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Limited Gründung -Englische Limited gründen

Allgemeines zu unseren Dienstleistungen "Limited Gründung in England":

Wir gründen für unsere Mandanten englische Gesellschaften (UK Ltd/Limited oder PLC) mit steuerlicher Betriebsstätte in England und/oder Zweigniederlassung/Betriebsstätte in anderen Ländern der EU, ergänzend Gesellschaften in der Rechtsform der Ltd&CO KG.

Dabei bieten wir die gesamte Palette der Dienstleistungen an:

  • Gründung der englischen Limited, Eintrag ins Handelsregister (Companies House England), Apostille,beglaubigte Übersetzung der Gründungsunterlagen, Certificat of Good Standing

  • Stellung Company SECRETARY

  • Stellung Registered Office, Headoffice London bis Büro (bei steuerlicher Betriebsstätte England, im Rahmen einer Zweigniederlassung außerhalb Englands ist i.d.R. nur das Registered Office erforderlich)

  • Auf Wunsch: Stellung des Direktors (Treuhand-Direktor,Anwalt) und/oder Shareholder (Treuhand-Shareholder, Steuerkanzlei)

  • Auf Wunsch: VAT- Registrierung, Steuernummer UK (bei Betriebsstätte UK)

  • Auf Wunsch: Kontoeröffnung bei einer englischen Bank, einschließlich Onlinebanking und Kreditkarte

  • Auf Wunsch: Buchhaltung und Jahresabschluss, Anual Account und -Return

  • Steuerliche Beratung, z.B. im Kontext der Verbundenen Unternehmen, Buchhaltung und Jahresabschluss

Die Gebühren richten sich nach den Dienstleistungen.

Limited Gründung und Definition der steuerlichen Betriebsstätte im Sinne

Die steuerliche Betriebsstätte ist im DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) legal definiert. Mithin löst eine Produktionsstätte, eine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder eine Bauausführung länger als 9-12 Monate Dauer (je nach DBA) immer eine steuerliche Betriebsstätte aus. Ansonsten definiert sich die steuerliche Betriebsstätte zentral über "Den Ort der geschäftlichen Oberleitung", Beispiel: Der in Österreich ansässige Mandant wird Direktor der englischen Limited, es liegt keine Produktionsstätte,keine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder keine Bauausführung länger als 9-12 Monate Dauer in England vor. Der österreichische Direktor ist im Rahmen der erforderlichen Leitungsaufgaben nicht in England anwesend. Mithin ist die steuerliche Betriebsstätte in Österreich belegen.

Als Betriebstätten gelten nicht:


a)
Einrichtungen, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt werden;
b) Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung unterhalten werden;
c) Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten werden, durch ein anderes Unternehmen bearbeitet oder verarbeitet zu werden;
d) eine
feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen oder nformationen zu beschaffen;

e) eine f
este Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen zu werben, Informationen zu erteilen, wissenschaftliche Forschung zu betreiben oder ähnliche Tätigkeiten auszuüben, die vorbereitender Art sind oder eine Hilfstätigkeit darstellen.


(4) Ist eine Person - mit Ausnahme eines unabhängigen Vertreters im Sinne des Absatzes 5 - in einem Vertragstaat für ein Unternehmen des anderen Vertragstaates tätig, so gilt eine in dem erstgenannten Staat gelegene Betriebstätte als gegeben, wenn die Person eine Vollmacht besitzt, im Namen des Unternehmens Verträge abzuschließen, und die Vollmacht in diesem Staat gewöhnlich ausübt, es sei denn, daß sich ihre Tätigkeit auf den Einkauf von Gütern oder Waren für das Unternehmen beschränkt.

Ist eine steuerliche Betriebsstätte gegeben, so findet die Besteuerung der englischen Limited im Land der Betriebsstätte statt. Eine Doppelbesteuerung ist gemäß DBA untersagt. Befindet sich die steuerliche Betriebsstätte außerhalb Englands, so ist in England dennoch ein Jahresabschluss und Anual Return einzureichen. Allerdings kann das englische Finanzamt hiervon Abstand nehmen, wenn das Finanzamt des Betriebsstättenlandes (also zB Deutschland oder Österreich) eine Ansässigkeitsbescheinigung ausstellt.

