 |
|
--Werbung-- |
Englische Limited gründen:
Strategie zum
geschäftlichen Neubeginn, "Berliner Modell"
Verwandte Links:
Hinweis: Die
Gründung einer englischen Limited erfolgt in Zusammenarbeit mit unser
Partnerkanzlei London Consulting&Trustee Ltd
Es bestehen verschiedene Strategien für den geschäftlichen Neubeginn,
ohne Gläubigerzugriff auf das Vermögen der Gesellschaft, z.B. nach
Überschuldung/Insolvenz der Personengesellschaft oder juristischen
Person. Unser „Berliner Modell“ offeriert dem Mandanten einen
Vermögensschutz durch Gründung einer englischen Limited mit
steuerlicher Betriebsstätte in Deutschland, garantierter
Kontoeröffnung und einem Treuhand-Shareholder (juristische Person,
Steuer-Rechtsanwälte). Es eignet sich daher insbesondere für Personen,
deren Gegenstand eine steuerliche Betriebsstätte in Deutschland
auslöst und die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Abgrenzung
Das Modell grenzt sich von unserem
Basis-Paket
UK Limited insoweit ab, dass beim Basis-Paket eine steuerliche
Betriebsstätte in England installiert wird und somit zusätzlich i.d.R.
steuerliche Vorteile generiert werden können, mithin/ergänzend ein
Engländer treuhänderisch als Direktor der Gesellschaft auftritt und
eine englische juristische Person als Treuhand-Shareholder.
Das Modell grenzt sich mithin von dem Modell
„Insolvenzverfahren Frankreich oder
England“
insoweit ab, dass der Schuldner beim Insolvenzverfahren im Ausland
seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach Frankreich oder England verlagert,
um in den Genuß der kurzen Wohlverhaltensperioden zu kommen.
Gründung einer englischen Limited mit steuerlicher Betriebsstätte in Deutschland
Rechtsfolge: Das Besteuerungsrecht steht Deutschland zu, also 25 %
Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer nach Hebesatz
1. Der „Schuldner“ wird Direktor und erhält ein Gehalt von der
Limited.
Bei
Überschuldung/Inso: Der pfändbare Anteil des Gehaltes wird gemäß
Pfändungstabelle an den Insolvenzverwalter abgeführt. Hat der
Schuldner“ seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, beträgt die
Wohlverhaltensperiode im Rahmen eines Insolvenzverfahrens 6 Jahre bis
zur Restschuldbefreiung.
2.
Shareholder/Direktor wird eine deutsche juristische Person
(Treuhandverhältnis mit Treugeber).
Rechtsfolge: Gläubiger haben keinen Zugriff auf das Vermögen oder den
Gewinn der Limited, Ausschüttungen bleiben beim Shareholder zunächst
steuerfrei gestellt (vgl. Körperschaftssteuergesetz,
Beteiligungserlöse zwischen juristischen Personen). Die Limited kann
Vermögen im Sinne erwerben, ohne das die Gläubiger des Direktors
Anspruch auf das Vermögen haben. Im „Innenverhältnis“ bleibt das
Vermögen „Eigentum“ des Mandanten.
3. Die Limited
erhält ein Geschäftskonto bei einer großen Berliner Bank, inkl.
EuroCard und Internetbanking, unabhängig von der Bonität des Mandanten
4. Die Limited
wird mit Sitz in Berlin ins deutsche Handelsregister eingetragen
Vorteile dieser Variante gegenüber anderen Varianten:
Durch die Gründung einer Limited (juristischen Person im Sinne), bei
der der Mandant Direktor und eine „dritte Person“ Shareholder wird,
ergeben sich folgende Vorteile:
1. Der
„Schuldner“ kann geschäftlich neu beginnen, ohne Gläubigerzugriff auf
das „Vermögen“ der Gesellschaft (Limited)
2. Der
„Schuldner“ bleibt „Herr“ über die Geschicke der Gesellschaft, da
Direktor/Geschäftsführer und alleinige Kontovollmacht.
3. Mithin
und/oder ergänzend tritt eine Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei als
Shareholder auf, was im Rahmen der Vermögenssicherung nicht unwichtig
ist.
4. Durch „Sitz
in Berlin“ ergeben sich Gestaltungsspielräume zwischen „aktiver
Geschäftstätigkeit“ und „Sitz der Betriebsstätte“. Auf Wunsch kann der
Sitz entsprechend verlegt werden. Der Sitz in Berlin wird als
„ordnungsgemäße Geschäftsadresse installiert“, mit Mietvertrag (!)
zwischen Vermieter und Mieter, mithin die Limited, und realer Telefon-
und Faxnummer.
