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Finanzdienstleistungen
Lizenz, eigene Bank gründen, Banklizenz, Schwedische Creditunion,
Neuseeland Onlinebank, Bafin, KWG

Einführung-Allgemeines
Wir gründen für Mandanten
Vermögensverwaltungsgesellschaften in Deutschland,
Liechtenstein (EWR) und anderen Ländern (Neuseeland,Panama,Singapur).
Eine Vermögensverwaltungsgesellschaft darf Kundengelder annehmen
(Fremdgelder),verwalten (anlegen) und nachfolgend wieder an die
Kunden ausschütten. Die Anforderungen hinsichtlich Rechtsform der
Gesellschaft, notwendiges Eigenkapital, Profile des Managements usw.
sind in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. Geregelt werden
diese Anforderungen in den nationalen Gesetzen, z.B.
Vermögensverwaltungsgesetz in Liechtenstein. Mandanten aus
Deutschland und der EU müssen wissen, dass ggf. das
Deutsche
KWG (Kreditwesengesetz) und/oder die Europäische Richtlinie für
Finanzdienstleistungsinstitute Wirkung entfalten. I.d.R. werden
Institute im Raum der Europäischen Union und/oder dem europäischen
Wirtschaftsraum (EWR, also z.B.
Liechtenstein) unter bestimmten Voraussetzungen gegenseitig
anerkannt. Dieses bedeutet z.B.,dass eine Liechtensteiner
Vermögensverwaltungsgesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen in
Deutschland tätig werden kann,ohne "deutsche Zulassung" gemäß KWG.
Etwas schwieriger wird die Angelegenheit bei
Gesellschaften/Instituten außerhalb des EWRs, also z.B.
Panama,Singapur oder
Neuseeland. Gemäß Deutschem KWG wäre eine Zulassung in
Deutschland erforderlich, wenn sich die Angebote dieser Institute
aktiv an Personen richten, die in Deutschland ansässig sind. Es
bestehen allerdings Gestaltungsmöglichkeiten, eine Deutsche
Zulassung legal zu verhindern, sofern gewünscht.
Bei der
Neuseeland-Lösung handelt es sich um eine
Finanzdienstleistungsgesellschaft mit Genehmigung für
Bankdienstleistungen. Mithin darf ein solches Institut nicht nur als
Vermögensverwaltungsgesellschaft, sondern sogar als Bank im Sinne
fungieren.
Um herauszufinden, welche Lösung für Sie die
Geeignete ist, senden Sie uns bitte eine E-Mail oder rufen Sie uns
an. Entscheidende Fragen sind:
-
-Wo sind Sie als natürliche Person steuerlich
Ansässig im Sinne?
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-Würden Sie Ihren Lebensmittelpunkt im Rahmen
der Gründung einer Vermögensverwaltungsgesellschaft in den
Sitzstaat der Gesellschaft verlagern oder soll eine
treuhänderische Geschäftsführung gestellt werden?
-
-Beschreiben Sie bitte möglichst genau, welche
Finanzdienstleistungen Sie anbieten wollen
-
-Sind Ihre Kunden überwiegend in Deutschland
ansässig und/oder auch in anderen Ländern
-
-Ist es zwingend erforderlich,dass die
Dienstleistungen der Vermögensverwaltungsgesellschaft in
Deutschland, für Deutsche Kunden, aktiv beworben werden? (z.B.
Printmedienwerbung in Deutschland).
-
-Richten sich die Angebote der
Vermögensverwaltungsgesellschaft an "Dritte im Sinne" (kein
geschlossener Benutzerkreis, z.B. Ihre bestehenden Kunden oder
Bekannte,Verwandte) und sind diese Kunden in Deutschland
und/oder der EU ansässig?
-
Muss in Deutschland (bei ausländischen
Gesellschaften) die Form der Niederlassung installiert werden
oder reicht z.B. ein deutschsprachiges Callcenter im Ausland?
Vermögensverwaltungsgesellschaft
Panama
Panama ist ein
Niedrigsteuerland nach 8 AStG ,
mithin „Nicht-DBA-Sachverhalt“.
Davon abweichend qualifiziert §8 AStG Einkünfte aus Bank- und
Versicherungsgeschäften (§ 8 Abs.1 Nr.3 AStG), unter bestimmten
Voraussetzungen als Aktiveinkünfte, gleiches bei Einkünften aus der
Aufnahme/ Vergabe von Kapital, § 8 Abs.1 Nr.7 AStG.
§§12/13 AO sind
einschlägig, da kein DBA-Sachverhalt. Mithin löst eine Repräsentanz,
der mutmaßliche Ort der geschäftlichen Oberleitung oder ein
ständiger Vertreter, eine Betriebsstätte in Deutschland aus.
Ebenfalls: Umkehr der Beweislast.
