. Es besteht aber
alternativ die Möglichkeit, dass ein ansässiger Rechtsanwalt als
"angestellter Geschäftsführer" auftritt.
Gesellschaftsrechtlich- verbundene
Unternehmen
§8/2 AStG (Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung)
entfaltet keine Wirkung. Mithin kann z.B. eine Deutsche
Kapitalgesellschaft beherrschenden Einfluss haben,
Dividendenausschüttungen werden unter Wirkung der
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie steuerfrei vereinnahmt (sofern
Beteiligungsschwelle erreicht und Beteiligung auf mindestens ein
Jahr ausgelegt). Würde eine zyprische Holding Anteilseigner sein,
würden die ZEC Dividenden steuerfrei in die zyprische Holding
fliessen, Zypern selbst besteuert Holdinggesellschaften nicht. Bei
Weiterausschüttung an einen Nicht-Zyrioten ebenfalls keine
Quellensteuer. Im Rahmen einer Holdingkonstellation bestehen
außerdem Gestaltungsmöglichkeiten mit der Schweizer-,Dänischen,-
oder spanischen Holding.
Was ist die Kanarische Sonderzone?
Die Kanarische Sonderzone (ZEC) ist ein
Niedrigsteuergebiet, das innerhalb des Wirtschafts- und
Steuersystems der Kanaren (REF) geschaffen wurde, mit dem Ziel, den
wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt des Archipels zu fördern
und die Produktionsstrukturen zu erweitern.
Die Kanarische Sonderzone wurde im Januar 2000
von der Europäischen Union genehmigt und im Dezember 2006
verlängert, wobei die spanische Staatsregierung gemäß den
Bestimmungen bezüglich der Genehmigungen das Wirtschafts- und
Steuersystem der Kanaren in Bezug auf die ZEC entsprechend angepasst
hat (Titel V des Gesetzes 19/1994, geändert durch das Königliche
Gesetzesdekret 12/2006 und durchgeführt durch das Königliche
Gesetzesdekret 1758/2007).
Die Vorteile der Kanarischen Sonderzone können
zunächst bis zum 31. Dezember 2019 in Anspruch genommen werden, eine
Verlängerung ist vorbehaltlich der Zustimmung der Europäischen
Kommission möglich. Die Eintragung ins Offizielle
Unternehmensregister der ZEC (ROEZEC) kann bis zum 31. Dezember 2013
erfolgen.
Wo können sich die Unternehmen der ZEC
ansiedeln?
Die Sonderzone erstreckt sich auf das gesamte
Hoheitsgebiet der Kanarischen Inseln unter Beachtung folgender
Besonderheiten:
- Dienstleistungsunternehmen können sich an
jedem beliebigen Ort auf dem Archipel niederlassen.
- Unternehmen, zu deren Aktivitäten die
Produktion, Verarbeitung, Veredelung und der Vertrieb von
Waren zählen, müssen sich in speziell dafür vorgesehenen
Gebieten ansiedeln.
Diese besonderen Gebiete, die sich in der Nähe
der kanarischen Häfen und Flughäfen befinden, sind
folgendermaßen verteilt:
» Gran Canaria: 150 Hektar aufgeteilt in 5
Gebiete
- Hafen La Luz –
Großballungsraum Las Palmas de Gran Canaria – Arucas
[karte]
- Arinaga – Bahía de
Formas
[karte]
- Industriegebiet von
Telde
[karte]
- Flughafenpark – Las
Majoreras
[karte]
- Zona Noroeste
[karte]
» Tenerife: 150 Hektar aufgeteilt in 5 Gebiete
- Metropolitana[karte]
- Comarca del Valle de
Güimar
[karte]
- Comarca del Valle de
la Orotava
[karte]
- Hafengebiet von
Santa Cruz de Tenerife
[karte]
- Flughafengebiet –
Industriegebeit von Granadilla – Complejo Medioambiental de
Arico
[karte]
» La Palma: 50 Hektar aufgeteilt in 2 Gebiete
» Fuerteventura: 25 Hektar
- Hafen von Puerto del
Rosario – Flughafen von Fuerteventura – Ehemaliger
Flughafen Los Estancos – Llano de la Casita (El Matorral)
und Casa de Pancho Sanabria
[karte]
» Lanzarote: 25 Hektar
- Los Mármoles –
Altavista Ost – Logistikgebiet
[karte]
» El Hierro: 25 Hektar
- El Majano – Meseta
de Nisdafe – Gebiete neben Tiñorr
[karte]
» La Gomera: 25 Hektar
-
Industriegebiet von San Sebastián de La Gomera
[karte]
Körperschaftssteuer
Die Unternehmen der ZEC unterliegen einer in
Spanien gültigen Körperschaftssteuer von 4 %. Der in Spanien
anzuwendende Steuersatz liegt ab dem Jahr 2008 zwischen 25 und
30 %. Der für den besonderen Steuersatz von 4 % anzuwendende
Höchstbetrag der Bemessungsgrundlage richtet sich nach der
Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze und der von dem
ZEC-Unternehmen ausgeübten Geschäftsaktivität.
