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Insolvenzverfahren in
England: Nach 12 Monaten schuldenfrei auch für Deutsche!
Hinweis: Das
Insolvenzverfahren in England oder Frankreich betreut unsere
Partnerkanzlei London Consulting&Trustee Ltd. Aus diesem Grunde
erfolgt im Rahmen der Informationen auf dieser Seite eine Verlinkung
zur London Consulting.
Beachten
Sie bitte ferner, dass das Insolvenzverfahren in England oder
Frankreich i.d.R.
mit hohen Kosten verbunden ist! Neben einer Mietwohnung kostet das
Verfahren zwischen 6.000,00- 12.000,00 Euro, einschließlich
Ltd-Gründung. Sie können die Kosten allerdings maßgeblich durch unser
Selfmade-Paket reduzieren,
Bestellungen über den eShop von London Consulting,
Erläuterungen auf dieser Website/ Punkt 5
Einleitung und
rechtliche Grundlagen
Nach englischem Insolvenzrecht erfolgt
eine Restschuldbefreiung spätestens nach 12 Monaten! Grundlage für die
Restschuldbefreiung nach 12 Monaten, auch für "Deutsche", bildet die
EU-Rechtsprechung und das
BGH-Urteil vom 18. 9.
2001, mit
dem Aktenzeichen: IX ZB 51 / 00. Der Leitsatz des BGH-Beschlusses
lautet:
Wenn si ch
ein deutscher Staatsangehöriger ins Ausland begibt und sich dort einem
Verfahren zur Restschuldbefreiung unterwirft, welches den Regelungen
der deutschen InsO, insbesondere in Bezug auf die Vermögensverwertung,
grundsätzlich entspricht, so ist eine dort erteilte
Restschuldbefreiung auch im Inland anzuerkennen. Die im Ausland (
hier: England ) geltenden Fristen zur Erlangung der
Restschuldbefreiung müssen nicht den relativ langen Fristen der
deutschen InsO entsprechen. BGH, Beschluß vom 18. 9. 2001 - IX ZB 51 /
00
2. Vorgehensweise
Zunächst muss der Schuldner seinen
Lebensmittelpunkt (gewöhnlichen Aufenthalt) zumindest nach außen- nach
England verlagern. Dazu ist es notwendig, in England eine Wohnung
anzumieten. Zumindest "nach außen" sollte der Schuldner seine
beruflichen und/oder privaten Interessensschwerpunkte in England
haben, wobei NICHT auf den steuerrechtlichen Lebensmittelpunkt im
Sinne abgestellt wird. Daher sollte im Rahmen des englischen
Insolvenzverfahrens auch eine
englische
Limited mit Betriebsstätte England und ggf. Repräsentanz oder
Niederlassung in Deutschland gegründet werden. Der Schuldner wird bei
"seiner" Limited angestellt und erhält ein Gehalt, Zufluss auf sein
englisches Privatkonto. Die Gründung der englischen Limited erfolgt
i.d.R mit Treuhand-Direktor und Treuhand-Shareholder, da der Schuldner
nicht Direktor einer Limited sein darf und um den Zugriff auf den
Gewinn der Limited zu vermeiden. Allein das Gehalt als Angestellter
der englischen Limited ist pfändbar im Sinne.
Hinweis: Bei der englischen
Limited handelt es sich um eine juristische Person im Sinne, analog
einer deutschen GmbH. Da nicht die englische Limited Schuldner ist,
sondern Sie als natürliche Person, können die Gläubiger nicht auf das
Vermögen der Limited zugreifen. Die Gläubiger hätten aber Anspruch
darauf, dass die Gewinne der Limited an Sie ausgeschüttet werden und
somit verfügbare Masse sind. Aus diesem Grunde schalten wir einen
Treuhand-Shareholder vor (englische Steuerkanzlei), die nach außen als
Shareholder auftritt. Weiterer Vorteil der englischen Limited:
Fahrzeugleasing, Kommunikation, Bewirtung usw.. können als
Betriebsausgaben der Limited geltend gemacht werden und/oder die
Limited erwirbt Vermögen und nicht Sie als natürliche Person.
