Insolvenzverfahren in England oder Frankreich

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Insolvenzverfahren in England: Nach 12 Monaten schuldenfrei auch für Deutsche!

Hinweis: Das Insolvenzverfahren in England oder Frankreich betreut unsere Partnerkanzlei London Consulting&Trustee Ltd. Aus diesem Grunde erfolgt im Rahmen der Informationen auf dieser Seite eine Verlinkung zur London Consulting.

Beachten Sie bitte ferner, dass das Insolvenzverfahren in England oder Frankreich i.d.R. mit hohen Kosten verbunden ist! Neben einer Mietwohnung kostet das Verfahren zwischen 6.000,00- 12.000,00 Euro, einschließlich Ltd-Gründung. Sie können die Kosten allerdings maßgeblich durch unser Selfmade-Paket reduzieren, Bestellungen über den eShop von London Consulting, Erläuterungen auf dieser Website/ Punkt 5

Einleitung und rechtliche Grundlagen

Nach englischem Insolvenzrecht erfolgt eine Restschuldbefreiung spätestens nach 12 Monaten! Grundlage für die Restschuldbefreiung nach 12 Monaten, auch für "Deutsche", bildet die EU-Rechtsprechung und das BGH-Urteil vom 18. 9. 2001, mit dem Aktenzeichen: IX ZB 51 / 00. Der Leitsatz des BGH-Beschlusses lautet:

Wenn sich ein deutscher Staatsangehöriger ins Ausland begibt und sich dort einem Verfahren zur Restschuldbefreiung unterwirft, welches den Regelungen der deutschen InsO, insbesondere in Bezug auf die Vermögensverwertung, grundsätzlich entspricht, so ist eine dort erteilte Restschuldbefreiung auch im Inland anzuerkennen. Die im Ausland ( hier: England ) geltenden Fristen zur Erlangung der Restschuldbefreiung müssen nicht den relativ langen Fristen der deutschen InsO entsprechen. BGH, Beschluß vom 18. 9. 2001 - IX ZB 51 / 00

2. Vorgehensweise

Zunächst muss der Schuldner seinen Lebensmittelpunkt (gewöhnlichen Aufenthalt) zumindest nach außen- nach England verlagern. Dazu ist es notwendig, in England eine Wohnung anzumieten. Zumindest "nach außen" sollte der Schuldner seine beruflichen und/oder privaten Interessensschwerpunkte in England haben, wobei NICHT auf den steuerrechtlichen Lebensmittelpunkt im Sinne abgestellt wird. Daher sollte im Rahmen des englischen Insolvenzverfahrens auch eine englische Limited mit Betriebsstätte England und ggf. Repräsentanz oder Niederlassung in Deutschland gegründet werden. Der Schuldner wird bei "seiner" Limited angestellt und erhält ein Gehalt, Zufluss auf sein englisches Privatkonto. Die Gründung der englischen Limited erfolgt i.d.R mit Treuhand-Direktor und Treuhand-Shareholder, da der Schuldner nicht Direktor einer Limited sein darf und um den Zugriff auf den Gewinn der Limited zu vermeiden. Allein das Gehalt als Angestellter der englischen Limited ist pfändbar im Sinne.

Hinweis: Bei der englischen Limited handelt es sich um eine juristische Person im Sinne, analog einer deutschen GmbH. Da nicht die englische Limited Schuldner ist, sondern Sie als natürliche Person, können die Gläubiger nicht auf das Vermögen der Limited zugreifen. Die Gläubiger hätten aber Anspruch darauf, dass die Gewinne der Limited an Sie ausgeschüttet werden und somit verfügbare Masse sind. Aus diesem Grunde schalten wir einen Treuhand-Shareholder vor (englische Steuerkanzlei), die nach außen als Shareholder auftritt. Weiterer Vorteil der englischen Limited: Fahrzeugleasing, Kommunikation, Bewirtung usw.. können als Betriebsausgaben der Limited geltend gemacht werden und/oder die Limited erwirbt Vermögen und nicht Sie als natürliche Person.

