Insolvenzverfahren in Frankreich: Nach 18 Monaten schuldenfrei

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Insolvenzverfahren in Frankreich: Nach 18 Monaten schuldenfrei, auch für Deutsche

Anbieter: Unsere Partnerkanzlei London Consulting&Trustee Ltd

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1. Grundlagen

Grundlage für die französische Restschuldbefreiung nach 18 Monaten, auch für "Deutsche", bildet die EU-Rechtsprechung und das BGH-Urteil vom 18. 9. 2001, mit dem Aktenzeichen: IX ZB 51 / 00, dass wir unten detailliert ausführen. Der Leitsatz des BGH-Beschlusses lautet:

Wenn sich ein deutscher Staatsangehöriger ins Ausland begibt und sich dort einem Verfahren zur Restschuldbefreiung unterwirft, welches den Regelungen der deutschen InsO, insbesondere in Bezug auf die Vermögensverwertung, grundsätzlich entspricht, so ist eine dort erteilte Restschuldbefreiung auch im Inland anzuerkennen. Die im Ausland ( hier: Frankreich ) geltenden Fristen zur Erlangung der Restschuldbefreiung müssen nicht den relativ langen Fristen der deutschen InsO entsprechen. BGH, Beschluß vom 18. 9. 2001 - IX ZB 51 / 00

2. Allgemeines

Einleitung

Das deutsche Insolvenzrecht ist sehr zu Gunsten der Gläubiger ausgelegt. Mithin dauert die "Wohlverhaltensperiode" 6 Jahre. So kann gut und gern ein Zeitraum von mehr als 7-9 Jahren vergehen, bis die Restschuldbefreiung eintritt. Macht der Schuldner innerhalb der Wohlverhaltsperiode "Fehler", kann die Restschuldbefreiung sogar versagt werden. Das EU-Ausland ist bedeutend schuldnerfreundlicher und gibt seinen Bürgern wesentlich schneller die Möglichkeit ein normales Leben schuldenfrei zu führen.

Das Selfmade-Paket FranzInso können Sie über den LCT- Shop bestellen. Sie erhalten die Exposees als pdf-Dateien oder in Papierform. Die Gebühren betragen 149,00 Euro + MWSt inkl. einer Stunde Beratung.

Welche Vorteile bietet Frankreich bei der Durchführung des Verfahrens

Insolvenzverfahren der üblichen Art mit Restschuldbefreiung und den damit verbundenen Wohlverhaltensphasen von unterschiedlicher Dauer gibt es grundsätzlich in jedem EU-Land. In Deutschland ist mit einer Dauer des Verfahrens von gegenwärtig 7 - 9 Jahren bis zur Erlangung der Restschuldbefreiung zu rechnen. An den vom Gericht festgesetzten Treuhänder muss der pfändbare Teil des Einkommens während der Wohlverhaltensphasen abgetreten werden. Die Gerichtskosten können vorübergehend gestundet werden, dürfen jedoch nicht erlassen werden.

In Frankreich dauert dieses Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung je nach  Komplexität zwischen 9 bis 18 Monaten. Eine Wohlverhaltensphase wie in Deutschland von 5-6 Jahren gibt es dort nicht. Mit Beschluss vom 18.9.2001 hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) festgelegt, die Entscheidungen der französischen Gerichte von jedem deutschen Gericht anerkannt werden müssen, sofern sich dieses Französische Gericht für zuständig erklärt hat, das bedeutet, dass auch deutsche Staatsbürger in Frankreich das Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung erfolgreich durchführen können.

Was gilt es zu beachten ?

Es muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass ein Verbraucherinsolvenzverfahren auf Sie zutrifft, beispielsweise Haftungsinanspruchnahme als Privatperson, aus ehemaliger Tätigkeit als GmbH – Geschäftsführer, Tätigkeit als Einzelunternehmer, in einer GbR usw... Wenn Sie diese Restschuldbefreiung in Frankreich durchführen wollen, dann müssen Sie einen Wohnsitz in Frankreich nachweisen, d.h., Sie müssen einen Mietvertrag vorweisen können (mit Telefonrechnung, Energieabrechnung etc.). Als weitere Unterlage wird die Liste de Pieces benötigt, die sie vorzulegen haben. Mithin die üblichen Unterlagen, wie Zusammenstellung der Gläubiger,Geburtsurkunde usw..

