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ZfWG - Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht:
Die Zeitschrift für Wett- und Glücksspiel, kurz ZfWG, ist eine Zusammenarbeit des DSV - Deutscher Sportverlag GmbH und den Herausgebern Prof. Dr. Jörg Ennuschat, Dr. Manfred Hecker sowie Prof. Dr. Wolfgang Schild. Ein unverzichtbares Nach- schlagewerk für alle, die sich im Bereich des Wett- und Glücksspielrechts stets auf dem aktuellen Stand halten wollen. Die "Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht" ist insbesondere für Juristen, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ein Kompendium, in dem neueste Entscheidungen und deren Auswirkungen von kompetenten Autoren kommentiert und erläutert werden.

www.zfwg.de


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  Glückspiellizenz, Wettlizenz, offshore gambling license, sportwetten

Glücksspiel-Lizenz, Sportwetten Lizenz, Wettlizenz (offshore gambling license)

Spezielle Offshore-Staaten (z.B. Belize,Seychellen) bieten Online-Glücksspiel- und Wettlizenzen für geringe Gebühren im Verhältnis zu Malta, Gibraltar oder Isle of Man an. Die grundsätzliche Problemstellung kann sein, dass die EU-Niederlassungsfreiheit, ergänzend die Urteile des EuGHs keine Wirkung entfalten. Es ist somit davon auszugehen, dass das Angebot in der EU, insbesondere in Deutschland, rechtswidrig ist. Auf der anderen Seite haben diese Offshore-Staaten kein Rechtshilfeabkommen oder fiskalisches Auslieferungsabkommen mit anderen Ländern, z.B. mit Deutschland. Die Betriebsstätte definiert sich aus deutscher Sicht allein auf der Grundlage §§ 12/13 AO, da kein DBA-Sachverhalt. Es ist bei einer solchen Konstellation also Vorsicht geboten, hinsichtlich des Auslösens einer steuerlichen Betriebsstätte in Deutschland (der Ort der "mutmaßlichen Entscheidung", eine Repräsentanz oder ein Warenlager lösen ggf. eine Betriebsstätte in Deutschland aus). Auf der anderen Seite muss natürlich die Fragestellung erlaubt sein,wie z.B. Deutschland Sanktionen gegen ein solches Angebot formulieren und durchsetzen kann, wenn die Offshore-Gesellschaft keinerlei Anknüpfungspunkte nach Deutschland hat, ergänzend unter dem Aspekt eines fehlenden Rechtshilfeabkommens. Beispiel: Der Mandant gründet eine Offshore-Gesellschaft mit einziger Betriebsstätte im Sitzstaat der Gesellschaft (ein im Sitzstaat Ansässiger tritt als Direktor der Gesellschaft auf,ordentlicher Geschäftssitz,Geschäftskonto auf die Gesellschaft,Hosting des Angebotes auf einem Internetserver im Sitzstaat der Gesellschaft). Diese Offshore-Gesellschaft erwirkt die entsprechende Lizenz. Es besteht -zumindest nach außen- auf der Geschäftsführungsebene keinerlei Verbindung mit einer deutschen Person bzw. Person in der EU. Das Internetangebot wird auf einem Server im Sitzstaat der Gesellschaft gehostet, mehrsprachig, so auch auf deutsch. Der Anbieter- die Offshore-Gesellschaft- wirbt im Internet, z.B. Sponsoren-Ranking bei google.com und/oder "manuelles Suchmaschinenranking". Das Callcenter ist allein im Offshore-Staat oder für "deutschsprachige Kunden" z.B. in Holland oder Österreich. Es wird für deutsche Behörden sehr schwer, wenn nicht unmöglich, hier entsprechende Maßnahmen gegen den Spielbetrieb umzusetzen, ggf. fehlt sogar die rechtliche Grundlage. Die Sache wird immer dann problematisch, wenn der "ausländische Spielanbieter" in Deutschland eine Repräsentanz oder Niederlassung unterhält bzw. "deutsche Vermittler" einschaltet bzw. ein Callcenter in Deutschland unterhält bzw. die mutmaßliche Geschäftsleitung in Deutschland sitzt.

