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Limited und CO KG: Englische Limited als Komplementär einer deutschen KG (Ltd&CO KG)

Bei der Ltd&CO KG tritt die englische Limited als Komplementär, also als Vollhafter der deutschen Kommanditgesellschaft auf. Es handelt sich also um die Rechtsform einer KG (Kommanditgesellschaft=BGB-Gesellschaft) mit Kommanditist (natürliche Person, haftet nur mit Ihrer Einlage) und Komplementär. Die Bezeichnung Ltd&CO KG braucht in dieser Form nicht geführt zu werden, es reicht z.B. die Firmierung "Meyer&Bruns KG". Zwei Modelle stehen zur Auswahl:

  • 1. Eine englische Limited mit steuerlicher Betriebsstätte England wird Komplementär der deutschen KG
  • 2. Eine englische Limited mit steuerlicher Betriebsstätte Deutschland wird Komplementär einer deutschen KG.

Übersicht KG:

Leitung: Komplementär, also Ltd
Haftung: Komplementär: uneingeschränkte Haftung (hier für Ltd)

Kommanditist: haften nur in Höhe Ihrer Einlagen

Kapitalbedarf: Komplementär: Eigenkapitaleinlage Ltd  

Kommanditisten: Einlage in vertraglich vereinbarter Höhe,i.d.R mindestens 300 Euro

Gewinn- bzw. Verlustverteilung: Gewinnverteilung: falls im Gesellschaftsvertrag nicht anders vereinbart, werden die Kapitalanteile der Gesellschafter mit 4% verzinst und der Restgewinn unter allen Gesellschaftern angemessen verteilt

1. Eine englische Limited mit steuerlicher Betriebsstätte England wird Komplementär der deutschen KG

Ausführung:

  • Gründung einer englischen Limited mit steuerlicher Betriebsstätte UK , i.d.R. also unser Basispaket UK Ltd
  • Gründung einer deutschen KG, wobei die UK Ltd der Komplementär ist

Sonderdienste:

Auf Wunsch kann für den Kommanditist ein Treuhänder gestellt werden.

Auswirkungen dieser Konstellation:

Die Gesellschaft tritt in Deutschland als deutsche Rechtsform auf, nämlich als Kommanditgesellschaft /KG, z.B. "Meyer Autohaus KG". Im "Innenverhältnis" ist der Komplementär die UK Ltd. Ist der Kommanditist bei der KG angestellt, unterliegt dieser nicht der Sozialversicherungspflicht. Sollte der Kommanditist im Insolvenzverfahren sein, wird der pfändbare Anteil des Gehaltes an den Insolvenzverwalter abgeführt, daß "Vermögen" der Ltd bleibt unangetastet. Steuerlich wird nicht die Kommanditgesellschaft besteuert, sondern die Gesellschafter. Mithin wird zunächst der Kommanditist mit Einkommenssteuer belegt (progressiver Steuersatz nach Ertrag). Der Komplementär wird am Sitz seiner steuerlichen Betriebsstätte besteuert, also "überwiegend" in England. Allerdings verbleibt i.d.R. ein Komplementäranteil z.B. in Deutschland. Wie hoch dieser Komplementäranteil ist, muß individuell berechnet werden. Wird ein Komplementäranteil in Deutschland versteuert, bleibt dieser Anteil in England steuerfrei.


2. Eine englische Limited mit steuerlicher Betriebsstätte Deutschland wird Komplementär einer deutschen KG.

Wie die GmbH & Co. KG ist die Limited & Co KG eine Personengesellschaft, deren Vollhafter (Komplementär) eine Kapitalgesellschaft, nämlich die Limited, ist. Mit der GmbH als Vollhafter ist das Haftungsrisiko auf das gezeichnete Kapital beschränkt; wird diese Rolle dagegen von einer Ltd. übernommen, kann die Haftung aufgrund des niedrigeren Stammkapitals noch weiter beschränkt werden. Eingeschränkt muß ausgeführt werden, dass die juristische Person (hier Ltd) mit Stammkapital und Anlage-und Betriebsvermögen haftet, was aber generell so ist. Der Kommanditist (Haftung ist auf die Einlage beschränkt) der Ltd&Co KG ist eine natürliche Person. Die Einlage des Kommanditisten sollte 500 Euro nicht unterschreiten.

Bekannte Unternehmen wie z.B. Rolls-Royce Deutschland Ltd & Co KG und die mit 400 Filialen vor allem im Süden bekannte Drogeriemarkt-Kette Müller firmieren als Limited & Co. KG.

Die Vorteile der Limited & Co.KG

  • Verluste können grundsätzlich mit anderen Einkünften verrechnet werden.
  • Kapitalentnahmen ohne vorherige schriftliche Festlegung sind nicht automatisch verdeckte Gewinnausschüttungen.
  • Bei Einlage privater Immobilien in das Betriebsvermögen einer Ein-Mann-Limited & Co.KG zur Verbesserung der Eigenkapitalquote wird keine Grunderwerbsteuer fällig. Künftige Reparaturen mindern außerdem als Betriebsausgaben die Gewerbesteuer.
  • Kosten des Erwerbs von Anteilen an einer Limited & Co.KG sind für den Gesellschafter steuermindernde Anschaffungskosten.
     
 
Berechnungsgrundlage      
Limited
Limited & Co. KG
  Gewinn vor Steuern und Gehältern
100.000 €
  Gewinn der Unternehmung vor Gehalt und Steuern
100.000 €
 
100.000 €
 
  Geschäftsführergehalt
50.000 €
  Gewerbesteuerhebesatz
400 %
  Gesamtsteuer Gesellschaft
19.323 €
8.583 €
  Ausschüttung an den Gesellschafter
100 %
  Steuer des Unternehmers
18.143 €
 

30.350 €

 
 
  Gesamtsteuer somit
Vorteil Ltd. & Co. KG gegenüber Ltd.
38.464 €
35.713 €
2.751

Als Berechnungsgrundlage dient in diesem Beispiel ein Gewinn von 100.000 Euro. Das Gehalt des Geschäftsführers beträgt 50.000 Euro. Die Ausschüttung an die Gesellschafter soll 100% betragen. Der Vorteil aufgrund der niedrigeren Besteuerung der
Kapitalgesellschaft beträgt 2.751 Euro.

 

 

 

 

 

 

 

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