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Sie sind hier: Firma im
Ausland gründen, Firmengründung ausland
Reform der Unternehmenssteuer eine
Mogelpackung?
Leider muss die
Antwort wieder einmal JA heißen. Mindestens 25 Milliarden Euro
müssen gegenfinanziert werden, da die Reform aufkommensneutral
gestaltet/finanziert werden muss. Dieses wird aller Voraussicht nach
durch folgende Maßnahmen erreicht:
-
Stopfen von so
genannten Steuerschlupplöchern
-
Noch weniger
Möglichkeiten, Betriebsausgaben/Aufwendungen steuerlich geltend zu
machen
-
Abschaffung des
Halbeinkünfteverfahren bei Gewinnausschüttungen an den Anteilseigner
der Kapitalgesellschaft
- Degressive Abschreibung:
Die durch die Reform zu erwartenden Steuerausfälle sollen zum Teil
durch die Abschaffung der degressiven Abschreibung kompensiert
werden. Mit ihr können Unternehmen Kosten einer Investition wie etwa
Maschinen zu Beginn der Nutzungsdauer von ihrer Steuerlast absetzen.
Damit wird ein Investitionsanreiz geschaffen. Ersetzt werden soll
diese Regelung durch lineare Abschreibungen, wodurch dem Fiskus bis
zu 2,5 Milliarden Euro mehr erhalten blieben.
- Beabsichtigt ist auch, eine
Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge einzuführen. Dabei werden
Steuern zum Beispiel auf Zinsen pauschal mit einem festen Satz
erhoben. Der Steuerabzug für ermittelte Zinsen würde dann direkt bei
der auszahlenden Bank vorgenommen und an das Finanzamt
weitergeleitet.
In der Steuererklärung brauchen diese bereits besteuerten
Kapitalerträge dann nicht mehr angegeben werden
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Steuersätze EU und
international in der Kurzübersicht:
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Zypern:
10% Körperschaftssteuer, unabhängig vom Gewinn, Gewinnausschüttungen
werden nicht besteuert. Holdinggesellschaften bleiben steuerfrei
gestellt
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England:
19% im Mittelstandssatz bis ca. 350.000 Euro Gewinn, danach
progressiv steigend bis 30%
-
Slowakei: 19%
Ertragssteuer, Gewinnausschüttungen werden nicht besteuert
-
Schweiz:
12- 25%, Gesellschaften im steuerlichen Domizilprivileg 8,5%,
Holdinggesellschaften bleiben steuerfrei gestellt
-
Kanarische Sonderzone-Spanien: 1-5% Ertragssteuern
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Eine weitere
Gegenfinanzierung ist der Wegfall der steuerlichen
Berücksichtigung der Gewerbesteuer als Betriebsausgaben. Zudem will
der Fiskus bei "Mantelverkäufen" künftig weniger Verlust akzeptieren
und Funktionsverlagerungen von Konzernen ins steuergünstigere Ausland
unterbinden. Abgeschafft werden soll die beschleunigte Abschreibung
von Anlagen ("degressive AfA").
Die Steuerbelastung
soll für Kapitalgesellschaften zukünftig auf 29% gesenkt werden
(Körperschafts- und Gewerbesteuer). Dieser Steuersatz ist im
internationalen und auch europäischen Vergleich immer noch ein
Hochsteuersatz:
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Zypern:
10% Körperschaftssteuer, unabhängig vom Gewinn, Gewinnausschüttungen
werden nicht besteuert. Holdinggesellschaften bleiben steuerfrei
gestellt
-
England:
19% im Mittelstandssatz bis ca. 350.000 Euro Gewinn, danach
progressiv steigend bis 30%
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Slowakei: 19%
Ertragssteuer, Gewinnausschüttungen werden nicht besteuert
-
Schweiz:
12- 25%, Gesellschaften im steuerlichen Domizilprivileg 8,5%,
Holdinggesellschaften bleiben steuerfrei gestellt
-
Dubai:
Keine Besteuerung, außer für Ölgesellschaften und Banken
Die "realen
Steuersätze" genannter Gesellschaften liegen zu dem noch niedriger, da
Betriebsausgaben/Aufwendungen wesentlich großzügiger anzusetzen sind,
die "Strafbesteuerung der VGA" (verdeckte Gewinnausschüttung)
moderater ist und Gewinnausschüttungen in einigen Ländern, z.B.
Zypern, überhaupt nicht besteuert werden.
Zudem bleiben die
"typisch deutschen Probleme" erhalten:
Im Gesamtkontext
ist außerdem die Mehrwertsteuererhöhung von 16 auf 19% zu beachten.