Differenzierung zu „Billiglösungen“:
Die meisten „Billiganbieter“ bieten entweder keinen
Treuhand-Shareholder an oder dieser ist ein „Gründungs-Shareholder“,
der nach Eintrag ins Register zurücktritt und an den eigentlichen
Nutznießer übergibt. Somit ist der „eigentliche Gesellschafter“
schnell zu identifizieren, also der größte Blödsinn, den es gibt!
Mithin werden Sie bei uns von versierten Steuerberatern und
Rechtsanwälten betreut, beim Treuhand-Shareholder handelt es sich
ebenfalls um eine Steuer-und Rechtsanwaltskanzlei. Außerdem
garantieren wir die Kontoeröffnung, unabhängig von der Bonität des
Mandanten (dann Direktor der Limited). Billiggründer offerieren dem
ahnungslosen Kunden "Hilfe bei der Eröffnung eines Bankkontos", in der
Praxis erfolgt also keine Kontoeröffnung, da die Bonität des Direktors
geprüft wird.
Rechtliche und
steuerrechtliche Beratung
Gerade im Rahmen von Insolvenz-und/oder Überschuldungstatbeständen ist
eine begleitende Rechtsberatung wichtig. Wir beraten Sie in allen
Fragen, wobei folgende Regeln gelten:
Bei Inanspruchnahme
einer Erstberatung berechnen wir dem Klienten 70,00 Euro zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Stunde. Kommt es nachfolgend zu einem
Vertragsabschluß zwischen dem Klienten und der London Consulting&Trustee
Limited, so werden bis zu drei Stunden Beratungshonorar auf die
Dienstleistungsgebühr angerechnet. Mithin reduziert sich die jeweilige
Dienstleistungsgebühr (z.B. Firmengründung) um maximal 210,00 Euro.
Eine Erstberatung ist für den Klienten i.d.R. also kostenlos, sofern
nachfolgend ein Vertrag mit unserer Kanzlei gezeichnet wird.
Nachfolgeberatung
Vereinbaren der
Klient und unsere Kanzlei eine Nachfolgeberatung (z.B. Ausarbeitung
komplexer Gesellschaftsstrukturen), so wird dem Klienten die
Regelgebühr von 150,00 Euro pro Stunde zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
Es kann im Vorfeld
eine maximale Stundenzahl mündlich oder schriftlich zwischen dem
Klienten und uns festgelegt werden. Kommt es nachfolgend zur
Vertragsunterzeichnung zwischen dem Klienten und unserer Kanzlei, so
kann die Gebühr der Nachfolgeberatung nicht angerechnet werden.
Treuhand-Direktor
als natürliche Person
Mitunter kann es gute Gründe geben, dass der Mandant nicht als
Direktor/Geschäftsführer der Limited in Deutschland auftreten will
oder darf. In einem solchen Fall können wir einen treuhänderischen
Direktor stellen. Eine solche Stellung ist mit Auflagen verbunden,
bitte Fragen Sie nach. Zwar gilt das Recht des Sitzstaates, also
England, aber im Rahmen von Steuerstrafecht ist deutsches Recht
anzuwenden. Mithin trägt ein "deutscher" Treuhand- Direktor ein sehr
hohes Risiko. Aus diesem Grunde beträgt die Vergütung für den
Treuhand-Direktor auch 290,00 Euro pro Monat.
Alternativen zum
Berliner Modell
1. Die billigste
Variante wäre die Gründung einer
englischen
Limited mit Betriebsstätte Deutschland, wobei Sie eine Person als
Shareholder benennen können, mithin kein Treuhand-Shareholder von uns
gestellt werden muss. Ist Ihre Bonität -als Direktor der Limited- sehr
schlecht, so dass keine Kontoeröffnung erfolgen kann, können wir über
die WireCard-Bank ein Kreditkartenkonto eröffnen (Zusatzgebühren
400,00 Euro).
2. Alternative wäre ggf.
unser
Basispaket UK Limited. Löst die Limited allerdings in Deutschland
eine steuerliche Betriebsstätte nach DBA aus, wird wieder ein
treuhänderischer Niederlassungsleiter in Deutschland benötigt, mit
gleichen Kosten wie ein Treuhand-Direktor in Deutschland.
Domizilierung in
Berlin
Wir empfehlen eBüro in Berlin. Die
Anmeldung Ihrer Limited veranlassen wir entsprechend bzw. vermitteln.
Leistungen:
Verfügbarkeit: Ihr Sekretariat ist
durchgehend durch uns besetzt. Auf Wunsch 24 Stunden täglich, 365 Tage
im Jahr. So gehen unsere freundlichen Sekretärinnen für Sie ans
Telefon und Sie haben - Dank unserer sofortigen Gesprächsnotizen per
SMS, E-Mail und/oder Fax - jederzeit Zugang zu allen Informationen
über eingegangene Anrufe.
