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Limited Gründung-
Betriebsstätte England oder Deutschland (Österreich)
Rechtliche
Rahmenbedingungen zur englischen Limited, EU-Ebene
Nationales
Gesellschaftsrecht kann laut EuGH-Entscheidung
umgangen werden
Es ist legal, wenn man
die Bestimmung über die Errichtung von Gesellschaften in einem Land
der europäischen Union dadurch umgeht, indem man die Gesellschaft in
dem Mitgliedstaat errichtet, dessen gesellschaftsrechtliche
Vorschriften die größten Freiheiten gewähren.
Anschließend kann man
in jedem beliebigen Mitgliedstaat der Union, auch im eigenen Land,
über Zweigniederlassungen und/oder Agenturen/Repräsentanzen tätig
werden. Dafür ist es ausdrücklich nicht erforderlich, am "Hauptsitz"-also
in England- irgendeine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben,
mehr..
Konstellationen
der Limited-Gründung aus steuer-und haftungsrechtlicher Sicht
Grundsätzlich
muss man bei der englischen Limited zwischen verschiedenen
Gründungsformen (Konstellationen) unterscheiden:
-
1.
Die englische Limited ohne
steuerrechtliche Betriebsstätte in England
und einziger steuerrechtlicher Betriebsstätte z.B. in
Deutschland. Bei dieser Konstellation werden keinerlei
Steuervorteile gegenüber der deutschen GmbH realisiert, die
Alleinversteuerung findet i.d.R. am Ort der Betriebsstätte, also
z.B. in Deutschland statt. Vorteil gegenüber einer deutschen GmbH
wäre das geringe Stammkapital (1 ePfund) gegenüber 25.000 Euro bei
einer deutschen GmbH. I.d.R. ist der "Gründer" der Gesellschaft auch
Direktor der Limited. Gemäß EU-Niederlassungsfreiheit tritt die
Limited z.B. in Deutschland als eigenständige juristische Person
auf, wobei überwiegend das Recht des Sitzstaates- also England-
anzuwenden ist, auch wenn die Limited in England keinerlei Geschäfte
tätigt und/oder keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten
Geschäftsbetrieb unterhält.
Welche
Dienste wir im Rahmen dieser Konstellation anbieten:
-Limited-Gründung
mit steuerrechtlicher Betriebsstätte außerhalb Englands, z.B.
Deutschland oder Österreich
Als Zusatzdienstleistungen:
Stellung eines "echten Treuhand-Gesellschafters", mithin eine
juristische Person, die während der gesamten Vertragslaufzeit als
Gesellschafter auftritt und nicht nach Gründung wieder zurücktritt und
an den eigentlichen Nutznießer/Gesellschafter übergibt; Kontoeröffnung
UK und Deutschland; Modell der KG (Kommanditgesellschaft, Limited als
Komplementär); Domizildienstleistungen in Deutschland.
Auf Wunsch Stellung eines
Treuhand-Direktors, natürliche Person (Kein Gründungs- oder
"Frühstücksdirektor")
1.1
Das
"Berliner Modell": Konzeption einer Limited-Gründung mit
einziger Betriebsstätte in Deutschland, z.B. für Mandanten die
überschuldet sind und einen geschäftlichen Neubeginn realisieren
wollen, ohne Gläubigerzugriff auf das Vermögen der Gesellschaft, wobei
die "überschuldete Person" als Direktor der Gesellschaft auftreten
kann/will. Im Rahmen dieses Modells wird ein Treuhand-Shareholder
gestellt und die Kontoeröffnung in Deutschland ist garantiert,
unabhängig von der Bonität des Direktors.
1.2
Ltd&CO KG:
Gründung einer KG (Kommanditgesellschaft), wobei die Limited
Komplementär (Vollhafter) ist. Es geben sich mitunter steuerliche
Vorteile, Entnahmen sind nicht automatisch verdeckte
Gewinnausschüttungen.
-
2.
Die englische Limited mit
steuerrechtlicher Betriebsstätte in England
(keine Scheinfirma im Sinne des DBA und Verfügungen/Urteile des BFH)
und Repräsentanz oder Niederlassung/Betriebsstätte außerhalb
Englands, also z.B. in Deutschland. Mit einer solchen
Konstellation werden zusätzlich erhebliche Steuervorteile generiert,
da entweder die Weltversteuerung in England stattfindet, zu den dort
niedrigen Steuersätzen oder die überwiegende Versteuerung, bei
Auslösen einer Betriebsstätte außerhalb Englands.
