Limited Gründung und geschäftlicher Neubeginn

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Englische Limited gründen: Strategie zum geschäftlichen Neubeginn, "Berliner Modell"

Verwandte Links:

Limited allgemein -Limited Betriebsstätte UK- Limited Betriebsstätte nicht UK

Hinweis: Die Gründung einer englischen Limited erfolgt in Zusammenarbeit mit unser Partnerkanzlei London Consulting&Trustee Ltd

Es bestehen verschiedene Strategien für den geschäftlichen Neubeginn, ohne Gläubigerzugriff auf das Vermögen der Gesellschaft, z.B. nach Überschuldung/Insolvenz der Personengesellschaft oder juristischen Person. Unser „Berliner Modell“ offeriert dem Mandanten einen Vermögensschutz durch Gründung einer englischen Limited mit steuerlicher Betriebsstätte in Deutschland, garantierter Kontoeröffnung und einem Treuhand-Shareholder (juristische Person, Steuer-Rechtsanwälte). Es eignet sich daher insbesondere für Personen, deren Gegenstand eine steuerliche Betriebsstätte in Deutschland auslöst und die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Abgrenzung

Das Modell grenzt sich von unserem Basis-Paket UK Limited insoweit ab, dass beim Basis-Paket eine steuerliche Betriebsstätte in England installiert wird und somit zusätzlich i.d.R. steuerliche Vorteile generiert werden können, mithin/ergänzend ein Engländer treuhänderisch als Direktor der Gesellschaft auftritt und eine englische juristische Person als Treuhand-Shareholder.

Das Modell grenzt sich mithin von dem Modell „Insolvenzverfahren Frankreich oder England“ insoweit ab, dass der Schuldner beim Insolvenzverfahren im Ausland seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach Frankreich oder England verlagert, um in den Genuß der kurzen Wohlverhaltensperioden zu kommen.

Gründung einer englischen Limited mit steuerlicher Betriebsstätte in Deutschland

Rechtsfolge: Das Besteuerungsrecht steht Deutschland zu, also 25 % Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer nach Hebesatz

1.         Der „Schuldner“ wird Direktor und erhält ein Gehalt von der Limited.

            Bei Überschuldung/Inso: Der pfändbare Anteil des Gehaltes wird gemäß Pfändungstabelle an den Insolvenzverwalter abgeführt. Hat der Schuldner“ seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, beträgt die Wohlverhaltensperiode im Rahmen eines Insolvenzverfahrens 6 Jahre bis zur Restschuldbefreiung.

2.         Shareholder/Direktor wird eine deutsche juristische Person (Treuhandverhältnis mit Treugeber).

            Rechtsfolge: Gläubiger haben keinen Zugriff auf das Vermögen oder den Gewinn der Limited, Ausschüttungen bleiben beim Shareholder zunächst steuerfrei gestellt (vgl. Körperschaftssteuergesetz, Beteiligungserlöse zwischen juristischen Personen). Die Limited kann Vermögen im Sinne erwerben, ohne das die Gläubiger des Direktors Anspruch auf das Vermögen haben. Im „Innenverhältnis“ bleibt das Vermögen „Eigentum“ des Mandanten.

3.         Die Limited erhält ein Geschäftskonto bei einer großen Berliner Bank, inkl. EuroCard und Internetbanking, unabhängig von der Bonität des Mandanten

4.         Die Limited wird mit Sitz in Berlin ins deutsche Handelsregister eingetragen

Vorteile dieser Variante gegenüber anderen Varianten:

Durch die Gründung einer Limited (juristischen Person im Sinne), bei der der Mandant Direktor und eine „dritte Person“ Shareholder wird, ergeben sich folgende Vorteile:

1.         Der „Schuldner“ kann geschäftlich neu beginnen, ohne Gläubigerzugriff auf das „Vermögen“ der Gesellschaft (Limited)

2.         Der „Schuldner“ bleibt „Herr“ über die Geschicke der Gesellschaft, da Direktor/Geschäftsführer und alleinige Kontovollmacht.

3.         Mithin und/oder ergänzend tritt eine Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei als Shareholder auf, was im Rahmen der Vermögenssicherung nicht unwichtig ist.

4.         Durch „Sitz in Berlin“ ergeben sich Gestaltungsspielräume zwischen „aktiver Geschäftstätigkeit“ und „Sitz der Betriebsstätte“. Auf Wunsch kann der Sitz entsprechend verlegt werden. Der Sitz in Berlin wird als „ordnungsgemäße Geschäftsadresse installiert“, mit Mietvertrag (!) zwischen Vermieter und Mieter, mithin die Limited, und realer Telefon- und Faxnummer.