Selbständige können nun parallel mit
"Ihrer" englischen Limited Geschäfte tätigen, ohne Gläubigerzugriff
auf das Vermögen der Limited.
Alternative: Der Schuldner kann
bei einer englischen Firma angestellt werden und benötigt so ggf.
keine Limited-Gründung. Diese Lösung entspricht allerdings nicht der
Praxis, da umfangreiche und zeitaufwendige Bewerbungen bei englischen
Unternehmen notwendig sind und/oder der Schuldner i.d.R. nur 12 Monate
in England "ansässig" sein will. Wir haben allerdings auch Mandanten,
die einen Arbeitsplatz in England gefunden haben und so das
InsoVerfahren ohne Limited-Gründung realisieren können. In einem
solchen Fall würde der pfändbare Anteil des Gehaltes an den
Insolvenzverwalter abgeführt werden, bis zur Restschuldbefreiung.
TIPP: Wenn der englische Arbeitgeber auch mit "Ihrer Limited" eine
vertragliche Bindung eingeht, wäre das Honorar nicht gänzlich pfändbar
im Sinne, da Honorarzufluss an die Limited.
Hinweis:
Wenn Sie keinen Arbeitsplatz in
England haben, sollte die Gründung
einer
englischen Limited an Erster Stelle stehen. Wir empfehlen u.U. die
Übernahme/Kauf einer Vorrats-Limited, also einer unbelasteten Limited,
die bereits seit Monaten oder Jahren besteht (Wir haben derartige
Limiteds verfügbar). Aber selbst wenn Sie einen Arbeitsplatz in
England haben, ist die Gründung einer englischen Limited häufig mehr
als sinnvoll! So kann die englische Limited einen Vertrag mit dem
Auftraggeber abschliessen bzw. andere Einkünfte" gelangen in die
englische Limited bzw. die englische Limited erwirbt Vermögen im
Sinne.
Wichtige Punkte
Natürlich lässt sich ein solches
Insolvenzverfahren nicht gestalten, wenn Sie z.B. in Deutschland
Vollzeitbeschäftigt sind. Am Besten eignet sich ein
Insolvenzverfahren in England, wenn Sie Selbständig sind und nicht
40 Std/Woche "persönlich" in Deutschland anwesend sein müssen. Sofern
Sie Ihren Lebensmittelpunkt nicht real nach England verlagern, können
Sie z.B. geschäftliche Termine auf Fr-So disponieren.
Wenn Sie in Deutschland angestellt
sind im Sinne (abhängiges Beschäftigungsverhältnis), sieht es mit
der Umsetzung des englischen Insolvenzverfahrens eher schlecht aus.
Die einzige Möglichkeit wäre ein Teilzeit-Arbeitsverhältnis
oder Ihr Arbeitgeber kündigt Ihr Arbeitsverhältnis und beauftragt
"Ihre Limited" mit der Durchführung der Arbeiten (sofern reine
Dienstleistungen und/oder der überwiegende Anteil der Tätigkeiten
kann- zumindest glaubwürdig nach außen- von England aus realisiert
werden).
Da im Rahmen des englischen
Insolvenzverfahrens nicht auf den steuerrechtlichen Lebensmittelpunkt
abgestellt wird, gibt es abweichend verschiedene
Gestaltungsmöglichkeiten. So kann der Schuldner weiterhin eine Wohnung
in Deutschland haben und könnte sogar in Deutschland arbeiten, sofern
maximal 49% Anwesenheit in Deutschland. Die praktische Durchführung
ist hier jedoch schwer realisierbar, da der Schuldner jedes Mal nach
Deutschland fliegen müsste, um seiner Arbeit nachzugehen, bzw.
Nachweis der gebuchten Flüge. Wenn der Schuldner z.B. Nahe der
französischen Grenze wohnt und arbeitet, wäre in diesem Fall das
französische Insolvenzverfahren vorzuziehen. Da nicht auf den
steuerrechtlichen Lebensmittelpunkt abgestellt wird, kann z.B. die
Ehefrau weiterhin in Deutschland ansässig bleiben. Mithin muss keine
Abmeldung in Deutschland geschehen.