Selbständige können nun parallel mit "Ihrer" englischen Limited Geschäfte tätigen, ohne Gläubigerzugriff auf das Vermögen der Limited.

Alternative: Der Schuldner kann bei einer englischen Firma angestellt werden und benötigt so ggf. keine Limited-Gründung. Diese Lösung entspricht allerdings nicht der Praxis, da umfangreiche und zeitaufwendige Bewerbungen bei englischen Unternehmen notwendig sind und/oder der Schuldner i.d.R. nur 12 Monate in England "ansässig" sein will. Wir haben allerdings auch Mandanten, die einen Arbeitsplatz in England gefunden haben und so das InsoVerfahren ohne Limited-Gründung realisieren können. In einem solchen Fall würde der pfändbare Anteil des Gehaltes an den Insolvenzverwalter abgeführt werden, bis zur Restschuldbefreiung. TIPP: Wenn der englische Arbeitgeber auch mit "Ihrer Limited" eine vertragliche Bindung eingeht, wäre das Honorar nicht gänzlich pfändbar im Sinne, da Honorarzufluss an die Limited.

Hinweis:

Wenn Sie keinen Arbeitsplatz in England haben, sollte die Gründung einer englischen Limited an Erster Stelle stehen. Wir empfehlen u.U. die Übernahme/Kauf einer Vorrats-Limited, also einer unbelasteten Limited, die bereits seit Monaten oder Jahren besteht (Wir haben derartige Limiteds verfügbar). Aber selbst wenn Sie einen Arbeitsplatz in England haben, ist die Gründung einer englischen Limited häufig mehr als sinnvoll! So kann die englische Limited einen Vertrag mit dem Auftraggeber abschliessen bzw. andere Einkünfte" gelangen in die englische Limited bzw. die englische Limited erwirbt Vermögen im Sinne.

Wichtige Punkte

Natürlich lässt sich ein solches Insolvenzverfahren nicht gestalten, wenn Sie z.B. in Deutschland Vollzeitbeschäftigt sind. Am Besten eignet sich ein Insolvenzverfahren in England, wenn Sie Selbständig sind und nicht 40 Std/Woche "persönlich" in Deutschland anwesend sein müssen. Sofern Sie Ihren Lebensmittelpunkt nicht real nach England verlagern, können Sie z.B. geschäftliche Termine auf Fr-So disponieren.

Wenn Sie in Deutschland angestellt sind im Sinne (abhängiges Beschäftigungsverhältnis), sieht es mit der Umsetzung des englischen Insolvenzverfahrens eher schlecht aus. Die einzige Möglichkeit wäre ein Teilzeit-Arbeitsverhältnis oder Ihr Arbeitgeber kündigt Ihr Arbeitsverhältnis und beauftragt "Ihre Limited" mit der Durchführung der Arbeiten (sofern reine Dienstleistungen und/oder der überwiegende Anteil der Tätigkeiten kann- zumindest glaubwürdig nach außen- von England aus realisiert werden).

Da im Rahmen des englischen Insolvenzverfahrens nicht auf den steuerrechtlichen Lebensmittelpunkt abgestellt wird, gibt es abweichend verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. So kann der Schuldner weiterhin eine Wohnung in Deutschland haben und könnte sogar in Deutschland arbeiten, sofern maximal 49% Anwesenheit in Deutschland. Die praktische Durchführung ist hier jedoch schwer realisierbar, da der Schuldner jedes Mal nach Deutschland fliegen müsste, um seiner Arbeit nachzugehen, bzw. Nachweis der gebuchten Flüge. Wenn der Schuldner z.B. Nahe der französischen Grenze wohnt und arbeitet, wäre in diesem Fall das französische Insolvenzverfahren vorzuziehen.  Da nicht auf den steuerrechtlichen Lebensmittelpunkt abgestellt wird, kann z.B. die Ehefrau weiterhin in Deutschland ansässig bleiben. Mithin muss keine Abmeldung in Deutschland geschehen.