Außerdem ist die anonyme Gründung
komplett realisierbar, also auch mit Treuhand-Direktor. Mithin
wird die Kontoeröffnung garantiert.
Welche Dienste wir im Rahmen
dieser Konstellation anbieten:
Limited-Gründung mit realer
Betriebsstätte in England (keine Scheinfirma nach DBA bzw.
Verfügungen/Urteile des BFH) und Repräsentanz oder
Niederlassung/Betriebsstätte außerhalb Englands,
Treuhand-Komplett-Paket (Treuhand-Direktor und
Treuhand-Shareholder real über die gesamte Vertragslaufzeit, kein
Gründungsdirektor oder Gründungs-Shareholder, Achtung bei günstigen
Anbietern!), garantierte Kontoeröffnung, Gründung und
Verwaltung durch Rechtsanwälte und Steuerberater in
Deutschland/England. Diese Konstellation wäre unser
Basispaket UK
Limited.
Abweichende Konstellationen:
2.1 Andere Auslandsgesellschaft als
Mehrheits-Shareholder der englischen Limited
Im Rahmen dieser Konstellation kann
zusätzlich eine weitere Auslandsgesellschaft gegründet werden, z.B.
Isle of Man Limited, die als Mehrheits-Shareholder der englischen
Limited auftritt. In Rechtsfolge fließen die Gewinne der Limited in
die Isle of Man und werden dort pauschal mit 450ePfund/Jahr besteuert.
Aus englischer Sicht handelt es sich bei Isle of Man um einen
DBA-Sachverhalt. Außerdem kann die Isle of Man der englischen Limited
Rechnungen stellen, in Folge Senkung des steuerbaren Gewinns bei der
englischen Limited.
2.3 Deutsche Kommanditgesellschaft
(KG) mit englischer Limited als Komplementär
Gründung einer englischen Limited mit
Betriebsstätte England, die als Komplementär (Vollhafter) einer
deutschen KG auftritt. Mehr zu dieser Konstellation erfahren Sie
hier..
2.4 Organschaftsmodell (fast
steuerfreie Vereinnahmung ausländischer Gewinne)
Über das Organschaftsmodell können
ausländische Gewinne fast steuerfrei- unter Progessionsvorbehalt- beim
deutschen Anteilseigner vereinnahmt werden.
Mehr dazu...
Hier
erfahren Sie, was WIR unter einer ordentlichen Geschäftsadresse Ihrer
Limited in London verstehen!
Download
Die englische Form
der GmbH bietet viele Vorteile:
- In Deutschland voll handlungs
-und geschäftsfähig, selbst wenn in England keine aktiven
Geschäfte getätigt werden und/oder kein in kaufmännischer Weise
eingerichteter Geschäftsbetrieb installiert ist.
- Keine persönliche Haftung,
Durchgriffshaftungen nur in sehr selten Fällen möglich (vgl.
Durchgriffshaftung auf den GmbH-Geschäftsführer)
- Keine 25.000 Euro
Stammkapital erforderlich- wie bei einer deutschen GmbH-.
Das Stammkapital einer Ltd.beträgt 1 ePfund.
- Kaum "VGA" (verdeckte
Gewinnausschüttung) wie bei einer deutschen GmbH, es können fast
alle Ausgaben der Gesellschaft als Betriebsausgaben/Aufwendungen
geltend gemacht werden.
- Keine Bilanzierungspflicht,
die englische Limited braucht nur eine modifizierte Einnahme-
Überschuss- Rechnung beim Finanzamt einzureichen
- Schnelle Gründung
(zwischen 24 Stunden bis 14 Tage). Bei einer deutschen GmbH sind
Gründungszeiten von bis zu 3 Monaten keine Seltenheit
- Niederlassungsfreiheit und
Rechtsfähigkeit in Deutschland: Eine englische Limited macht
selbst dann Sinn, wenn diese Betriebsstätte in Deutschland ist
- Geringe Eintrags-und
Gründungskosten im Verhältnis zu unseren Leistungen und/oder
im Vergleich zu einer deutschen GmbH
- Europa- und weltweit
geschäfts- und handlungsfähig
- Fast alle Geschäftszwecke
sind automatisch erlaubt
- Legale Steuerminderung,
Ihre Gesellschaft wird i.d.R.in UK versteuert, sofern dort die
einzige steuerliche Betriebsstätte angesiedelt ist
- Anonyme Gründung möglich,
z.B. nach Insolvenz/Gewerbeverbot in Deutschland
- Sie unterliegen EU- und/oder
englischem Recht und nicht dem deutschen Recht (Anwendbares
Recht ist das Recht des Sitzstaates)
- Wir Implementieren Ihre Ltd.
