 |
|
--Werbung-- |
|
Verbraucherinsolvenz,
privat Insolvenz, eu Insolvenz, Insolvenz Anmeldung, Rechtsanwalt
Insolvenz, Unternehmer Insolvenz, gmbh Insolvenz |
Kosten der
Schuldnerberatung und Beihilfen
Die Beratung in
den privaten Beratungsstellen ist nicht kostenfrei. Die Stadt
übernimmt jedoch die Kosten einer Schuldner- oder Insolvenzberatung
für Ratsuchende, die über kein ausreichendes Einkommen verfügen.
Bei Personen, die
laufende Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialgesetzbuch XII,
Kapitel 3) oder Leistungen der Grundsicherung
(Sozialgesetzbuch XII, Kapitel 4) erhalten, werden die Beratungskosten
stets übernommen. Das gilt auch bei Ratsuchenden, die Leistungen zur
Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
(Sozialgesetzbuch XII, § 67) oder Leistungen der
Kriegsopferfürsorge beziehen.
Wer muss die Kosten selbst
tragen?
Wer über ausreichend
eigene Mittel verfügt, muss sich angemessen an den Beratungskosten
beteiligen oder bezahlt die Schuldnerberatung vollständig selbst. Die
Übernahme der Kosten hängt von der Höhe des Netto-Haushalts-Einkommens
ab. Die Einkommensgrenzen sind dabei gestaffelt, so dass ab einer
bestimmten Einkommenshöhe ein Eigenanteil von 150 Euro an die
Beratungsstelle zu zahlen ist (siehe unten). Die restlichen Kosten
übernimmt dann das zuständige Grundsicherungs- und Sozialamt.
Wo stelle ich einen Antrag
auf Kostenübernahme?
Den Antrag auf Beratungshilfe können Sie hier downloaden.
Zuständig ist das jeweilige Amtsgericht.
Einkommensgrenzen (gültig ab
15. 2. 2005)
Der unten stehenden
Tabelle können Sie entnehmen, bis zu welchem Einkommen die
Beratungskosten übernommen werden und ab wann ein Eigenanteil zu
zahlen ist. Dabei werden grundsätzlich alle Netto-Einnahmen (Lohn,
Sozialleistungen, Kindergeld etc.) der Haushaltsmitglieder zusammen
gerechnet. Pfändungen, die das verfügbare Einkommen entsprechend den
Bestimmungen nach § 850c Zivilprozessordnung mindern, werden ebenfalls
berücksichtigt. Einzelheiten erklären Ihnen die Beratungsstellen, die
mit Ihnen auch die Kostenübernahme beantragen.
|
Haushaltsgröße
|
Kostenlose
Beratung |
Beratung mit
Eigenanteil von 150 € |
|
Personen |
Netto-Einkommen bis
|
Netto-Einkommen bis
|
| |
|
|
|
1 |
1.108€ |
1.308 |
|
2 |
1.441€ |
1.641 |
|
3 |
1.814€ |
2.014 |
|
4 |
2.181€ |
2.381 |
|
5 |
2.536€ |
2.736 |
|
6 |
2.939€ |
3.139 |
Ratsuchende mit
einem höheren Einkommen müssen die Beratungskosten selbst tragen.
Checkliste - notwendige Unterlagen
Wir benötigen von Ihnen
und alle unten aufgeführten Unterlagen per Post -ggf vorab per
Fax- oder E-Mail (pdf.Datei, Dateianhang), unabhängig von der
Beratungsform. Können Sie Beratungs-
und/oder Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen, benötigen wir den
Beratungsschein und/oder die Zusage zur Prozesskostenhilfe.
Die unten aufgeführten Unterlagen werden komplett benötigt.
- Namen und Anschriften Ihrer Gläubiger (vollständige Adresse
incl. Straße)
- Forderungshöhe des jeweiligen Gläubigers (ungefähre Höhe
einschließlich Kosten und Zinsen)
- Unterlagen zu Ihren Einkommensverhältnissen
- Ihre letzte Gehalts- oder Lohnabrechnung
- Ihren letzten Bescheid von Arbeitslosengeld, -hilfe oder
Sozialhilfe
- Für den Fall, dass Sie Unterhaltsleistungen beziehen:
Kenntnis des geleisteten Unterhaltes
- Unterlagen über die Abtretung oder Verpfändung von Lohn-
oder Gehaltsansprüchen
- Übersicht über die von Ihnen unterhaltenen Konten- und
Sparverträge
- Übersicht über die Versicherungsverträge
(Lebensversicherung, Ansprüche gegenüber der BfA oder LvA,
private Rentenversicherung, private Krankenversicherung etc.)
- Sonstiges
- Für den Fall, dass Sie Grundstücke besitzen:
Grundbuchauszug
- Für den Fall, dass Sie Ansprüche aus
Lebensversicherungen/Sterbekassen haben: die hierfür
notwendigen Unterlagen
- Für den Fall, dass Sie Wertpapiere, Schuldbuchforderungen
oder Darlehensforderungen und ähnliche Geldanlagen
unterhalten: die jeweilige Konten- und Forderungsübersicht
- Für den Fall, dass Sie selbstständig tätig sind: eine
Inventur der für den selbstständigen wirtschaftlichen Betrieb
notwendigen Gegenstände
- Für den Fall, dass Sie an Personengesellschaften beteiligt
sind (offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft,
Partnergesellschaft, GbR u.a.): die Gesellschaftsverträge
- Für den Fall, dass Sie Aktien, Genussrechte oder sonstige
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften,
GmbH, Kommanditgesellschaft auf Aktien) besitzen: Depotauszug
bzw. die Gesellschaftsverträge
- Für den Fall, dass Sie regelmäßig wiederkehrende
Zahlungsverpflichtungen (Miete, Unterhaltszahlungen) sowie
auch besondere Belastungen haben: Unterlagen über deren Höhe
|
Beratungsformen: |
| |
|
Online Beratung |
Telefonische
Beratung |
Vor-Ort Beratung |
| 1.Sie
erhalten die Honorarvereinbarung und die anwaltliche Vollmacht
per E-Mail oder Fax. |
1. Sie rufen uns auf einer
gebührenpflichtigen Rufnummer an und erhalten eine
Erstberatung |
1.
Sie erhalten die Honorarvereinbarung und anwaltliche Vollmacht
vorab per Mail oder Fax |
| 2. Sie
senden uns den Fragebogen ausgefüllt zu, wir kommunizieren per
E-Mail oder Telefon |
2. Sie entscheiden sich für
die Online- oder Vor-Ort-Beratung. Mehr
zum Thema... |
2.
Sie vereinbaren einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in
Hamburg. Mehr zum Thema... |
| 3. Wir
leiten alle notwendigen Schritt ein, dass Erscheinen in
unserer Kanzlei ist nicht erforderlich.
Mehr zum Thema... |
|
|
|
| |
|