Differenzierung zu „Billiglösungen“:

Die meisten „Billiganbieter“ bieten entweder keinen Treuhand-Shareholder an oder dieser ist ein „Gründungs-Shareholder“, der nach Eintrag ins Register zurücktritt und an den eigentlichen Nutznießer übergibt. Somit ist der „eigentliche Gesellschafter“ schnell zu identifizieren, also der größte Blödsinn, den es gibt! Mithin werden Sie bei uns von versierten Steuerberatern und Rechtsanwälten betreut, beim Treuhand-Shareholder handelt es sich ebenfalls um eine Steuer-und Rechtsanwaltskanzlei. Außerdem garantieren wir die Kontoeröffnung, unabhängig von der Bonität des Mandanten (dann Direktor der Limited). Billiggründer offerieren dem ahnungslosen Kunden "Hilfe bei der Eröffnung eines Bankkontos", in der Praxis erfolgt also keine Kontoeröffnung, da die Bonität des Direktors geprüft wird.

Rechtliche und steuerrechtliche Beratung

Gerade im Rahmen von Insolvenz-und/oder Überschuldungstatbeständen ist eine begleitende Rechtsberatung wichtig. Wir beraten Sie in allen Fragen, wobei folgende Regeln gelten:

Bei Inanspruchnahme einer Erstberatung berechnen wir dem Klienten 70,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Stunde. Kommt es nachfolgend zu einem Vertragsabschluß zwischen dem Klienten und der London Consulting&Trustee Limited, so werden bis zu drei Stunden Beratungshonorar auf die Dienstleistungsgebühr angerechnet. Mithin reduziert sich die jeweilige Dienstleistungsgebühr (z.B. Firmengründung) um maximal 210,00 Euro. Eine Erstberatung ist für den Klienten i.d.R. also kostenlos, sofern nachfolgend ein Vertrag mit unserer Kanzlei gezeichnet wird.

Nachfolgeberatung

Vereinbaren der Klient und unsere Kanzlei eine Nachfolgeberatung (z.B. Ausarbeitung komplexer Gesellschaftsstrukturen), so wird dem Klienten die Regelgebühr von 150,00 Euro pro Stunde zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Es kann im Vorfeld eine maximale Stundenzahl mündlich oder schriftlich zwischen dem Klienten und uns festgelegt werden. Kommt es nachfolgend zur Vertragsunterzeichnung zwischen dem Klienten und unserer Kanzlei, so kann die Gebühr der Nachfolgeberatung nicht angerechnet werden.

Treuhand-Direktor als natürliche Person

Mitunter kann es gute Gründe geben, dass der Mandant nicht als Direktor/Geschäftsführer der Limited in Deutschland auftreten will oder darf. In einem solchen Fall können wir einen treuhänderischen Direktor stellen. Eine solche Stellung ist mit Auflagen verbunden, bitte Fragen Sie nach. Zwar gilt das Recht des Sitzstaates, also England, aber im Rahmen von Steuerstrafecht ist deutsches Recht anzuwenden. Mithin trägt ein "deutscher" Treuhand- Direktor ein sehr hohes Risiko. Aus diesem Grunde beträgt die Vergütung für den Treuhand-Direktor auch 290,00 Euro pro Monat.

Alternativen zum Berliner Modell

1. Die billigste Variante wäre die Gründung einer englischen Limited mit Betriebsstätte Deutschland, wobei Sie eine Person als Shareholder benennen können, mithin kein Treuhand-Shareholder von uns gestellt werden muss. Ist Ihre Bonität -als Direktor der Limited- sehr schlecht, so dass keine Kontoeröffnung erfolgen kann, können wir über die WireCard-Bank ein Kreditkartenkonto eröffnen (Zusatzgebühren 400,00 Euro).

2. Alternative wäre ggf. unser Basispaket UK Limited. Löst die Limited allerdings in Deutschland eine steuerliche Betriebsstätte nach DBA aus, wird wieder ein treuhänderischer Niederlassungsleiter in Deutschland benötigt, mit gleichen Kosten wie ein Treuhand-Direktor in Deutschland.

Domizilierung in Berlin

Wir empfehlen eBüro in Berlin. Die Anmeldung Ihrer Limited veranlassen wir entsprechend bzw. vermitteln.

Leistungen:

Verfügbarkeit: Ihr Sekretariat ist durchgehend durch uns besetzt. Auf Wunsch 24 Stunden täglich, 365 Tage im Jahr. So gehen unsere freundlichen Sekretärinnen für Sie ans Telefon und Sie haben - Dank unserer sofortigen Gesprächsnotizen per SMS, E-Mail und/oder Fax - jederzeit Zugang zu allen Informationen über eingegangene Anrufe.

