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Glücksspiel-Lizenz,Wettlizenz und
Online-Casino auf Malta

Lizenzen auf Malta: Online
Glücksspiel-Lizenz, Wettlizenz, Sportwetten-Lizenz
Mitte 2003 hat die maltesische Regierung ihre Gesetzgebung für
Online-Wetten und Glücksspiele dahingehend geändert, dass es fortan möglich wurde eine
Lizenz zur Eröffnung eines Online-Wettbüros bzw.- Spielcasino zur
erhalten. Diese neue Art der Gesetzgebung macht es für viele Firmen
sehr attraktiv sich auf Malta niederzulassen, da die Lizenz einige
hohe Sicherheitsmerkmale aufweist und es fortan möglich ist, im Raum
der EU für Online-Wetten bzw- Casinos zu werben und als Betreiber oder
Vermittler anzubieten (EU-Niederlassungsfreiheit, vgl auch:
Gambelli-Urteil,Europarechtliche
Konsequenzen...).
Die Lizenz wird ausgestellt von der
Lotteries und Gaming Authority. Diese Behörde ist verantwortlich für
die Kontrolle und Regelungen des I-Gaming Spielbetriebes. Die Lizenz wird
ausgestellt für 5 Jahre und kann danach verlängert werden.
Beantragen einer Lizenz:
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt
werden:
- Ein Businessplan inklusive Plan G&V
für die ersten 2 Jahre, Lebenslauf und Kopie vom Passport aller
Direktoren.
Eine Bankreferenz, Evt. Kopie von vorhandenen Lizenzen.
Die komplett ausgefüllten Anträge.
-Gründung einer International Trading
Company in Malta mit „foreign shareholder status“ .
-Beauftragung eines Service Providers
für die Einrichtung der Server und Internet Service (die Server müssen
in Malta gehostet werden).
-Vorlage und Prüfung aller Spiele mit entsprechenden Regeln sowie der
dazugehörigen Software. Genaue Protokollierung und Beschreibung der
gesamten Software, Spiele und Funktionsweise.
Dauer der Beantragung:
Die Dauer zwischen Beantragung und
Genehmigung beträgt zwischen 8-12 Wochen.
Typen der Lizenzen:
Es gibt 4 verschiedene Klassen von
Lizenzen. Es können eine oder auch mehrere beantragt werden.
- Klasse 1: Herkömmliche Online
Spiele, wie z.Bsp. Casinos, Bingos und Lotterien
- Klasse 2: Online Spiele und Wetten
- Klasse 3: Für Betreiber, die Spiele
und Wetten als Service auf Provisionsbasis anbieten inklusive
festgelegter Wettquoten und Spieleinsätze ( Poker Räume, Portale und
Affiliates and P2P )
- Klasse 4: Für Betreiber von I-Gaming
Plattformen
Gesetze,Verordnungen und
Lizenzanträge:
Gern senden wir Ihnen alle Gesetze,
Verordnungen und Lizenzanträge per E-Mail zu (in englisch, 7 Dateien
als Word und pdf-Dateien, ca. 150 Seiten). Die Dateien enthalten
zusätzlich eine genaue Übersicht über die Steuern und laufenden
Lizenzgebühren.
Gebühren:
Wir realisieren die
Gesellschaftsgründung und Lizenz über eine renommierte Anwaltskanzlei
auf Malta, die sich entsprechend spezialisiert hat. Auf deutscher
Seite werden Sie ergänzend von unseren Anwälten betreut. Die Gebühren
richten sich nach den Dienstleistungen. Eine Übersicht:
Stage 1: Gaming License:
Einreichen der Anträge bei der zuständigen Behörde auf Malta,
Vorbereitung/Aufbereitung der Anträge gemäß den gesetzlichen
Vorgaben/Vorschriften Malta (durch RA Kanzlei auf Malta, auf
Glückspielrecht spez. und bei den malt. Behörden anerkannt!), erste
staatliche Gebühr zur Bearbeitung des Antrages: 10.500,00 Euro
Stage 2:
Gründung einer Gaming Company auf Malta und Lizensierung als Gaming
Companie nach dem Recht Maltas: 9.000,00 Euro
Stage 3:
Certifikation:
Nacharbeiten der Einträge, gemäß Rückmeldung der Lizenzbehörde:
Nach anwaltlichen Stundenlohn Malta und Deutscher Anwalt, 190,00
Euro pro Stunde. Nach den Erfahrungen muss zwischen 20- 40
Stunden Aufwand gerechnet werden, nicht pauschal festzulegen.