Zusammenfassung bis hier

  • Verlagerung des Lebensmittelpunktes: Mindestens 51% des Jahres in England anwesend, eine Mietwohnung auf Ihren Namen in England,privates Konto in England. Zur Untermiete ist erlaubt, sofern ein Untermietvertrag vorlegt wird. Hotelzimmer oder wohnen bei Verwandten/Bekannten begründet keinen Lebensmittelpunkt, sofern kein Untermietvertrag. Die Wohnung in England muss der "ständigen Nutzung" ausgestaltet sein: Möbliert, Verbrauch von Strom, Wasser, Heizung.
  • Beruflicher Interessenschwerpunkt: Angestelltenverhältnis, ggf bei "eigener Limited"
  • Privater Interessenschwerpunkt: Bei beruflichen Interessensschwerpunkt nicht zwingend.
  • Deutschland: Sie können in Deutschland angemeldet bleiben und/oder eine Wohnung innehaben. Sie können in Deutschland einer Arbeit/Tätigkeit nachgehen, sofern Ihre Anwesenheit glaubhaft unter 49% des Jahres UND in England die überwiegenden beruflichen und/oder privaten Interessen bestehen.
  • Melden Sie sicherheitshalber Ihr deutsches Handy ab und besorgen Sie sich einen Handyvertrag in England. Lassen Sie alle Zahlungseingänge- /Ausgänge über das englische Privatkonto laufen. Haben Sie in Deutschland weiter eine Wohnung (Anmeldung), realisieren Sie eine Postweiterleitung zu Ihrer englischen Wohnung oder Domiziladresse Ihrer Limited
  • Deutsche Gläubiger: Der englische Rechtsanwalt informiert die deutschen Gläubiger über den Sachstand. Er benötigt eine komplette Liste der Gläubiger, mit Anschrift, gesetzlichen Vertreter, Schuldsumme inkl. Zinsen, Anwaltskosten der Gegenseite usw.. Diese am Besten in die englische Sprache übersetzt.
  • Insbesondere das zuständige Amtsgericht muss informiert werden, damit z.B. Ladungen zur e.V. entgegnet werden können und/oder die Wohnungsöffnung verhindert werden kann
  • Deutscher Anwalt erforderlich?: Nicht zwingend, aber sehr ratsam. Daher arbeiten wir mit RA Rust zusammen, der wiederum eine enge Kooperation mit englischen Anwälten unterhält.
  • Immobilien in Deutschland: Kann die Eröffnung eines Sekundär- Insolvenzverfahrens in Deutschland nach sich ziehen. Sollen die Immobilien nicht "verloren gehen", müssen im Vorwege entsprechende Strategien erörtert werden.

3. Ablauf

Wir bieten verschiedene Lösungswege an:

  • Informationspaket zum Insolvenzverfahren in England (Selfmade)
  • Gesamte Abwicklung über London Consulting und seine Partner

Sie müssten sich zunächst in England eine Wohnung suchen. Die Suche selbst kann von Deutschland aus gestaltet werden, wobei die Unterzeichnung des Mietvertrages i.d.R. in England passieren muss. Es besteht auch die Möglichkeit über einen Anbieter die gesamte Abwicklung von Deutschland aus zu realisieren. Dann müssen Sie ein privates Konto in England eröffnen, dazu müssen Sie nach England reisen und den Mietvertrag sowie die behördliche Registrierung vorlegen. Mithin erfolgt i.d.R. die Gründung der englischen Limited. Auch empfehlen wir Ihnen, Ihr deutsches Handy abzumelden und in England einen Handyvertrag zu zeichnen. Sie müssen- zumindest nach außen- dokumentieren, dass Sie sich 51% des Jahres in England aufhalten. Nicht erforderlich ist die Gestaltung eines "steuerrechtlichen Lebensmittelpunktes". Wir empfehlen Ihnen trotzdem, die Ausgestaltung" Ihrer deutschen Wohnung so zu tätigen, dass nicht eine ständige Verfügbarkeit dokumentiert wird. Also: Unterlagen, die Sie ständig benötigen, sollten nicht in Ihrer deutschen Wohnung lagern. Ihr Telefonanschluß in Deutschland sollte an weniger als 183 Tagen im Jahr benutzt werden. Am Besten wäre es, wenn Sie die deutsche Wohnung kündigen- aber nicht zwingend- und z.B. ein Verwandter oder Bekannter als Mieter einspringt. Alle Einzelheiten erklären wir Ihnen im Rahmen des Beratungsgespräches oder im Selfmade-Paket.