Einleitung Limited Gründung- Zweigniederlassung außerhalb Englands:

Es besteht neben dem Modell UK Limited mit steuerlicher Betriebsstätte England auch die Möglichkeit, eine englische Limited mit einziger steuerlicher Betriebsstätte z.B. in Deutschland oder Österreich zu gründen. Nutzen Sie die Vorteile einer Vorrats-Gesellschaft!: Keine Haftung in Gründung, HR-Eintrag, Konto vorhanden u.v.m. Infos.

 Gründe für die Installation einer englischen Limited mit Zweigniederlassung/Betriebsstätte außerhalb Englands:

  • Schutz vor persönlicher Haftung: Die englische Limited haftet als eigenständige Rechtspersönlichkeit mit ihrem  Stammkapital (minimal 1 ePfund) sowie Anlage-und Betriebsvermögen, sofern vorhanden. Aufgrund des geringen Stammkapitals hält sich das Haftungsrisiko in überschaubaren Grenzen. Vermögenswerte können in eine zweite Limited ausgelagert werden.
  • Geschäftlicher Neuanfang nach Insolvenz oder Gewerbeverbot in Deutschland (bei Buchung unserer Treuhanddienste): Gläubiger haben keinen Zugriff auf das Vermögen der Limited (da juristische Person im Sinne), allenfalls auf das Gehalt des Direktors der Limited. Der Zugriff auf die Dividenden der Limited kann verhindert werden, sofern ein Dritter" Shareholder ist, ggf. Treuhand-Shareholder.
  • Anteilseigner einer anderen juristischen Person (Gewinnausschüttungen zwischen juristischen Personen werden i.d.R. nicht besteuert)
  • Aufgrund des geringen Stammkapitals: Gründung einer zusätzlichen Vermögenshaltenden Limited: Im Falle einer Insolvenz bleiben Vermögenswerte/Anlagevermögen/Immobilien der zweiten Limited unangetastet.
  • Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für Handwerker: Jahrelang waren deutsche Handwerker fast gezwungen, als GbR zu firmieren. Die Gründung einer GmbH können sich viele einfach nicht leisten. Auch ist die Deutsche Unternehmergesellschaft häufig keine Perspektive, da ebenfalls 25.000 Euro Stammkapital, welches jedoch "angespart" werden kann.
  • "In-Sich-Geschäfte" bei einer Deutschen GmbH: Sie legen das Stammkapital der GmbH bar ein und kaufen dann die Geschäftsausstattung vom Gesellschafter (z.B. sich selbst). Spätestens im Insolvenzfall wird dieses aufgedeckt. Die Gerichte sprechen dann von einer "verdeckten Sacheinlage". Da Sie aber bei der Gründung das Verfahren nicht eingehalten haben, müssen Sie jetzt nochmals € 25.000 nachzahlen! Bei der Limited gibt es keine "Pflichtstammeinlage" von € 25.000. Sie können diese ab £ 1 (€ 1,50) gründen

  • Gesellschafterdarlehn: Bei einer Finanzierung der Ltd durch Gesellschafterdarlehn gelten die Regeln des § 32a Deutsches GmbHG nicht.


Rechtliche Rahmenbedingungen

Nationales Gesellschaftsrecht kann laut EuGH-Entscheidung
umgangen werden 


Es ist legal, wenn man die Bestimmung über die Errichtung von Gesellschaften in einem Land der Union dadurch umgeht, indem man die Gesellschaft in dem Mitgliedstaat errichtet, dessen gesellschaftsrechtliche Vorschriften die größten Freiheiten gewähren.  Anschließend kann man in jedem beliebigen Mitgliedstaat der Union, auch im eigenen Land, über Zweigniederlassungen und Agenturen tätig werden. Dafür ist es ausdrücklich nicht erforderlich, am "Hauptsitz" irgendeine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben, mehr..