Zusammenfassung bis hier
- Verlagerung des
Lebensmittelpunktes: Mindestens 51% des Jahres in England
anwesend, eine Mietwohnung auf Ihren Namen in England,privates Konto
in England. Zur Untermiete ist erlaubt, sofern ein Untermietvertrag
vorlegt wird. Hotelzimmer oder wohnen bei Verwandten/Bekannten
begründet keinen Lebensmittelpunkt, sofern kein Untermietvertrag.
Die Wohnung in England muss der "ständigen Nutzung" ausgestaltet
sein: Möbliert, Verbrauch von Strom, Wasser, Heizung.
- Beruflicher
Interessenschwerpunkt: Angestelltenverhältnis, ggf bei "eigener
Limited"
- Privater Interessenschwerpunkt:
Bei beruflichen Interessensschwerpunkt nicht zwingend.
- Deutschland: Sie können in
Deutschland angemeldet bleiben und/oder eine Wohnung innehaben. Sie
können in Deutschland einer Arbeit/Tätigkeit nachgehen, sofern Ihre
Anwesenheit glaubhaft unter 49% des Jahres UND in England die
überwiegenden beruflichen und/oder privaten Interessen bestehen.
- Melden Sie sicherheitshalber Ihr
deutsches Handy ab und besorgen Sie sich einen Handyvertrag in
England. Lassen Sie alle Zahlungseingänge- /Ausgänge über das
englische Privatkonto laufen. Haben Sie in Deutschland weiter
eine Wohnung (Anmeldung), realisieren Sie eine Postweiterleitung
zu Ihrer englischen Wohnung oder Domiziladresse Ihrer Limited
- Deutsche Gläubiger: Der
englische Rechtsanwalt informiert die deutschen Gläubiger über den
Sachstand. Er benötigt eine komplette Liste der Gläubiger, mit
Anschrift, gesetzlichen Vertreter, Schuldsumme inkl. Zinsen,
Anwaltskosten der Gegenseite usw.. Diese am Besten in die englische
Sprache übersetzt.
- Insbesondere das zuständige
Amtsgericht muss informiert werden, damit z.B. Ladungen zur e.V.
entgegnet werden können und/oder die Wohnungsöffnung verhindert
werden kann
- Deutscher Anwalt erforderlich?:
Nicht zwingend, aber sehr ratsam. Daher arbeiten wir mit RA Rust
zusammen, der wiederum eine enge Kooperation mit englischen Anwälten
unterhält.
- Immobilien in Deutschland:
Kann die Eröffnung eines Sekundär- Insolvenzverfahrens in
Deutschland nach sich ziehen. Sollen die Immobilien nicht "verloren
gehen", müssen im Vorwege entsprechende Strategien erörtert werden.
3. Ablauf
Wir bieten verschiedene Lösungswege an:
- Informationspaket zum
Insolvenzverfahren in England (Selfmade)
- Gesamte Abwicklung über London
Consulting und seine Partner
Sie müssten sich zunächst in England
eine Wohnung suchen. Die Suche selbst kann von Deutschland aus
gestaltet werden, wobei die Unterzeichnung des Mietvertrages i.d.R. in
England passieren muss. Es besteht auch die Möglichkeit über einen
Anbieter die gesamte Abwicklung von Deutschland aus zu realisieren.
Dann müssen Sie ein privates Konto in England eröffnen, dazu müssen
Sie nach England reisen und den Mietvertrag sowie die behördliche
Registrierung vorlegen. Mithin erfolgt i.d.R. die Gründung der
englischen Limited. Auch empfehlen wir Ihnen, Ihr deutsches Handy
abzumelden und in England einen Handyvertrag zu zeichnen. Sie müssen-
zumindest nach außen- dokumentieren, dass Sie sich 51% des Jahres in
England aufhalten. Nicht erforderlich ist die Gestaltung eines
"steuerrechtlichen Lebensmittelpunktes". Wir empfehlen Ihnen trotzdem,
die Ausgestaltung" Ihrer deutschen Wohnung so zu tätigen, dass nicht
eine ständige Verfügbarkeit dokumentiert wird. Also: Unterlagen, die
Sie ständig benötigen, sollten nicht in Ihrer deutschen Wohnung
lagern. Ihr Telefonanschluß in Deutschland sollte an weniger als 183
Tagen im Jahr benutzt werden. Am Besten wäre es, wenn Sie die deutsche
Wohnung kündigen- aber nicht zwingend- und z.B. ein Verwandter oder
Bekannter als Mieter einspringt. Alle Einzelheiten erklären wir Ihnen
im Rahmen des Beratungsgespräches oder im Selfmade-Paket.