Die Unterlagen sollten möglichst komplett sein, um eine unnötige Verzögerung des Verfahrens durch Nachforderung von Unterlagen zu vermeiden. In jedem Falle ist der Nachweis zu führen, dass sie überschuldet sind und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie bereits eingeleitet wurden. Als Beweismittel dienen Ihnen an dieser Stelle Mahn- und Vollstreckungsbescheide, Protokolle über erfolglose Pfändungen sowie Eintragungen von Sicherungshypotheken.

Wie läuft das Verfahren in Frankreich ab?

Grundsätzlich muss der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und auf Erteilung der Restschuldbefreiung durch einen Anwalt unter Vorlage der oben genannten Unterlagen gestellt werden. Wir stellen Ihnen auf Wunsch einen französischen Rechtsanwalt mit guten Deutschkenntnissen und vermitteln Ihnen einen ordentliche und ladungsfähige Adresse mit Mietvertrag und Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.

Es wird verlangt, dass Sie eine normale Wohnung besitzen. Mit mehreren Personen in einem möblierten Zimmer funktioniert das Verfahren nicht. Von einem Appartement bzw. 2- Zimmer, Küche und Bad muss schon ausgegangen werden.

Das sind die grundsätzlichen Voraussetzungen. Es sind jedoch weitere entscheidende Details zu beachten, ohne die eine erfolgreicher Abschluss des Verfahrens unmöglich ist. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden alle Zwangs- und Vollstreckungsmaßnahmen gestoppt, dadurch kommen Sie in den Genuss des vollen Gläubigerschutzes. Der vom Gericht bestimmte Insolvenzverwalter unternimmt  mit Ihnen alle weiteren Schritte.

Der Insolvenzverwalter erstellt nach der Prüfung der Sach- und Rechtslage einen Bericht, den er dem Gericht übergibt. Sofern Ihrerseits keine Masse vorhanden ist, wird das Verfahren, wie in Deutschland auch, abgewiesen. Anschließend wird das Gericht die Erteilung der Restschuldbefreiung vornehmen. Achtung: Sofern das französische Gericht erkennt, dass in den letzten Wochen oder Monaten willkürlich hohe Verschuldungen vorgenommen worden sind und man auf diese Art und Weise von seinen Verpflichtungen befreien will, wird das Verfahren abgelehnt.

Muss ich wirklich in Frankreich wohnen?

Diese Frage im Rahmen einer öffentlichen Internetpräsenz zu beantworten ist recht "haarig". Selbstverständlich fördern wir keine illegalen Tätigkeiten. Aber Sie selbst wissen, dass wir innerhalb Europas "offene Grenzen" haben. Einige "Dinge" sollten natürlich nicht passieren: Sie haben in Ihrer französischen Wohnung den ganzen Winter kaum geheizt, obwohl in Frankreich 4 Monate "Kälteeinbruch" herrschte. Was Sie "dürfen": Sie dürfen in Deutschland weiterhin "private und berufliche Interessen" haben, Sie dürfen sogar in Deutschland arbeiten. Man sollte Ihnen allerdings nicht nachweisen können, dass Sie 51% des Jahres in Deutschland "verbracht" haben. Ihr "Lebensmittelpunkt" muss- real oder nach "außen"- in Frankreich sein.

Immobilien in Deutschland

Bei Immobilien gilt das so genannte Belegenheitsstaatsprinzip. Mithin kann in Deutschland ein Sekundär-Insolvenzverfahren eröffnet werden. Es bestehen hier Lösungsansätze, z.B.: Sie gründen eine englische Limited mit Betriebsstätte Deutschland und Treuhand-Diensten. Diese Limited (also eigentlich "Ihre Limited") bietet dann im Rahmen der Zwangsversteigerung. Die Immobilie wird dann Anlagevermögen der Limited und ist nicht verwertbar.

3. Unsere Dienstleistungen

3.1. Unser Info-Paket FranzInso

Unser Info-Paket "franzInso" beschreibt die detaillierte Verfahrensweise für das französische Insolenzverfahren. Unsere Klienten werden damit in die Lage versetzt, ohne großen finanziellen Aufwand, in den Genuß der Restschuldbefreiung nach nur 18 Monaten zu kommen.

