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Sie sind hier: Limited
gründen, englische Limited, Ltd, UK Ltd, Steuern Limited, Ltd&CO KG
Limited gründen im Rahmen der
ICH-AG
Einleitung
Als Netzwerk internationaler Steuerberater und Rechtsanwälte
beschäftigen wir uns u.a. mit der Gründung einer ICH-AG und bieten
unseren Klienten dabei folgende Dienstleistungen an:
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Coaching:
Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur
Tragfähigkeit der Existenzgründung gemäss § 57 SGB III
·
Überbrückungsgeld, Fördermittel Bundesanstalt für
Arbeit
·
Fördermittelcheck Deutschland und EU
·
Gründung einer UK Ltd als ideale Rechtsform der ICH_AG:
Haftungsbeschränkung und legale Steuerminderung
Risiken und Risikomanagement
Eine Existenzgründung birgt immer das Risiko der Insolvenz. Dann ist
es von entscheidender Bedeutung, das Haftungsrisiko der natürlichen
Person zu minimieren oder gar eine Haftung auszuschließen. Um diese
Haftungsbegrenzung zu erreichen, muß der Existenzgründer eine
"juristische Person" gründen. In Deutschland kennt man hier nur die
GmbH, also die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Nachteile der
GmbH sind: 25.000 Euro Stammkapital erforderlich, komplizierte
Bilanzbuchhaltung, "GmbH in Gründung" (während dieser Phase haften
Geschäftsführer/Gesellschafter als natürliche Person/en), relativ hohe
Gründungs-/Notarkosten, hohe Steuerberatungskosten u.v.m.. Eine sehr
gute Möglichkeit der Haftungsbeschränkung und Steuerminimierung bietet
die Gründung einer englischen Limited: Nach EU-Recht in Deutschland
voll geschäftsfähig, keine 25.000 Euro Stammkapital einzuzahlen, keine
Bilanzierungspflicht, keine aggressive Durchgriffshaftung auf die
natürlichen Person, wie bei einer deutschen GmbH.
Art der Gründung
Für die meisten ICH-AG-Gründer kommt i.d.R. nur die englische Limited
als alleinige Betriebsstätte in Deutschland in Betracht:
·
Gründung
einer UK Ltd, Eintrag ins englische Handelsregister
·
Der
"deutsche Gründer" wird Direktor; Secretary eine andere Person, bzw.
wird von uns gestellt.
·
Zustellbare Postadresse in England (ohne zustellbare Postadresse trägt
das englische Register die UK Ltd nicht ein bzw. löscht die Eintragung
wieder, wenn keine persönliche Zustellung, z.B. per Einschreiben,
erfolgen kann!! Achtung: Billiggründer! )
·
Eintrag
der UK Ltd als Betriebsstätte (Niederlassung) in Deutschland, in das
deutsche Handelsregister
Steuerliche Konsequenzen
Eine UK Ltd mit alleiniger Betriebsstätte in Deutschland wird als
"Körperschaft" besteuert, also 25% auf den Gewinn, plus Gewerbesteuer
nach Hebesatz. Der Niederlassungsleiter/Geschäftsführer der Ltd wird
bei "seiner Ltd" angestellt. Das Gehalt wird mit Einkommenssteuer
gemäß dem individuellen Einkommenssteuersatz besteuert.
Gewinnausschüttungen von der Ltd an deren Gesellschafter/Shareholder
(Nutznießer) werden im Halbeinkünfteverfahren besteuert.
Haftungsrechtliche Konsequenzen
Als juristische Person haftet die UK Ltd nur mit Stammkapital,
Anlage-und Betriebsvermögen, sofern vorhanden. Als Stammkapital zahlen
wir ca. 100 Euro ein. Eine Durchgriffshaftung auf die natürliche
Person gibt es nur bei schweren Straftaten. Die
EU-Niederlassungsfreiheit schützt den "Nutznießer" vor der Anwendung
des GmbH-Rechtes im Sinne, es müssen also z.B. keine 25.000 Euro
Stammkapital eingezahlt werden.
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