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Dienstleistungen: Private Placement,Kapital für Unternehmen (Venture
Capital),vorbörsliche Emission
und Börsengang
Im
Rahmen der Dienstleistungen "Kapital für Unternehmen",vorbörsliche
Emission und Börsengang bietet unsere Kanzlei in Zusammenarbeit mit
unseren Netzwerkpartnern folgende Dienstleistungen an:
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Suche nach
geeigneten Kapitalgebern für Unternehmen ab einem
Jahresumsatz von 500.000 Euro (keine Begleitung und
Existenzgründungen, neue Unternehmen ohne entsprechenden Umsatz)
-
Vorbörsliche
Emission,Private Placement
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Erstellung des
Emissionsprospektes
-
Beratung in Fragen des
KWGs, Bafin-Beratung
-
Börsengang,Freihandel
-
Internationaler
Börsengang (USA,Schweiz,Offshore)
-
Steuergestaltung
im Rahmen der vorbörslichen oder börslichen Emission: Gründung einer
ausländischen
Holding (Zwischenholding) zur steuerfreien Vereinnahmung der
inländischen Dividenden,Betriebsstättenverlagerung oder
Teil-Betriebsstättenverlagerung ins Ausland (Niedrigsteuerland)
sofern sinnvoll
Im Rahmen der
Kapitalisierung von Unternehmen müssen wir die Mandanten zunächst
umfänglich beraten. Es muss geprüft werden, welche "Form der
Kapitalisierung" in Frage kommt (Private Placement,vorbörsliche
Emission,Börsengang, Sonstige). Auf dieser Grundlage wird ein
entsprechendes Konzept entwickelt. Wesentlicher Aspekt ist i.d.R.
die steuerliche Optimierung des Unternehmens, um Erträge steuerfrei
oder steuerminimiert zu realisieren. Dieses im Rahmen der
Ausschüttungen der Dividenden an die Anteilseigner und/oder um
Kapital für zukünftige Investitionen steuerneutral zu parken. Hier
kommt der
Zwischenholding eine besondere Bedeutung zu.
Im Rahmen der
bankenunabhängigen Unternehmensfinanzierung realisieren wir die
Erstellung des Emissionsprospektes, Beratung vor der Bafin,Zulassung
(sofern gesetzlich notwendig) und Integration Ihres Angebotes in die
entsprechenden Plattformen im Internet.
Börsengang,Freiverkehr
An deutschen Börsen werden Aktien in
drei verschiedenen "Segmenten" gehandelt. Prestigeträchtig, aber mit
den strengsten Zulassungsvoraussetzungen versehen, ist der Amtliche
Handel. Der voraussichtliche Kurswert der neu zu emittierenden
Aktien muss dabei mindestens EURO 1,25 Mio. betragen. Die AG muß als
Unternehmen 3 Jahre bestanden und Jahresabschlüsse veröffentlicht
haben. Weitere Anforderungen beziehen sich auf geeignete Streuung und
Stückelung der Aktien. Ein umfassender und zu prüfender
Börsenzulassungsprospekt ist zu erstellen und zu veröffentlichen.
Erleichterte
Zulassungsvoraussetzungen hat der sogenannte Geregelte Markt.
Die zuzulassenden Aktien müssen ein Nennbetrag von mindestens EURO
250.000,00 haben; es ist ein Unternehmensbericht vorzulegen, der
geringeren Anforderungen als der Börsenzulassungsprospekt beim
amtlichen Handel erfüllen muss. Teil des Geregelten Marktes ist der
Neue Mark mit wiederum besonderen Voraussetzungen, u. a. einem
Grundkapital von mindestens Euro1,5 Mio.
Schließlich gibt es
den Freiverkehr, der nur die gesetzliche Voraussetzung hat, daß
eine ordnungsgemäße Durchführung des Aktienhandels gewährleistet ist.
Hier bedarf es keiner förmlichen Zulassung; der Handel kann jedoch bei
Unregelmäßigkeiten untersagt werden. Im Freiverkehr der Regionalbörsen
Hamburg, Berlin, München und Stuttgart sind inzwischen besondere
"Segmente" mit speziellen Voraussetzungen für Neuemissionen von
kleineren und mittleren Unternehmen entstanden. Tendenz: höhere
Zulassungshürden - und damit auch mehr Akzeptanz beim Börsenpublikum -
als ansonsten im Freiverkehr, aber deutlich einfachere Emissionen als
beispielsweise am Neuen Markt.
Die Zulassung im
Amtlichen Handel ist natürlich prestigeträchtig, aber aufwendig und
prüfintensiv. Ab einem Emissionsvolumen von etwa EURO 20 Mio. gehört
sie jedoch mittlerweile zum "guten Ton", falls es nicht an den Neuen
Markt geht. Die Zulassung im Geregelten Markt ist wesentlich leichter.
Auch in der Folgezeit kommen dabei auf das Unternehmen weniger Kosten
und Mühen zu; z. B. entfällt die im Amtlichen Handel vorgeschriebene
Vorlage von halbjährlichen Zwischenabschlüssen der AG. Besonders
prüfaufwendig, kompliziert und teuer ist der IPO am Neuen Markt. Die
Einführung der Aktien im Freiverkehr ist vergleichsweise einfach; seit
es den Geregelten Markt gibt, hatte dieses Börsensegment zunächst für
den Handel von Aktien deutscher Unternehmen an Bedeutung verloren. Für
viele ist die Zulassung im Freiverkehr kein "richtiger" Börsengang.
Mit den Spezialsegmenten im Freiverkehr der Regionalbörsen entsteht
hier aber wieder eine interessante Emissionsplattform für
mittelständische Unternehmen.
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