Als Fazit bleibt
festzuhalten, dass die Bemühungen der Bundesregierung in die richtige
Richtung gehen. Allerdings sind weitere Steuersenkungen aufgrund der
Haushaltslage nicht möglich und durch die Maßnahmen der
Regenfinanzierung ist auch diese Steuersenkung für die meisten
Unternehmen eine Mogelpackung. Im Endeffekt werden die meisten
Unternehmen wenig oder gar nicht profitieren. Zwar wird die
Wettbewerbsfähigkeit vieler deutscher Unternehmen moderat gestärkt,
aber Steuersätze wie auf Zypern, England oder der Schweiz bleiben
unerreicht.
Werden internationale Steuerkanzleien wie die London Consulting in
Zukunft weniger Zulauf wegen der Steuerreform haben?
Ein eindeutiges NEIN.
Wie bereits beschrieben, sind 29% Steuern selbst im europäischen
Vergleich noch sehr hoch. Ergänzend ändert sich nichts an der
europäischen Rechtslage, also
EU-Niederlassungsfreiheit,
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie und
EuGH-Urteile (Absage der deutschen Wegzugsbesteuerung,
Grundsatzurteil des EuGH in der Rechtsache
Cadbury Schweppes
usw..).
Deutsche Unternehmen, die nach 5 DBA
(Doppelbesteuerungsabkommen) nicht zwingend eine steuerliche
Betriebsstätte in Deutschland auslösen, können weiterhin relativ
risikolos ins europäische Ausland verlagern, auch ohne Verlagerung des
eigenen" Lebensmittelpunktes. Deutsche Unternehmen, die in Deutschland
ansässig sind und bleiben wollen sowie eine steuerliche Betriebsstätte
auslösen, können weiterhin durch die Vorschaltung einer zyprischen-
oder schweizer Holding
die Erträge nach Besteuerung steuerfrei in
der ausländischen Holding vereinnahmen.
Davon unabhängig sind
die Lohnstückkosten in den meisten EU-Ländern und erst Recht außerhalb
der EU, exorbitant niedriger als in Deutschland. An dieser Tatsache
wird sich angesichts des deutschen Lohnniveaus und dem deutschen
Sozialversicherungssystem auch nichts ändern.
Auch deutsche
Unternehmer, die in Deutschland einmal gescheitet sind und Insolvenz
anmelden mussten, haben in Deutschland keine Chance mehr den
geschäftlichen Neubeginn zu realisieren. Mit der Gründung einer
Eu-Gesellschaft eröffnen sich mithin Perspektiven für die Zukunft.
Sonstiges zur
Reform:
Abwanderung von
Steuern ins Ausland vermeiden
Geprüft werden auch Maßnahmen, die die
Finanzen der Kommunen verstetigen. Deren Einnahmen sind
unter anderem an die zu versteuernden Gewinne der Unternehmen
geknüpft. So sollen Fehlanreize zur Verlagerung von Gewinnen in das
niedriger besteuernde Ausland beseitigt werden.
Denn heute ist es möglich, Unternehmen durch Darlehen anstelle von
Eigenkapital zu finanzieren. Der für die Darlehen gezahlte Zins
mindert den in Deutschland zu versteuernden Gewinn und damit auch die
Steuerlast. Der Kapitalgeber sitzt in einer „Steueroase“ und muss für
die erhaltenen Zinsen kaum Steuern zahlen.
Angespannte
Situation der öffentlichen Haushalte wird berücksichtigt
Die öffentlichen Haushalte sollen durch
die Reform nicht über Gebühr belastet werden. Anfänglich werden
Steuermindereinnahmen von etwa fünf Milliarden Euro erwartet. Ingesamt
erwartet das Finanzministerium, dass die Reform mittelfristig
aufkommensneutral ist.
"Mit den Eckpunkten ist etwas herausgekommen, das vorzeigbar ist",
sagte Steinbrück. Über die Sommerpause werden die Eckpunkte jetzt noch
weiter ausgearbeitet. Die Unternehmenssteuerreform soll zum 1. Januar
2008 in Kraft treten, die Änderungen bei der Erbschaftssteuer schon
zum 1. Januar 2007.
„Unternehmenssteuerreform ja - Substanzbesteuerung nein“
Jörg Schwenker
DIHK Berlin, Bereich Finanzen und Steuern
Die geplante Unternehmenssteuerreform zum 1. Januar 2008 ist
umstritten. Die nominale Absenkung der Steuersätze für
Kapitalgesellschaften auf unter 30 % und die Entlastung der
Personenunternehmen durch eine Thesaurierungsrücklage sind nach
Auffassung der IHK-Organisation wichtige Bausteine für eine
erfolgreiche Reform. Kontraproduktiv und standortschädlich sind jedoch
alle Überlegungen der Regierungskoalition, die
Steuerbemessungsgrundlage der Unternehmen um Kosten wie Zinsen und
ähnliche Aufwendungen bei der Gewerbe- und der Körperschaftssteuer zu
verbreitern.