in Deutschland, z.B. als unselbständige Zweigstelle,
Repräsentants, Ltd & Co GbR, Ltd & Co KG,Gesellschafter einer
deutschen GmbH oder auch als Niederlassung/Betriebsstätte
-
"Meisterbriefpflicht"
in Deutschland entfällt
- Bei "Nur-Gründung",also
alleinige Betriebsstätte in Deutschland (kein Steuermodell)
dennoch Vorteile gegenüber der deutschen GmbH
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Gleich zu Beginn:
Vorsicht vor Billig-Gründern!
Bei der Ausgestaltung einer englischen
Limited mit steuerrechtlicher Betriebsstätte in England und
Repräsentanz oder Niederlassung/Betriebsstätte außerhalb
Großbritanniens, ist die Installation von "realen
Betriebsstättenmerkmalen" (ordentlicher Geschäftssitz) die
entscheidende Voraussetzung zur steuerrechtlichen Anerkenntnis.
Dieses umso mehr, sofern Sie- oder ein Beauftragter- ihren
steuerrechtlichen Lebensmittelpunkt nicht nach England verlagern
(DBA-Betriebsstättenmerkmal "Ort der Leitung") und/oder Sie kein
eigenes Büro in England eröffnen. Mithin ist ein Briefkasten oder
Anrufbeantworter kein ordentlicher Geschäftssitz im Sinne, auch
nicht nach englischem Recht. Der Geschäftssitz der Limited muss
"real" sein, also zustellbare Firmenadresse, keine C.O.-Adresse und
telefonische Erreichbarkeit. Billiggründer- sofern Sie das
Steuermodell überhaupt anbieten-, installieren all zu gern einen
reinen "Briefkasten oder Anrufbeantworter".
Ergänzend ist nach DBA die
steuerrechtliche Betriebsstätte am "Ort der Leitung" legal definiert.
Mithin muss
ein in England steuerrechtlich Ansässiger im Sinne -zumindest nach
außen- die geschäftliche Leitung innehaben. Natürlich nützt dem
deutschen Gründer dabei kein Treuhand-Direktor, der nach Eintrag ins
englische Handelsregister wieder zurücktritt und an den eigentlichen
Nutznießer übergibt (Achtung
Billiggründer "Gründungsdirektor"). Bei einem solchen
Blödsinn, ist die eigentliche Geschäftsführung schnell zu
identifizieren. Unsere Direktoren (Anwälte oder Steuerberater in
England) sind während der gesamten Vertragslaufzeit offiziell und
erreichbar Direktoren der Limiteds.
Vielleicht hilft Ihnen folgender
Kostenvergleich: Wenn Sie z.B. beim
Regus-Office (domiziliert günstig weltweit Firmen, mit
Firmenschild, eigener Telefonnummer/Faxnummer, persönlicher
Erreichbarkeit, Postweiterleitung) eine Firma domizilieren, so kostet
das ca. 205,00 Euro pro Monat, also 2.460,00 Euro pro Jahr. Dann
fragen Sie einmal einen deutschen Anwalt, was er für Gebühren
berechnet, wenn er z.B. als treuhänderischer Gesellschafter Ihrer GmbH
auftreten soll: Das wird im Regelfall 150,00 Euro pro Monat kosten,
also 1.800,00 Euro pro Jahr. Hierbei wären wir also schon bei
Jahreskosten in Höhe 4.260,00 Euro, ohne Treuhand-Direktor! (unsere
Jahresgebühren betragen übrigens komplett ca. 2.400,00 Euro beim
Basispaket/Steuermodell). Nun fragen Sie einmal einen deutschen
Fachanwalt für internationales Steuerrecht, was er für die
steuerrechtliche Beratung im Zuge einer steuerrechtlich "sauberen"
Ltd-Konstruktion berechnen würde. Dabei wird schnell klar, dass eine
saubere Auslands-Firmenkonstruktion nicht für billiges Geld zu haben
ist! Lassen Sie deshalb die Finger von Billiganbietern!