2. Leistungen und Gebühren

PACKAGE UK Limited:

1) LIMITED COMPANY BY SHARES FIRMENGRÜNDUNG

  • Prüfung des Firmennamens auf Verfügbarkeit
  • Aufbereitung des Memorandum
  • Aufbereitung des Articles
  • Aufbereitung der Elektronischen Handelsregistereintragung
  • Übermittlung der Elektroni. Handelsregistereintragung ans Companies Houe
  • Übermittlung des Certificate of Incorporation (Gründungurkunde)
  • Übermittlung des Memorandum
  • Übermittlung des Articles
  • Übermittlung des Memorandum in Deutsch
  • Übermittlung des Articles in Deutsch
  • Übermittlung des Minutes of First Meeting of Directors in Deutsch (Muster)
  • Übermittlung des Share Certificate (Aktiencertifikat) in Englisch (Muster)
  • Übermittlung des Register of Members in Englisch (Muster)
  • Übermittlung des Register of Directors in Englisch (Muster)
  • Übermittlung des Register of Secretaries in Englisch (Muster)
  • Übermittlung eines Musterbeschluss zur Konteneröffnung in Deutschland in Englisch (Muster)
  • Übermittlung eines Musterbeschluss zur Anmietung von Geschäftsräumen in Englisch (Muster)
  • Übermittlung eines Musterbeschluss zur Bestellung eines Company Secretary in Deutsch (Muster)
  • Übermittlung eines Musterbeschluss zur Bestellung eines Company Director in Deutsch (Muster)
  • Übermittlung eines Arbeitsvertrag Fremdgeschäftsführervertrag in Deutsch (Muster)
  • Übermittlung eines Arbeitsvertrag Gesellschaftergeschäftsführervertrag in Deutsch (Muster)
  • Übermittunng einer Vorlage „Generalvollmacht“ in Deutsch (Muster)
  • Übermittlung einer Vorlage „Untervollmacht“ in Deutsch (Muster)

2) STELLUNG DES COMPANY SECRETARY DER GESELLSCHAFT

3) FIRMENANSCHRIFT (REGISTERED OFFICE) England DER GESELLSCHAFT

  • Postweiterleitung der behördlichen Post seitens Inland Revenue (Fianzamt UK) & Companies House (Handelsregister UK)
  • Vorhaltung des gesetzlichen "Statutory Register"
  • Postweiterleitung der an das Registered Office gerichteten Geschäftskorrespondenz
  • Weiterleitung von Post erfolgt gegen 1,00 € zzgl. Porto
  • Öffnung des Briefsendung + Einscannen + Übermittlung per Email gegen 1,00 € pro Seite
  • Büroservice Plus ist gegen eine jährliche Gebühr verfügbar!

4) NOTARBESCHEINIGUNG ÜBER EXISTENZ & VERTRETUNGSBEFUGNISSE DER LIMITED

  • Handelsregisterauszug (Current Appointments Report)
  • Ausweisung der Company Directors, Company Secretaries, Registered Office
  • Ausreichend für Handelsregisteranmeldung, Gewerbeanmeldung, Bankkontoeröffnung, Finanzamt

5) BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG DES MEMORANDUM OF ASSOCIATION

  • Die Übersetzung erfolgt durch einen staatlich vereidigten Übersetzer und ist auch von diesem gestempelt worden.
  • Für die Handelsregisteranmeldung, Gewerbeanmeldung, Bankkontoeröffnung, Finanzamt, Immobilienkauf erforderlich!

6) BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG DES ARTICLES OF ASSOCIATION

  • Die Übersetzung erfolgt durch einen staatlich vereidigten Übersetzer und ist auch von diesem gestempelt worden.
  • Für die Handelsregisteranmeldung, Gewerbeanmeldung, Bankkontoeröffnung, Finanzamt, Immobilienkauf erforderlich!