Klar, das Ganze ist mit Aufwand -und
auch Kosten- verbunden. Aber bedenken Sie: Sie erhalten eine
Restschuldbefreiung nach NUR 12 Monaten!! Danach sind Sie alle
Schulden los und können als "Neuer Mensch" beginnen!! In der Praxis
neigen englische Richter dazu, die Restschuldbefreiung bereits nach
8-10 Monaten zu veranlassen.
4. Rückzug nach
Deutschland, nachdem das englische Insolvenzgericht das Verfahren
eröffnet hat
Gemäß BGH Urteil und EU-Rechtsprechung
bleibt "das" Insolvenzgericht zuständig, dass das Insolvenzverfahren
eröffnet hat, selbst dann, wenn der Schuldner nachfolgend seinen
Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in ein anderes EU-Land verlagert!
Mithin können Sie sogar nach Deutschland zurück, sobald das
Insolvenzverfahren in England eröffnet wurde! Sie benötigen aber in
England weiterhin eine zustellbare Postadresse und müssen für den
Insolvenzverwalter telefonisch erreichbar sein bzw. Ihr gesetzlicher
Vertreter.
5. Informationspaket zum Insolvenzverfahren in England (Selfmade/
InfoPaket UK Inso)
NEU mit 200,00 Euro Gutschein
für eine fachanwaltliche Beratung!
Gebühren Informationspaket zum
Insolvenzverfahren in England: 249,00 Euro plus MWSt
Sie erhalten ein Informationspaket als
pdf-Datei oder per Post, mit allen wichtigen Informationen, um das
englische Insolvenzverfahren eigenständig umzusetzen:
- Gesetzliche Grundlagen
InsoVerfahren in England, EU-Recht
- Skript zum Thema
Insolvenzrecht England mit allen wesentlichen Fakten, gesetzlichen
Grundlagen usw.. (ca. 40 Seiten)
- Durchführung/Vorgehensweise
auf deutscher und englischer Seite, Schritt für Schritt-Anleitung
- Wie gestalte ich meinen
Lebensmittelpunkt -zumindest nach außen-in England, Fallstricke
und Vermeidungsstrategien
- Wie kann ich trotzdem von
Deutschland aus arbeiten?
- Insolvenzantrag stellen,
amtliche Anträge des englischen Insolvenzgerichtes im Original (als
Word und pdf-Datei)
- Zahlung an die Gläubiger,
Insolvenzverwalter, was zu beachten ist
- Auftritt gegenüber den Gläubigern,
Gläubigeranschreiben
- Insolvenzstraftaten nach
englischem Recht, was Sie nicht machen dürfen
- Themen zur UK Inso: Was ist
ein Insolvenzverfahren,Wo wird der Insolvenzantrag gestellt, die
handelnden Personen im Insolvenzverfahren,Pflichten des
Insolvenzschuldners, Auswirkungen, Was passiert mit
Immobilieneigentum, Beschränkungen im InsoVerfahren, Zahlung an
Gläubiger, Schritt im Insolvenzverfahren, Insolvenzantrag,
zuständiges Gericht, die Abfolge bei Gericht, Insolvenzbegriffe in
die deutsche Sprache übersetzt, was passiert mit der Rente, Pension,
Lebensversicherung..