Einleitung
Als Schnittstelle zwischen
internationalen Rechtsanwälten und Steuerberatern, gründen wir Ihre
englische Limited in einem
absolut
seriösen Umfeld und juristisch wasserdicht,
unter
Beachtung der Prüfungskriterien deutscher Finanzämter.
Gründung und Beratung übernehmen ausschließlich unsere
deutschsprachigen Steuerberater und Rechtsanwälte im Gründungsland.
Rechtsprechung
Nationales
Gesellschaftsrecht kann laut EuGH-Entscheidung umgangen werden
Es ist legal, wenn man die Bestimmung über die Errichtung von
Gesellschaften in einem Land der Union dadurch umgeht, indem man die
Gesellschaft in dem Mitgliedstaat errichtet, dessen
gesellschaftsrechtliche Vorschriften die größten Freiheiten gewähren.
Anschließend kann man in jedem beliebigen Mitgliedstaat der Union,
auch im eigenen Land, über Zweigniederlassungen und Agenturen tätig
werden. Dafür ist es ausdrücklich nicht erforderlich, am "Hauptsitz"
irgendeine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben.
Vgl. auch:
Kollisionsrecht nach EuGH-Entscheidung "Inspire Art", Prof. Dr. jur.
Schanze
Niederlassungsfreiheit und Rechtsfähigkeit in Deutschland
Durch verschiedene EU-
und BGH-Urteile (z.B. Überseering-Urteil) ist juristisch klargestellt,
dass eine UK Ltd in Deutschland volle Rechtsfähigkeit und
Niederlassungsfreiheit besitzt. Dieses ist nicht nur für die
unselbständige Zweigstelle/ Repräsentantz interessant, sondern die
Rechtsfähigkeit im Hinblick auf die Betriebsstätte einer UK Ltd in
Deutschland: Selbst dann, wenn die UK Ltd in Deutschland nach DBA
(Doppelbesteuerungsabkommen) eine Betriebsstätte auslöst
(Steuerpflicht in Deutschland), bietet die UK Ltd enorme Vorteile
gegenüber einer deutschen GmbH, da die UK Ltd als juristische Person
im Sinne zu behandeln ist (keine 25.000 Euro Stammkapital, keine
aggressive Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer, Versteuerung
analog deutscher Kapitalgesellschaften, also 25%).
Häufig gestellte Fragen :
Ist die englische
Limited Company anerkannt wie etwa eine deutsche
GmbH?
Die UK Ltd ist eine britische Gesellschaft mit beschränkter Haftung
und in der gesamten EU als selbständige und unselbständige
Niederlassung/Zweigstelle beim örtlichen Handelsregister/Gewerbeamt
eintragungsfähig. Nach dem Maastricht Vertrag, der von allen EU
Mitgliedsstaaten unterschrieben wurde, dürfen ausländische
Gesellschaften in anderen Staaten der Europäischen Union nicht
benachteiligt oder schlechter gestellt werden als inländische Firmen.
Dieses untermauert zusätzlich das Überseering-Urteil.
Warum benötige ich einen Treuhänder, wenn ich selbst im
Handelsregister eingetragen werden kann?
Zielsetzung: Das Welteinkommen der UK Ltd soll in England versteuert
werden (Betriebsstätte in UK): Angenommen im öffentlich zugänglichen
englischen Handelsregister würden Sie mit einer deutschen Anschrift
als Geschäftsführer aufgeführt sein, gehen die Behörden in Ihrem Land
automatisch davon aus, daß Sie an Ihrem Wohnort die Entscheidungen für
diese Gesellschaft treffen. Wo die Geschicke der Firma gelenkt und
entschieden werden, ist i.d.R. auch gleichzeitig der steuerliche Sitz
der
Gesellschaft gegeben. Führt nach Außen hin ein Brite die Gesellschaft,
werden die Entscheidungen der Gesellschaft eindeutig nach Außen hin in
Großbritannien getroffen und somit liegt auch der steuerliche Sitz der
Gesellschaft i.d.R. in England, sofern die UK Ltd z.B. in Deutschland
nach DBA keine steuerrechtliche Betriebsstätte auslöst. Gemäß
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Ländern wird nur in einem
Land versteuert.
Davon unabhängig kann
auch aus anderen Gründen eine Anonymität des eigentlichen Nutznießers
gewollt sein, z.B. nach Insolvenz in Deutschland und geschäftlichen
Neuanfang, ohne das die Gläubiger auf das Vermögen der Gesellschaft
zugreifen können.
