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Jahresabschluss limited
Firmengründung Malta:
Malta Holding -Malta ITC
Einleitung Firmengründung
Malta
Wer ein etwas auswendiges Verfahren
der "Steuerrückerstattung" nicht scheut und eine Internationale
Holding-Company installieren möchte oder eine Handelsgesellschaft,
die nur außerhalb Maltas Handelsgeschäfte betreibt, findet auf Malta
ideale Bedingungen. Allerdings schreibt innerstaatliches Recht das
Vorhandensein eines Büros vor ("kaufmännischer Geschäftsbetrieb")
und die Kosten für das Steuer-Rückvergütungsverfahren (Steuerberater
Malta) müssen entsprechend in die Gesamtrechnung einbezogen werden.
Handelsgesellschaften zahlen dann einen Steuersatz unter 5%. Für
eine
Holding-Gesellschaft wird sich i.d.R. Zypern,Spanien oder
Dänemark besser eignen.
Malta ist Mitglied der EU, Mithin greift die
EU-Niederlassungsfreiheit und/oder EU-Mutter-Tochter-Richtlinie.
Malta unterhält mit vielen Ländern ein DBA, so auch mit Deutschland.
Firmengründung Malta und
Betriebsstättendefinition
Die steuerliche Betriebsstätte ist im DBA legal
definiert:
(1) Im Sinne
dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "Betriebstätte" eine
feste Geschäftseinrichtung, in der die Tätigkeit des Unternehmens
ganz oder
teilweise ausgeübt wird.
(2)
Der Ausdruck "Betriebstätte"
umfasst insbesondere:
a) einen Ort der Leitung,
b) eine Zweigniederlassung,
c) eine Geschäftsstelle,
d) eine Fabrikationsstätte,
e) eine Werkstätte,
f) ein Bergwerk, einen Steinbruch oder eine andere Stätte der
Ausbeutung
von Bodenschätzen,
g) eine Bauausführung oder Montage,
deren Dauer zwölf Monate überschreitet.
(3)
Als Betriebstätten gelten nicht:
a) Einrichtungen, die ausschließlich
zur Lagerung, Ausstellung oder
Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt werden;
b) Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die
ausschließlich zur
Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung unterhalten werden;
c) Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die
ausschließlich zu
dem Zweck unterhalten werden, durch ein anderes Unternehmen
bearbeitet oder
verarbeitet zu werden;
d) eine feste
Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck
unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen
oder
Informationen zu beschaffen;
e) eine
feste
Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck
unterhalten wird, für das Unternehmen zu werben, Informationen zu
erteilen,
wissenschaftliche Forschung zu betreiben oder ähnliche Tätigkeiten
auszuüben, die vorbereitender Art sind oder eine Hilfstätigkeit
darstellen.
(4) Ist eine Person - mit Ausnahme eines unabhängigen
Vertreters im Sinne
des Absatzes 5 - in einem Vertragstaat für ein Unternehmen des
anderen
Vertragstaates tätig, so gilt eine in dem erstgenannten Staat
gelegene
Betriebstätte als gegeben, wenn die Person eine Vollmacht besitzt,
im Namen des
Unternehmens Verträge abzuschließen, und die Vollmacht in diesem
Staat
gewöhnlich ausübt, es sei denn, daß sich ihre Tätigkeit auf den
Einkauf von
Gütern oder Waren für das Unternehmen beschränkt.
(5) Ein Unternehmen eines Vertragstaates
wird nicht schon deshalb so
behandelt, als habe es eine Betriebstätte in dem anderen
Vertragstaat, weil es
dort seine Tätigkeit durch einen Makler, Kommissionär oder einen
anderen
unabhängigen Vertreter ausübt, sofern diese Personen im Rahmen
ihrer
ordentlichen Geschäftstätigkeit handeln. Allein dadurch, daß eine in
einem
Vertragstaat ansässige Gesellschaft eine Gesellschaft beherrscht
oder von einer
Gesellschaft beherrscht wird, die in dem anderen Vertragstaat
ansässig ist oder
dort (entweder durch eine Betriebstätte oder in anderer Weise) ihre
Tätigkeit
ausübt, wird eine der beiden Gesellschaften nicht zur Betriebstätte
der anderen.
Der Ort der Leitung
Der "Ort der
geschäftlichen Oberleitung" ist zentraler Begriff zur Definition
der steuerlichen Betriebsstätte. Zunächst wird im Rahmen dieser
Definition darauf abgezielt, dass eine im Sitzstaat der Gesellschaft
ansässige Person (Malta) die geschäftliche Oberleitung innehat.
Entweder verlagern Sie Ihren Lebensmittelpunkt in den Sitzstaat
(Malta) oder stellen einen im Sitzstaat Ansässigen als
Geschäftsleitung an oder wir stellen einen treuhänderischen
Geschäftsführer, sofern die Besteuerung im Sitzstaat der
Gesellschaft,hier also auf Malta, stattfinden soll. Sind keine
Tagesentscheidungen zu treffen,kann es ausreichend sein, dass der
z.B. Deutsche Geschäftsführer im Rahmen der notwendigen
geschäftlichen Oberleitung im Sitzstaat der Gesellschaft anwesend
ist.
Von
dieser Definition kann abgewichen werden, wenn im Sitzstaat (Malta)
eine Produktionsstätte installiert wird, eine Stätte zur Ausbeutung
von Bodenschätzen oder eine Bauausführung, länger als 12 Monate
Dauer. Dann immer Betriebsstätte,unabhängig vom Ort der
geschäftlichen Oberleitung.