Seien Sie kritisch bei Billiganbietern

Auf dem Markt tummeln sich eine Reihe von Anbietern, die weder die juristische - noch die steuerrechtliche Kompetenz besitzen, ein solches Konzept für den Mandanten juristisch wasserdicht umzusetzen. Es handelt sich bei diesen Anbietern meist um "Agenturen", die weder Steuerberater für internationales Steuerrecht, noch Fachanwälte sind. Es kann auch gefährlich sein, sich direkt an einen ausländischen Anbieter im betreffenden Offshore-Staat zu wenden. Diese Anbieter- oder auch Anwälte- sind im deutschen- und/oder EU-Recht i.d.R. nicht zu Hause" und können daher eine "unschädliche Konstellation" für den deutschen -oder europäischen Mandanten selten umsetzen.

Konstellation der Gesellschafter

Die meisten Offshore-Staaten kennen so genannte Inhaber-Aktien. Mithin ist der eigentliche Nutznießer nicht bekannt. Allerdings ist eine solche Verschleierung nicht immer praktisch und/oder ratsam. Schliesslich soll die Dividende der Offshore-Gesellschaft ja irgendwie "verwendet werden". Mithin kann es z.B. sinnvoller sein, eine EU-Gesellschaft (z.B. eine zyprische Ltd) zwischenzuschalten", die als Eigner der Offshore-Gesellschaft auftritt. Infolge fliessen die Dividenden i.d.R. steuerfrei oder unter Abzug von 5% Quellensteuer (DBA-Sachverhalt) in die EU-Gesellschaft. Ist der Deutsche nun Anteilseigner an der EU-Gesellschaft, fliessen die Dividenden entweder steuerfrei in die Deutsche Kapitalgesellschaft (EU-Mutter-Tochter-Richtlinie) oder werden mit 25% Abgeltungssteuer belegt, sofern deutsche natürliche Person.

Die Lizenz erlaubt Ihnen jegliche Art von Glücksspiel nach Recht des Offshore-Staates anzubieten. Dazu zählen die klassischen Casinoinhalte wie Roulette, BlackJack, Baccara, Poker, Bingo, Slotmachines sowie alle weiteren berühmten Karten- und Würfelspiele.

   
 1. Gründung einer speziellen Offshore-Gesellschaft als Lizenznehmerin inklusive: Registereintrag, Aktienzertifikate, Generalvollmacht an den Nutznießer (Mandanten), deutsche Übersetzung aller relevanten Unterlagen
3.900,- Euro
1.1. Treuhand-Direktor Offshore-Staat (Rechtsanwalt tritt treuhänderisch als Direktor auf, vgl. Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der steuerlichen Betriebsstätte

 2.900 Euro im ersten Jahr, nachfolgend 1.900 Euro pro Jahr

   
   
 2. Glücksspiellizenz-Authorisierung inklusive:
7.900,- bis 15.000,00 Euro , je nach Sitzstaat*
Prüfung der rechtlichen Gegebenheiten  
Aufarbeitung der Antragsunterlagen  
Einreichung der Antragsunterlagen  
Kommunikation mit den Behörden  
Übergabe der Authorisierungs-Zertifikate  
   
 *GGF zusätzliche Gebühren für BusinessPlan, Plan G&V sofern nicht vorliegend in englischer Sprache
 
Optional | Büroservice  
   
1 Jahr standard Büroservice, vergünstigter Tarif
490,- Euro im ersten  Jahr, nachfolgend 190 Euro pro Jahr
1 Jahr professional Büroservice, vergünstigter Tarif
1.990,- Euro im ersten Jahr, nachfolgend 990 Euro pro Jahr
 
Optional | Kontoeröffnung  
   
Offshorekonto
990,- Euro
Kreditkartenbelastungssystem
1.990,- Euro
   
 
 
Fortlaufende Kosten ab dem 2. Geschäftsjahr
 
 
 
Verlängerung
1.900,- Euro
inkl. Verwaltung
 
inkl. Registered Office
 
inkl. Registered Agent
 
inkl. Offshore-Steuerpauschale
 
   
   
Leistungsübersicht
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Befähigungen einer Glücksspiellizenz.
   
Roulette  
BlackJack  
Baccara  
Poker  
Bingo  
Slotmachines  
Kartenspiele  
Würfelspiele  

 

 

 

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