- Kontaktadressen
deutschsprachiger Anwälte für Insolvenzrecht in England, die Ihr
Insolvenzverfahren einleiten und begleiten können
- Kontaktadressen für die
Wohnungssuche in London (deutschsprachig, Miete über Fax/Internet
möglich)
- Kontaktadressen zu englischen
Banken, zur Kontoeröffnung
- Die englische Limited:
Gesetzliche Grundlagen, Handels-und Steuerrecht
- Exposee: Leben und Arbeiten
im Vereinigten Königreich: Arbeitssuche, Einreise- und Meldepapiere,
Gesundheitswesen, Sozialversicherung,Steuern,Arbeiten,Wohnen und
Lebenshaltungskosten,Bildung,Anerkenntnung von Qualifikationen,
Kultur und Tourismus, Rechtsfragen,Checkliste Auswandern
- Kostenlose Beratung per E-Mail:
Sie können Ihre Fragen per E-Mail stellen, wir antworten innerhalb
von 24 Stunden (Werktags). Dazu erhalten Sie ein
Kundenkennwort (Ihre Rechnungsnummer)
- NEU:
Beratungsgutschein bei RA Rust: Die Erstberatungsgebühren bei
Rechtsanwalt Rust reduzieren sich bei Inanspruchnahme um 200,00
Euro! Sie erhalten mit dem Selfmade-Paket also zusätzlich einen
Beratungsgutschein für eine anwaltliche Beratung in Höhe 200,00
Euro!! Wollen Sie die Beratung in
Anspruch nehmen, erhalten Sie die Gutschrift durch Vorlage unserer
Rechnung und Zahlungsnachweis, z.B. Kontoauszug.
RA Rust: Herr Rechtsanwalt Rust
ist einer der wenigen Spezialanwälte für das englische
Insolvenzverfahren in Deutschland und Netzwerkpartner der London
Consulting. Herr RA Rust hat bereits viele Insolvenzverfahren für
deutsche Mandanten in England erfolgreich eingeleitet und
abgeschlossen. Durch entsprechende Partner ist Herr RA Rust in der
Lage, den Mandanten komplett zu begleiten, einschliesslich
Wohnungssuche, Mietvertrag, Kontoeröffnung usw..Wenn Sie die Dienste
von Herrn RA Rust in Anspruch nehmen möchten, ist die
Arbeitsaufteilung wie folgt:
- London Consulting: Selfmade-Paket,
Gründung
der englischen Limited mit Treuhand-Diensten, realem Domizil UK,
Kontoeröffnung (Unser Basispaket)
- RA Rust: Rechtliche Beratung
Deutschland/England, Einleitung InsoVerfahren in England,Wohnung
UK,privates Konto
Hinweise zur Beratung per E-Mail:
Die Beratung ist auf eine Stunde
begrenzt. Weiterer Beratungsbedarf wird mit dem anwaltlichen
Stundensatz von 150,00 Euro/Std abgerechnet. Wir setzen Sie in
Kenntnis, sobald die Beratung kostenpflichtig wird. Bitte geben Sie
Ihren Namen und die Rechnungsnummer an.
Sie
können mit unserem Informationspaket das InsoVerfahren in England zu
einem großen Teil selbständig (und/oder in Zusammenarbeit mit Ihrem
heimischen Rechtanwalt/Steuerberater) realisieren. Zumindest sparen
Sie erheblich an Kosten. Folgende Kosten bleiben aber immer:
Englischer Anwalt für Insolvenzrecht, gerichtliche Gebühren UK, i.d.R.
Gründungskosten UK Limited, je nach Ausgestaltung (vgl oben). Sie
können natürlich zusätzlich zum Informationspaket eine anwaltliche
Beratung in Anspruch nehmen (Gebührenpflichtig). Selbstverständlich
können Sie uns zum "InfoPaket UK Inso" (Kurzbezeichnung der
Dienstleistung) zusätzlich mit der Gründung Ihrer Limited beauftragen.
Wenn Sie keinen Arbeitsplatz in England haben, sollte die Gründung
einer
englischen Limited an Erster Stelle stehen. Wir empfehlen u.U. die
Übernahme/Kauf einer Vorrats-Limited, also einer unbelasteten Limited,
die bereits seit Monaten oder Jahren besteht (Wir haben derartige
Limiteds verfügbar).
