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Beratungsformen und
Ablauf Verwandte Links:
Verbraucherinsolvenz- oder Regelinsolvenzverfahren ?
Die Entschuldung von Privatpersonen verläuft entweder über das
Verbraucherinsolvenzverfahren oder über das
Regelinsolvenzverfahren.
Grundsätzlich sind Privatpersonen mit ihrem Antrag auf das
Verbraucherinsolvenzverfahren zu verweisen.
Die Regelinsolvenz haben Sie dann einzuleiten, wenn Sie entweder
- selbstständig sind,
- selbstständig waren und mehr als 19 Gläubiger haben,
- Verbindlichkeiten gegenüber ehemaligen Mitarbeitern haben,
die aus dem Arbeitsverhältnis resultieren, in welchem Sie
Arbeitgeber/in waren,
- Verbindlichkeiten als Arbeitgeber/in gegenüber der BfA oder
LVA haben, oder
- Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt haben, die auf
Ihre Tätigkeit als ehemals Selbstständige/er zurückgehen.
Unternehmer und geschäftlicher Neubeginn
Sind/waren Sie Unternehmer und möchten geschäftlich neu
beginnen, ohne Gläubigerzugriff auf das Vermögen der Gesellschaft,
bieten wir in Zusammenarbeit mit unserem Netzwerkpartner London
Consulting die Limited-Gründung mit
Treuhand-Diensten an....
1.
Außergerichtliche Schuldenbereinigung
Im Rahmen der außergerichtlichen
Schuldenbereinigung wird versucht, eine Einigung mit den
Gläubigern zu erzielen. Das Scheitern der außergerichtlichen
Schuldenbereinigung ist i.d.R. auch die Voraussetzung zur
Einleitung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens. Vorgehensweise:
- Unsere Kanzlei stimmt mit Ihnen
ab, welche monatliche Rate Sie an die Gläubiger leisten können.
Im Rahmen einer Quote wird errechnet, welcher Anteil auf welchen
Gläubiger entfällt. Dieser "außergerichtliche
Schuldenbereinigungsplan" wird Ihren Gläubigern zur Zustimmung
vorgelegt.
- Stimmen die Gläubiger zu,
überweisen Sie monatlich den verfügbaren Anteil auf das
Anderkonto unserer Kanzlei, wir befrieden die Gläubiger im
Rahmen des Schuldenbereinigungsplans.
- Stimmen die Gläubiger nicht zu,
kann das gerichtliche Insolvenzverfahren beantragt werden. Dabei
kann der Richter bei einer bestimmten Quote die Ablehnung von
Gläubigern ersetzen und eine Annahme des
Schuldenbereinigungsplan erzwingen.
Kosten:
Zunächst wird eine Gebühr für die
Beratung fällig. Sind Sie anspruchsberechtigt, können Sie
Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht erwirken. Den
Antrag auf Beratungshilfe können Sie hier downloaden.
2. Einleitung des gerichtlichen
Insolvenzverfahrens
Es wird beim zuständigen
Amtsgericht die Einleitung des Insolvenzverfahrens mit
gleichzeitigem Antrag auf Restschuldbefreiung eingereicht. Die
Wohlverhaltensphase beträgt dann 6 Jahre, bis zur
Restschuldbefreiung. Innerhalb dieser 6 Jahre müssen Sie den
pfändbaren Anteil Ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter
abführen. Für die Einleitung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens
können Sie Prozesskostenhilfe beim zuständigen Amtsgericht
beantragen. Ansonsten rechnen wir nach Gebührenordnung ab.
Insolvenzverfahren in England
oder Frankreich
Für einen kleinen Teil unserer
Mandanten kommt das Insolvenzverfahren in
England oder Frankreich in Frage (nach 12- 18 Monaten
schuldenfrei).
Checkliste - notwendige Unterlagen
Wir benötigen von Ihnen
und alle unten aufgeführten Unterlagen per Post -ggf vorab per
Fax- oder E-Mail (pdf.Datei, Dateianhang), unabhängig von der
Beratungsform. Können Sie
Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen,
benötigen wir den Beratungsschein und/oder die Zusage zur
Prozesskostenhilfe.
Die unten aufgeführten Unterlagen werden komplett benötigt.
- Namen und Anschriften Ihrer Gläubiger (vollständige Adresse
incl. Straße)
- Forderungshöhe des jeweiligen Gläubigers (ungefähre Höhe
einschließlich Kosten und Zinsen)
- Unterlagen zu Ihren Einkommensverhältnissen
- Ihre letzte Gehalts- oder Lohnabrechnung
- Ihren letzten Bescheid von Arbeitslosengeld, -hilfe oder
Sozialhilfe
- Für den Fall, dass Sie Unterhaltsleistungen beziehen:
Kenntnis des geleisteten Unterhaltes
- Unterlagen über die Abtretung oder Verpfändung von Lohn-
oder Gehaltsansprüchen
- Übersicht über die von Ihnen unterhaltenen Konten- und
Sparverträge
- Übersicht über die Versicherungsverträge
(Lebensversicherung, Ansprüche gegenüber der BfA oder LvA,
private Rentenversicherung, private Krankenversicherung etc.)
- Sonstiges
- Für den Fall, dass Sie Grundstücke besitzen:
Grundbuchauszug
- Für den Fall, dass Sie Ansprüche aus
Lebensversicherungen/Sterbekassen haben: die hierfür
notwendigen Unterlagen
- Für den Fall, dass Sie Wertpapiere, Schuldbuchforderungen
oder Darlehensforderungen und ähnliche Geldanlagen
unterhalten: die jeweilige Konten- und Forderungsübersicht
- Für den Fall, dass Sie selbstständig tätig sind: eine
Inventur der für den selbstständigen wirtschaftlichen Betrieb
notwendigen Gegenstände
- Für den Fall, dass Sie an Personengesellschaften beteiligt
sind (offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft,
Partnergesellschaft, GbR u.a.): die Gesellschaftsverträge
- Für den Fall, dass Sie Aktien, Genussrechte oder sonstige
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften,
GmbH, Kommanditgesellschaft auf Aktien) besitzen: Depotauszug
bzw. die Gesellschaftsverträge
- Für den Fall, dass Sie regelmäßig wiederkehrende
Zahlungsverpflichtungen (Miete, Unterhaltszahlungen) sowie
auch besondere Belastungen haben: Unterlagen über deren Höhe
Beratungsformen
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