Inhalte:

  • Gesetzliche Grundlagen

  • Reale Wohnsitznahme in Frankreich oder "Briefkasten", was ist "der Lebensmittelpunkt?"

  • So finden Sie eine Wohnung in Frankreich, auch ohne Kenntnisse der französischen Sprache und ohne nach Frankreich einreisen zu müssen

  • Formulare in französischer Sprache und deutscher Übersetzung: Polizeiliche Anmeldung in Frankreich, Anmeldung Wasser,Strom und Telefon

  • Fallstricke, worauf Sie achten müssen

  • Wie Sie den Aufenthalt in Deutschland und Frankreich gestalten können, ohne das Ihr Lebensmittelpunkt formal Deutschland bleibt

  • Abläufe: Einleitung des Insolvenzverfahrens in Frankreich, Antrag auf Restschuldbefreiung, Information an Ihre Gläubiger

  • Adressdaten von deutschsprachigen Anwälten in Frankreich, bzw. deutschen Anwälten mit Zulassung in Frankreich

  • So sparen Sie Geld: Aufbereitung Ihrer Akten für das französische Insolvenzgericht bzw. und/oder für den französischen Anwalt

  • In Deutschland arbeiten, in Frankreich Inso anmelden? Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen

  • Für Unternehmer: Die Kombination zwischen FranzInso und EU-Gesellschaft: Weiterhin Geschäfte tätigen ohne Gläubigerzugriff auf das Gesellschaftsvermögen und analog nach 18 Monaten schuldenfrei

  • Kostenlose Beratung per E-Mail: Sie können Ihre Fragen per E-Mail stellen, wir antworten innerhalb von 24 Stunden (Werktags). Dazu erhalten Sie ein Kundenkennwort (Ihre Rechnungsnummer)

    Hinweise zur Beratung per E-Mail:

    Die Beratung ist auf eine Stunde begrenzt. Weiterer Beratungsbedarf wird mit dem anwaltlichen Stundensatz von 150,00 Euro/Std abgerechnet. Wir setzen Sie in Kenntnis, sobald die Beratung kostenpflichtig wird. Bitte geben Sie Ihren Namen und die Rechnungsnummer an.

Was müßten Sie tun?

Klar, für 149,00 Euro können wir nur "Hilfe zur Selbsthilfe" anbieten. Sie müssten dann eine Wohnung in Frankreich eigenständig anmieten, Sie müssten sich mittels der Formulare polizeilich melden. Sie kontaktieren dann einen Anwalt aus unserer Liste, der in Frankreich zugelassen ist und deutsch spricht. Parallel stellen Sie eine genaue Gläubigerliste auf, einen Vordruck finden Sie im Paket.

Gebühr:

Das FranzInso- Paket kostet einmalig 149,00 Euro + MWSt

3.2. Infopaket FranzInso inkl. Sonderdienste

Leistungen wie beim Infopaket FranzInso, jedoch zusätzlich folgende Dienstleistungen:

-Direkthilfe durch unseren Partner in Frankreich: Wohnungsangebote zufaxen/per Email, Unterstützung bei der Unterzeichnung des Mietvertrages, polizeiliche Anmeldung, Anmeldung beim Finanzamt, Eröffnung eines Bankkontos in Frankreich. Auf Wunsch können Sie einen Termin mit unserem Partner in Frankreich vereinbaren und die oben beschrieben Angelegenheit an einem Werktag erledigen. Sollte ein Termin in Frankreich nicht möglich sein, können die Maßnahmen auch so erledigt werden. Ausnahme: Tatsächliche Verlagerung des Wohnsitzes.

Das FranzInso- Paket inkl. Sonderdienste kostet einmalig 990,00 Euro+ MWSt

Bestellungen über den LCT- eShop

4. Weitere Dienstleistungen

Unser Franz-Inso-Paket ist zunächst "Hilfe zur Selbsthilfe". Mit den dort vermittelten Kenntnissen, Gesetzesgrundlagen, Formularen, Adressen und Kontakten, können Sie ein französisches Insolvenzverfahren mit einigen Mühen und Arbeitseinsatz auch von A-Z eigenständig umsetzen. Sie brauchen nur noch einen Anwalt mit Zulassung in Frankreich, der das Insoverfahren für Sie beim zuständigen Amtsgericht in Frankreich einleitet. Adressen und Kontakte finden Sie ebenfalls im Info-Paket.

