|
Steuerberatung,
Steuerberater, internationales steuerrecht, Buchhaltung Ausland,
Jahresabschluss limited
Firmengründung
auf Malta: Das Malta Holding Modell (4,2% Ertragssteuern)
Ein
deutscher Gesellschafter hält über eine internationale Holding Anteile
an einer maltesischen "International Trading Company". Diese ITC
entrichtet für den von ihr erwirtschafteten Gewinn in Malta zunächst
35% Körperschaftssteuer. Das maltesische Steuerrecht ermöglicht es nun
der Holding, die Rückerstattung der von der ITC bezahlten
Körperschaftssteuer zu beantragen. Von den abgeführten 35% erstatten
die Steuerbehörden dann 30,83% zurück, wobei das Geld
interessanterweise an die Holding fließt. Im Endeffekt ergibt sich
eine Gesamtsteuerbelastung von nur 4,2%.
Die
Holding kann eine EU-Gesellschaft sein (z.B.
zyprische
Limited, Holdinggesellschaften werden selbst nicht besteuert) oder
eine maltesische Limited.
Für
deutsche Anteilseigner ist die
Hinzurechnungsbesteuerung nach AStG zu beachten. Infolge kann der
deutsche Anteilseigner- zumindest nach Außen (Treuhand-Lösung)- nur
Minderheitsgesellschafter der Holding sein. Diese Regelung entfällt
z.B. beim österreichischen Anteilseigner.
Bei der
Ausgestaltung der ITC ist mithin darauf zu achten, dass alle
Betriebsstättenmerkmale gemäß DBA erfüllt sind:
-
Ort der
Leitung: Ein auf Malta steuerrechtlich ansässiger im Sinne muss-
zumindest nach Außen (Treuhand-Lösung)- die geschäftliche
Oberleitung innehaben
-
Keine
Scheinfirma im Sinne, sondern ordnungsgemäßer Geschäftssitz
Kosten
für diese Konstellation
Gründung
der Gesellschaft, Company Sec. für 12 Monate, Office Malta für 12
Monate, Tax Vorauszahlung (1.600 Euro), Stammkapital min. (1.250
Euro), VAT Reg., Nominee Shareholder für 12 Monate, Non-red. Direktor
für 12 Monate, Resident Direktor für 12 Monate, Back Office Service
für 12 Monate:
Gesamt: 10.345,00 Euro
Jahresgebühren nach dem ersten Jahr: 5.830,00 Euro
ITC International Trading Company in
Malta
Eine ITC ist eine in Malta eingetragene
Gesellschaft (LTD) mit beschränkter Haftung.
vergleichbar einer GmbH in Deutschland.,
das einzuzahlende Stammkapital beträgt 250,- Euro.
Diese Gesellschaft ist darauf
beschränkt, alle Handelsaktivitäten außerhalb Maltas zu tätigen.
Ausnahmen sind:
• der Ankauf in Malta hergestellter Waren für den Export oder von
Waren
die in Malta zusammengesetzt oder verarbeitet wurden unter
Voraussetzung, dass diese Ankäufe nicht von einer Person getätigt
werden, die direkt oder indirekt mehr als 15% des Share-Kapitals der
besagten ITC hält;
• der Handel mit anderen ITC;
Der effektive Steuersatz beträgt 4,17 %
Die ITC in Malta ist eine enorm
wirksamen Struktur für ausländische Teilhaber. Der normale Steuersatz
für eine ITC beträgt zur Zeit 35%. Ausländische (Firmen-)Teilhaber,
die von einer ITC Dividende erhalten, bzw. lokale Unternehmen, die zu
100% im ausländischen Besitz stehen, werden wie folgt besteuert:
• mit einem Einheitssatz von 27,5% auf den Bruttobetrag der Dividende
und erhalten den Steuerbetrag rückerstattet, der von der Gesellschaft
auf die ausgeschütteten Gewinne bereits gezahlt wurde;
• sind berechtigt, 2/3 der Steuern gemäß den Vorschriften des
Einkommensteuererlass erstattet zu bekommen, welche die Gesellschaft
auf die gleichen Gewinne gezahlt hat;
• die Steuerbelastung, unter Bezug auf die vorherigen Punkte,
beträgt 4,17%
IHC - International Holding Company
Malta
Eine maltesische Holding Gesellschat ist befähigt, eine
Teilhaberschaft (Participating Holding) an einer ausländischen
Gesellschaft zu halten. "Participating Holding" setzt die Teilhabe von
mindestens 10% des Stammkapitals an einer gebietsfremden Firma mit
Sitz auf Malta voraus. Bei einer Unterschreitung dieses Prozentsatzes
qualifizieren sich seine Teilhaber dennoch als "Participating
Holding", wenn:
• der Wert der Anteile Lm 500.000,-- (ca. € 1.210.000) übersteigt oder
der Gegenwert in
einer anderen Währung äquivalent zu Lm 500.000,-- ist
• der juristische maltesische Teilhaber berechtigt ist, in der Leitung
der
ausländischen Gesellschaft vertreten zu sein
• der juristische maltesische Teilhaber berechtigt ist, nach seiner
Wahl
Anteile (Shares) zu erwerben oder das Recht hat, der ausländischen
Gesellschaft
eine Verfügung über die Differenz der Anteile zu verweigern
• die Anteile zur Geschäftsförderung der maltesischen Gesellschaft bei
der
ausländischen Gesellschaft verbleiben
Ausländische Teilhaber einer maltesischen Holding Gesellschaft, die
eine "Participating Holding" in einer nichtansässigen Gesellschaft
unterhalten, sind zur vollen Rückerstattung der maltesischen Steuer
berechtigt, die von der maltesischen Gesellschaft auf Einkommen
gezahlt wurde, das aus diesen ausländischen Holdings resultiert.
Firmenformierung und Service
Das Minimum an ausgewiesenem Kapital zur Gründung einer ITC/IHC
beträgt Lm 500,--. In der Regel sind zwei Teilhaber erforderlich.
Einzelfirmen sind nach dem "Companies Act 1995" möglich. "Nominee
Shareholding", sowie die Nominierung von Direktor und "Company
Secretary" ist über den Service unserer lizenzierten "Nominee Company"
möglich. Jede auf Malta angemeldete Firma ist verpflichtet ein Büro
auf Malta zu unterhalten, das auf Wunsch innerhalb unserer "Nominee
Company" auf Malta registriert werden kann, bis eine Alternativadresse
gestellt wird.
|