Gebühren Informationspaket zum
Insolvenzverfahren in England: 249,00 Euro plus MWSt
Bestellungen über unseren eShop
6. Ausgestaltung
der englischen Limited
Die englische Limited muss so
ausgestaltet werden, dass nicht der Verdacht einer reinen Schein- oder
Briefkastenfirma entsteht. Vielmehr muss die englische Limited einen
ordentlichen Geschäftssitz nach englischem Recht aufweisen. Mithin
muss die Kontoeröffnung garantiert sein, "Hilfe" bei der Eröffnung
eines Bankkontos bringt Ihnen gar nichts. Außerdem sollten die
Treuhänder Rechtsanwälte und Steuerberater sein. Lassen Sie also die
Finger von so genannten Billiglösungen, diese bringen Ihnen nur
Nachteile und/oder verhindern den reibungslosen Ablauf des
Insolvenzverfahrens!
I.d.R. erfolgt die Ausgestaltung
im Rahmen unseres
Basispaketes UK Limited :
Leistungen:
- Gründung mit allen Dokumenten, Apostille, notariell
beglaubigte Übersetzungen
- Treuhand-Komplett-Paket (Treuhand-Direktor und
Treuhand-Shareholder)
- Notarieller Treuhand-Vertrag
- Generalvollmacht an Gründer, in deutscher Übersetzung und
notariell beglaubigt
- Treuhand- Sekretär, englische Steuerkanzlei
- Firmensitz London (Firmenadresse real, keine
Briefkastenadresse, keine CO Adresse!), mithin ordentliche
Geschäftsadresse im Sinne
- Telefon und Fax England, zentral
- Bankkonto der Ltd in England, inkl. Visa Debit Card und
Internet-Banking, Pfund- und Euro-Konto, Kontoeröffnung wird
garantiert (HSBC-Bank London)
- INS Dienstleistungspaket: Vertragsentwürfe (Honorarvertrag mit
dem Repräsentanten in Deutschland bzw. Handelsvertreter nach § 84
HGB, Vertrag UK Ltd und deutsche Kunden der Ltd als Entwurf,
Vorlage Rechnungsstellungen und Anschreiben), Internetpräsenz auf
UK-Server mit 10 Seiten, Feedbackformular und Email-Adresse UK
- Vermittlung an intern. Steuerberatungsgesellschaft
in London (deutschsprachig, Zulassung
für Deutschland und England)
Vorlagen Briefpapier,Rechnungen
Gesellschafter-Versammlung
Postweiterleitung nach Deutschland
Gebühr: 5.500,00 Euro plus MWSt
für Gründung und alle Sonderdienste im
ersten Geschäftsjahr. Bei Einmalzahlung gewähren wir 5% Rabatt auf
die Gründungsgebühr.
Zur Schonung der Liquidität bieten wir noch unser Leasingmodell UK
Limited an.
Verlängerung nach ersten GJ. (Treuhand-Dienste,Domizil,Fax,
Telefon usw.): 2.475 Euro pro Jahr
+ 17,5% VAT
Alternatives
Angebot: Beim Premium-Paket UK Inso installieren wir eine englische
Limited mit Treuhand-Diensten
für
2.900,00 Euro, mehr lesen Sie hier...
6.
Gesamte Abwicklung über uns
Hier übernimmt die London Consulting
und seine Partner die gesamte Abwicklung für Sie. An erster Stelle
steht ein Beratungsgespräch bei RA Rust. Die Gebühren richten sich
nach dem Aufwand, rechnen Sie insgesamt zwischen 12.000- 16.000 Euro.
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Beratungsformen: |
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Online Beratung |
Telefonische
Beratung |
Vor-Ort Beratung |
| 1.Sie
erhalten die Honorarvereinbarung und die anwaltliche Vollmacht
per E-Mail oder Fax. |
1. Sie rufen uns auf einer
gebührenpflichtigen Rufnummer an und erhalten eine
Erstberatung |
1.
Sie erhalten die Honorarvereinbarung und anwaltliche Vollmacht
vorab per Mail oder Fax |
| 2. Sie
senden uns den Fragebogen ausgefüllt zu, wir kommunizieren per
E-Mail oder Telefon |
2. Sie entscheiden sich für
die Online- oder Vor-Ort-Beratung. Mehr
zum Thema... |
2.
Sie vereinbaren einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in
Hamburg. Mehr zum Thema... |
| 3. Wir
leiten alle notwendigen Schritt ein, dass Erscheinen in
unserer Kanzlei ist nicht erforderlich.
Mehr zum Thema... |
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