Die Koalition will Maßnahmen gegen den Verlust von Steuersubstrat
durch Fremdfinanzierungen prüfen. Die Überlegungen zielen u. a. auf
die Hinzurechnung (in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes) aller
Zinsen, Leasingraten u. a. bei der Gewerbesteuer und der
Körperschaftssteuer ab, sowie auf die Begrenzung des Abzugs von
Fremdfinanzierungsaufwendungen (Mindestbesteuerung bzw.
Mindestgewinnbesteuerung).
Überlegungen, die Steuerbemessungsgrundlage der Unternehmen auf Kosten
wie Zinsen u. a. bei der Gewerbe- und Körperschaftssteuer zu
verbreitern, gehen in die falsche Richtung. Eine Besteuerung von
Aufwendungen zur Finanzierung von Investitionen würde das Wachstum
hemmen. Unternehmen würden unabhängig von ihrer Leistungsfähigkeit -
sogar in Verlustphasen - besteuert. Das würde ihre Existenz und damit
auch Arbeitsplätze gefährden.
Zudem widersprechen die geplanten Hinzurechnungen dem geltenden
Grundsatz, betriebliche Aufwendungen zum Abzug zuzulassen
(Nettoprinzip). Die geplanten Hinzurechnungen gehen auch an der
Realität vorbei. Diese hohe Fremdfinanzierung ist nicht Ausdruck von
Steuergestaltung, sondern spiegelt die angespannte wirtschaftliche
Situation in vielen Branchen wieder. Vor diesem Hintergrund bedürfen
auch die alternativ vorgeschlagenen Modelle zur Begrenzung des Abzugs
von Finanzierungsaufwendungen einer genauen Prüfung. Hier werden
Maßnahmen zur Herstellung von Finanzierungsneutralität sowie der
Vermeidung von Missbrauch undifferenziert miteinander vermengt. Falls
die Politik trotz steigender Steuereinnahmen meinen sollte, auf
derartige Maßnahmen nicht verzichten zu können, scheint das im
Eckpunktepapier vom 12. Juli 2006 genannte Modul der
Mindestbesteuerung die geringsten wirtschaftsschädlichen Wirkungen zu
haben und den kleinsten Eingriff in die Steuersystematik darzustellen.
Das Nachsehen haben kleinere und mittlere Unternehmen
Gerade kleine und mittlere Unternehmen sind in erheblichem Umfang
fremdfinanziert, nicht nur, aber vor allem in den neuen Bundesländern.
Betroffen sind auch Familienunternehmen, weil sie keinen Zugang zum
Kapitalmarkt haben. Die Eigenkapitalquote bei kleinen und mittleren
Unternehmen beträgt häufig nur zehn Prozent. Bei einer
durchschnittlichen Verzinsung des Fremdkapitals erreicht die
Zinsbelastung dieser Unternehmen nicht selten 500 000 Euro pro Jahr
und mehr. Bei größeren Unternehmen liegt sie noch wesentlich höher.
Hinzurechnungen schaden
Die Hinzurechnung ertragsunabhängiger Elemente würde die geplante
Tarifsenkung weitgehend auffressen, sodass die beabsichtigte
Signalwirkung der Unternehmenssteuerreform bei Investoren ausbliebe.
Außerdem liefe die eigentliche mit der Reform angestrebte Verbesserung
der Eigenkapitalausstattung durch diese Substanzbesteuerung ins Leere,
da gerade ertrag- und eigenkapitalschwache Unternehmen noch zusätzlich
steuerlich belastet würden.
Ziel: den Standort Deutschland attraktiver machen
Ziel der Unternehmenssteuerreform muss es sein, den Standort
Deutschland für in- und ausländische Investoren attraktiver zu machen.
Vor diesem Hintergrund ist eine Senkung der Steuersätze unabdingbar.
Fazit von DIHK-Präsident Ludwig Georg Braun: „Wir werden uns das
genau anschauen. Am Ende ist entscheidend, dass wir uns im
internationalen Steuerwettbewerb per Saldo besser stellen." Eine
unsystematische und wachstumsfeindliche Ausweitung der Besteuerung
ertragsunabhängiger Elemente lehnt der DIHK ab. Nur wenn es gelingt,
die effektive Steuerbelastung zu senken, wird sich das
Wachstumspotenzial einer Unternehmenssteuerreform entfalten können.