Vorzimmerfunktion: Wir empfangen Ihre Anrufer höflich und professionell mit Ihrem Firmennamen. Dringende Anrufe stellt unser Telefonservice auf Wunsch durch, alle übrigen erhalten Sie als detaillierte Gesprächsnotiz.

Informiert: Bei jedem Anruf, E-Mail oder Fax schicken wir Ihnen eine SMS aufs Handy. Beispiel-SMS: "Anruf: Herr Kaiser, Allianz, 0172-1234567, bittet um Rückruf wegen Details zur Lieferung am Dienstag; erreichbar heute bis 20:00 h oder morgen ab 09:00 h".

Entlastung: Kompetente Büroservice-Mitarbeiter kümmern sich um die zeitraubende alltägliche Büroarbeit. Sie diktieren uns Ihre E-Mails oder Faxe, wir verschicken sie. So haben Sie mehr Zeit, sich um Ihre eigentlichen Aufgaben zu kümmern.

Die Leistungsmerkmale können (und sollten) um die Büroadresse Berlin" erweitert werden: Zustellbare Postadresse in Berlin, Firmenschild, Zeitweise Anmietung der Büro-und Konferenzräume nach Bedarf.

Leistungsbeschreibung:

  • Sie erhalten die exklusive Domiziladresse „Ihr Firmenname, Einstein Palais, Friedrichstraße 171, 10117 Berlin-Mitte“ die Sie auf all Ihren Geschäftspapieren verwenden können.
  • An Ihrer Domiziladresse ankommende Post wird von uns für Sie entgegengenommen und ungeöffnet an Ihren Standort geschickt. In naher Zukunft ist auch ein Scan-Service geplant.
  • Sie haben mit Ihrer Domiziladresse die Möglichkeit eine Firma in Berlin anzumelden.
  • Sie haben die Option auf die Anmietung der voll ausgestatteten Meeting- und Konferenzräume im Einstein Palais. Dabei steht Ihnen unsere sehr gehobene technische Ausstattung zur Verfügung

Diesen einmaligen Domizilservice bekommen Sie nur über ebuero als Erweiterung für 79 €/mtl. (zzgl. Servicegebühren für Postannahme nach Aufwand).

Gebühren Berliner Modell

Gründung englische Limited, Eintrag ins englische Handelsregister, beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache, Apostille, Gesellschafterbeschluss, Registeradresse England für ein Jahr bezahlt, Nominee Sekretär in England für ein Jahr bezahlt, NULL Bilanz England, Handelsregistereintrag Deutschland (Berlin), Notarkosten bezahlt, Treuhand-Shareholder für ein Jahr bezahlt, Treuhandvertrag, Kontoeröffnung Berlin inkl. EuroCard und Internetbanking: 2.990,00 Euro + MWst

Zusätzliche Kosten/Aufwendungen:

300,00 Euro Stammkapital müssen von der Limited eingezahlt werden. Zzgl. der Domizilkosten Berlin (ebüro), zzgl. Amtsgerichtskosten (ca. 200,00 Euro).

Jährliche Kosten erstmals nach 12 Monaten:

  • Treuhand-Shareholder: 900,00 Euro+ MWSt pro Jahr

  • Nom. Sekr. UK: 119,00 Euro + VAT pro Jahr

  • NULL Bilanz: 120,00 Euro pro Jahr

  • RegisterOffice UK: 110,00 Euro + VAT pro Jahr

Gesamtkosten pro Jahr: 1.249,00 Euro + MWst bzw VAT

Exposee mit Buchungsformular Berliner Modell


Beratungsformen:
 
Online Beratung Telefonische Beratung Vor-Ort Beratung
1.Sie erhalten die Honorarvereinbarung und die anwaltliche Vollmacht per E-Mail oder Fax. 1. Sie rufen uns auf einer gebührenpflichtigen Rufnummer an und erhalten eine Erstberatung 1. Sie erhalten die Honorarvereinbarung und anwaltliche Vollmacht vorab per Mail oder Fax
2. Sie senden uns den Fragebogen ausgefüllt zu, wir kommunizieren per E-Mail oder Telefon 2. Sie entscheiden sich für die Online- oder Vor-Ort-Beratung. Mehr zum Thema... 2. Sie vereinbaren einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Hamburg. Mehr zum Thema...
3. Wir leiten alle notwendigen Schritt ein, dass Erscheinen in unserer Kanzlei ist nicht erforderlich. Mehr zum Thema...    
 
 
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