Beim Franz-Inso-Paket mit Sonderdiensten brauchen Sie nur noch das InsoVerfahren mittels einem französischen Anwalt einleiten. Selbstverständlich geben wir Ihnen entsprechende Kontaktadressen von franz. Anwälten, die deutschsprachig sind.

5. Rechtliche Beratung

Unser Rechtsanwalt Martin Bischhoff  berät Sie gerne in unseren Räumen in Hamburg. Dabei kostet ein Beratungsgespräch 150,00 Euro pro Stunde. Termine nach Vereinbarung. Aufgrund der niedrigen Gebühren unser FranzInso-Pakete sind diese Beratungskosten nicht anrechenbar, sondern im jedem Falle zu leisten.

6. Firmengründung und FranzInso

Gerade für Unternehmer, aber auch für "Angestellte", eignet sich die Kombination zwischen einer EU-Firmengründung, also z.B. UK Ltd, und dem französischen Insolvenzverfahren. Bei einer "treuhänderischen Gründung", können die Gläubiger nicht auf das Vermögen der Gesellschaft zugreifen. So können Sie weiter Geschäfte tätigen, ohne das die Gläubiger pfänden können. Sie sind dann bei Ihrer Gesellschaft angestellt und nur der pfändbare Anteil des Gehaltes muss an den InsoVerwalter abgeführt werden. Häufig können Angestellte einen Deal mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren: Nicht mehr Sie als natürliche Person sind angestellt im Sinne, sondern "Ihre" Gesellschaft hat einen Vertrag mit Ihrem bisherigen Arbeitgeber. "Der AG" spart dann sogar Sozialversicherungsleistungen.

6.1. Möglich ist auch die Konstellation über eine franz. GmbH (SAL), da das Gesellschaftsrecht in Frankreich reformiert wurde. Für die Gründung einer SAL ist nur noch ein Stammkapital von 1,50 Euro analog einer englischen Ltd erforderlich. Mithin kann eine franz. SAL installiert werden, bei der Sie als natürliche Person angestellt sind. Allein Ihr Gehalt ist pfändbar. Der Zugriff auf den Gewinn der SAL kann durch Stellung eines Treuhand- Gesellschafters verhindert werden.

7. Komplette Abwicklung "FranzInso" über uns

Wir würden folgende Gebühren berechnen:

  • Rechtsanwalt Frankreich, InsoV, gerichtliche Gebühren, parallele Betreuung durch deutschen Fachanwalt für Insolvenzrecht: ca. 12.000,00 Euro

  • Agentur Frankreich: Je nach Dienstleistung zwischen 3.500- 4.500,00 Euro

  • Gründung franz. GmbH: Je nach Dienstleistung zwischen 3.500- 5.800,00 Euro

Agentur Frankreich-Leistungsspektrum:

  • Hilfe bei der Wohnungssuche, Zeichnung des Mietvertrages, Anmeldung Strom/Wasser/Telefon, Handy Frankreich, privates Konto Frankreich usw..

Franz. GmbH-Leistungsspektrum:

  • Gründung, Registereintrag,Angestelltenvertrag mit Ihnen, Treuhand-Gesellschafter, Domizil Frankreich

Unsere Anwälte und die Agentur in Frankreich sind deutschsprachig. Die Gebühren verstehen sich netto. 50% Anzahlung sind auf jedem Fall zu leisten.

 


Beratungsformen:
 
Online Beratung Telefonische Beratung Vor-Ort Beratung
1.Sie erhalten die Honorarvereinbarung und die anwaltliche Vollmacht per E-Mail oder Fax. 1. Sie rufen uns auf einer gebührenpflichtigen Rufnummer an und erhalten eine Erstberatung 1. Sie erhalten die Honorarvereinbarung und anwaltliche Vollmacht vorab per Mail oder Fax
2. Sie senden uns den Fragebogen ausgefüllt zu, wir kommunizieren per E-Mail oder Telefon 2. Sie entscheiden sich für die Online- oder Vor-Ort-Beratung. Mehr zum Thema... 2. Sie vereinbaren einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Hamburg. Mehr zum Thema...
3. Wir leiten alle notwendigen Schritt ein, dass Erscheinen in unserer Kanzlei ist nicht erforderlich. Mehr zum Thema...    
 
 
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