Auch DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben warnt: „Wenn die
Kosten dem Gewinn vor Steuern zugerechnet werden, erhöht dies die
Steuerlast, die Unternehmen aus ihren Erträgen oder in Verlustjahren
sogar aus der Substanz bestreiten müssen. Mit der der Folge: weniger
Investitionen und weniger Arbeitsplätze.“
Jörg Schwenker
DIHK Berlin, Bereich Finanzen und Steuern
Unternehmenssteuerreform
Fragen und Antworten
Die Experten der großen Koalition haben sich auf detaillierte
Eckpunkte für eine Reform der Unternehmensbesteuerung geeinigt. Sie
soll Anfang 2008 in Kraft treten und Deutschland im europäischen
Vergleich wieder mit Konkurrenzfähig machen. Derzeit erhebt die
Bundesrepublik im Vergleich die höchsten Steuersätze. Mit der
Absenkung wird sie im Mittelfeld liegen. Es folgt eine Aufstellung der
Vereinbarungen.
Warum sollen Unternehmen nach den deutlichen Steuersenkungen der
vergangenen Jahre nochmals entlastet werden?
Union und SPD wollen den Standort Deutschland im internationalen
Wettbewerb um Investoren attraktiver machen. Zudem sollen Gewinne, die
in Deutschland entstehen, wieder stärker hier versteuert werden.
Verluste, die im Ausland anfallen, sollen nicht mehr so stark zu
Lasten des deutschen Steuerzahlers geltend gemacht werden.
Wie stark sollen die Unternehmen entlastet werden?
Kapitalgesellschaften (AG und GmbH) haben heute im Schnitt eine
effektive Steuerlast von 38,65 Prozent - das ist die Summe aus
Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie Solizuschlag. Dies ist der
höchste Satz in ganz Europa. 2008 soll dieser Satz auf 29,83 Prozent
gesenkt werden. Dazu werden die Körperschaftsteuer von 25 auf 15
Prozent und die Messzahl zur Berechnung der Gewerbesteuer gesenkt.
Profitieren auch kleine und mittlere Firmen von der Reform?
Rund 85 Prozent aller deutschen Unternehmen firmieren als
Einzelunternehmer sowie Personengesellschaften wie OHG, KG oder GbR.
Deren Inhaber unterliegen der Einkommensteuer. Viele dieser Firmen
haben heute schon eine Steuerlast von weniger als 20 Prozent. Dennoch
sollen große Personengesellschaften ebenfalls vom Satz knapp unter 30
Prozent profitieren, falls sie Gewinne nicht ausschütten und im
Unternehmen belassen. Für kleine Firmen soll es weiter die
Ansparabschreibung geben.
Was kosten diese Pläne den Staat?
Insgesamt rund 29 Milliarden Euro im Jahr. Die Ausfälle für den Staat
sollen aber auf fünf Milliarden Euro begrenzt werden. Das bezieht sich
aber nur auf die Anschubphase. In den Folgejahren soll
"Aufkommens-Neutralität" erreicht werden, also eine Steuersenkung ohne
Ausfälle für den Fiskus. Letztlich sollen die Einnahmen steigen.
Wie sollen die Ausfälle im finanziellen Rahmen gehalten werden?
Im Gegenzug zur Steuersenkung soll die Basis zur Besteuerung der
Unternehmen verbreitert werden. Mancher Steuerbonus soll wegfallen,
"Verschiebebahnhöfe" bei Kreditkosten werden eingedämmt. Bei der
Körperschaftsteuer soll eine "Zinsschranke" eingeführt werden, nach
der die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zinskosten begrenzt wird.
Durch eine Freigrenze werden nur einige größere Firmen getroffen. Bei
der Gewerbesteuer sollen künftig 25 Prozent aller Zinsen sowie
Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten und Leasingraten und Lizenzen
dem zu versteuernden Gewerbeertrag hinzugerechnet werden. Bisher
werden hier nur 50 Prozent der Dauerschuldzinsen zugerechnet. Die
Koalition hofft zudem auf einen "Selbstfinanzierungseffekt" von
mindestens 3,5 Milliarden Euro durch die Reformschritte.
Eine weitere Gegenfinanzierung ist der Wegfall der steuerlichen
Berücksichtigung der Gewerbesteuer als Betriebsausgaben. Zudem will
der Fiskus bei "Mantelverkäufen" künftig weniger Verlust akzeptieren
und Funktionsverlagerungen von Konzernen ins steuergünstigere Ausland
unterbinden. Abgeschafft werden soll die beschleunigte Abschreibung
von Anlagen ("degressive AfA").
Wird die Besteuerung von Kapitalerträgen neu geregelt?
Die Koalition will 2009 - ein Jahr später - eine Abgeltungssteuer von
25 Prozent auf Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne einführen.
Der Kontenabruf in seiner heutigen Form fällt dann weg.
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