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Gebühren für unsere
Dienstleistungen
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Die Durchführung
dieses Auftrags ist – abgesehen von der Gebühr in Höhe von 10,00 €
gem. Nr. 2600 RVG kostenlos für Antragsteller/in soweit
die Voraussetzungen der Gewährung von Beratungshilfe vorliegen, und
auf Antrag des Antragstellers/der Antragstellerin beim zuständigen
Amtsgericht der anerkannten Stelle für Verbraucherinsolvenzberatung
ein Beratungsschein zur Abrechnung nach RVG Nr. 2603 bis 2608
ausgestellt wird.
Besteht die
Möglichkeit der Abrechnung mit der Justizkasse nicht, obgleich ein
Beratungshilfeberechtigungsschein vorliegt, werden dem Auftraggeber
nur die Gebühren berechnet, die normal mit der Landesjustizkasse
abgerechnet werden. Das ist ungefähr die Hälfte der normalen
nachfolgend aufgeführten Gebühren.
Ohne Beratungshilfeberechtigungsschein werden die folgenden Gebühren
in Ansatz gebracht:
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bis zu 5
Gläubigern |
450,00 |
von 6 bis 10
Gläubigern |
675,00 € |
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von 11 bis 15
Gläubigern |
900,00 |
über 15 Gläubiger |
1,100,00 € |
Hinzu kommen noch
20,00 € Porto- und Kommunikationsgebühren und pauschal 20,00 €
Kopierkosten, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Betrag sollte
vollständig bezahlt sein, bevor der Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens bei Gericht eingereicht wird. Teilzahlungen sind
NICHT möglich.
Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass die Forderungen
aus dieser Honorarvereinbarung nicht Bestandteil des angestrebten
Verbraucherinsolvenzverfahrens sind bzw. werden.
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Anträge
als pdf-Datei, führen
entsprechend aus, unterzeichnen und senden per Fax, E-Mail oder
Post an uns.
Checkliste - notwendige Unterlagen
Die unten aufgeführten Unterlagen werden komplett benötigt.
- Namen und Anschriften Ihrer Gläubiger (vollständige Adresse
incl. Straße)
- Forderungshöhe des jeweiligen Gläubigers (ungefähre Höhe
einschließlich Kosten und Zinsen)
- Unterlagen zu Ihren Einkommensverhältnissen
- Ihre letzte Gehalts- oder Lohnabrechnung
- Ihren letzten Bescheid von Arbeitslosengeld, -hilfe oder
Sozialhilfe
- Für den Fall, dass Sie Unterhaltsleistungen beziehen:
Kenntnis des geleisteten Unterhaltes
- Unterlagen über die Abtretung oder Verpfändung von Lohn-
oder Gehaltsansprüchen
- Übersicht über die von Ihnen unterhaltenen Konten- und
Sparverträge
- Übersicht über die Versicherungsverträge
(Lebensversicherung, Ansprüche gegenüber der BfA oder LvA,
private Rentenversicherung, private Krankenversicherung etc.)
- Sonstiges
- Für den Fall, dass Sie Grundstücke besitzen:
Grundbuchauszug
- Für den Fall, dass Sie Ansprüche aus
Lebensversicherungen/Sterbekassen haben: die hierfür
notwendigen Unterlagen
- Für den Fall, dass Sie Wertpapiere, Schuldbuchforderungen
oder Darlehensforderungen und ähnliche Geldanlagen
unterhalten: die jeweilige Konten- und Forderungsübersicht
- Für den Fall, dass Sie selbstständig tätig sind: eine
Inventur der für den selbstständigen wirtschaftlichen Betrieb
notwendigen Gegenstände
- Für den Fall, dass Sie an Personengesellschaften beteiligt
sind (offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft,
Partnergesellschaft, GbR u.a.): die Gesellschaftsverträge
- Für den Fall, dass Sie Aktien, Genussrechte oder sonstige
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften,
GmbH, Kommanditgesellschaft auf Aktien) besitzen: Depotauszug
bzw. die Gesellschaftsverträge
- Für den Fall, dass Sie regelmäßig wiederkehrende
Zahlungsverpflichtungen (Miete, Unterhaltszahlungen) sowie
auch besondere Belastungen haben: Unterlagen über deren Höhe
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