Vorzimmerfunktion: Wir empfangen Ihre Anrufer höflich und
professionell mit Ihrem Firmennamen. Dringende Anrufe stellt unser
Telefonservice auf Wunsch durch, alle übrigen erhalten Sie als
detaillierte Gesprächsnotiz.
Informiert: Bei jedem Anruf, E-Mail oder Fax schicken wir Ihnen
eine SMS aufs Handy. Beispiel-SMS: "Anruf: Herr Kaiser, Allianz,
0172-1234567, bittet um Rückruf wegen Details zur Lieferung am
Dienstag; erreichbar heute bis 20:00 h oder morgen ab 09:00 h".
Entlastung: Kompetente Büroservice-Mitarbeiter kümmern sich um
die zeitraubende alltägliche Büroarbeit. Sie diktieren uns Ihre
E-Mails oder Faxe, wir verschicken sie. So haben Sie mehr Zeit, sich
um Ihre eigentlichen Aufgaben zu kümmern.
Die Leistungsmerkmale können (und
sollten) um die Büroadresse Berlin" erweitert werden: Zustellbare
Postadresse in Berlin, Firmenschild, Zeitweise Anmietung der Büro-und
Konferenzräume nach Bedarf.
Leistungsbeschreibung:
- Sie erhalten die exklusive
Domiziladresse „Ihr Firmenname, Einstein Palais,
Friedrichstraße 171, 10117 Berlin-Mitte“ die Sie auf all Ihren
Geschäftspapieren verwenden können.
- An Ihrer Domiziladresse ankommende
Post wird von uns für Sie entgegengenommen und ungeöffnet an Ihren
Standort geschickt. In naher Zukunft ist auch ein Scan-Service
geplant.
- Sie haben mit Ihrer Domiziladresse
die Möglichkeit eine Firma in Berlin anzumelden.
- Sie haben die Option auf die
Anmietung der voll ausgestatteten Meeting- und Konferenzräume im
Einstein Palais. Dabei steht Ihnen unsere sehr gehobene technische
Ausstattung zur Verfügung
Diesen einmaligen Domizilservice
bekommen Sie nur über ebuero als Erweiterung für 79 €/mtl.
(zzgl. Servicegebühren für Postannahme nach Aufwand).
Gebühren Berliner
Modell
Gründung englische
Limited, Eintrag ins englische Handelsregister, beglaubigte
Übersetzungen in die deutsche Sprache, Apostille,
Gesellschafterbeschluss, Registeradresse England für ein Jahr bezahlt,
Nominee Sekretär in England für ein Jahr bezahlt, NULL Bilanz England,
Handelsregistereintrag Deutschland (Berlin), Notarkosten bezahlt,
Treuhand-Shareholder für ein Jahr bezahlt, Treuhandvertrag,
Kontoeröffnung Berlin inkl. EuroCard und Internetbanking:
2.990,00 Euro + MWst
Zusätzliche
Kosten/Aufwendungen:
300,00 Euro
Stammkapital müssen von der Limited eingezahlt werden. Zzgl. der
Domizilkosten Berlin (ebüro), zzgl. Amtsgerichtskosten (ca. 200,00
Euro).
Jährliche Kosten
erstmals nach 12 Monaten:
-
Treuhand-Shareholder: 900,00 Euro+ MWSt pro Jahr
-
Nom. Sekr. UK:
119,00 Euro + VAT pro Jahr
-
NULL Bilanz: 120,00
Euro pro Jahr
-
RegisterOffice UK:
110,00 Euro + VAT pro Jahr
Gesamtkosten pro
Jahr: 1.249,00 Euro + MWst bzw VAT
Exposee mit Buchungsformular Berliner Modell
|
Beratungsformen: |
| |
|
Online Beratung |
Telefonische
Beratung |
Vor-Ort Beratung |
| 1.Sie
erhalten die Honorarvereinbarung und die anwaltliche Vollmacht
per E-Mail oder Fax. |
1. Sie rufen uns auf einer
gebührenpflichtigen Rufnummer an und erhalten eine
Erstberatung |
1.
Sie erhalten die Honorarvereinbarung und anwaltliche Vollmacht
vorab per Mail oder Fax |
| 2. Sie
senden uns den Fragebogen ausgefüllt zu, wir kommunizieren per
E-Mail oder Telefon |
2. Sie entscheiden sich für
die Online- oder Vor-Ort-Beratung. Mehr
zum Thema... |
2.
Sie vereinbaren einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in
Hamburg. Mehr zum Thema... |
| 3. Wir
leiten alle notwendigen Schritt ein, dass Erscheinen in
unserer Kanzlei ist nicht erforderlich.
Mehr zum Thema... |
|
|
|
| |
|