Klar, das Ganze ist mit Aufwand -und auch Kosten- verbunden. Aber bedenken Sie: Sie erhalten eine Restschuldbefreiung nach NUR 12 Monaten!! Danach sind Sie alle Schulden los und können als "Neuer Mensch" beginnen!! In der Praxis neigen englische Richter dazu, die Restschuldbefreiung bereits nach 8-10 Monaten zu veranlassen.

4. Rückzug nach Deutschland, nachdem das englische Insolvenzgericht das Verfahren eröffnet hat

Gemäß BGH Urteil und EU-Rechtsprechung bleibt "das" Insolvenzgericht zuständig, dass das Insolvenzverfahren eröffnet hat, selbst dann, wenn der Schuldner nachfolgend seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in ein anderes EU-Land verlagert! Mithin können Sie sogar nach Deutschland zurück, sobald das Insolvenzverfahren in England eröffnet wurde! Sie benötigen aber in England weiterhin eine zustellbare Postadresse und müssen für den Insolvenzverwalter telefonisch erreichbar sein bzw. Ihr gesetzlicher Vertreter.

5. Informationspaket zum Insolvenzverfahren in England (Selfmade/ InfoPaket UK Inso)

NEU mit 200,00 Euro Gutschein für eine fachanwaltliche Beratung!

Gebühren Informationspaket zum Insolvenzverfahren in England: 249,00 Euro plus MWSt

Sie erhalten ein Informationspaket als pdf-Datei oder per Post, mit allen wichtigen Informationen, um das englische Insolvenzverfahren eigenständig umzusetzen:

  • Gesetzliche Grundlagen InsoVerfahren in England, EU-Recht
  • Skript zum Thema Insolvenzrecht England mit allen wesentlichen Fakten, gesetzlichen Grundlagen usw.. (ca. 40 Seiten)
  • Durchführung/Vorgehensweise auf deutscher und englischer Seite, Schritt für Schritt-Anleitung  
  • Wie gestalte ich meinen Lebensmittelpunkt -zumindest nach außen-in England, Fallstricke und Vermeidungsstrategien
  • Wie kann ich trotzdem von Deutschland aus arbeiten?
  • Insolvenzantrag stellen, amtliche Anträge des englischen Insolvenzgerichtes im Original (als Word und pdf-Datei)
  • Zahlung an die Gläubiger, Insolvenzverwalter, was zu beachten ist
  • Auftritt gegenüber den Gläubigern, Gläubigeranschreiben
  • Insolvenzstraftaten nach englischem Recht, was Sie nicht machen dürfen
  • Themen zur UK Inso: Was ist ein Insolvenzverfahren,Wo wird der Insolvenzantrag gestellt, die handelnden Personen im Insolvenzverfahren,Pflichten des Insolvenzschuldners, Auswirkungen, Was passiert mit Immobilieneigentum, Beschränkungen im InsoVerfahren, Zahlung an Gläubiger, Schritt im Insolvenzverfahren, Insolvenzantrag, zuständiges Gericht, die Abfolge bei Gericht, Insolvenzbegriffe in die deutsche Sprache übersetzt, was passiert mit der Rente, Pension, Lebensversicherung..
  • Kontaktadressen deutschsprachiger Anwälte für Insolvenzrecht in England, die Ihr Insolvenzverfahren einleiten und begleiten können 
  • Kontaktadressen für die Wohnungssuche in London (deutschsprachig, Miete über Fax/Internet möglich)
  • Kontaktadressen zu englischen Banken, zur Kontoeröffnung
  • Die englische Limited: Gesetzliche Grundlagen, Handels-und Steuerrecht
  • Exposee: Leben und Arbeiten im Vereinigten Königreich: Arbeitssuche, Einreise- und Meldepapiere, Gesundheitswesen, Sozialversicherung,Steuern,Arbeiten,Wohnen und Lebenshaltungskosten,Bildung,Anerkenntnung von Qualifikationen, Kultur und Tourismus, Rechtsfragen,Checkliste Auswandern
  • Kostenlose Beratung per E-Mail: Sie können Ihre Fragen per E-Mail stellen, wir antworten innerhalb von 24 Stunden (Werktags). Dazu erhalten Sie ein Kundenkennwort (Ihre Rechnungsnummer)
  • NEU: Beratungsgutschein bei RA Rust: Die Erstberatungsgebühren bei Rechtsanwalt Rust reduzieren sich bei Inanspruchnahme um 200,00 Euro! Sie erhalten mit dem Selfmade-Paket also zusätzlich einen Beratungsgutschein für eine anwaltliche Beratung in Höhe 200,00 Euro!! Wollen Sie die Beratung in Anspruch nehmen, erhalten Sie die Gutschrift durch Vorlage unserer Rechnung und Zahlungsnachweis, z.B. Kontoauszug.