Minimaler Aufwand also : 3.800 Euro
Stage 4
Gründung einer Malta Holding:
Gründung, Eintrag ins Handelsregister: 9.600,00 Euro
-
VAT-Registierung: 500,00 Euro
-
Bankkonto, inkl. VisaCard und Onlinebanking: 900,00 Euro
-
Registered Office , Company Sec., Annual Returns: 3.000 Euro
pro Jahr , im ersten Jahr zzgl. 600 Euro Verwaltungsgebühr
-
Local Registered Office: 2.000 Euro pro Jahr, im ersten
Jahr zzgl. 600 Euro Verwaltungsgebühr
Sonderdienste
-
Notarielle Übersetzung, Beglaubigung der Dokumente: 150,00 Euro pro
Dokument
-
Certifikate of Tax Res: 250,00 Euro pro Dokument
-
Certifikate of Good Standing: 250,00 Euro pro Certifikate
-
Power of Attorney: 600,00 Euro
Realistische Schätzung der Kosten: 37.950,00 Euro im
ersten Jahr, zzgl. Anwaltsgebühren D/Malta, Stage 3
Realistische Schätzung der Kosten insgesamt: 42.700,00
Euro im ersten Jahr
ZZGl MWst, sofern anwendbar.
ZZGl. Steuerberatung (Buchhaltung, Jahresabschluss,Bilanz,
Umsatzsteuervoranmeldungen): Gemäß Steuerberatergebührenverordnung
Malta. Beachten Sie bitte das ein BusinessPlan in englischer Sprache
vorliegen muss, NICHT in der Gebühr enthalten. Die notwendigen Fakten
des BusinessPlans teilen wir Ihnen gerne mit. Sollen wir den
BusinessPlan erstellen, so berechnen wir mit anwaltlichen Stundensatz
zu 190,00 Euro/Std, ca. 50 Stunden Aufwand, zzgl. Übersetzer. Beachten
Sie bitte , dass Ihre Glückspiel-Software (Internetanwendung) voll
funktionsfähig vorliegen muss, entweder auf CD-ROM oder auf einem
Server mit geschützten Zugriff.
Direktor auf Malta:
Damit malt. Recht Anwendung findet, muss ein auf Malta Ansässiger
im Sinne die geschäftliche Oberleitung innehaben. Entweder verlagern
Sie- oder ein Beauftragter- Ihren Lebensmittelpunkt nach Malta (51%
des Jahres, Wohnung auf eigenem Namen) und treten selbst als Direktor
der Ltd und Holding auf, ODER
-es wird ein auf Malta Ansässiger als Geschäftsführung angestellt
(ca. 600 Euro pro Monat, Geschäftsführervertrag,Abführung von LohnSt
und Sozialabgaben)
Treuhand-Shareholder
Soll ein Treuhand-Shareholder gestellt werden (englische Ltd), so
betragen die Gebühren: 980,00 Euro pro Jahr , im ersten Jahr zzgl. 600
Euro Verwaltungsgebühr.
Hosting/Server
Das Glücksspiel muss auf einem malt. Server gehostet werden. Wir
vermitteln an einen Provider. Die Kosten richten sich nach den
leistungen, ca. 250,00 Euro pro Monat.