7) Servicepaket mit Secretaryservice

  • Erinnerungsservice an wichtige Termine
  • Antrag auf Befreiung von der englischen Steuererklärung !
  • Annual Return (jährliche Statusmeldung zur Gesellschaft)
  • Annual Account (jährliche Hilfestellung sowie Weiterleitung der Geschäftsbilanz zum engl. Companies House)
  • Company Secretary (Stellung eines Ansprechpartners und Empfangsbevollmächtigten für das englische Companies House)

Paketpreis: 998,00 Euro netto, ab dem zweiten Jahr 260,00 Euro pro Jahr für Servicepaket mit Secretaryservice

Ohne Kosten Notar-und Amtsgericht in Deutschland, direkt an den Notar/ Amtsgericht zu leisten.

 


PACKAGE LIMITED & CO.KG

1) LIMITED COMPANY BY SHARES FIRMENGRÜNDUNG

  • Prüfung des Firmennamens auf Verfügbarkeit
  • Aufbereitung des Memorandum
  • Aufbereitung des Articles
  • Aufbereitung der Elektronischen Handelsregistereintragung
  • Übermittlung der Elektroni. Handelsregistereintragung ans Companies Houe
  • Übermittlung des Certificate of Incorporation (Gründungurkunde)
  • Übermittlung des Memorandum
  • Übermittlung des Articles
  • Übermittlung des Memorandum in Deutsch
  • Übermittlung des Articles in Deutsch
  • Übermittlung des Minutes of First Meeting of Directors in Deutsch (Muster)
  • Übermittlung des Share Certificate (Aktiencertifikat) in Englisch (Muster)
  • Übermittlung des Register of Members in Englisch (Muster)
  • Übermittlung des Register of Directors in Englisch (Muster)
  • Übermittlung des Register of Secretaries in Englisch (Muster)
  • Übermittlung eines Musterbeschluss zur Konteneröffnung in Deutschland in Englisch (Muster)
  • Übermittlung eines Musterbeschluss zur Anmietung von Geschäftsräumen in Englisch (Muster)
  • Übermittlung eines Musterbeschluss zur Bestellung eines Company Secretary in Deutsch (Muster)
  • Übermittlung eines Musterbeschluss zur Bestellung eines Company Director in Deutsch (Muster)
  • Übermittlung eines Arbeitsvertrag Fremdgeschäftsführervertrag in Deutsch (Muster)
  • Übermittlung eines Arbeitsvertrag Gesellschaftergeschäftsführervertrag in Deutsch (Muster)
  • Übermittunng einer Vorlage „Generalvollmacht“ in Deutsch (Muster)
  • Übermittlung einer Vorlage „Untervollmacht“ in Deutsch (Muster)

2) STELLUNG DES COMPANY SECRETARY  DER GESELLSCHAFT

3) FIRMENANSCHRIFT (REGISTERED OFFICE)  DER GESELLSCHAFT

  • Postweiterleitung der behördlichen Post seitens Inland Revenue (Fianzamt UK) & Companies House (Handelsregister UK)
  • Vorhaltung des gesetzlichen "Statutory Register"
  • Postweiterleitung der an das Registered Office gerichteten Geschäftskorrespondenz
  • Weiterleitung von Post erfolgt gegen 1,00 € zzgl. Porto
  • Öffnung des Briefsendung + Einscannen + Übermittlung per Email gegen 1,00 € pro Seite
  • Büroservice Plus ist gegen eine jährliche Gebühr verfügbar!

4) NOTARBESCHEINIGUNG ÜBER EXISTENZ & VERTRETUNGSBEFUGNISSE DER LIMITED

  • Handelsregisterauszug (Current Appointments Report)
  • Ausweisung der Company Directors, Company Secretaries, Registered Office
  • Ausreichend für Handelsregisteranmeldung, Gewerbeanmeldung, Bankkontoeröffnung, Finanzamt

5) BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG DES MEMORANDUM OF ASSOCIATION

  • Die Übersetzung erfolgt durch einen staatlich vereidigten Übersetzer und ist auch von diesem gestempelt worden.
  • Für die Handelsregisteranmeldung, Gewerbeanmeldung, Bankkontoeröffnung, Finanzamt, Immobilienkauf erforderlich!

6) BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG DES ARTICLES OF ASSOCIATION

  • Die Übersetzung erfolgt durch einen staatlich vereidigten Übersetzer und ist auch von diesem gestempelt worden.
  • Für die Handelsregisteranmeldung, Gewerbeanmeldung, Bankkontoeröffnung, Finanzamt, Immobilienkauf erforderlich!

7) AUSGEFÜLLTE VORLAGE ZUR ANMELDUNG EINER LIMITED & CO.KG ZUM HANDELSREGISTER

8) AUSGEFÜLLTER KG-VERTRAG FÜR EINE LIMITED & CO.KG

9) Servicepaket mit Secretaryservice

  • Erinnerungsservice an wichtige Termine
  • Antrag auf Befreiung von der englischen Steuererklärung !
  • Annual Return (jährliche Statusmeldung zur Gesellschaft)
  • Annual Account (jährliche Hilfestellung sowie Weiterleitung der Geschäftsbilanz zum engl. Companies House)
  • Company Secretary (Stellung eines Ansprechpartners und Empfangsbevollmächtigten für das englische Companies House)

Paketpreis: 1.398,00 Euro netto, ab dem zweiten Jahr 260,00 Euro pro Jahr für Servicepaket mit Secretaryservice

Ohne Kosten Notar-und Amtsgericht in Deutschland, direkt an den Notar/ Amtsgericht zu leisten.


3. Treuhand-Dienste

-Treuhand-Shareholder/Gesellschafter (eine juristische Person, Limited, tritt treuhänderisch als Shareholder/Gesellschafter auf): 900,00 Euro netto/Jahr. Einmalige Verwaltungspauschale + 500,00 Euro. Im ersten Jahr also: 1.400,00 Euro zzgl. MWSt

Hinweis: Steuer-oder Rechtsanwaltskanzlei als Treuhand-Shareholder, notarieller -oder privatrechtlicher Treuhandvertrag, daher Rechtssicherheit für den Mandanten. Keine "Jahreslösung" (Billiganbieter) mit sofortigem Rücktritt des Treuhänders.

Wozu ein Treuhand-Shareholder?: Dem Shareholder/Gesellschafter stehen die Gewinne nach Steuern der Gesellschaft zu (Dividenden). Erfolgt die Gewinnausschüttung an eine juristische Person (Körperschaft im Sinne) so werden diese beim Gesellschafter steuerfrei vereinnahmt (Körperschaftssteuergesetz, mithin EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, wenn Gesellschafter Auslandsfirma innerhalb der EU). Eine Besteuerung erfolgt erst, sofern der Gewinn an den Anteilseigner als natürliche Person ausgeschüttet wird.

2.: Sind Sie-als natürliche Person- im Insolvenzverfahren bzw. überschuldet, so haben die Gläubiger keinen Zugriff auf das Vermögen der Limited, wohl aber auf die Dividenden, sofern Sie als Schuldner Gesellschafter/Shareholder sind. Ist ein Dritter im Sinne Shareholder/Gesellschafter, kann kein Zugriff auf die Dividenden der Limited erfolgen und/oder/ergänzend eine Gewinnausschüttung ist nicht zwingend.

3. Um das Vermögen der Limited gänzlich zu schützen, gründen Sie eine zweite Limited als Vermögenshaltende Gesellschaft. Im Falle der Überschuldung der aktiven Limited, können Gläubiger nicht auf das Betriebs-/Anlagevermögen der Vermögenshaltenden Limited zugreifen. Dieses funktioniert allerdings nur, wenn der Gesellschafter der aktiven und Vermögenshaltenden Limited nicht identisch ist.

-Treuhänder-Direktor: Eine Deutsche natürliche Person tritt treuhänderisch als Direktor auf. Gebühren auf Anfrage.

