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Limited und CO KG: Englische
Limited als Komplementär einer deutschen KG (Ltd&CO KG)
Bei der Ltd&CO KG tritt die englische
Limited als Komplementär, also als Vollhafter der deutschen
Kommanditgesellschaft auf. Es handelt sich also um die Rechtsform
einer KG (Kommanditgesellschaft=BGB-Gesellschaft) mit Kommanditist
(natürliche Person, haftet nur mit Ihrer Einlage) und Komplementär.
Die Bezeichnung Ltd&CO KG braucht in dieser Form nicht geführt zu
werden, es reicht z.B. die Firmierung "Meyer&Bruns KG".
Zwei Modelle stehen zur Auswahl:
- 1. Eine englische Limited mit
steuerlicher Betriebsstätte England wird Komplementär der deutschen
KG
- 2. Eine englische Limited mit
steuerlicher Betriebsstätte Deutschland wird Komplementär einer
deutschen KG.
Übersicht KG:
| Leitung: |
Komplementär, also Ltd
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| Haftung: |
Komplementär:
uneingeschränkte Haftung (hier für Ltd)
Kommanditist: haften nur in Höhe
Ihrer Einlagen |
| Kapitalbedarf: |
Komplementär:
Eigenkapitaleinlage Ltd
Kommanditisten: Einlage in vertraglich
vereinbarter Höhe,i.d.R mindestens 300 Euro |
| Gewinn- bzw.
Verlustverteilung: |
Gewinnverteilung:
falls im Gesellschaftsvertrag nicht anders vereinbart, werden die
Kapitalanteile der Gesellschafter mit 4% verzinst und der
Restgewinn unter allen Gesellschaftern angemessen verteilt |
1. Eine englische Limited mit
steuerlicher Betriebsstätte England wird Komplementär der deutschen KG
Ausführung:
- Gründung einer englischen Limited
mit steuerlicher Betriebsstätte UK , i.d.R. also unser Basispaket UK
Ltd
- Gründung einer deutschen KG, wobei
die UK Ltd der Komplementär ist
Sonderdienste:
Auf Wunsch kann für den Kommanditist
ein Treuhänder gestellt werden.
Auswirkungen dieser Konstellation:
Die Gesellschaft tritt in Deutschland
als deutsche Rechtsform auf, nämlich als Kommanditgesellschaft /KG,
z.B. "Meyer Autohaus KG". Im "Innenverhältnis" ist der Komplementär
die UK Ltd. Ist der Kommanditist bei der KG angestellt, unterliegt
dieser nicht der Sozialversicherungspflicht. Sollte der Kommanditist
im Insolvenzverfahren sein, wird der pfändbare Anteil des Gehaltes an
den Insolvenzverwalter abgeführt, daß "Vermögen" der Ltd bleibt
unangetastet. Steuerlich wird nicht die Kommanditgesellschaft
besteuert, sondern die Gesellschafter. Mithin wird zunächst der
Kommanditist mit Einkommenssteuer belegt (progressiver Steuersatz nach
Ertrag). Der Komplementär wird am Sitz seiner steuerlichen
Betriebsstätte besteuert, also "überwiegend" in England. Allerdings
verbleibt i.d.R. ein Komplementäranteil z.B. in Deutschland. Wie hoch
dieser Komplementäranteil ist, muß individuell berechnet werden. Wird
ein Komplementäranteil in Deutschland versteuert, bleibt dieser Anteil
in England steuerfrei.
2. Eine englische Limited mit
steuerlicher Betriebsstätte Deutschland wird Komplementär einer
deutschen KG.
Wie die GmbH & Co. KG ist die Limited &
Co KG eine Personengesellschaft, deren Vollhafter (Komplementär) eine
Kapitalgesellschaft, nämlich die Limited, ist. Mit der GmbH als
Vollhafter ist das Haftungsrisiko auf das gezeichnete Kapital
beschränkt; wird diese Rolle dagegen von einer Ltd. übernommen, kann
die Haftung aufgrund des niedrigeren Stammkapitals noch weiter
beschränkt werden. Eingeschränkt muß ausgeführt werden, dass die
juristische Person (hier Ltd) mit Stammkapital und Anlage-und
Betriebsvermögen haftet, was aber generell so ist. Der Kommanditist
(Haftung ist auf die Einlage beschränkt) der Ltd&Co KG ist eine
natürliche Person. Die Einlage des Kommanditisten sollte 500 Euro
nicht unterschreiten.
Bekannte Unternehmen wie z.B. Rolls-Royce Deutschland Ltd & Co KG und
die mit 400 Filialen vor allem im Süden bekannte Drogeriemarkt-Kette
Müller firmieren als Limited & Co. KG.
Die Vorteile der Limited & Co.KG
- Verluste können grundsätzlich mit
anderen Einkünften verrechnet werden.
- Kapitalentnahmen ohne vorherige
schriftliche Festlegung sind nicht automatisch verdeckte
Gewinnausschüttungen.
- Bei Einlage privater Immobilien in
das Betriebsvermögen einer Ein-Mann-Limited & Co.KG zur Verbesserung
der Eigenkapitalquote wird keine Grunderwerbsteuer fällig. Künftige
Reparaturen mindern außerdem als Betriebsausgaben die Gewerbesteuer.
- Kosten des Erwerbs von Anteilen an
einer Limited & Co.KG sind für den Gesellschafter steuermindernde
Anschaffungskosten.
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Berechnungsgrundlage |
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Limited
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Limited & Co. KG
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Gewinn vor Steuern und Gehältern |
100.000 €
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Gewinn der Unternehmung vor Gehalt und
Steuern |
100.000 €
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100.000 €
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Geschäftsführergehalt |
50.000 €
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Gewerbesteuerhebesatz |
400 %
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Gesamtsteuer Gesellschaft |
19.323 €
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8.583 €
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Ausschüttung an den Gesellschafter |
100 %
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Steuer des Unternehmers |
18.143 €
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Gesamtsteuer somit
Vorteil Ltd. & Co. KG gegenüber Ltd. |
38.464 €
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35.713 €
2.751 €
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Als Berechnungsgrundlage dient in
diesem Beispiel ein Gewinn von 100.000 Euro. Das Gehalt des
Geschäftsführers beträgt 50.000 Euro. Die Ausschüttung an die
Gesellschafter soll 100% betragen. Der Vorteil aufgrund der
niedrigeren Besteuerung der
Kapitalgesellschaft beträgt 2.751 Euro.
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