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Gebühren für unsere Dienstleistungen

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Die Durchführung dieses Auftrags ist – abgesehen von der Gebühr in Höhe von 10,00 € gem. Nr. 2600 RVG kostenlos für Antragsteller/in soweit die Voraussetzungen der Gewährung von Beratungshilfe vorliegen, und auf Antrag des Antragstellers/der Antragstellerin beim zuständigen Amtsgericht der anerkannten Stelle für Verbraucherinsolvenzberatung ein Beratungsschein zur Abrechnung nach RVG Nr. 2603 bis 2608 ausgestellt wird.

Besteht die Möglichkeit der Abrechnung mit der Justizkasse nicht, obgleich ein Beratungshilfe­berechtigungsschein vorliegt, werden dem Auftraggeber nur die Gebühren berechnet, die normal mit der Landesjustizkasse abgerechnet werden. Das ist ungefähr die Hälfte der normalen nachfolgend aufgeführten Gebühren.

Ohne Beratungshilfeberechtigungsschein werden die folgenden Gebühren in Ansatz gebracht:

 

bis zu 5 Gläubigern

450,00

von 6 bis 10 Gläubigern

675,00 €

von 11 bis 15 Gläubigern

900,00

über 15 Gläubiger

1,100,00 €

 

Hinzu kommen noch 20,00 € Porto- und Kommunikationsgebühren und pauschal 20,00 € Kopierkosten, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Betrag sollte vollständig bezahlt sein, bevor der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Gericht eingereicht wird. Teilzahlungen sind NICHT möglich.

Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass die Forderungen aus dieser Honorarvereinbarung nicht Bestandteil des angestrebten Verbraucherinsolvenzverfahrens sind bzw. werden.


Anträge
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als pdf-Datei, führen entsprechend aus, unterzeichnen und senden per Fax, E-Mail oder Post an uns.

Checkliste - notwendige Unterlagen

Die unten aufgeführten Unterlagen werden komplett benötigt.

  1. Namen und Anschriften Ihrer Gläubiger (vollständige Adresse incl. Straße)

     
  2. Forderungshöhe des jeweiligen Gläubigers (ungefähre Höhe einschließlich Kosten und Zinsen)
     
  3. Unterlagen zu Ihren Einkommensverhältnissen
    1. Ihre letzte Gehalts- oder Lohnabrechnung
       
    2. Ihren letzten Bescheid von Arbeitslosengeld, -hilfe oder Sozialhilfe
    3. Für den Fall, dass Sie Unterhaltsleistungen beziehen: Kenntnis des geleisteten Unterhaltes
    4. Unterlagen über die Abtretung oder Verpfändung von Lohn- oder Gehaltsansprüchen
  4. Übersicht über die von Ihnen unterhaltenen Konten- und Sparverträge
     
  5. Übersicht über die Versicherungsverträge (Lebensversicherung, Ansprüche gegenüber der BfA oder LvA, private Rentenversicherung, private Krankenversicherung etc.)
     
  6. Sonstiges
    1. Für den Fall, dass Sie Grundstücke besitzen: Grundbuchauszug
    2. Für den Fall, dass Sie Ansprüche aus Lebensversicherungen/Sterbekassen haben: die hierfür notwendigen Unterlagen
    3. Für den Fall, dass Sie Wertpapiere, Schuldbuchforderungen oder Darlehensforderungen und ähnliche Geldanlagen unterhalten: die jeweilige Konten- und Forderungsübersicht
    4. Für den Fall, dass Sie selbstständig tätig sind: eine Inventur der für den selbstständigen wirtschaftlichen Betrieb notwendigen Gegenstände
    5. Für den Fall, dass Sie an Personengesellschaften beteiligt sind (offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Partnergesellschaft, GbR u.a.): die Gesellschaftsverträge
    6. Für den Fall, dass Sie Aktien, Genussrechte oder sonstige Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, GmbH, Kommanditgesellschaft auf Aktien) besitzen: Depotauszug bzw. die Gesellschaftsverträge
    7. Für den Fall, dass Sie regelmäßig wiederkehrende Zahlungsverpflichtungen (Miete, Unterhaltszahlungen) sowie auch besondere Belastungen haben: Unterlagen über deren Höhe

 

 
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