Limited gründen, englische Limited gründen
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Limited gründen und typische Fragen

Ist die englische Limited Company anerkannt wie etwa eine deutsche GmbH?

 Die UK Ltd. ist eine britische Gesellschaft mit beschränkter Haftung und in der gesamten EU als selbständige und unselbständige Zweigstelle/ Niederlassung beim örtlichen Handelsregister oder Gewerbeamt eintragungsfähig. Nach dem Maastricht Vertrag, der von allen EU Mitgliedsstaaten unterschrieben wurde, dürfen ausländische Gesellschaften in anderen Staaten der  Europäischen Union nicht benachteiligt oder schlechter gestellt werden als inländische Firmen.

Eine Repräsentanz einer Ltd. muß in Deutschland übrigens überhaupt nicht angemeldet werden!

Warum benötige ich einen Treuhänder, wenn ich selbst im Handelsregister oder Gewerbeamt eingetragen werden kann?

Angenommen im öffentlich zugänglichen englischen Handelsregister würden Sie mit einer deutschen Anschrift als Geschäftsführer oder Gesellschafter verzeichnet sein, gehen die Behörden in Ihrem Land automatisch davon aus, daß Sie an Ihrem Wohnort die Entscheidungen für diese Gesellschaft treffen. Wo die Geschicke der Firma gelenkt und entschieden werden, ist auch gleichzeitig der steuerliche Sitz der Gesellschaft gegeben. Führt nach Außen ein Brite die Gesellschaft- und sind die weiteren Voraussetzungen, wie im Exposee beschrieben erfüllt-, werden die Entscheidungen der Gesellschaft eindeutig nach Außen hin in Großbritannien getroffen und somit liegt auch der steuerliche Sitz der Gesellschaft in England (steuerrechtliche Betriebsstätte, vgl. DBA: Doppelbesteuerungsabkommen), sofern die UK Ltd in einem anderen Land nicht auch eine Betriebsstätte auslöst. Dazu später mehr..

In England benötigt man für eine Bankkonteneröffnung eine andere Bankreferenz. Auch bei Ihnen?

Nein, wir haben die Möglichkeit, dieses für Sie ohne Vorlage einer weiteren Bankreferenz bei einer Londoner Großbank zu arrangieren. Lediglich für Offshore Konten werden Bankreferenzen verlangt.

Gibt es bei englischen Banken auch schon EURO Konten?

Auch wenn Großbritannien noch nicht über die Teilnahme am EURO entschieden hat, bieten alle Banken bereits EURO Konten an. Auch für jede andere konvertierbare Währung gibt es entsprechende Konten.

Kann der Treuhänder auf die Firma oder das Firmenkonto zugreifen?

Dies ist vollkommen ausgeschlossen. Zwischen dem Nießbraucher (Beneficial Owner) der Gesellschaft und dem Treuhänder werden zwei beglaubigte Verträge abgeschlossen. Der Nießbraucher erhält eine Generalvollmacht über die volle Verfügungsgewalt für die Gesellschaft, wobei der Treuhänder auf alle Rechte verzichtet.  Im Treuhandvertrag ist geregelt, daß der Treuhänder allerdings nicht für die Geschäfte und Tätigkeiten des Nießbrauchers haften kann. Der Bank liegen die Verträge auch vor und auf den Original Bank Dokumenten wird nur der Nießbraucher oder von ihm bevollmächtigte Personen als

unterschriftsberechtigt eingetragen. Unsere Treuhänder zeichnen in keinem Fall (auch nicht auf Wunsch) das Bankkonto der Gesellschaft.

Muß die englische Firma eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer  anmelden?

Ab einem Jahresumsatz von ca. £51,000 (differiert von Jahr zu Jahr) muß eine sogenannte VAT Nummer angemeldet werden. Wir führen das gerne für Sie durch. Mehrwertsteuer/Vorsteuer werden vierteljährlich zum Quartal abgerechnet und eingereicht.

Muß in England eine Buchhaltung geführt werden, auch wenn die Gesellschaft im Ausland arbeitet?

Dabei muß zunächst geklärt werden, wo die Gesellschaft ihren Hauptsitz unterhält. Liegt dieser in Großbritannien, sind die ausländischen Vertretungen der Firma nur unselbständige Zweigstellen.

Die Buchhaltung und Versteuerung erfolgen in diesem Fall in England. Offshore Gesellschaften unterliegen in der Regel keiner Buchhaltungspflicht. Für genauere Auskünfte stehen Ihnen unsere Steuerexperten gerne zur Verfügung.

Kann ich mich kostenlos beraten lassen, welche Lösung für mich die Beste ist?

Genau das ist unsere Spezialität. In der Regel kann man eine Auslandsfirmenkonstruktion nicht "von der Stange" kaufen. Prinzipiell sollte eine ausführliche Beratung mit Betrachtung aller Hintergründe und Zielen vor der Firmengründung erfolgen. Diese Beratung und alle

weiteren Fragen stehen uns bei Ihnen selbstverständlich immer kostenlos zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 


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