Glücksspiel-Software
Gern vermitteln wir an einen Anbieter,
der professionelle Glückspiel-Software programmiert/anbietet.
Allgemeines zum Thema
Gesellschaftsgründung
Folgende Leistungen werden auf Wunsch
erbracht:
- Gründung der Gesellschaft auf Malta,
Eintrag ins örtliche Handelsregister, Apostille, beglaubigte
Übersetzungen
- Erfüllung der
Betriebsstättenmerkmale (Steuerrechtliche Betriebsstätte Malta):
-Treuhand-Direktor: Ein im Sitzstaat
der Gesellschaft (Malta) steuerrechtlich Ansässiger im Sinne muss-
zumindest nach außen- als Direktor der Gesellschaft auftreten (vgl.
auch: Ort der geschäftlichen Oberleitung als Sitz der steuerlichen
Betriebsstätte gemäß DBA). Alternativen: Sie- oder ein Beauftrager-
verlagern Ihren Lebensmittelpunkt in den Sitzstaat der Gesellschaft
(Malta) und treten als Direktor der Gesellschaft auf oder stellen
einen Einheimischen als Direktor an.
-Ordnungsgemäßer Geschäftssitz auf
Malta (keine Scheinfirma im Sinne): Kein "Briefkasten" oder eine
C.O.-Adresse, postalische und telefonische Erreichbarkeit in den
normalen Geschäftszeiten. Bei manchen Konstellation ist ein in
kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich
(voll eingerichtetes Büro und mindestens ein Mitarbeiter).
-Bankkonto für die maltesische
Gesellschaft, inkl. Onlinebanking und VisaCard
-Shareholder/Gesellschafter: Auf Wunsch
stellen wir einen treuhänderischen Gesellschafter/Shareholder
(Minderheits- oder Mehrheits-Gesellschafter) sofern gesellschafts-und/oder
steuerrechtlich sinnvoll.
Die wasserdichte Gestaltung einer
Betriebsstätte auf Malta ist nicht nur aus steuerrechtlicher Sicht von
extremer Wichtigkeit, ergänzend wird eine Lizenz nur erteilt, wenn
eine "anfassbare" Betriebsstätte im Sinne vorliegt. Mithin ist es für
unsere Mandanten von entscheidender Bedeutung , das "anwendbares
Recht" das Recht Malta ist und nicht etwa Deutschland. Daher kommt der
Ausgestaltung der Betriebsstätte auf Malta zentraler Bedeutung zu,
auch und/oder/mithin, um die Annahme von Gestaltungsmissbrauch zu
verhindern. Wir haben dieser Thematik
eine gesonderte
Website gewidmet.
Natürlich gibt es auch Mandanten, die
eine reale Betriebsstättenverlagerung vornehmen, also im Sitzstaat ein
für die Öffentlichkeit zugängiges Spielcasino/Wettbüro mit eigenen
Räumlichkeiten installieren. Hierbei werden keine Treuhand-Dienste
installiert, vielmehr wird im Sitzstaat ein Einheimischer als
Geschäftsführer angestellt und der in kaufmännischer Weise
eingerichtete Geschäftsbetrieb ist vorhanden. Wir helfen hier- neben
der Gründung der Gesellschaft und Lizenzbeantragung- bei der Suche
nach einer geeigneten Immobilie und Mitarbeiter.
Da es sich bei der maltesischen
Gesellschaft um eine EU-Gesellschaft handelt, ist die
EU-Niederlassungsfreiheit anwendbar. Mithin kann die Gesellschaft z.B.
in Deutschland als Repräsentanz (keine Betriebsstätte im Sinne)
auftreten, sofern nur Hilfstätigkeiten, Beratung oder Werbung.
Mehr zu diesem Thema:
Mithin ergeben sich interessante
steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, z.B. im Rahmen der
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie oder dem
Organschaftsmodell.
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