In England benötigt man für eine Bankkonteneröffnung eine andere
Bankreferenz. Auch bei Ihnen?
Nein, wir haben die Möglichkeit, dies für Sie ohne Vorlage einer
weiteren Bankreferenz bei einer Londoner Großbank zu arrangieren.
Lediglich für Offshore Konten werden Bankreferenzen verlangt. Das
Bankkonto der UK Ltd wird mit Visa-Card, Internet-Banking, Euro-Konto
und Schecks ausgestattet.
Gibt es bei englischen Banken auch schon EURO Konten?
Auch wenn Großbritannien noch nicht über die Teilnahme am EURO
entschieden hat, bieten alle Banken bereits EURO Konten an. Auch für
jede andere konvertierbare Währung gibt es entsprechende Konten.
Kann der Treuhänder auf
die Firma oder das Firmenkonto zugreifen?
Dies ist vollkommen ausgeschlossen. Zwischen dem
Nießbraucher (Beneficial Owner) der Gesellschaft und dem Treuhänder
werden zwei beglaubigte Verträge abgeschlossen. Der Nießbraucher
erhält eine Generalvollmacht über die volle Verfügungsgewalt für die
Gesellschaft, wobei der Treuhänder auf alle Rechte verzichtet. Im
Treuhandvertrag ist geregelt, daß der Treuhänder allerdings nicht für
die Geschäfte und Tätigkeiten des Nießbrauchers haften kann.
Grundsätzliches zu diesem Thema:
Die Gesellschaft gehört nicht dem Direktor, sondern
den Shareholdern. Allein die Shareholder könnten also theoretisch
Beschlüsse fassen, dass sich z.B. die Kontovollmacht ändert. Werden
die Shares treuhänderisch gehalten und ändert der
Mehrheits-Shareholder nach einem rechtswidrigen Beschluss die
Kontovollmacht, so macht sich der Shareholder strafbar. Eine solche
rechtswidrige Handlung wird mit Geldbuße bis 100.000 Euro und/oder mit
Haftstrafe bis zu 3 Jahren bedroht. Selbstverständlich verliert der
Treuhänder (Steuer- und/oder Rechtsanwaltskanzlei) sein Zulassung auf
Lebenszeit. Auch aus diesem Grunde haben wir in unser 10jährigen
Praxis eine solche Handlung noch nicht erlebt.
Zusätzliche Sicherheiten:
Sofern die Mehrheitsanteile treuhänderisch gehalten
werden, können Mandanten ein zusätzliches Firmenkonto in der Schweiz
installieren. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen in der Schweiz,
können die Treuhandverhältnisse offenbart werden, so das der Mandant
einziger Nutznießer ist. Der Mandant tätigt dann online Überweisungen
auf das Schweizer Konto.
Es besteht auch die Möglichkeit, ein Privatkonto in
der Schweiz zu installieren und Geld von der Gesellschaft online auf
das Schweizer Privatkonto zu überweisen. Das wäre allerdings eine
verdeckte Gewinnausschüttung im Land der Basisgesellschaft. Die
Annahme einer VGA kann allerdings beim Finanzamt der Basisgesellschaft
durch ein entsprechendes Agreement oder Rückführungsstatut verhindert
werden.
Muß die englische Firma eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer
anmelden?
Ab einem Jahresumsatz von £51,000 muß eine sogenannte VAT Nummer
angemeldet werden. Wir führen das gerne für Sie durch.
Mehrwertsteuer/Vorsteuer werden vierteljährlich zum Quartal
abgerechnet und eingereicht.
Wann wird das Welteinkommen der UK
Ltd in England versteuert?
Die meisten unserer Mandanten wünschen
die Weltversteuerung der Ltd in England, zu den dort günstigen
Steuersätzen (0-19% im Mittelstandssatz). Dazu sind mehrere
Voraussetzungen erforderlich: Der "Gegenstand" der UK Ltd darf in
Deutschland nach DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) keine Betriebsstätte
auslösen. Gern beraten wir Sie hier telefonisch oder in einem
Gespräch. In unserem Exposee erhalten Sie dazu ebenfalls Hinweise.