RA Rust: Herr Rechtsanwalt Rust ist einer der wenigen Spezialanwälte für das englische Insolvenzverfahren in Deutschland und Netzwerkpartner der London Consulting. Herr RA Rust hat bereits viele Insolvenzverfahren für deutsche Mandanten in England erfolgreich eingeleitet und abgeschlossen. Durch entsprechende Partner ist Herr RA Rust in der Lage, den Mandanten komplett zu begleiten, einschliesslich Wohnungssuche, Mietvertrag, Kontoeröffnung usw..Wenn Sie die Dienste von Herrn RA Rust in Anspruch nehmen möchten, ist die Arbeitsaufteilung wie folgt:

  • London Consulting: Selfmade-Paket, Gründung der englischen Limited mit Treuhand-Diensten, realem Domizil UK, Kontoeröffnung (Unser Basispaket)
  • RA Rust: Rechtliche Beratung Deutschland/England, Einleitung InsoVerfahren in England,Wohnung UK,privates Konto

Hinweise zur Beratung per E-Mail:

Die Beratung ist auf eine Stunde begrenzt. Weiterer Beratungsbedarf wird mit dem anwaltlichen Stundensatz von 150,00 Euro/Std abgerechnet. Wir setzen Sie in Kenntnis, sobald die Beratung kostenpflichtig wird. Bitte geben Sie Ihren Namen und die Rechnungsnummer an.

Sie können mit unserem Informationspaket das InsoVerfahren in England zu einem großen Teil selbständig (und/oder in Zusammenarbeit mit Ihrem heimischen Rechtanwalt/Steuerberater) realisieren. Zumindest sparen Sie erheblich an Kosten. Folgende Kosten bleiben aber immer: Englischer Anwalt für Insolvenzrecht, gerichtliche Gebühren UK, i.d.R. Gründungskosten UK Limited, je nach Ausgestaltung (vgl oben). Sie können natürlich zusätzlich zum Informationspaket eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen (Gebührenpflichtig). Selbstverständlich können Sie uns zum "InfoPaket UK Inso" (Kurzbezeichnung der Dienstleistung) zusätzlich mit der Gründung Ihrer Limited beauftragen. Wenn Sie keinen Arbeitsplatz in England haben, sollte die Gründung einer englischen Limited an Erster Stelle stehen. Wir empfehlen u.U. die Übernahme/Kauf einer Vorrats-Limited, also einer unbelasteten Limited, die bereits seit Monaten oder Jahren besteht (Wir haben derartige Limiteds verfügbar).