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
Gemäß EU-Mutter-Tochter-Richtlinie können
Dividenden zwischen europäischen Kapitalgesellschaften steuerfrei
vereinnahmt werden. Der Beteiligungsschwellenwert liegt bei:
- 20% vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember
2006;
- 15% vom 1. Januar 2007bis zum 31. Dezember
2008; und
- 10% vom 1. Januar 2009.
Voraussetzungen sind:
-Mindest-Beteiligungsschwellenwert
muss erreicht sein
-Die verbundenen Unternehmen müssen aktive
Gesellschaften im Sinne sein
-Die Gesellschaften müssen in der EU angesiedelt
sein
-Die Mindesthaltefrist muss erkennbar mindestens
ein Jahr sein
Einleitung Holding auf Malta
Ein
deutscher Gesellschafter hält über eine internationale Holding Anteile
an einer maltesischen "International Trading Company". Diese ITC
entrichtet für den von ihr erwirtschafteten Gewinn in Malta zunächst
35% Körperschaftssteuer. Das maltesische Steuerrecht ermöglicht es nun
der Holding, die Rückerstattung der von der ITC bezahlten
Körperschaftssteuer zu beantragen. Von den abgeführten 35% erstatten
die Steuerbehörden dann 30,83% zurück, wobei das Geld
interessanterweise an die Holding fließt. Im Endeffekt ergibt sich
eine Gesamtsteuerbelastung von nur 4,2%.
ITC International Trading Company in
Malta
Eine ITC ist eine in Malta eingetragene
Gesellschaft (LTD) mit beschränkter Haftung,vergleichbar einer GmbH in
Deutschland.
Das einzuzahlende Stammkapital beträgt 250,- Euro.
Diese Gesellschaft ist darauf
beschränkt, alle Handelsaktivitäten außerhalb Maltas zu tätigen.
Ausnahmen sind:
• der Ankauf in Malta hergestellter Waren für den Export oder von
Waren
die in Malta zusammengesetzt oder verarbeitet wurden unter
Voraussetzung, dass diese Ankäufe nicht von einer Person getätigt
werden, die direkt oder indirekt mehr als 15% des Share-Kapitals der
besagten ITC hält;
• der Handel mit anderen ITC
Der effektive Steuersatz beträgt 4,17 %
Die ITC in Malta ist eine enorm
wirksamen Struktur für ausländische Teilhaber. Der normale Steuersatz
für eine ITC beträgt zur Zeit 35%. Ausländische (Firmen-)Teilhaber,
die von einer ITC Dividende erhalten, bzw. lokale Unternehmen, die zu
100% im ausländischen Besitz stehen, werden wie folgt besteuert:
• mit einem Einheitssatz von 27,5% auf den Bruttobetrag der Dividende
und erhalten den Steuerbetrag rückerstattet, der von der Gesellschaft
auf die ausgeschütteten Gewinne bereits gezahlt wurde;
• sind berechtigt, 2/3 der Steuern gemäß den Vorschriften des
Einkommensteuererlass erstattet zu bekommen, welche die Gesellschaft
auf die gleichen Gewinne gezahlt hat;
• die Steuerbelastung, unter Bezug auf die vorherigen Punkte,
beträgt 4,17%
IHC - International Holding Company
Malta
Eine maltesische Holding Gesellschat ist befähigt, eine
Teilhaberschaft (Participating Holding) an einer ausländischen
Gesellschaft zu halten. "Participating Holding" setzt die Teilhabe von
mindestens 10% des Stammkapitals an einer gebietsfremden Firma mit
Sitz auf Malta voraus. Bei einer Unterschreitung dieses Prozentsatzes
qualifizieren sich seine Teilhaber dennoch als "Participating
Holding", wenn:
• der Wert der Anteile Lm 500.000,-- (ca. € 1.210.000) übersteigt oder
der Gegenwert in
einer anderen Währung äquivalent zu Lm 500.000,-- ist
• der juristische maltesische Teilhaber berechtigt ist, in der Leitung
der
ausländischen Gesellschaft vertreten zu sein
• der juristische maltesische Teilhaber berechtigt ist, nach seiner
Wahl
Anteile (Shares) zu erwerben oder das Recht hat, der ausländischen
Gesellschaft
eine Verfügung über die Differenz der Anteile zu verweigern
• die Anteile zur Geschäftsförderung der maltesischen Gesellschaft bei
der
ausländischen Gesellschaft verbleiben
Ausländische Teilhaber einer maltesischen Holding Gesellschaft, die
eine "Participating Holding" in einer nichtansässigen Gesellschaft
unterhalten, sind zur vollen Rückerstattung der maltesischen Steuer
berechtigt, die von der maltesischen Gesellschaft auf Einkommen
gezahlt wurde, das aus diesen ausländischen Holdings resultiert.
Firmenformierung und Service
Das Minimum an ausgewiesenem Kapital zur Gründung einer ITC/IHC
beträgt Lm 500,--. In der Regel sind zwei Teilhaber erforderlich.
Einzelfirmen sind nach dem "Companies Act 1995" möglich. "Nominee
Shareholding", sowie die Nominierung von Direktor und "Company
Secretary" ist über den Service unserer lizenzierten "Nominee Company"
möglich. Jede auf Malta angemeldete Firma ist verpflichtet ein Büro
auf Malta zu unterhalten, das auf Wunsch innerhalb unserer "Nominee
Company" auf Malta registriert werden kann, bis eine Alternativadresse
gestellt wird.
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