|
Nettoschaffung von Arbeitsplätzen
|
Industrie
|
Dienstleistungsbereich
|
Andere Leistungen*
|
|
3 - 8 Arbeitsplätze
|
1.800.000 €
|
1.500.000 €
|
1.125.000 €
|
|
9 - 12 Arbeitsplätze
|
2.400.000 €
|
2.000.000 €
|
1.500.000 €
|
|
13 - 20 Arbeitsplätze
|
3.600.000 €
|
3.000.000 €
|
2.250.000 €
|
|
21 - 50 Arbeitsplätze
|
9.200.000 €
|
8.000.000 €
|
6.000.000 €
|
|
51 - 100 Arbeitsplätze
|
21.600.000 €
|
18.000.000 €
|
13.500.000 €
|
|
mehr als 100 Arbeitsplätze
|
120.000.000 €
|
100.000.000 €
|
75.000.000 €
|
*Als andere Geschäftsaktivitäten gelten:
Großhandel und Großhandelsvermittlung (außer bei Fahrzeugen mit
Motor und Krafträdern); Reisebüros, Einzel- und Großhandel sowie
andere Aktivitäten im Tourismussektor; Aktivitäten im
Informatikbereich; Aktivitäten im juristischen Bereich, der
Buchhaltung, des Rechnungswesens, Steuerberatung, der Markt- und
Meinungsforschung; Consulting und Unternehmensberatung;
Verwaltung von Investmentgesellschaften; Werbewirtschaft und
Öffentlichkeitsarbeit.
DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN, EU-MUTTER-TOCHTERRICHTLINIE UND
EINKOMMENSTEUER FÜR NICHTANSÄSSIGE
Die Kanarischen Inseln
gehören zum spanischen und europäischen Hoheitsgebiet, aus
diesem Grund:
- Gelten für die Unternehmen der ZEC die
von Spanien unterzeichneten Abkommen zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung.
- gemäß der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
die ausgeschütteten Gewinne von Tochtergesellschaften, die
ZEC-Unternehmen sind, an die Muttergesellschaften mit Sitz
in einem anderen Land der Gemeinschaft steuerfrei.
- • Die Bestimmungen der ZEC sehen vor,
dass die vorgenannten Steuerbefreiungen auch für Gewinne von
Ansässigen aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der EU
sind, gelten, wenn diese Gewinne von einem ZEC-Unternehmen
ausgezahlt werden und aus Geschäftsvorgängen stammen, die
tatsächlich im geografischen Geltungsbereich der ZEC
durchgeführt wurden.
- Natürliche Personen: Zinsen und sonstige
Einkünfte aus der Kapitalüberlassung an Dritte, sowie
Vermögenszuwächse, die aus beweglichen Gütern herrühren, die
Nichtansässige in Spanien ohne eine permanente Niederlassung
erzielen.
Juristische Personen: Gewinne, die von sich in Spanien
befindlichen Filialen an ihre Muttergesellschaften
ausgeschüttet werden.
Diese Befreiungen gelten jedoch nicht, wenn
die Einkünfte aus Ländern oder Gebieten stammen, mit denen es
keinen tatsächlichen Austausch über Steuerinformationen gibt
oder die Muttergesellschaft ihren Steuersitz in einem dieser
Länder oder Gebiete hat.
STEUER AUF
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN UND DOKUMENTIERTE RECHTSHANDLUNGEN
Die Unternehmen der
ZEC sind in folgenden Fällen von dieser Steuer befreit:
- Beim Erwerb von Gütern oder Rechten,
die dem Betriebszweck innerhalb des geografischen
Anwendungsbereichs dienen.
- Bei allen Gesellschaftsvorgängen von
ZEC-Unternehmen mit Ausnahme der Auflösung des
Unternehmens.
- Bei beurkundeten Rechtsakten
verbunden mit von diesen Unternehmen innerhalb des
geografischen Anwendungsbereichs der ZEC getätigten
Transaktionen.
DIE KANARISCHE
MEHRWERTSTEUER (IGIC)
Bei der Impuesto General
Indirecto Canario (IGIC) handelt es sich um eine den
Endverbrauch belastende indirekte Steuer, die der
Mehrwertsteuer gleichzusetzen ist. Die wichtigste
Besonderheit der IGIC-Steuer ist ihr reduzierter Satz
von z.Zt. 5,0%.
Generell sind die ZEC-Unternehmen bei Lieferungen von
Gütern und der Erbringung von Dienstleistungen
untereinander, sowie beim Import von Gütern von dieser
Steuer befreit.
Gesetzgebung der Kanarischen
Sonderzone
Títel V des Gesetzes 19/1994 (geändert
durch das Königliche Gesetzesdekret 12/2006)
Die Kanarische Sonderzone ist ein Niedrigsteuergebiet,
das im Rahmen der Europäischen Union geschaffen wurde und in
dem neben anderen Vorteilen ein reduzierter
Körperschaftssteuersatz von 4 % gilt, gegenüber den 20 –
25 % im übrigen Staatsgebiet. Gesellschaften, die
beschließen, sich in der ZEC anzusiedeln, genießen eine
weitere Reihe von steuerlichen Vorteilen, zu denen ein
niedrigerer Steuersatz bei der Einkommensteuer für
Nichtansässige zählt, sowie die vollständige Befreiung von
indirekten Steuern bei Geschäftsaktivitäten, die innerhalb
des Anwendungsbereichs der Sonderzone ausgeübt werden. Da
sich ZEC-Unternehmen auf spanischem Staatsgebiet befinden,
gelten für sie die spanischen Doppelbesteuerungsabkommen
sowie die Mutter-Tochter-Richtlinie der Europäischen Union.
Die Kanarische Sonderzone wurde im Januar 2000 von der
Europäischen Kommission genehmigt und zwar durch das
Gesetzesdekret 2/2000 vom 23.Juni, welches später durch das
Königliche Gesetzesdekret 12/2006 vom 29. Dezember geändert
und durch das Königliche Gesetzesdekret 1758/2007 vom 28.
Dezember durchgeführt wurde (Verordnung über das
Wirtschafts- und Steuersystem der Kanarischen Inseln).
Die Vorteile der Kanarischen Sonderzone gelten zunächst
bis einschließlich 31. Dezember 2019, eine Verlängerung ist
vorbehaltlich der Zustimmung der Europäischen Kommission
möglich.
|