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gründen, englische Limited, Ltd, UK Ltd, Steuern Limited, Ltd&CO KG
Limited gründen und typische
Fragen
Ist die
englische Limited Company anerkannt wie etwa eine deutsche GmbH?
Die UK
Ltd. ist eine britische Gesellschaft mit beschränkter Haftung und in
der gesamten EU als selbständige und unselbständige Zweigstelle/
Niederlassung beim örtlichen Handelsregister oder Gewerbeamt
eintragungsfähig. Nach dem Maastricht Vertrag, der von allen EU
Mitgliedsstaaten unterschrieben wurde, dürfen ausländische
Gesellschaften in anderen Staaten der Europäischen Union nicht
benachteiligt oder schlechter gestellt werden als inländische Firmen.
Eine Repräsentanz einer Ltd. muß in
Deutschland übrigens überhaupt nicht angemeldet werden!
Warum
benötige ich einen Treuhänder, wenn ich selbst im Handelsregister oder
Gewerbeamt eingetragen werden kann?
Angenommen im öffentlich zugänglichen englischen Handelsregister
würden Sie mit einer deutschen Anschrift als Geschäftsführer oder
Gesellschafter verzeichnet sein, gehen die Behörden in Ihrem Land
automatisch davon aus, daß Sie an Ihrem Wohnort die Entscheidungen für
diese Gesellschaft treffen. Wo die Geschicke der Firma gelenkt und
entschieden werden, ist auch gleichzeitig der steuerliche Sitz der
Gesellschaft gegeben. Führt nach Außen ein Brite die Gesellschaft- und
sind die weiteren Voraussetzungen, wie im Exposee beschrieben
erfüllt-, werden die Entscheidungen der Gesellschaft eindeutig nach
Außen hin in Großbritannien getroffen und somit liegt auch der
steuerliche Sitz der Gesellschaft in England (steuerrechtliche
Betriebsstätte, vgl. DBA: Doppelbesteuerungsabkommen), sofern die UK
Ltd in einem anderen Land nicht auch eine Betriebsstätte auslöst. Dazu
später mehr..
In
England benötigt man für eine Bankkonteneröffnung eine andere
Bankreferenz. Auch bei Ihnen?
Nein, wir haben die Möglichkeit, dieses
für Sie ohne Vorlage einer weiteren Bankreferenz bei einer Londoner
Großbank zu arrangieren. Lediglich für Offshore Konten werden
Bankreferenzen verlangt.
Gibt es
bei englischen Banken auch schon EURO Konten?
Auch wenn Großbritannien noch nicht über die Teilnahme am EURO
entschieden hat, bieten alle Banken bereits EURO Konten an. Auch für
jede andere konvertierbare Währung gibt es entsprechende Konten.
Kann der
Treuhänder auf die Firma oder das Firmenkonto zugreifen?
Dies ist vollkommen ausgeschlossen.
Zwischen dem Nießbraucher (Beneficial Owner) der Gesellschaft und dem
Treuhänder werden zwei beglaubigte Verträge abgeschlossen. Der
Nießbraucher erhält eine Generalvollmacht über die volle
Verfügungsgewalt für die Gesellschaft, wobei der Treuhänder auf alle
Rechte verzichtet. Im Treuhandvertrag ist geregelt, daß der
Treuhänder allerdings nicht für die Geschäfte und Tätigkeiten des
Nießbrauchers haften kann. Der Bank liegen die Verträge auch vor und
auf den Original Bank Dokumenten wird nur der Nießbraucher oder von
ihm bevollmächtigte Personen als
unterschriftsberechtigt eingetragen. Unsere Treuhänder zeichnen in
keinem Fall (auch nicht auf Wunsch) das Bankkonto der Gesellschaft.
Muß die
englische Firma eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer anmelden?
Ab einem Jahresumsatz von ca. £51,000
(differiert von Jahr zu Jahr) muß eine sogenannte VAT Nummer
angemeldet werden. Wir führen das gerne für Sie durch.
Mehrwertsteuer/Vorsteuer werden vierteljährlich zum Quartal
abgerechnet und eingereicht.
Muß in
England eine Buchhaltung geführt werden, auch wenn die Gesellschaft im
Ausland arbeitet?
Dabei muß zunächst geklärt werden, wo die Gesellschaft ihren Hauptsitz
unterhält. Liegt dieser in Großbritannien, sind die ausländischen
Vertretungen der Firma nur unselbständige Zweigstellen.
Die Buchhaltung und Versteuerung erfolgen in diesem Fall in England.
Offshore Gesellschaften unterliegen in der Regel keiner
Buchhaltungspflicht. Für genauere Auskünfte stehen Ihnen unsere
Steuerexperten gerne zur Verfügung.
Kann ich
mich kostenlos beraten lassen, welche Lösung für mich die Beste ist?
Genau das ist unsere Spezialität. In der Regel kann man eine
Auslandsfirmenkonstruktion nicht "von der Stange" kaufen. Prinzipiell
sollte eine ausführliche Beratung mit Betrachtung aller Hintergründe
und Zielen vor der Firmengründung erfolgen. Diese Beratung und alle
weiteren Fragen stehen uns bei Ihnen selbstverständlich immer
kostenlos zur Verfügung.
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