Gebühren Informationspaket zum Insolvenzverfahren in England: 249,00 Euro plus MWSt

Bestellungen über unseren eShop

6. Ausgestaltung der englischen Limited

Die englische Limited muss so ausgestaltet werden, dass nicht der Verdacht einer reinen Schein- oder Briefkastenfirma entsteht. Vielmehr muss die englische Limited einen ordentlichen Geschäftssitz nach englischem Recht aufweisen. Mithin muss die Kontoeröffnung garantiert sein, "Hilfe" bei der Eröffnung eines Bankkontos bringt Ihnen gar nichts. Außerdem sollten die Treuhänder Rechtsanwälte und Steuerberater sein. Lassen Sie also die Finger von so genannten Billiglösungen, diese bringen Ihnen nur Nachteile und/oder verhindern den reibungslosen Ablauf des Insolvenzverfahrens!

I.d.R. erfolgt die Ausgestaltung im Rahmen unseres Basispaketes UK Limited :

Leistungen:

  • Gründung mit allen Dokumenten, Apostille, notariell beglaubigte Übersetzungen
  • Treuhand-Komplett-Paket (Treuhand-Direktor und Treuhand-Shareholder)
  • Notarieller Treuhand-Vertrag
  • Generalvollmacht an Gründer, in deutscher Übersetzung und notariell beglaubigt
  • Treuhand- Sekretär, englische Steuerkanzlei
  • Firmensitz London (Firmenadresse real, keine Briefkastenadresse, keine CO Adresse!), mithin ordentliche Geschäftsadresse im Sinne
  • Telefon und Fax England, zentral
  • Bankkonto der Ltd in England, inkl. Visa Debit Card und Internet-Banking, Pfund- und Euro-Konto, Kontoeröffnung wird garantiert (HSBC-Bank London)
  • INS Dienstleistungspaket: Vertragsentwürfe (Honorarvertrag mit dem Repräsentanten in Deutschland bzw. Handelsvertreter nach § 84 HGB, Vertrag UK Ltd und deutsche Kunden der Ltd als Entwurf, Vorlage Rechnungsstellungen und Anschreiben), Internetpräsenz auf UK-Server mit 10 Seiten, Feedbackformular und Email-Adresse UK
  • Vermittlung an intern. Steuerberatungsgesellschaft in London (deutschsprachig, Zulassung für Deutschland und England)
  • Vorlagen Briefpapier,Rechnungen
  • Gesellschafter-Versammlung
  • Postweiterleitung nach Deutschland

Gebühr: 5.500,00 Euro plus MWSt für Gründung und alle Sonderdienste im ersten Geschäftsjahr. Bei Einmalzahlung gewähren wir 5% Rabatt auf die Gründungsgebühr. Zur Schonung der Liquidität bieten wir noch unser Leasingmodell UK Limited an.

Verlängerung nach ersten GJ. (Treuhand-Dienste,Domizil,Fax, Telefon usw.): 2.475 Euro pro Jahr + 17,5% VAT

Alternatives Angebot: Beim Premium-Paket UK Inso installieren wir eine englische Limited mit Treuhand-Diensten für 2.900,00 Euro, mehr lesen Sie hier...


6. Gesamte Abwicklung über uns

Hier übernimmt die London Consulting und seine Partner die gesamte Abwicklung für Sie. An erster Stelle steht ein Beratungsgespräch bei RA Rust. Die Gebühren richten sich nach dem Aufwand, rechnen Sie insgesamt zwischen 12.000- 16.000 Euro.


Beratungsformen:
 
Online Beratung Telefonische Beratung Vor-Ort Beratung
1.Sie erhalten die Honorarvereinbarung und die anwaltliche Vollmacht per E-Mail oder Fax. 1. Sie rufen uns auf einer gebührenpflichtigen Rufnummer an und erhalten eine Erstberatung 1. Sie erhalten die Honorarvereinbarung und anwaltliche Vollmacht vorab per Mail oder Fax
2. Sie senden uns den Fragebogen ausgefüllt zu, wir kommunizieren per E-Mail oder Telefon 2. Sie entscheiden sich für die Online- oder Vor-Ort-Beratung. Mehr zum Thema... 2. Sie vereinbaren einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Hamburg. Mehr zum Thema...
3. Wir leiten alle notwendigen Schritt ein, dass Erscheinen in unserer Kanzlei ist nicht erforderlich. Mehr zum Thema...    
 
 
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