*Treuhand-Direktor: Domizilierung zwingend am Business Center oder Ort des Treuhand-Direktors. Eingehende Post geht über den Treuhand-Direktor, Post vom Finanzamt/Sozialversicherungsträger/Amtsgerichten wird geöffnet. Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle, Umsatzsteuervoranmeldung usw.. über die Kanzlei des Treuhand-Direktors. Hintergrund: Trotz Treuhandvertrag besteht nach Deutschem Recht das Risiko der Mithaftung/Durchgriffshaftung des Treuhand-Direktors.

Wozu ein Treuhand-Direktor?: Es kann gute Gründe dafür geben, dass der eigentliche Direktor der Limited nicht offiziell auftreten will, z.B. im Rahmen von Gewerbeverbot, wettbewerbsrechtliche Angelegenheiten oder Insolvenz. Zwar ist im Rahmen der EU-Rechtsprechung englisches Recht anzuwenden, dennoch haftet der Geschäftsführer/Direktor einer deutschen Limited" bei nicht abgeführten Sozialversicherungsleistungen und/oder Steuerschulden (USt) gegenüber dem deutschen Finanzamt. Aus diesem Grunde kann der Treuhand-Direktor einer deutschen Limited" nicht so günstig angeboten werden, wie ein Treuhand-Direktor einer Limited mit steuerlicher Betriebsstätte England. Im Rahmen der Auflagen, muss der Treuhand-Direktor ständiges Einsichtsrecht in die aktuelle Buchhaltung haben, insbesondere müssen Vorsteueranmeldungen und Sozialversicherungsabgaben lückenlos dokumentiert werden. In Einzelfällen behalten wir uns die Option vor, dass die Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle und die Lohnbuchhaltung über unsere Kanzlei realisiert werden muss.


Sonstige Dienstleistungen und Gebühren

-Garantierte Bankkontoeröffnung in England: 980,00 Euro netto (Sie müssen einmal nach London reisen)

-Positive Creditreform-Auskunft (Creditreform international) für die UK Ltd: 600,00 Euro netto

-Treuhand-Kommanditist bei Ltd&Co KG, natürliche Person: 1.500,00 Euro/Jahr netto, Jahresgebühr ist jeweils im Voraus zu entrichten

-Berliner Modell: Handelsregistereintrag der Limited in Berlin, garantierte Kontoeröffnung unabhängig von der Bonität des Direktors (Commerzbank Berlin), Anbindung ebuero Berlin/Domizilierung: Zzgl. 500,00 Euro+ MWSt, zzgl. ebüro Berlin (79,00 Euro pro Monat)


Zweigniederlassung Ihrer UK Limited mit Betriebsstätte Deutschland in der Schweiz

Nach Schweizer Gesellschaftsrecht, können sich EU-Gesellschaften in der Schweiz niederlassen, ohne Einzahlung des Stammkapitals einer Schweizer GmbH, jedoch mit eigenständiger Rechtspersönlichkeit. Beispiel:

Unser Mandant gründet eine UK Limited mit Betriebsstätte Deutschland. Infolge wird eine Zweigniederlassung der Limited in der Schweiz installiert. Diese Zweigniederlassung ist eine eigenständige Rechtspersönlichkeit, kann also eigenständig Verträge abschließen und Rechnungen stellen. Die Einzahlung von Stammkapital analog einer Schweizer GmbH oder AG ist nicht erforderlich. Die in der Schweiz erwirtschafteten Gewinne werden mit Schweizer Körperschaftssteuer (12,5- 15,5% gesamt, sofern Kanton Zug) belegt, eine Doppelbesteuerung ist untersagt. Vorteile dieser Lösung :

