Schuldnerberatung Deutschland

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Kosten der Schuldnerberatung und Beihilfen

Die Beratung in den privaten Beratungsstellen ist nicht kostenfrei. Die Stadt übernimmt jedoch die Kosten einer Schuldner- oder Insolvenzberatung für Ratsuchende, die über kein ausreichendes Einkommen verfügen.

Bei Personen, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialgesetzbuch XII, Kapitel 3) oder Leistungen der Grundsicherung (Sozialgesetzbuch XII, Kapitel 4) erhalten, werden die Beratungskosten stets übernommen. Das gilt auch bei Ratsuchenden, die Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Sozialgesetzbuch XII, § 67) oder Leistungen der Kriegsopferfürsorge beziehen.

Wer muss die Kosten selbst tragen?

Wer über ausreichend eigene Mittel verfügt, muss sich angemessen an den Beratungskosten beteiligen oder bezahlt die Schuldnerberatung vollständig selbst. Die Übernahme der Kosten hängt von der Höhe des Netto-Haushalts-Einkommens ab. Die Einkommensgrenzen sind dabei gestaffelt, so dass ab einer bestimmten Einkommenshöhe ein Eigenanteil von 150 Euro an die Beratungsstelle zu zahlen ist (siehe unten). Die restlichen Kosten übernimmt dann das zuständige Grundsicherungs- und Sozialamt.

Wo stelle ich einen Antrag auf Kostenübernahme?

Den Antrag auf Beratungshilfe können Sie hier downloaden. Zuständig ist das jeweilige Amtsgericht.

Einkommensgrenzen (gültig ab 15. 2. 2005)

Der unten stehenden Tabelle können Sie entnehmen, bis zu welchem Einkommen die Beratungskosten übernommen werden und ab wann ein Eigenanteil zu zahlen ist. Dabei werden grundsätzlich alle Netto-Einnahmen (Lohn, Sozialleistungen, Kindergeld etc.) der Haushaltsmitglieder zusammen gerechnet. Pfändungen, die das verfügbare Einkommen entsprechend den Bestimmungen nach § 850c Zivilprozessordnung mindern, werden ebenfalls berücksichtigt. Einzelheiten erklären Ihnen die Beratungsstellen, die mit Ihnen auch die Kostenübernahme beantragen.

Haushaltsgröße

Kostenlose Beratung

Beratung mit Eigenanteil von 150 €

Personen

Netto-Einkommen bis

Netto-Einkommen bis

     

1

1.108€

1.308

2

1.441€

1.641

3

1.814€

2.014

4

2.181€

2.381

5

2.536€

2.736

6

2.939€

3.139

Ratsuchende mit einem höheren Einkommen müssen die Beratungskosten selbst tragen.

Checkliste - notwendige Unterlagen

Wir benötigen von Ihnen

und alle unten aufgeführten Unterlagen per Post -ggf vorab per Fax- oder E-Mail (pdf.Datei, Dateianhang), unabhängig von der Beratungsform. Können Sie Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen, benötigen wir den Beratungsschein und/oder die Zusage zur Prozesskostenhilfe.

Die unten aufgeführten Unterlagen werden komplett benötigt.

  1. Namen und Anschriften Ihrer Gläubiger (vollständige Adresse incl. Straße)
     
  2. Forderungshöhe des jeweiligen Gläubigers (ungefähre Höhe einschließlich Kosten und Zinsen)
     
  3. Unterlagen zu Ihren Einkommensverhältnissen
    1. Ihre letzte Gehalts- oder Lohnabrechnung
       
    2. Ihren letzten Bescheid von Arbeitslosengeld, -hilfe oder Sozialhilfe
    3. Für den Fall, dass Sie Unterhaltsleistungen beziehen: Kenntnis des geleisteten Unterhaltes
    4. Unterlagen über die Abtretung oder Verpfändung von Lohn- oder Gehaltsansprüchen
  4. Übersicht über die von Ihnen unterhaltenen Konten- und Sparverträge
     
  5. Übersicht über die Versicherungsverträge (Lebensversicherung, Ansprüche gegenüber der BfA oder LvA, private Rentenversicherung, private Krankenversicherung etc.)
     
  6. Sonstiges
    1. Für den Fall, dass Sie Grundstücke besitzen: Grundbuchauszug
    2. Für den Fall, dass Sie Ansprüche aus Lebensversicherungen/Sterbekassen haben: die hierfür notwendigen Unterlagen
    3. Für den Fall, dass Sie Wertpapiere, Schuldbuchforderungen oder Darlehensforderungen und ähnliche Geldanlagen unterhalten: die jeweilige Konten- und Forderungsübersicht
    4. Für den Fall, dass Sie selbstständig tätig sind: eine Inventur der für den selbstständigen wirtschaftlichen Betrieb notwendigen Gegenstände
    5. Für den Fall, dass Sie an Personengesellschaften beteiligt sind (offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Partnergesellschaft, GbR u.a.): die Gesellschaftsverträge
    6. Für den Fall, dass Sie Aktien, Genussrechte oder sonstige Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, GmbH, Kommanditgesellschaft auf Aktien) besitzen: Depotauszug bzw. die Gesellschaftsverträge
    7. Für den Fall, dass Sie regelmäßig wiederkehrende Zahlungsverpflichtungen (Miete, Unterhaltszahlungen) sowie auch besondere Belastungen haben: Unterlagen über deren Höhe

Beratungsformen:
 
Online Beratung Telefonische Beratung Vor-Ort Beratung
1.Sie erhalten die Honorarvereinbarung und die anwaltliche Vollmacht per E-Mail oder Fax. 1. Sie rufen uns auf einer gebührenpflichtigen Rufnummer an und erhalten eine Erstberatung 1. Sie erhalten die Honorarvereinbarung und anwaltliche Vollmacht vorab per Mail oder Fax
2. Sie senden uns den Fragebogen ausgefüllt zu, wir kommunizieren per E-Mail oder Telefon 2. Sie entscheiden sich für die Online- oder Vor-Ort-Beratung. Mehr zum Thema... 2. Sie vereinbaren einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Hamburg. Mehr zum Thema...
3. Wir leiten alle notwendigen Schritt ein, dass Erscheinen in unserer Kanzlei ist nicht erforderlich. Mehr zum Thema...    
 
 
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