Firmengründung auf Malta: Das Malta Holding Modell
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Firmengründung auf Malta: Das Malta Holding Modell (4,2% Ertragssteuern)

Ein deutscher Gesellschafter hält über eine internationale Holding Anteile an einer maltesischen "International Trading Company". Diese ITC entrichtet für den von ihr erwirtschafteten Gewinn in Malta zunächst 35% Körperschaftssteuer. Das maltesische Steuerrecht ermöglicht es nun der Holding, die Rückerstattung der von der ITC bezahlten Körperschaftssteuer zu beantragen. Von den abgeführten 35% erstatten die Steuerbehörden dann 30,83% zurück, wobei das Geld interessanterweise an die Holding fließt. Im Endeffekt ergibt sich eine Gesamtsteuerbelastung von nur 4,2%.

Die Holding kann eine EU-Gesellschaft sein (z.B. zyprische Limited, Holdinggesellschaften werden selbst nicht besteuert) oder eine maltesische Limited.

Für deutsche Anteilseigner ist die Hinzurechnungsbesteuerung nach AStG zu beachten. Infolge kann der deutsche Anteilseigner- zumindest nach Außen (Treuhand-Lösung)- nur Minderheitsgesellschafter der Holding sein. Diese Regelung entfällt z.B. beim österreichischen Anteilseigner.

Bei der Ausgestaltung der ITC ist mithin darauf zu achten, dass alle Betriebsstättenmerkmale gemäß DBA erfüllt sind:

  • Ort der Leitung: Ein auf Malta steuerrechtlich ansässiger im Sinne muss- zumindest nach Außen (Treuhand-Lösung)- die geschäftliche Oberleitung innehaben

  • Keine Scheinfirma im Sinne, sondern ordnungsgemäßer Geschäftssitz

Kosten für diese Konstellation

  • 1. Zyprische Limited als Holding: Auf unseren Zypern -Seiten.

  • 2. ITC Komplettpaket:

Gründung der Gesellschaft, Company Sec. für 12 Monate, Office Malta für 12 Monate, Tax Vorauszahlung (1.600 Euro), Stammkapital min. (1.250 Euro), VAT Reg., Nominee Shareholder für 12 Monate, Non-red. Direktor für 12 Monate, Resident Direktor für 12 Monate, Back Office Service für 12 Monate:

Gesamt: 10.345,00 Euro

Jahresgebühren nach dem ersten Jahr: 5.830,00 Euro


ITC International Trading Company in Malta

Eine ITC ist eine in Malta eingetragene Gesellschaft (LTD) mit beschränkter Haftung.
vergleichbar einer GmbH in Deutschland.,
das einzuzahlende Stammkapital beträgt 250,- Euro.

Diese Gesellschaft ist darauf beschränkt, alle Handelsaktivitäten außerhalb Maltas zu tätigen.
Ausnahmen sind:


• der Ankauf in Malta hergestellter Waren für den Export oder von Waren
die in Malta zusammengesetzt oder verarbeitet wurden unter
Voraussetzung, dass diese Ankäufe nicht von einer Person getätigt
werden, die direkt oder indirekt mehr als 15% des Share-Kapitals der
besagten ITC hält;
• der Handel mit anderen ITC;

Der effektive Steuersatz beträgt 4,17 %

Die ITC in Malta ist eine enorm wirksamen Struktur für ausländische Teilhaber. Der normale Steuersatz für eine ITC beträgt zur Zeit 35%. Ausländische (Firmen-)Teilhaber, die von einer ITC Dividende erhalten, bzw. lokale Unternehmen, die zu 100% im ausländischen Besitz stehen, werden wie folgt besteuert:


• mit einem Einheitssatz von 27,5% auf den Bruttobetrag der Dividende
und erhalten den Steuerbetrag rückerstattet, der von der Gesellschaft
auf die ausgeschütteten Gewinne bereits gezahlt wurde;
• sind berechtigt, 2/3 der Steuern gemäß den Vorschriften des
Einkommensteuererlass erstattet zu bekommen, welche die Gesellschaft
auf die gleichen Gewinne gezahlt hat;
• die Steuerbelastung, unter Bezug auf die vorherigen Punkte,
beträgt 4,17%

IHC - International Holding Company Malta


Eine maltesische Holding Gesellschat ist befähigt, eine Teilhaberschaft (Participating Holding) an einer ausländischen Gesellschaft zu halten. "Participating Holding" setzt die Teilhabe von mindestens 10% des Stammkapitals an einer gebietsfremden Firma mit Sitz auf Malta voraus. Bei einer Unterschreitung dieses Prozentsatzes qualifizieren sich seine Teilhaber dennoch als "Participating Holding", wenn:


• der Wert der Anteile Lm 500.000,-- (ca. € 1.210.000) übersteigt oder der Gegenwert in
einer anderen Währung äquivalent zu Lm 500.000,-- ist
• der juristische maltesische Teilhaber berechtigt ist, in der Leitung der
ausländischen Gesellschaft vertreten zu sein
• der juristische maltesische Teilhaber berechtigt ist, nach seiner Wahl
Anteile (Shares) zu erwerben oder das Recht hat, der ausländischen Gesellschaft
eine Verfügung über die Differenz der Anteile zu verweigern
• die Anteile zur Geschäftsförderung der maltesischen Gesellschaft bei der
ausländischen Gesellschaft verbleiben


Ausländische Teilhaber einer maltesischen Holding Gesellschaft, die eine "Participating Holding" in einer nichtansässigen Gesellschaft unterhalten, sind zur vollen Rückerstattung der maltesischen Steuer berechtigt, die von der maltesischen Gesellschaft auf Einkommen gezahlt wurde, das aus diesen ausländischen Holdings resultiert.
Firmenformierung und Service
Das Minimum an ausgewiesenem Kapital zur Gründung einer ITC/IHC beträgt Lm 500,--. In der Regel sind zwei Teilhaber erforderlich. Einzelfirmen sind nach dem "Companies Act 1995" möglich. "Nominee Shareholding", sowie die Nominierung von Direktor und "Company Secretary" ist über den Service unserer lizenzierten "Nominee Company" möglich. Jede auf Malta angemeldete Firma ist verpflichtet ein Büro auf Malta zu unterhalten, das auf Wunsch innerhalb unserer "Nominee Company" auf Malta registriert werden kann, bis eine Alternativadresse gestellt wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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http://www.firma-ausland.de http://www.london-consulting.org/ http://www.international-vc.org
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