Dann müssen die weltweiten Kunden der UK Ltd (also auch die deutschen
Kunden), vertragsmäßig an die UK Ltd mit Sitz in England angebunden
werden. Mithin muss der "Sitz der geschäftlichen Entscheidungen der UK
Ltd- zumindest nach "außen"- in England sein: Entweder stellen wir
einen Treuhand-Direktor oder Sie- oder ein Beauftragter- verlagert
seinen Lebensmittelpunkt nach England.
All das nützt natürlich nichts, wenn
die UK Ltd in England nur eine "Briefkastenfirma" ist, weshalb wir an
dieser Stelle noch einmal ausdrücklich
vor
dilettantischen Billig-Gründungen warnen! WIR installieren
eine UK Ltd immer mit allen "Tatsächlichkeitsmerkmalen", mithin
ordentlicher Geschäftssitz im Sinne (kein Gründungs-Treuhand-Direktor,
reales Domizil, kein Anrufbeantworter sondern Telefon und Fax "real",
keine C.O.-Adresse usw..).
Versteuerung in
Deutschland
Wenn die UK Ltd in
Deutschland nach DBA oder anderen Faktoren eine Betriebsstätte
auslöst, werden zunächst alle in Deutschland generierten Gewinne auch
in Deutschland versteuert. Dieses mit 25% Körperschaftssteuer+
Gewerbesteuer nach Hebesatz des Bundeslandes und natürlich nicht mit
der hohen Einkommenssteuer einer Einzelfirma oder BGB-Gesellschaft.
Natürlich kann selbst dann eine UK Ltd erheblichen Sinn machen, da das
Stammkapital einer deutschen GmbH entfällt sowie die aggressive
Durchgriffshaftung. Außerdem kann dennoch eine anonyme Gründung
erfolgen. Mithin gibt es intelligente Gestaltungsmöglichkeiten, um die
Steuerlast in Deutschland zu senken, z.B. in dem die
Oberbetriebsstätte England der Betriebsstätte Deutschland Rechnungen
stellt.
Was ist mit der
Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz?
Im Kern regelt das
deutsche Außensteuergesetz in §§ 7-14 AstG, dass eine Versteuerung
beim deutschen Anteilseigner stattfindet, wenn dieser beherrschenden
Einfluss auf die Auslandsgesellschaft ausübt (Mehrheitsshareholder),
die Auslandgesellschaft nur passive Einkünfte erwirtschaftet und die
Auslandsgesellschaft im einem Niedrigsteuergebiet angesiedelt ist,
also unter 25% Ertragssteuer.
Mehr zu
diesem Thema lesen Sie bitte hier....
Hinweis: U.U. ist in unserem Exposee
noch ausgeführt, dass England ein Niedrigsteuerland nach AStG ist.
Nach
Verfügung des BMF ist dieses jedoch nicht mehr der Fall.
Wer berät mich in
steuer-und haftungsrechtlichen Fragen?
Unser englische
Steuerberatungsgesellschaft hat eine EU-Zulassung. Außerdem sprechen
die Kollegen fließend deutsch. Dort finden Sie fachkundige Beratung
sowie die Realisierung der mod. Gewinn-und Verlustrechnung. Die
Steuerberatungskosten liegen minimal 30% niedriger als bei deutschen
Steuerberatern im Rahmen einer GmbH-Bilanzierung. Natürlich können Sie
auch die Kollegen der INS Ltd in England und Deutschland jeder zeit
konsultieren.
Geschäftlicher
Neuanfang nach Insolvenz
Durch Gründung einer UK
Ltd (mit allen Tatsächlichkeitsmerkmalen) können Sie geschäftlich neu
durchstarten, selbst wenn Sie in Deutschland einmal geschäftlich Pech
gehabt haben: Ihre Gläubiger kommen nicht an das Vermögen der UK Ltd
als eigenständige juristische Person heran, lediglich an
Ausschüttungsgewinne/Dividenden oder Honorar/Gehalt, welches nach
Deutschland an Sie gezahlt wird. Allein diese Einkünfte sind pfändbar
mit zur pfändungsfreien Grenze und natürlich Einkommenssteuerpflichtig
in Deutschland.
Wie bekomme ich denn das Geld aus
meiner Ltd heraus?
