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Steuerberatung,
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Jahresabschluss limited

Firmengründung Luxemburg
Luxemburg ist kein Steuerparadies.
Einzig interessant dürfte die Gründung einer Holdinggesellschaft in
Luxemburg sein. Das Gesellschaftsrecht Luxemburg kennt sechs Formen
von Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit:
- offene Handelsgesellschaft (société
en nom collectif - s.e.n.c.)
- Kommanditgesellschaft (société en
commandite simple - s.e.c.s.)
- Aktiengesellschaft (société
anonyme - s.a.)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (société
en commandite par actions - s.e.c.a.)
- Gesellschaft mit beschränkter
Haftung (société à responsabitité limitée - s.a.r.l.)
- Genossenschaft
Holdinggesellschaften sind
Gesellschaften, die nur Anteile an In- oder Ausländischen Unternehmen
halten oder Sicherheiten und Patente verwalten. Holdinggesellschaften
zahlen weder Körperschaftssteuer und sind von der Steuer auf
Veräußerungsgewinne sowie von der Quellensteuer auf
Dividendenausschüttungen befreit. Die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie ist
anwendbar, mithin steuerfreie Vereinnahmung von Dividendenzuflüssen
aus beteiligten EU-Gesellschaften. Luxemburger Holdinggesellschaften
sind nur dann steuerbefreit, wenn Sie keine aktiven Geschäfte tätigen,
außer das Halten von Beteiligungen. Ob eine Luxemburger Holding besser
geeignet ist als z.B. eine zypriotische- oder Schweizer Holding hängt
von verschiedenen Faktoren ab:
Mehr zum Thema
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Grundsätzlich bieten
unsere Netzwerkpartner in Luxemburg die gesamte
Dienstleistungspalette an:
-
Gründung der
Gesellschaft, Eintrag ins Handelsregister, Apostille
-
Kontoeröffnung, inkl.
Internetbanking und Kreditkarte
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Domizilierung der
Gesellschaft, Büroservice, komplette Büros
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Auf Wunsch:
Treuhanddienste, Treuhand-Geschäftsführer- und/oder Gesellschafter
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