Limited gründen und ICH AG
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Limited gründen im Rahmen der ICH-AG

Einleitung

 Als Netzwerk internationaler Steuerberater und Rechtsanwälte beschäftigen wir uns u.a. mit der Gründung einer ICH-AG und bieten unseren Klienten dabei folgende Dienstleistungen an:

·         Coaching: Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung gemäss § 57 SGB III

·         Überbrückungsgeld, Fördermittel Bundesanstalt für Arbeit

·         Fördermittelcheck Deutschland und EU

·         Gründung einer UK Ltd als ideale Rechtsform der ICH_AG: Haftungsbeschränkung und legale Steuerminderung

Risiken und Risikomanagement

Eine Existenzgründung birgt immer das Risiko der Insolvenz. Dann ist es von entscheidender Bedeutung, das Haftungsrisiko der natürlichen Person zu minimieren oder gar eine Haftung auszuschließen. Um diese Haftungsbegrenzung zu erreichen, muß der Existenzgründer eine "juristische Person" gründen. In Deutschland kennt man hier nur die GmbH, also die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Nachteile der GmbH sind: 25.000 Euro Stammkapital erforderlich, komplizierte Bilanzbuchhaltung, "GmbH in Gründung" (während dieser Phase haften Geschäftsführer/Gesellschafter als natürliche Person/en), relativ hohe Gründungs-/Notarkosten, hohe Steuerberatungskosten u.v.m.. Eine sehr gute Möglichkeit der Haftungsbeschränkung und Steuerminimierung bietet die Gründung einer englischen Limited: Nach EU-Recht in Deutschland voll geschäftsfähig, keine 25.000 Euro Stammkapital einzuzahlen, keine Bilanzierungspflicht, keine aggressive Durchgriffshaftung auf die natürlichen Person, wie bei einer deutschen GmbH.

Art der Gründung

Für die meisten ICH-AG-Gründer kommt i.d.R. nur die englische Limited als alleinige Betriebsstätte in Deutschland in Betracht:

·         Gründung einer UK Ltd, Eintrag ins englische Handelsregister

·         Der "deutsche Gründer" wird Direktor; Secretary eine andere Person, bzw. wird von uns gestellt.

·         Zustellbare Postadresse in England (ohne zustellbare Postadresse trägt das englische Register die UK Ltd nicht ein bzw. löscht die Eintragung wieder, wenn keine persönliche Zustellung, z.B. per Einschreiben, erfolgen kann!! Achtung: Billiggründer! )

·         Eintrag der UK Ltd als Betriebsstätte (Niederlassung) in Deutschland, in das deutsche Handelsregister

Steuerliche Konsequenzen

Eine UK Ltd mit alleiniger Betriebsstätte in Deutschland wird als "Körperschaft" besteuert, also 25% auf den Gewinn, plus Gewerbesteuer nach Hebesatz. Der Niederlassungsleiter/Geschäftsführer der Ltd wird bei "seiner Ltd" angestellt. Das Gehalt wird mit Einkommenssteuer gemäß dem individuellen Einkommenssteuersatz besteuert. Gewinnausschüttungen von der Ltd an deren Gesellschafter/Shareholder (Nutznießer) werden im Halbeinkünfteverfahren besteuert.

Haftungsrechtliche Konsequenzen

Als juristische Person haftet die UK Ltd nur mit Stammkapital, Anlage-und Betriebsvermögen, sofern vorhanden. Als Stammkapital zahlen wir ca. 100 Euro ein. Eine Durchgriffshaftung auf die natürliche Person gibt es nur bei schweren Straftaten. Die EU-Niederlassungsfreiheit schützt den "Nutznießer" vor der Anwendung des GmbH-Rechtes im Sinne, es müssen also z.B. keine 25.000 Euro Stammkapital eingezahlt werden.

 


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