Diesen Punkt sollten wir am Besten
persönlich besprechen. Nachfolgend einige Hinweise:
- Wenn Sie Geld mit der Kreditkarte
der Limited in Deutschland abheben, ist dieses ein Buchungsvorgang
"Ltd Bank an Ltd Kasse", also kein Zufluss an Sie als natürliche
Person
- Das Geldwäschegesetz greift ab
15.000 Euro. Wenn Sie also 14.900 Euro in Bar aus England
mitbringen, erfolgt keine Kontrollmitteilung an das deutsche
Finanzamt (Natürlich müssten Sie diesen Tatbestand eigentlich dem
deutschen Finanzamt anzeigen, es wäre sonst Steuerhinterziehung)
- Die deutsche (oder österreichische)
Repräsentanz kann Aufwendungen gegenüber der englischen Mutter
geltend machen
- Sie können ein Darlehn von der
englischen Limited erhalten
- Sie könnten eine zweite Limited mit
Betriebsstätte Deutschland gründen, die dann an der Limited A
(Betriebsstätte England) beteiligt ist. Mithin fliessen Gewinne aus
England steuerfrei nach Deutschland, in Rechtsfolge der
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
- Ergänzend könnten Sie ein
Organschaftsmodell installieren
- Zum Zeitpunkt der gewollten
Gewinnausschüttung verlagern Sie Ihren Lebensmittelpunkt in ein
Niedrigsteuerland, z.B. in die Schweiz. Sofern ein
Treuhand-Shareholder eingesetzt wurde, wechseln die
Shareholderverhältnisse und Sie selbst treten offiziell als
Shareholder ein. Dann erfolgt die Gewinnausschüttung an Sie als
natürliche Person, mithin Einkommensbesteuerung im
Niedrigsteuerland. Wechseln Sie dann Ihre steuerliche Ansässigkeit
wieder nach Deutschland/Österreich, so erfolgt keine erneute
Besteuerung des Einkommens (Verbot der Doppelbesteuerung).
Wie ist die Vorgehensweise bei einer
UK Ltd-Gründung?
Zunächst einmal müssen Sie den Antrag
zur Ltd-Gründung ausfüllen und uns zufaxen oder zusenden. Wir
beauftragen dann die Kollegen in London mit der Umsetzung.
Gibt es nicht Gründer, die billiger
sind als sie?
Ja, die gibt es! Nur
ist es für unsere Mandanten extrem wichtig, dass die UK Ltd juristisch
und insbesondere steuerrechtlich, wasserdicht gegründet wird. Alles
andere macht keinen Sinn.
"Billiggründer"
installieren z.B. einen Gründungs-Direktor im Rahmen eines
Treuhandverhältnisses, der nach Gründung wieder zurücktritt. Das ist
natürlich dummes Zeug, da dann der "eigentliche Nutznießer" als
Direktor identifiziert wird. Weitere "Untaten" von Billiggründern:
- Die UK Ltd firmiert
unter einer C.O.-Adresse (Prüfungsmerkmal der Steuerbehörden!)
- Kein reales Domizil,
sondern eine Briefkastenadresse
- keine telefonische
Erreichbarkeit der UK Ltd, sondern nur ein Anrufbeantworter
- Keine persönliche
Erreichbarkeit des Treuhand-Direktors, sondern "Gründungs-Direktor",
der nach Eintrag wieder zurücktritt
- keine
deutschsprachigen Ansprechpartner in UK
- keine
Bankkonto-Eröffnung auf die UK Ltd, ggf. "Hilfe bei der Eröffnung
eines Bankkontos" (auf den Punkt gebracht: Ihre Ltd wird nie ein
Bankkonto erhalten!)
- Keine
Steuerberatungs-Gesellschaft in England bzw. keine
Steuerberatungsgesellschaft mit EU-Zulassung und/oder
deutschsprachigen Ansprechpartnern
- Keine
steuerrechtliche Beratung in Deutschland
- Keine Hilfe bei der
Vertragsgestaltung zwischen z.B. deutschen Kunden und der UK Ltd
- keine UK
Internet-Domain
- kein Eintrag Ihrer
UK Ltd ins englische Telefonbuch (Tatsächlichkeitsmerkmal)
- Keine jur.
wasserdichten Treuhandverträge
- keine notariell
übersetzen Urkunden (Reg-Urkunde, Apostille, Treuhandvertrag usw..)
Wenn Sie also nur
bereit sind, einige hundert Euro für eine Limited-Gründung auszugeben,
lassen Sie das Ganze lieber! Eine Auslandsgründung muss von versierten
Fachleuten und juristisch wasserdicht umgesetzt werden. Alles andere
macht einfach keinen Sinn.
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