Wir empfehlen daher die
Vorschaltung einer Offshore-Gesellschaft (BVI,Sychellen) als Eigner
der Gesellschaft bzw. die Vorschaltung einer
zyprischen Ltd als Eigner oder
die Buchung von Treuhand-Diensten (Treuhand-Shareholder Panama). Die
Gründung einer zyprischen Ltd hätte den Vorteil, dass Zypern
Mitglied der EU ist, ergänzend eine zyprische Holding
Beteiligungserlöse nicht besteuert, Dividendenausschüttungen an
einen Nicht-Zyprioten bleiben ebenfalls steuerfrei.
Zunächst wird eine Kapitalgesellschaft (INC) auf
Panama gegründet. Diese Kapitalgesellschaft beantragt dann die
Genehmigung als Vermögensverwaltungsgesellschaft.
Panama Bearer Share Corporation (Panama INC mit Inhaberaktien):
Dienstleistungen und Gebühren
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Erstes Jahr: Gründungsgebühr,Government Fee erstes Jahr,drei Nominee
Direktoren,Apostille,beglaubigte Übersetzungen der
Gründungsunterlagen (englisch, Deutsch,DK oder Fr),Zustellung
Registerunterlagen und Inhaberaktien,Kontoeröffnung Panama Bank
inkl. VisaCard und Onlinebanking,Registered Office erstes
Jahr,Vermittlung an Anwaltskanzlei Panama (englischsprachig oder
spanisch),Gründung und Eintrag über Rechtsanwaltskanzlei
Panama,Nominee Direktoren sind Anwälte der Kanzlei auf
Panama,Generalvollmacht an den Nutznießer/Mandanten,Nutznießer/Mandant
hat einzige Kontovollmacht (entsprechender
Gesellschafterbeschluss):
3.900,00 Euro .
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Auf Wunsch kostenlos:
Trust Konto Schweizer Bank.
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Virtuell
Office oder Büro: Nach Anbieter. Wir vermitteln an ein Business
Center auf Panama. Keine Vermittlungsgebühr. Sofern wir jedoch
realisieren sollen: Einmalig 300,00 Euro.
The annual fees Panama Government charges for
Panamanian Corporations is $300.00.
Jahresgebühren Government Fee und drei Nominee Direktoren,Registered
Office:
995 USD pro Jahr,
ab dem zweiten Jahr.
-EU-Konto:
Kontoeröffnung auf die Gesellschaft bei einer großen zyprischen
Bank, inkl. Internetbanking und Kreditkarte. Zypern hat ein sehr
gutes Bankgeheimnis und gibt Daten von Firmenkonten nicht weiter,
außer bei dem Verdacht der Geldwäsche oder Terrorismus. Die
Kontoeröffnung ist auch bei Inhaberaktien möglich, unser Mandant
braucht zur Kontoeröffnung nicht nach Zypern reisen. Im Gegensatz zu
"Billiggründern" meinen wir nicht "Hilfe bei der Kontoeröffnung"
(was i.d.R. bedeutet, das kein Konto eröffnet wird!), sondern unsere
zyprische Kanzlei übernimmt alle erforderlichen Maßnahmen bis zur
Eröffnung des Kontos:
1.500,00 Euro
Our Panama Bank Account Guarantee:
If you get your offshore corporation through us we will guarantee you
to get a Panama Bank Account without having to travel to Panama as long as you can supply
reasonable identification like a notarized passport, a notarized
drivers license, bank reference letter, and a business reference
letter plus a minimum deposit of $1000.00.
Zulassung als
Vermögensverwaltungsgesellschaft
Die Gebühren hängen von den Dienstleistungen ab
und betragen i.d.R. mindestens 20.000 Euro. Treuhand-Direktoren
können gestellt werden. Die Ausgestaltung des „ordentlichen
Geschäftssitzes“ im Sinne kann über ein BusinessCenter auf Panama
realisiert werden (Firmenschild,eigene Telefonnummer,Fax,persönliche
Gesprächsannahme zu den normalen Geschäftszeiten,Rufweiterleitung
usw.).
Rechtliche
Würdigung
Formal juristisch darf die Panama
Vermögensverwaltungsgesellschaft Ihre Dienstleistungen nur an
Personen oder Firmen anbieten, die auf Panama ansässig sind. Es gilt
das Prinzip des „Anbieterstaates“. Mithin darf eine Panama
Vermögensverwaltungsgesellschaft Ihre Dienstleistungen nicht an
Bürger oder Firmen in Deutschland und/oder der EU anbieten,§§ 53 KWG
entfalten keine Wirkung. Es bestehen Gestaltungsmöglichkeiten im
Rahmen des „geschlossenen Benutzerkreises“ (keine öffentliche
Bewerbung des Angebotes). Ergänzend greifen
Rechtshilfeersuchen nicht durch, Panama unterhält mit ganz wenigen
Ländern Vereinbarungen über Auskünfte in Steuer- oder anderen
rechtlichen Angelegenheiten.
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