  • Auftritt als Schweizer Kapitalgesellschaft
  • Kein Stammkapital analog GmbH oder AG
  • Haftungsbegrenzung auf das Stammkapital (und ggf. Anlage-und Betriebsvermögen) der Muttergesellschaft (Mithaftung) UND auf das Anlage-und Betriebsvermögen der Zweigniederlassung, falls vorhanden.
  • Maximal 15,5% Steuern, sofern Kanton Zug (bis 100.000 CHF Gewinn nur 12,5% Steuern insgesamt). Bei Domizilgesellschaften 8,5% Steuern (Kantonssteuer entfällt)
  • Sehr gutes Bankgeheimnis (Steuerhinterziehung ist kein Offenbarungstatbestand)
  • Deutschsprachig
  • Schweizer Bankkonto: Kredit- und EC-Karte, alle Währungskonten, Onlinebanking
  • Nahe am Geld
  • EU- Bürger genießen alle Freizügigkeiten analog EU-Niederlassungsfreiheit
  • Doppelbesteuerungsabkommen mit allen EU-Ländern (Verhinderung der Doppelbesteuerung zwischen Betriebsstättenland der Muttergesellschaft und Schweiz)

Dienstleistungen und Gebühren Zweigniederlassung Schweiz


Die Limited & CO KG in Deutschland

Wie die GmbH & Co. KG ist die Limited & Co KG eine Personengesellschaft, deren Vollhafter (Komplementär) eine Kapitalgesellschaft, nämlich die Limited, ist. Mit der GmbH als Vollhafter ist das Haftungsrisiko auf das gezeichnete Kapital beschränkt; wird diese Rolle dagegen von einer Ltd. übernommen, kann die Haftung aufgrund des niedrigeren Stammkapitals noch weiter beschränkt werden. Eingeschränkt muß ausgeführt werden, dass die juristische Person (hier Ltd) mit Stammkapital und Anlage-und Betriebsvermögen haftet, was aber generell so ist. Der Kommanditist (Haftung ist auf die Einlage beschränkt) der Ltd&Co KG ist eine natürliche Person. Die Einlage des Kommanditisten sollte 500 Euro nicht unterschreiten.

Bekannte Unternehmen wie z.B. Rolls-Royce Deutschland Ltd & Co KG und die mit 400 Filialen vor allem im Süden bekannte Drogeriemarkt-Kette Müller firmieren als Limited & Co. KG.

Die Vorteile der Limited & Co.KG

  • Verluste können grundsätzlich mit anderen Einkünften verrechnet werden.
  • Kapitalentnahmen ohne vorherige schriftliche Festlegung sind nicht automatisch verdeckte Gewinnausschüttungen.
  • Bei Einlage privater Immobilien in das Betriebsvermögen einer Ein-Mann-Limited & Co.KG zur Verbesserung der Eigenkapitalquote wird keine Grunderwerbsteuer fällig. Künftige Reparaturen mindern außerdem als Betriebsausgaben die Gewerbesteuer.
  • Kosten des Erwerbs von Anteilen an einer Limited & Co.KG sind für den Gesellschafter steuermindernde Anschaffungskosten.
     
 
Berechnungsgrundlage      
Limited
Limited & Co. KG
  Gewinn vor Steuern und Gehältern
100.000 €
  Gewinn der Unternehmung vor Gehalt und Steuern
100.000 €
 
100.000 €
 
  Geschäftsführergehalt
50.000 €
  Gewerbesteuerhebesatz
400 %
  Gesamtsteuer Gesellschaft
19.323 €
8.583 €
  Ausschüttung an den Gesellschafter
100 %
  Steuer des Unternehmers
18.143 €
 

30.350 €

 
 
  Gesamtsteuer somit
Vorteil Ltd. & Co. KG gegenüber Ltd.
38.464 €
35.713 €
2.751

Als Berechnungsgrundlage dient in diesem Beispiel ein Gewinn von 100.000 Euro. Das Gehalt des Geschäftsführers beträgt 50.000 Euro. Die Ausschüttung an die Gesellschafter soll 100% betragen. Der Vorteil aufgrund der niedrigeren Besteuerung der
Kapitalgesellschaft beträgt 2.751 Euro.

 

 

 

 

 

 

 

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